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Ausschreibung: Fingerabdruckleser - DE-Altenholz
Fingerabdruckleser
Dokument Nr...: 386886-2019 (ID: 2019081609075084537)
Veröffentlicht: 16.08.2019
*
  DE-Altenholz: Fingerabdruckleser
   2019/S 157/2019 386886
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Dataport AöR
   Altenholzer Straße 10-14
   Altenholz
   24161
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bock, Johannes
   Telefon: +49 40428460
   E-Mail: [1]dataportevergabe@dataport.de
   NUTS-Code: DEF0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.dataport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
   iles.ashx?subProjectId=uYDlSGr15jU%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
   ortal/dataport
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Livescanner Polizei SH
   Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000033
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30233310
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es sollen 26 digitale Fingerabdruckscanner des Typs Livescanner
   Crossmatch LSCAN 500 USB 3.0 beschafft werden, die folgende
   Voraussetzungen erfüllen:
    vollständige Vereinnahme der 10 Fingerendglieder, Handflächen und
   Handkanten,
    interner automatischer Abgleich mit Kontrollfingern,
    Abrollen der 10 Fingerendglieder von Nagelkante zu Nagelkante,
    Erfüllen der Qualitätsanforderungen des FBI, den daktyloskopischen
   Sachverständigen der Kern- und Teilnehmerländern der IT  Kooperation
   und den daktyloskopischen Sachverständigen des kriminaltechnischen
   Institutes des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA 4),
    Erfüllen der Voraussetzungen der Systemintegration der Systemumgebung
   der Landespolizei Schleswig-Holstein,
    Erfüllen der Voraussetzungen zum Betrieb in der Clientsoftware der IT
    Kooperation (Biometrieclient),
    Erfüllen der IT  Sicherheitsvorgaben der Landespolizei
   Schleswig-Holstein.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF02
   Hauptort der Ausführung:
   Kiel, Schleswig-Holstein
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1) Beschaffungsgegenstand
   Es sollen 26 digitale Fingerabdruckscanner des Typs Livescanner
   Crossmatch LSCAN 500 USB 3.0 beschafft werden, die folgende
   Voraussetzungen erfüllen:
    vollständige Vereinnahme der 10 Fingerendglieder, Handflächen und
   Handkanten,
    interner automatischer Abgleich mit Kontrollfingern,
    Abrollen der 10 Fingerendglieder von Nagelkante zu Nagelkante,
    Erfüllen der Qualitätsanforderungen des FBI, den daktyloskopischen
   Sachverständigen der Kern- und Teilnehmerländern der IT  Kooperation
   und den daktyloskopischen Sachver-ständigen des kriminaltechnischen
   Institutes des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA 4),
    Erfüllen der Voraussetzungen der Systemintegration der Systemumgebung
   der Landespolizei Schleswig-Holstein,
    Erfüllen der Voraussetzungen zum Betrieb in der Clientsoftware der IT
    Kooperation (Bio-metrieclient),
    Erfüllen der IT  Sicherheitsvorgaben der Landespolizei
   Schleswig-Holstein.
   Instandhaltungsleistungen werden nicht vereinbart.
   2) Lieferung
   Die Lieferung eines Scanners erfolgt an das Landespolizeiamt SG 211,
   Mühlenweg 166, 24116 Kiel bis spätestens zum 15.10.2019.
   Die Lieferung der weiteren 25 Scanner erfolgt an das IT  Lager Bechtle
   bis spätestens zum 31.10.2019.
   Adresse:
   Bechtle GmbH
   Haus 18
   Borsteler Chaussee 85-99A
   22453 Hamburg
   3) Fälligkeit und Zahlung
   Die Vergütung wird gem. Ziffer 4.1 EVB-IT Kauf AGB nach Lieferung der
   Hardware fällig. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten
   Teillieferleistungen.
   Gem. Ziffer 4.2 EVB-IT Kauf AGB ist die fällige Vergütung innerhalb von
   30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung an die vereinbarte
   Rechnungsadresse zu zahlen. Alle Preise verstehen sich, soweit
   Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/10/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu
   vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
   Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
   aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
   und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
   gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
   fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder
   privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste
   Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens
   bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des
   Angebots in dieser Hinsicht.
   Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium
   Unternehmensbeschreibung ausgewertet
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und
   finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
   Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die
   erforderlichen Kapazitäten verfügt.
   Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit
   weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um
   seine Angaben überprüfen zu können.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen
   Mittel sowie Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in
   angemessener Qualität ausführen zu können.
   Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die
   erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende
   Erfahrungen verfügt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/01/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
   ([5]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplier
   portal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
   sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
   dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
   für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
   eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
   Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
   Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
   sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
   Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
   Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
   Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
   Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
   Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
   Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
   seinen Lasten.
   Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
   dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
   Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
   Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
   einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
   Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
   Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B 
   Leistungsbeschreibung).
   Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
   teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
   genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (21.12.2018)
   über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
   Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
   Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
   die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
   die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
   Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
   Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
   versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
   unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
   zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
   darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
   Antworten versendet.
   Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
   wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
   des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
   und geboten ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Telefon: +49 4319884640
   E-Mail: [6]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Fax: +49 4319884702
   Internet-Adresse:
   [7]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/08/2019
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   2. http://www.dataport.de/
   3. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=uYDlSGr15jU%253d
   4. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
   5. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
   6. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
   7. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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