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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Parchim
Kommunikationsnetz
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 386349-2019 (ID: 2019081409345983770)
Veröffentlicht: 14.08.2019
*
  DE-Parchim: Kommunikationsnetz
   2019/S 156/2019 386349
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Parchim
   Schuhmarkt 1
   Parchim
   19370
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Petra Bluhm
   Telefon: +49 3871 / 71-545
   E-Mail: [1]petra.bluhm@parchim.de
   NUTS-Code: DE80O
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.parchim.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://portal.evergabemv.de/E35322994
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [4]https://portal.evergabemv.de/E35322994
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der
   Stadt Parchim im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und
   Gewerbetreibenden in den unter näher bezeichneten Teilgebieten im
   Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und
   Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die
   Einbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag
   zu geben. Der Konzessionsgeber hat nach Ziff. 2.6 der Richtlinie über
   die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen
   Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) vom 31.5.2017, Amtsblatt M-V
   2017, 423, am 9.4.2019 einen Zuwendungsbescheid erhalten.
   Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter
   [5]https://portal.evergabemv.de/E35322994 heruntergeladen werden
   können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 4 205 682.16 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80O
   Hauptort der Ausführung:
   Parchim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe oben Abschnitt II. 1.4
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 4 205 682.16 EUR
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 180
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   49130801
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum
   Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
   1) Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl
   sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter
   Schwerbehinderter, Auszubildender,
   Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des
   Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes
   Telekommunikation am Gesamtunternehmen;
   2) Auszug aus Berufs- oder Handelsregister;
   3) Meldebestätigung nach § 6 TKG;
   4) Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (bereitgestelltes
   Formular);
   5) Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Erklärung der
   Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formular);
   6) Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte Erklärung bei
   Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (bereitgestelltes
   Formular);
   7) Ausgefülltes Formblatt Mindestarbeitsbedingungen (bereitgestelltes
   Formular);
   8) Ausgefülltes Formular ILO Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes
   Formular).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum
   Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
   1) Jahresabschlüsse / Bilanzen bezogen auf die letzten 3
   Geschäftsjahre;
   2) Eigenerklärung und -soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt-
   Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters,
   Dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
   3) Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;
   4) Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Benennung von Nachunternehmern zum
   Nachweis der Bietereignung auch für Nachunternehmer) vorzulegen:
   1) Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular);
   2) Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den
   Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. aus
   den im Begleitdokument und der Leistungsbeschreibung (herunterzuladen
   unter [6]https://portal.evergabemv.de/E35322994) und dem Angebot des
   bezuschlagten Bieters.
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 17/09/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer
   Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in §
   149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem
   Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen
   sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der
   Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht
   anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, eine,
   Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung
   oder den betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die
   Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste
   für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die
   EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die
   Konzessionsvergabeordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen
   europäischen sowie bundesgesetzlichen Vergaberechts im vorliegenden
   Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegend4e
   Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung.
   Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften
   wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in
   dieser Bekanntmachung Begriffe wie Konzession bzw. Auftrag,
   Teilnahmeantrag etc. verwendet werden.
   Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe
   (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb von der genannten
   Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen
   dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter
   [7]https://portal.evergabemv.de/E35322994) genügen müssen.
   Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des
   Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des
   Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument sowie dem bereits mit
   der Bekanntmachung veröffentlichten Leistungsverzeichnis.
   Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses
   Portal ([8]http://ted.europa.eu) sowie
   ([9]https://portal.evergabemv.de/E35322994) bekannt gemacht.
   Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerber/Bieter erfolgt
   ausschließlich über das Vergabeportal
   ([10]https://portal.evergabemv.de/E35322994). Der Konzessionsgeber
   stellt alle fragen und Antworten zu dem verfahren auf dem Vergabeportal
   anonymisiert zur Verfügung.
   Mit diesem Teilnahmewettbewerb wir der öffentliche Konzessionsgeber
   nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es
   dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens
   vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
   Johannes-Stelling-Straße 14
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
   Fax: +49 385588485-5817
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/verg
   abekammern/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
   Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu
   die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB)
   entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig
   erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer
   entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein
   Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich
   unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der
   Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen
   und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So
   sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff.
   IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/08/2019
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   6. https://portal.evergabemv.de/E35322994
   7. https://portal.evergabemv.de/E35322994
   8. http://ted.europa.eu/
   9. https://portal.evergabemv.de/E35322994
  10. https://portal.evergabemv.de/E35322994
  11. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
  12. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/vergabekammern/
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