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Ausschreibung: Bauarbeiten für Tunnel - DE-Stuttgart
Bauarbeiten für Tunnel
Dokument Nr...: 381611-2019 (ID: 2019081309094079001)
Veröffentlicht: 13.08.2019
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DE-Stuttgart: Bauarbeiten für Tunnel
2019/S 155/2019 381611
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deutsche Bahn AG
DE11
Räpplenstraße 17
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
E-Mail: [1]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[3]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.2; Los 1B Tunnel nach Ober- und Untertürkheim AOL 106-1B
Referenznummer der Bekanntmachung: TEC 5 /1 0/239044
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221240
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.2; Los 1B Tunnel nach Ober- und Untertürkheim
Los-Nr.: 1B
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Bau von Tunneln:
Los 1A Fildertunnel
Los 1B Tunnel nach Ober- und Untertürkheim
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/02/2011
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN)
"Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava" hier Abschnitt
Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU
in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting
Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2012/S 216-356149
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: TEC 5 / 10 / 239044
Los-Nr.: 1B
Bezeichnung des Auftrags:
Tunnel Ober- und Untertürkheim
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
29/03/2012
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [8]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/08/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221240
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gemäß Bauvertrag waren im Bereich des ZA Ulmer Straße sowie an den
Startbaugruben Ober- und Untertürkheim jeweils eine GSA vorgesehen.
Aufgrund einer Vielzahl an Änderungen und Optimierungen im Bauablauf
wird eine zusätzliche GSA in der Inselstraße erforderlich, um den
unvorhergesehenen erhöhten Wasserandrang im Tunnel bewältigen und
ableiten zu können. Zudem ist zu erwarten, dass aufgrund der erhöhten
Wassermengen zusätzlich die Schlammfrachten zunehmen werden. Um diese
fachgerecht entsorgen zu können, ist der Aufbau einer
Kammerfilterpresse ebenfalls erforderlich. Dieses war mit dem
ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2019
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
AOL 106-1B: Zusätzliche GSA im Bereich Inselstraße
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Anordnung führt zu keiner Veränderung des Gesamtcharakters des
Hauptauftrages, da der Einsatz von GSA´s schon jeher Bestandteil des
geschlossenen Bauvertrages war.
VII.2.3)Preiserhöhung
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References
1. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/
3. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:356149-2012:TEXT:DE:HTML
5. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
7. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
8. http://www.bundeskartellamt.de/
9. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
10. http://www.bundeskartellamt.de/
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