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Ausschreibung: Fingerabdruckleser - DE-Altenholz
Fingerabdruckleser
Dokument Nr...: 386886-2019 (ID: 2019081609075084537)
Veröffentlicht: 16.08.2019
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DE-Altenholz: Fingerabdruckleser
2019/S 157/2019 386886
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Dataport AöR
Altenholzer Straße 10-14
Altenholz
24161
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bock, Johannes
Telefon: +49 40428460
E-Mail: [1]dataportevergabe@dataport.de
NUTS-Code: DEF0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=uYDlSGr15jU%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
ortal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Livescanner Polizei SH
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000033
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30233310
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es sollen 26 digitale Fingerabdruckscanner des Typs Livescanner
Crossmatch LSCAN 500 USB 3.0 beschafft werden, die folgende
Voraussetzungen erfüllen:
vollständige Vereinnahme der 10 Fingerendglieder, Handflächen und
Handkanten,
interner automatischer Abgleich mit Kontrollfingern,
Abrollen der 10 Fingerendglieder von Nagelkante zu Nagelkante,
Erfüllen der Qualitätsanforderungen des FBI, den daktyloskopischen
Sachverständigen der Kern- und Teilnehmerländern der IT Kooperation
und den daktyloskopischen Sachverständigen des kriminaltechnischen
Institutes des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA 4),
Erfüllen der Voraussetzungen der Systemintegration der Systemumgebung
der Landespolizei Schleswig-Holstein,
Erfüllen der Voraussetzungen zum Betrieb in der Clientsoftware der IT
Kooperation (Biometrieclient),
Erfüllen der IT Sicherheitsvorgaben der Landespolizei
Schleswig-Holstein.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02
Hauptort der Ausführung:
Kiel, Schleswig-Holstein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1) Beschaffungsgegenstand
Es sollen 26 digitale Fingerabdruckscanner des Typs Livescanner
Crossmatch LSCAN 500 USB 3.0 beschafft werden, die folgende
Voraussetzungen erfüllen:
vollständige Vereinnahme der 10 Fingerendglieder, Handflächen und
Handkanten,
interner automatischer Abgleich mit Kontrollfingern,
Abrollen der 10 Fingerendglieder von Nagelkante zu Nagelkante,
Erfüllen der Qualitätsanforderungen des FBI, den daktyloskopischen
Sachverständigen der Kern- und Teilnehmerländern der IT Kooperation
und den daktyloskopischen Sachver-ständigen des kriminaltechnischen
Institutes des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA 4),
Erfüllen der Voraussetzungen der Systemintegration der Systemumgebung
der Landespolizei Schleswig-Holstein,
Erfüllen der Voraussetzungen zum Betrieb in der Clientsoftware der IT
Kooperation (Bio-metrieclient),
Erfüllen der IT Sicherheitsvorgaben der Landespolizei
Schleswig-Holstein.
Instandhaltungsleistungen werden nicht vereinbart.
2) Lieferung
Die Lieferung eines Scanners erfolgt an das Landespolizeiamt SG 211,
Mühlenweg 166, 24116 Kiel bis spätestens zum 15.10.2019.
Die Lieferung der weiteren 25 Scanner erfolgt an das IT Lager Bechtle
bis spätestens zum 31.10.2019.
Adresse:
Bechtle GmbH
Haus 18
Borsteler Chaussee 85-99A
22453 Hamburg
3) Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung wird gem. Ziffer 4.1 EVB-IT Kauf AGB nach Lieferung der
Hardware fällig. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten
Teillieferleistungen.
Gem. Ziffer 4.2 EVB-IT Kauf AGB ist die fällige Vergütung innerhalb von
30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung an die vereinbarte
Rechnungsadresse zu zahlen. Alle Preise verstehen sich, soweit
Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/10/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu
vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder
privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste
Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens
bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des
Angebots in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium
Unternehmensbeschreibung ausgewertet
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die
erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit
weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um
seine Angaben überprüfen zu können.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen
Mittel sowie Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in
angemessener Qualität ausführen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die
erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende
Erfahrungen verfügt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/01/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/09/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
([5]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplier
portal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B
Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (21.12.2018)
über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
und geboten ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: [6]vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse:
[7]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2019
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2. http://www.dataport.de/
3. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=uYDlSGr15jU%253d
4. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
5. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
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