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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Augsburg
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 388271-2019 (ID: 2019081609330185906)
Veröffentlicht: 16.08.2019
*
  DE-Augsburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2019/S 157/2019 388271
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Augsburg
   Rathausplatz 1
   Augsburg
   86150
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Augsburg, Zentralstelle Vergabewesen
   Telefon: +49 8213244605
   E-Mail: [1]vergabe.baureferat@augsburg.de
   Fax: +49 8213243084
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/179914
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49
   ff. HOAI 2013 mit Anlage 14, bei stufenweiser Beauftragung.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 650 19 048 001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Augsburg plant die Generalsanierung der RWS FOS BOS in
   Augsburg Hochfeld. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen
   Schulkomplex mit der Reischleschen Wirtschaftsschule und der FOS/BOS
   für insgesamt mehr als 2500 Schüler. Es wurde als Stahlbeton-Skelettbau
   in den 70er Jahren erbaut und ist stark sanierungsbedürftig. Für die
   Generalsanierung werden die LPH 3-6 und ggf. 7-8 als besondere Leistung
   vergeben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271
   Hauptort der Ausführung:
   Augsburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49
   ff. HOAI 2013 mit Anlage 14, bei stufenweiser Beauftragung. Für die
   Generalsanierung werden die LPH 3-6 und ggf. 7-8 als besondere Leistung
   vergeben. Die Stadt Augsburg plant die Generalsanierung der RWS FOS BOS
   in Augsburg Hochfeld. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen
   Schulkomplex mit der Reischleschen Wirtschaftsschule und der FOS/BOS
   für insgesamt mehr als 2500 Schüler. Es wurde als Stahlbeton-Skelettbau
   in den 70er Jahren erbaut und ist stark sanierungsbedürftig. Ein
   Architekturbüro ist bereits mit der Planung für die Generalsanierung
   beauftragt.
   Die geplante Gesamtsanierung gliedert sich in 2 Ausführungspakete:
   Teil 1: Schulgebäude Bauteile 1-5 und Bauteile 7+8
   Teil 2: Turnhalle Bauteil 6 und Außen-/Sportanlagen (nicht Bestandteil
   dieser Ausschreibung).
   Die beiden Teile der Gesamtsanierung werden in 2 Planungs- und
   Ausführungsabschnitte aufgeteilt. Die Umsetzung Teil 1: Schulgebäude BT
   1-5 und BT 7+8 soll in 2 BA ab 2020 bis 2024 erfolgen.
   Der Teil 2: Turnhalle Bauteil 6 und Außen-/Sportanlagen kommt
   anschließend zur Ausführung. Eine Aufteilung in BA wurde bei Teil 2 der
   Gesamtsanierung noch nicht abschließend festgelegt. Teil 2 ist nicht
   Bestandteil dieser Ausschreibung. Im Zuge der Brandschutzsanierung RWS
   FOS BOS (Förderantrag 2014) wurden die Aula und die Eingangshalle
   bereits saniert. Die Gesamtbaukosten brutto (KG 300-400) werden mit ca.
   56 Mio. EUR angenommen. Die LPH 1 und 2 wurden bereits von einem
   Ingenieurbüro bearbeitet. Die Planungsergebnisse gelten als Grundlage
   für die weitere Bearbeitung und sind darüber hinaus vollumfänglich vom
   Bieter zu prüfen. Das zu beauftragende Büro übernimmt damit auch die
   Haftung der bereits erarbeiteten Leistungsphasen 1 und 2. Im Formblatt
   für das Honorarangebot, welches die Bieter erhalten, die zum
   Vergabegespräch eingeladen werden, wird die Prüfung und Haftung der
   Leistungsphasen 1 und 2 abgefragt und berücksichtigt. Das Büro, welches
   die LPH 1 + 2 bearbeitet hat, gilt als vorbefasst.
   Sollte der Fall eintreten, dass dieses vorbefasste Büro zur
   Vergabeverhandlung eingeladen wird, so werden die erarbeiteten
   Unterlagen allen Teilnehmern, die zur Vergabeverhandlung eingeladen
   werden, zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer auf denselben
   Wissenstand wie das vorbefasste Büro zu bringen.
   Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt
   werden:
    Erstellen der Nachweise zum Konstruktiver Brandschutz,
    Erstellen des Brandschutznachweises bzw.  konzepts,
    Betonsanierung,
    Ing. techn. Kontrolle inkl. Heißbemessen der Bauteile,
    ggf. weitere bes. Leistugngen.
   Die Planungsleistungen werden der HZ IV zugeordnet.
   Planungsbeginn: 12/2019
   Abschluss LPH 5: 09/2022
   Bauausführung 1. BA: 03/2022 bis 08/2023
   Bauausführung 2. BA: 01/2024 bis 06/2025.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 70
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
    Stufe 1: LPH 3 gem. § 34 HOAI 2013,
    Stufe 2: LPH 4 gem. § 34 HOAI 2013,
    Stufe 3: LPH 5-6 gem. § 34 HOAI 2013,
    Stufe 4: LPH 8 gem. § 34 HOAI 2013.
   Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
   Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
   ausschließlich über die elektronischeVergabeplattform eingereicht
   werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
   b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG;
   c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
   d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
   dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllen;
   e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
   benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
   3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
   Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen ist abzugeben;
   f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
   g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 45 Abs.1
   Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
   160 000 EUR brutto im Leistungsbild Tragwerksplanung;
   b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
   bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000
   EUR für Personenschäden und über 5 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei
   Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung
   nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine
   Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie
   den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
   Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis
   darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung
   an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem
   Nachweis ersichtlich sein.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a) Gesamtumsatz: 160 000 EUR (siehe Beiblatt Nachweise
   Mindestanforderungen);
   b) Berufshaftpflichtversicherung.
   Gemäß VHF Bayern VII.09.0:
   3 000 000 EUR für Personenschäden und über 5 000 000 EUR für
   Sachschäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
   Anzahl der festangestellten MA und der Führungskräfte in den letzten 3
   abgeschloss. Geschäftsjahren (2016-2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
   Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 1 techn. festang. MA
   inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im
   Teilnahmeantrag aufzuführen. DieVerpflichtungserklärung bei
   Unteraufträgen im TN-Antrag unter Anlage 1 ist von den freien MA
   auszufüllen;
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
   Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.
   h. eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers
   über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die
   Person des PL erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn sie berichtigt
   ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur (Eintragung Ingenieurkammer-Bau)
   (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des
   Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stv. PL
   erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die
   Berufsbezeichnung Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des
   Studieng. Bauingenieurwesen (oder eines vergleichbaren Studiengangs)
   (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des
   Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen
   Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Ingenieur nicht gesetzlich
   geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifikationen
   nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung
   nach der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie 
   gewährleistet ist. Nachweis durch Vorlage der Eintragung/einer
   Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) aus der Studiengang
   und Abschlussjahr ersichtlich sind;
   c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild TWP ist
   jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
   Mindestanforderung sind 10 J. Berufserfahrung für den PL und 3 J. für
   den stv. PL im Leistungsbild TWP;
   d) Angabe von mind. 2 Referenzen (1 Büroreferenz, 1
   Projektmitarbeiterreferenz) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine
   Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
   werden.
   Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
   Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.7.09  1.7.19 liegen, die LPH 3
   darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 6 muss in diesem
   Zeitraum abgeschlossen sein. Das Referenzprojekt ist ein Hochbauprojekt
   (Sollten die Mindstanforderung nicht erfüllt sein, wird die jeweilige
   Referenz mit 0 Punkten gewertet, zum Ausschluss führt dies nicht)
   Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
    Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
    ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
    Projektbez./-beschreibung,
    Bauvolumen brutto (KG 300 + 400),
    Beauftragte und selbst erbrachte LPH,
    HZ,
    AG, Ansprechpartner, Anschrift und Tel.
   Zusatzpunkte für:
    Stahlbetonkonstruktion,
    Betonsanierung an Sichtbetonteilen,
    Sanierung im lauf. Betrieb,
    Zertif. sachkund. Planer im bereich Schutz und Instandsetzung von
   Betonbauteilen im Büro.
   Sonstiges:
    Projektdarstellung (Vollständigkeit und Qualität) der Ref. proj. auf
   je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite,graphische
   Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze
   Beschreibung in Textform.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a) Anzahl Mitarbeiter: 1 (siehe Beiblatt Nachweise
   Mindestanforderungen);
   b) Angabe der Fachkräfte.
   Projektleiter: Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder
   vergleichbarer Fachrichtung Berufserfahrung: 10 Jahre stellvertretender
   Projektleiter: Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder
   vergleichbarer Fachrichtung Berufserfahrung: 5 Jahre.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III 1.3 b) und c) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/09/2019
   Ortszeit: 11:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform
   über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per E-Mail
   eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
   Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
   Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder
   fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der
   Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
   elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage
   vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche
   Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder
   Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
   Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   veröffentlicht;
   c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
   verbleiben beim AG;
   d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
   e) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
   bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor
   genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
   wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
   dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
   Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
   abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
   genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
   mitzuteilen, sofern:
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Derneue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
    der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss:
    der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilanstraße 39
   München
   80438
   Deutschland
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilanstraße 39
   München
   80438
   Deutschland
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs.3GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Augsburg
   Rathausplatz 1
   Augsburg
   86150
   Deutschland
   Telefon: +49 8213244605
   Fax: +49 8213243084
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/08/2019
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   2. https://my.vergabe.bayern.de/
   3. https://my.vergabe.bayern.de/
   4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/179914
   5. https://my.vergabe.bayern.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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