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Ausschreibung: Dienstleistungen des Bestattungswesens - DE-Rosenheim
Dienstleistungen des Bestattungswesens
Bestattungsdienste
Dokument Nr...: 388071-2019 (ID: 2019081609290785698)
Veröffentlicht: 16.08.2019
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DE-Rosenheim: Dienstleistungen des Bestattungswesens
2019/S 157/2019 388071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Rosenheim
DE
Königstraße 24
Rosenheim
83022
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle
Telefon: +49 80313658302
E-Mail: [1]vvs@rosenheim.de
NUTS-Code: DE213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/179602
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die Stadt Rosenheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 0376
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98370000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die 3 städtischen
Friedhöfe der Stadt Rosenheim für den Zeitraum 2020 bis 2023.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98371000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE213
Hauptort der Ausführung:
Städtischer Friedhof am Kapuzinerkoster
Kapuzinerweg 6
83022 Rosenheim
Städtischer Friedhof Aising
Gärtnerstr. 7
83026 Rosenheim
Städtischer Friedhof Fürstätt
Quirinstr. 29
83026 Rosenheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen für die 3 städtischen
Friedhöfe der Stadt Rosenheim für den Zeitraum 2020 bis 2023.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die im Leistungsverzeichnis vom Auftraggeber angegebenen Mengenangaben
sind unverbindlich, sie hängen vom tatsächlichen Anfall ab. Die
folgenden Durchschnittszahlen der vergangenen Jahre werden zur
Orientierung des Auftragsvolumens angegeben:
ca. 140 Sargtransporte inkl. Öffnen und Schließen von Erdgräbern,
ca. 300 Urnenbestattungen,
ca. 10 Exhumierungen,
ca. 52 Regiestunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes)
Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaft/Dritte im Fall der
Eignungsleihe) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist, § 122
GWB. Die Eignung ist wie folgt nachzuweisen: durch Eigenerklärung
(Formblatt L 124 Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung, Angaben zur Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
sowie Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Eintragung in
Berufs- bzw. Handelsregister).
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen
zu lassen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis der Eignung auf das
andere Unternehmen beruft, muss der Bieter bei Angebotsabgabe im
Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer
Unternehmen diese Teilleistungen zweifelsfrei benennen. Die Namen der
Unterauftragnehmer sowie deren Verpflichtungserklärung Formblatt L 236
sind im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung erst auf gesonderte
Anforderung der Vergabestelle vor Erteilung des Zuschlages vorzulegen.
Möchte der Bieter sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der
Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), müssen
bereits bei Angebotsabgabe im Formblatt L235 Verzeichnis der
Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen die überlassene Eignung und
die Unternehmen mit Name, gesetzlichem Vertreter und Anschrift benannt
werden. Der Bieter muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel des
anderen Unternehmens tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis
erfolgt durch die Vorlage der Verpflichtungserklärung zusammen mit dem
Angebot, in welcher sich das andere Unternehmen für den Fall der
Erteilung des Zuschlags verpflichtet, mit den erforderlichen
Kapazitäten seines Unternehmens für den/die darin genannten
Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen und im Falle der
Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter für die
Auftragsausführung zu haften.
Setzt der Bieter zur Erfüllung des Auftrags andere Unternehmen ein,
müssen ihre Eignung ebenfalls durch Eigenerklärungen gem. Formblatt L
124 und die genannten Erklärungen und Nachweise darlegen.
Sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag gelten
gleichermaßen auch für den Unterauftragnehmer. Der Auftragnehmer ist
daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses
Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der Auftraggeberin
entsprechend zu verpflichten.
Der Bieter und alle Unterauftragnehmer müssen Vorname, Name, ggf.
Geburtsname, Geburtsdatum und -ort aller Geschäftsführer und
Prokuristen angeben.
Die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen sind auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich insgesamt vor, geforderte Erklärungen und
Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots nicht
vorgelegt wurden, unter angemessener Fristsetzung nachzufordern. Die
Nichtvorlage führt vorbehaltlich einer Nachforderungsentscheidung des
Auftraggebers, die in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht zum
Ausschluss vom Verfahren.
Der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl bzw. allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft und ggfs. der Unterauftragnehmer
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung
(GewO) i. V. m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. §
19 Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die genannten Formblätter/Unterlagen stehen unter der in Ziffer I.3
dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse zur Verfügung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe oben Ziffer III.1.1 und nachfolgend:
Angabe des Jahresumsatzes (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags
jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Erwartet wird
ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe
unten bei Möglicherweise geforderte Mindeststandards).
Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung sowie weiterer Versicherungen bzw.
einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur
Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist vor Zuschlagserteilung entweder durch eine Bestätigung
des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des
Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung
mit den genannten Deckungssummen (siehe unten bei Möglicherweise
geforderte Mindeststandards) bereitzustellen. Der Abschluss hat
spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagsschreibens zu erfolgen
und der Nachweis ist den Auftraggebern unverzüglich ohne weitere
Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Erwartet werden Mindestdeckungssummen (siehe unten bei Möglicherweise
geforderte Mindeststandards).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrags beträgt 120 000,00 EUR netto.
Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung:
Personenschäden 5 000 000 EUR
Sach- und Vermögensschäden 1 000 000 EUR
Versicherung für Obhut- und Bearbeitungsschäden einschließlich Schäden
durch Abhandenkommen anderer Sachen: 100 000 EUR
Versicherung für Schlüsselverluste: 50 000 EUR.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe oben Ziffer III.1.1; im Übrigen:
Die Eignung der Bieter ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt L 124
(Eigenerklärung zur Eignung) und darin genannte Erklärungen und
Bescheinigungen nachzuweisen. Die im Formblatt L 124 angegebenen
Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen.
Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen, die nach Art und
Auftragswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der
Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre
zurückliegen. Die eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der
Eignung begründen, d. h. es muss sich um positive Referenzen handeln.
Leistungen, die seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden als
Referenz nicht akzeptiert. Im Fall des Einsatzes von
Unterauftragnehmern durch den Bieter darf der Bieter nicht als Referenz
für seine Unterauftragnehmer benannt werden. Ein nachträglicher
Austausch der genannten Referenzen durch anderen Referenzen ist nicht
zulässig. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf
gesondertes Anfordern der Vergabestelle je eine aktuelle
Referenzbescheinigung (sh. Muster Referenzbescheinigung") vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/09/2019
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/11/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/09/2019
Ortszeit: 09:30
Ort:
Vergabeverfahrensstelle
Königstr. 13
83022 Rosenheim
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
2023
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als pdf-Datei unter dem in
Ziffer I.3 genannten link einsehbar (diese pdf-Datei dient nicht zur
Erstellung des Angebotes). Dort erfolgt auch die Information über
Bieterfragen und antworten sowie über Änderungen/Konkretisierungen der
Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Zur Erstellung des Angebotes ist das Paket der Vergabe- und
Vertragsunterlagen zu verwenden, das auf der Vergabeplattform
[6]www.vergabe.bayern.de (iTWO tender) zum download bereitsteht. Dafür
ist eine Registrierung/Bewerbung bei der Vergabe notwendig; diese ist
kostenfrei möglich unter dem in Ziffer I.3 genannten link, setzt jedoch
voraus, dass der Bieter bereits Zugangsdaten für iTWO tender hat.
Falls das noch nicht der Fall ist:
Für die Erstellung und Abgabe von Angeboten ist eine (kostenlose)
Registrierung auf [7]www.vergabe.bayern.de über ITWO tender
[8]https://www.meinauftrag.rib.de/public/ registerCompany erforderlich,
soweit diese noch nicht erfolgt ist. Da unter iTWO tender verschiedene
E-Vergabe-Plattformen betrieben werden, ist von dort eine Verknüpfung
mit der Vergabeplattform Bayern erforderlich. Erst mit der Verknüpfung
hat der iTWO tender Zugang den Zugriff auf alle Funktionen der
Vergabeplattform Bayern und nur dann ist die Teilnahme bei den
Vergabeverfahren des Auftraggebers möglich. Unter Alle
Ausschreibungen ist die Bewerbung auf die gewünschte Ausschreibung
möglich. Dort können die bearbeitbaren Vergabeunterlagen in digitaler
Form über den Bieterclient ava-sign von der Vergabeplattform auf den
eigenen Rechner heruntergeladen werden. Die gesamten Vergabeunterlagen
sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit
ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die
elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über
ava-sign. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung
der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe
(elektronisch in Textform) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen.
Die Angebotsabgabe in Papierform (Brief oder Fax) sowie per einfacher
E-Mail ist nicht zulässig.
Die mit dem Angebot und erst nach Angebotsabgabe auf gesonderte
Anforderung durch die Vergabe stelle einzureichenden Erklärungen und
Nachweise sind in der Datei 0376_Aufstellung der abzugebenden
Unterlagen" aufgeführt.
Bieterfragen sind vorrangig über das Fragen-Antworten-Tool bei der
Vergabe auf [9]www.vergabe.bayern.de zustellen, die Termine für die
Bieterfragen sind zu beachten.
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen und -antworten informiert
werden möchten, müssen sie sich unter der Angabe einer E-Mail-Adresse
freiwillig bei der Vergabe registrieren.
Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen
der Vergabe- und Vertragsunterlagen erfolgt nur an alle registrierten
Bewerber an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich
eigenverantwortlich aktiv unter dem in Ziffer I.3 Kommunikation
angegebenen link über den Verlauf von Bieterfragen/-antworten sowie
über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und
Vertragsunterlagen etc., zu informieren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung
eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot
darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39, 80534 München
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: [11]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei
der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in
Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax
oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB
bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135
Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Königstraße 24
Rosenheim
83022
Deutschland
Telefon: +49 80313658302
E-Mail: [12]vvs@rosnehim.de
Fax: +49 80313658898310
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/08/2019
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References
1. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED
2. https://my.vergabe.bayern.de/
3. https://my.vergabe.bayern.de/
4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/179602
5. https://my.vergabe.bayern.de/
6. http://www.vergabe.bayern.de/
7. http://www.vergabe.bayern.de/
8. https://www.meinauftrag.rib.de/public/
9. http://www.vergabe.bayern.de/
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
12. mailto:vvs@rosnehim.de?subject=TED
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