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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Dortmund
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 391426-2019 (ID: 2019081909432489645)
Veröffentlicht: 19.08.2019
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  DE-Dortmund: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   2019/S 158/2019 391426
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
   Viktoriastraße 15
   Dortmund
   44135
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sonja Löher
   Telefon: +49 231-5027072
   E-Mail: [1]sloeher@stadtdo.de
   NUTS-Code: DEA52
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.dortmund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYQ6V
   /documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYQ6V
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planungswettbewerb Junge Bühne in Dortmund
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71221000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für den Neubau des Kinder- und Jugendtheaters Junge Bühne in Dortmund
   hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung beauftragt, einen
   Wettbewerb auszuloben.
   Geplant wird ein vom Kinder- und Jugendtheater (KJT) und Musiktheater
   (Oper sowie bei ausgesuchten Produktionen Ballett) gemeinsam genutztes
   Gebäude auf dem Gelände des Theaters im Bereich der jetzigen Jungen
   Oper, die von Beginn an als temporäre Spielstätte vorgesehen wurde. Der
   Neubau soll über 2 Spielstätten und die dazugehörigen Umfeldräume
   verfügen.
    Hauptbühne inkl. Zuschauerraum mit ca. 310 Plätzen,
    Studiobühne inkl. Zuschauerraum mit ca. 140 Plätzen.
   Das Gebäude wird so ausgelegt, dass auf beiden Bühnen parallel
   Veranstaltungen stattfinden können.
   Das Projektvolumen wird auf ca. 15 Mio. EUR (KG 300+400 brutto)
   eingeschätzt.
   Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25
   Teilnehmern nach RPW 2013 vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an
   Architekten.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber
   als Architekt teilnahmeberechtigt ist.
   Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde
   liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines
   Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit
   der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude
   und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach
   Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils
   mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. Das
   Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in
   das Verhandlungsverfahren ein.
   Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der
   Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich
   hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der
   Vergabeplattform im Bereich Teilnahmeantrag.
   Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein
   zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013
   vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer
   der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
   Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g.
   Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer
   angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die
   vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur
   Auftragserteilung.
   Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zu verwenden, das im Internet
   auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann.
   Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise
   enthalten:
   1) Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
   2) Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon-
   und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
   3) Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am
   Wettbewerb teilnehmen wird;
   4) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
   Architekt;
   5) Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2
   RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw.
   Nachunternehmer).
   6) Nachweis von Referenzen:
   a) Referenz eines Gebäudes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff.
   HOAI 2013) mit ähnlich komplexer Nutzung mit mindestens Honorarzone IV
   mit folgenden Anforderungen:
   A1) Es handelt sich um einen Neubau;
   A2) Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt
   (Stichtag: 1.1.2014). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den
   Bauherrn;
   A3) Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet;
   A4) Das Gebäude weist eine BGF von mindestens 3 000 m^2 auf.
   b) Referenz eines Gebäudes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff.
   HOAI 2013) mit Anforderungen an Versammlungsstätten mit folgenden
   Anforderungen:
   B1) Das Gebäude wurde als Versammlungsstätte laut Bauordnung
   eingeordnet;
   B2) Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 3 Jahre fertiggestellt
   (Stichtag: 1.1.2016). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den
   Bauherrn;
   B3) Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet.
   Der Architekt erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden
   Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von
   Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall
   nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer
   entsprechenden Verpflichtungserklärung).
   Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 20
   Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen
   Nachrückern (vgl. Bewerbermemorandum zum Auswahlverfahren). 5 weitere
   Bewerber sind bereits gesetzt worden. Weitere Informationen können dem
   Bewerbermemorandum auf der Vergabeplattform entnommen werden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Architekt (vgl. Bewerbermemorandum)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
    taab Architekten, München
    Bez+Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart
    pfp Architekten, Hamburg
    HPP Architekten, Düsseldorf
    DFZ Architekten, Hamburg
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung
   wirtschaftlicher, städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und
   funktionaler Grundsätze.
   Die eingereichten Arbeiten werde nach folgenden Kriterien beurteilt:
    Die entwurfsbestimmende Grundidee,
    Städtebauliche und architektonische Qualität,
    Funktionalität, Nutzungsqualität und Einhaltung des Raumprogramms,
    Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
    Barrierefreiheit und Zielgruppenorientierung,
    Realisierungsaussicht u.a. im Hinblick auf Aspekte des
   Baunebenrechts.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 08/10/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme
   einen Gesamtbetrag in Höhe von 115 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
   Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
   1. Preis: 46 000 EUR
   2. Preis: 28 000 EUR
   3. Preis: 18 000 EUR
   2 Anerkennungen à: 11 500 EUR
   Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der
   Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der
   gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Tobias Ehinger, Geschäftsführender Direktor, Theater Dortmund
   Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
   Sebastian Franssen, Architekt, Dortmund
   Martin Halfmann, Architekt, Köln
   Birgit Jörder, Bürgervertreterin, SPD-Fraktion, Stadt Dortmund
   Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen/Dortmund
   Jörg Stüdemann, Stadtdirektor, Stadt Dortmund
   Ludger Wilde, Beigeordneter Dezernat 6, Stadt Dortmund
   Laura Jahnke, Architektin, Hamburg
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Weitere Informationen finden sich auf der Vergabeplattform im
   Bewerbermemorandum.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Fax: +49 251-4112165
   Internet-Adresse: [5]www.bezreg-muenster.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten
   Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
   gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich,
   wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren
   unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen
   Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der
   Absendung der Information 15 Kalendertage(bei Versand per Telefax oder
   auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
   Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
   der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Fax: +49 251-4112165
   Internet-Adresse: [6]www.bezreg-muenster.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/08/2019
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   1. mailto:sloeher@stadtdo.de?subject=TED
   2. http://www.dortmund.de/
   3. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYQ6V/documents
   4. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYQ6V
   5. http://www.bezreg-muenster.de/
   6. http://www.bezreg-muenster.de/
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