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Ausschreibung: Bau von Eisenbahnbrücken - DE-Frankfurt am Main
Bau von Eisenbahnbrücken
Bauarbeiten für Eisenbrücken
Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
Dokument Nr...: 392169-2019 (ID: 2019082009052890051)
Veröffentlicht: 20.08.2019
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DE-Frankfurt am Main: Bau von Eisenbahnbrücken
2019/S 159/2019 392169
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB Netz AG (Bukr 16)
Theodor-Heuss-Allee 7
Frankfurt am Main
60486
Deutschland
Kontaktstelle(n): Querhammer, Kerstin
Telefon: +49 3029756799
E-Mail: [1]Clemens.Hopffgarten@deutschebahn.com
Fax: +49 3029755724
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S-Bahn Berlin, S2 Nord Ersatzneubau von 4 Eisenbahnüberführungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI30928
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221112
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
S-Bahn Berlin, S2 Nord Ersatzneubau von 4 Eisenbahnüberführungen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221112
45221114
45221119
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Übergreifend:
Planungsbeginn 5.2018,
Oberbauerneuerung im Bereich der EÜ inkl. technischer Ausrüstung,
Bauzeitlich geänderte Straßenverkehrsführung,
Erstellung der Ausführungs- und Bestandsplanung,
Bauvorbereitende Kabelarbeiten u. a. sind in 2 x 54h Totalsperrung in
7.2018 auszuführen.
EÜ Bahnhofstraße Röntgental (km 16,611)
Voraussichtlicher Baubeginn: 23.10.2018
Abschluss: 9.7.2019
EÜ Panke II (km 17,970)
Voraussichtlicher Baubeginn: 1.11.2018
Abschluss: 1.7.2019
EÜ Schönower Straße (km 18,165)
Voraussichtlicher Baubeginn: 7.1.2019
Abschluss: 15.11.2019
EÜ Feldweg II (km 18,755)
Voraussichtlicher Baubeginn: 3.12.2018
Abschluss: 25.11.2019.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/05/2018
Ende: 31/03/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 101-231674
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18GEI30928
Bezeichnung des Auftrags:
S-Bahn Berlin, S2 Nord Ersatzneubau von 4 Eisenbahnüberführungen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
30/04/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die
Übermittlung von Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG
zulässig.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221112
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221112
45221114
45221119
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übergreifend:
Planungsbeginn 5.2018,
Oberbauerneuerung im Bereich der EÜ inkl. technischer Ausrüstung,
Bauzeitlich geänderte Straßenverkehrsführung,
Erstellung der Ausführungs- und Bestandsplanung,
Bauvorbereitende Kabelarbeiten u. a. sind in 2 x 54h Totalsperrung in
7.2018 auszuführen.
EÜ Bahnhofstraße Röntgental (km 16,611)
Voraussichtlicher Baubeginn: 23.10.2018
Abschluss: 9.7.2019
EÜ Panke II (km 17,970)
Voraussichtlicher Baubeginn: 1.11.2018
Abschluss: 1.7.2019
EÜ Schönower Straße (km 18,165)
Voraussichtlicher Baubeginn: 7.1.2019
Abschluss: 15.11.2019
EÜ Feldweg II (km 18,755)
Voraussichtlicher Baubeginn: 3.12.2018
Abschluss: 25.11.2019.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/05/2018
Ende: 31/03/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
MKA 024: Kettenwerk schneiden zur Schaffung Baufreiheit an der EÜ
Bahnhofstr. Gl. 1.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zur Herstellung des vertraglich geschuldeten Verbaus muss Baufreiheit
geschaffen und somit das Kettenwerk geschnitten und aus dem Baufeld
entfernt werden.
Die Arbeiten sind in konkreten Sperrpausen durchzuführen, weshalb ein
besonderer zeitlicher Zwang zur Fertigstellung besteht. Ein Wechsel des
AN verzögert die Ausführung und somit die Herstellung des Verbaus für
die weiteren Leistungen. Ein Wechsel des AN führt zu Verzögerungen, die
zur Absage von Betren und IBN-Terminen führen. Dies beeinträchtigt den
gesamten Bahnbetrieb massiv.
VII.2.3)Preiserhöhung
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References
1. mailto:Clemens.Hopffgarten@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:231674-2018:TEXT:DE:HTML
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