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Ausschreibung: Post- und Kurierdienste - DE-Mannheim
Post- und Kurierdienste
Dokument Nr...: 385274-2019 (ID: 2019081409183482715)
Veröffentlicht: 14.08.2019
*
  DE-Mannheim: Post- und Kurierdienste
   2019/S 156/2019 385274
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
   M5, 7
   Mannheim
   68161
   Deutschland
   Telefon: +49 621/1835048
   E-Mail: [1]j.stoner@bghw.de
   NUTS-Code: DE126
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bghw.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E87968336
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E87968336
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zustelldienstleistungen für einen Bescheid per Einschreiben für die
   BGHW
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Zustelldienstleistung,
   die Abholung, Frankierung, Beförderung in der Versandart Einschreiben
   sowie dazugehörige Servicetätigkeiten zum Sendungsstatus eines
   Bescheids über das Ende der Unternehmerversicherung kraft Satzung.
   Die Zustellung soll per Einschreiben erfolgen und ist mittels
   Sendungsverfolgung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
   Bei der Vertragsleistung handelt es sich um einen einmaligen Auftrag
   von ca. 83 000 Stück. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE126
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Sendungen sind bei dem Druckdienstleister PAV CARD GmbH, 22952
   Lütjensee abzuholen, ggf. zu frankieren und zuzustellen. Die
   Beförderung und Zustellung erfolgt in der Versandart Einschreiben
   (nachweispflichtige Sendungen). Die jeweilige Sendung ist an den
   Empfänger oder eine empfangsbevollmächtigte Person zu übergeben und die
   Zustellung der Sendung ist durch Unterschrift des Empfängers oder der
   empfangsbevollmächtigten Person zu quittieren. Es entsteht seitens des
   Auftragnehmers ein Aufwand für die Abstimmung mit dem
   Druckdienstleister bzgl. der Umsetzung der Versandart Einschreiben
   sowie der vom Auftraggeber gewünschten Sendungsverfolgung. Die
   Erstellung der Sendungsverfolgungsliste ist vom Druckdienstleister
   durchzuführen. Der Zustelldienstleister meldet dem Druckdienstleister
   welche Postleitzahlen sein Zustellnetz abdeckt, bzw. inwiefern die
   Postleitzahlen für das Zustellnetz der Deutschen Post gebraucht werden.
   Ggf. im Anschriftenfeld einzudruckende Merkmale für den Versandprozess
   sind dem Druckdienstleister unmittelbar nach Auftragsannahme zu
   benennen. Der dafür notwendige Platz ist im Adressfenster des
   Bescheides vorhanden. Über das Ergebnis der Abstimmung ist der
   Auftraggeber rechtzeitig zu informieren. Sie haben 3 Werktage nach
   Abholung beim Druckdienstleister für die Versandvorbereitungen (z. B.
   Frankierarbeiten etc.) zur Verfügung. Die Zustellung der Sendungen
   erfolgt mit E + 1. Die Einschreiben sind elektronisch zu erfassen. Als
   Nachverfolgungsmerkmal wird pro Sendung eine Sendungsnummer vergeben.
   Die Verknüpfung zwischen der Sendungsnummer und der Sendung ist ggf.
   mit dem Druckdienstleister abzustimmen. Anhand der Sendungsnummern muss
   jederzeit  ab Beginn des Zustellprozesses  der Status (also der
   Verbleib einer jeden Sendung) für den Auftragnehmer nachvollziehbar
   sein. Die Informationen zum Erledigungsstatus der einzelnen Sendungen
   sind durch den Auftragnehmer zu dokumentieren. Ebenfalls muss bei
   Zustellung die Unterschrift des Empfängers bzw. der
   empfangsberechtigten Person sowie der Zeitpunkt der Zustellung im
   Internet durch den Auftraggeber eingesehen werden können. Diese
   Informationen sind mindestens 12 Monate nach Abholung des Einschreibens
   beim Druckdienstleister vorzuhalten. Dem Auftraggeber ist frühestens
   nach dem ersten Zustellversuch/der Ersatzzustellung spätestens vier
   Wochen nach Beginn der Zustellung (Abholung bei dem Druckdienstleister)
   eine Auswertung über alle Sendungen zur Verfügung zu stellen. Die
   Auswertung hat in einer tabellarischen Form zu erfolgen und muss
   folgender Mindestanforderung genügen: Aktenzeichen der BGHW,
   Sendungsnummer/Einlieferungsnummer, Status der Sendung, Tag der
   Zustellung als Status der Sendung ist mindestens folgende Unterteilung
   vorzunehmen: in Zustellung,zugestellt,unzustellbar. Weitere,
   geeignete Status können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
   eingepflegt werden. Der Auftragnehmer benennt einen Ansprechpartner,
   der für sämtliche Angelegenheiten ins-besondere für Nachforschungen
   nach dem Verbleib und dem Erledigungsstatus des übergebenen
   Einschreibens, zuständig ist. Eine Rückmeldung auf
   Nachforschungsanfragen hat spätestens innerhalb von 5 Werktagen zu
   erfolgen. Sendungen, die nicht zugestellt werden können, auch nicht
   durch Ersatzzustellung, liefert der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit
   der Angabe des Grundes der Nichtzustellung kostenfrei und unverzüglich,
   spätestens jedoch am dritten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch
   zurück. Der Redressgrund ist auf der Vorderseite des Kuverts  ggf.
   dann mit der neuen Adresse  zu notieren. Zur Recherche nutzen Sie eine
   ggf. vorhandene, eigene Umzugsdatenbank, die Umzugsdatenbank der
   Deutschen Post AG und weitere elektronischen Adressverzeichnissen wie
   z. B. Klicktel. Ein Zustellversuch an eine durch den Auftragnehmer
   recherchierte Adresse hat nicht zu erfolgen.  Der Redress-Aufkleber
   muss auf der Vorderseite des Kuverts angebracht werden und darf das
   Brieffenster nicht bedecken.
   Anzahl der geschätzten Sendungen: 83 000 Stück.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 1
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei der Vertragsleistung handelt es sich um einen einmaligen Auftrag.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
    Angaben für einen Handelsregisterauszug.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Umsatz der 3 letzten Geschäftsjahre,
    Anzahl Angestellter der 3 letzten Geschäftsjahre,
    Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis von zwei vergleichbaren Referenzen,
    Nachweis von Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn
   Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den
   Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen
   Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den
   Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der
   Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/08/2019
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   3. https://www.subreport.de/E87968336
   4. https://www.subreport.de/E87968336
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