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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 385268-2019 (ID: 2019081409175882683)
Veröffentlicht: 14.08.2019
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  DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2019/S 156/2019 385268
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
   Brüderstraße 53
   Bergisch Gladbach
   51427
   Deutschland
   E-Mail: [1]forschungsvergabe@bast.de
   NUTS-Code: DEA2B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bast.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275480
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275480
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   FE 01.0203/2019/AGB  Verfahren zur Ermittlung der maßgebenden
   Verkehrsnachfrage für die Planung und Bemessung von Straßen
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z5mü - FE 01.0203/2019/AGB
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   FE 01.0203/2019/AGB  Verfahren zur Ermittlung der maßgebenden
   Verkehrsnachfrage für die Planung und Bemessung von Straßen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 231 092.43 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2B
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   FE 01.0203/2019/AGB
   Verfahren zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsnachfrage für die
   Planung und Bemessung von Straßen
   Aufgabe der Bemessung im Rahmen des Neu-, Um- und Ausbaus von Straßen
   ist der Nachweis, dass und mit welcher Qualität die auf einer
   Straßenverkehrsanlage zu erwartende Verkehrsnachfrage abgewickelt
   werden kann. Mit der Einführung des Handbuchs für die Bemessung von
   Straßenverkehrsanlagen (HBS) wurde auch eine Standardisierung der den
   Verfahren zugrunde liegenden Verkehrsnachfrage in der Weise
   vorgenommen, dass die Verkehrsstärke der n-ten höchstbelasteten Stunde
   als Bemessungsverkehrsstärke definiert wurde, welche auch als
   maßgebende stündliche Verkehrsstärke (MSV) bezeichnet wird. Aus der
   neuen Vorgehensweise resultieren höhere Anforderungen an das
   Vorhandensein, die Qualität und die Auswertung von Verkehrsdaten. Dies
   gilt insbesondere auch für die separat zu erfassenden Abbiegeströme in
   Knotenpunkten. Hilfestellung wird weiterhin hinsichtlich der Festlegung
   einer übergreifenden Bemessungsstunde für die Bewertung von aus
   Strecken und Knotenpunkten zusammengesetzten Netzabschnitten sowie für
   die Anwendung von Modellierungen benötigt.
   Ziel dieses Projekts ist es, auf der Basis umfangreicher statistischer
   Auswertungen von Verkehrsdaten verschiedene Ansätze zur Schätzung der
   Verkehrsnachfrage der n-ten Stunde bzw. zur Ermittlung einer als
   maßgebend erachteten Verkehrsnachfrage für die Bemessung vergleichend
   gegenüberzustellen und zu bewerten. Darauf aufbauend sollen abgestimmte
   Vorschläge für die Ermittlung der Bemessungsverkehrsstärken von
   Einzelanlagen und Netzabschnitten im HBS und alternativer
   Simulationsverfahren im Analysezustand sowie für die Ermittlung der
   maßgebenden Verkehrsstärken als Eingangsdaten für Modellprognosen, aus
   denen Bemessungsverkehrsstärken im Prognosezustand für die Anwendung
   des HBS hergeleitet werden sollen, zur Übernahme in das Regelwerk und
   die Auswertungen in der Verkehrsstatistik erarbeitet werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 999
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach
   Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die
   finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
    ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
   Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens
   Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter
   bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu
   verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o.
   g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
   Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch
   eine Eigenerklärung nachweisen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Anforderungen:
   1) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Erhebungen
   empirischer Verkehrsdaten im Straßenverkehr  Nachzuweisen durch
   mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste
   1);
   2) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Auswertung und wissenschaftlichen
   Analyse von Verkehrsmengendaten über Zeiträume von mindestens einem
   Jahr unter Einsatz statistischer Methoden  Nachzuweisen durch
   mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste
   2);
   3) Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung-
   Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der
   Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der
   Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
   (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124
   GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/10/2019
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/10/2019
   Ortszeit: 15:10
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden
   Teilnahmebedingungen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
    Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
   160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen
   des Vergabeverstoßes,
    Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
   Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
   Auftraggeber.
    Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
   Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
   des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/08/2019
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   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275480
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275480
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.bund.de/
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