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Ausschreibung: Bauarbeiten für Tunnel - DE-Stuttgart
Bauarbeiten für Tunnel
Dokument Nr...: 379147-2019 (ID: 2019081209082876476)
Veröffentlicht: 12.08.2019
*
  DE-Stuttgart: Bauarbeiten für Tunnel
   2019/S 154/2019 379147
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Deutsche Bahn AG
   DE11
   Räpplenstraße 17
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG  Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
   E-Mail: [1]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
   Fax: +49 69-265-21939
   NUTS-Code: DE11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.deutschebahn.com
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, Ausführung Tunnel
   Los-Nr: 1, 2, 3
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2011/S214-349672
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45221240
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, Ausführung Tunnel
   Los-Nr: 1, 2, 3
   Los-Nr.: 1,2,3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE114
   Hauptort der Ausführung:
   Göppingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, Ausführung Tunnel
   Los-Nr: 1, 2, 3
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/12/2012
   Ende: 31/12/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Teil des EUProjektes Nr. 17 im Programm derTranseuropäischenNetze
   (TEN) ParisStraßburg Stuttgart Wien Bratislava, hier: Abschnitt
   Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU
   in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting
   Europe Facility (CEF) fortgeführt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2012/S 230-378469
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: VEC5/09/230787
   Los-Nr.: 1,2,3
   Bezeichnung des Auftrags:
   Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, Ausführung Tunnel
   Los-Nr: 1, 2, 3
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   16/10/2012
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   52123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   52123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [8]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
   Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach
   Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
   2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
   dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
   Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
   1 Nr. 1  3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
   Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   52123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/08/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45221240
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE114
   Hauptort der Ausführung:
   Göppingen
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Bereich von Bau-Km *40,7+17 bis Bau-Km. *40,7+64 befindet sich die
   bereits errichtete EÜ L1214. Am östlichen Widerlager ist eine
   Gabionenwand als Stützbauwerk der dahinterliegenden Auffüllung
   hergestellt worden. Auf der Gabionenwand und entlang der Böschung bis
   zur Höhe des Randweges, ist eine Wartungstreppe geplant worden. Weil
   aber der Rettungsweg auf der EÜ nicht mehr Ril-Konform ist, wird
   zurzeit die Lärmschutzwand umgeplant. Diese kollidiert mit der
   Wartungstreppe. Die Wartungstreppe muss dementsprechend umgeplant
   werden, in einer neuen, um 0,50 m nach Süden verschoben Lage. Die
   zusätzliche Leistung bezieht sich auf die Planung und die Änderungen
   für die Herstellung der Wartungstreppe und ist erforderlich um nicht
   mit der Lärmschutzwand zu kollidieren.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 29/07/2019
   Ende: 31/12/2019
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Verschiebung der süd-östlichen Wartungstreppe an der EÜ L1214
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Gabionenwand wurde vom AN PA 2.2 geplant und hergestellt. Das
   Gleiche gilt für die Hinterfüllung der Gabionenwand. Zurzeit wird die
   Seitenablagerung Bw.-Nr. 4.13 hergestellt, die an die Hinterfüllung der
   Gabionenwand anbindet. Direkt danach muss die Wartungstreppe (an der
   Böschung der Seitenablagerung) hergestellt werden, damit danach die
   Restarbeiten vervollständigt werden können. Die Planung muss also in
   kürzester Zeit vorliegen. Eine Überarbeitung von einem fremden Planer
   würde zu großen Verzögerungen führen. Mit der Herstellung der
   Wartungstreppe ist bereits der AN PA 2.2 beauftragt. Außerdem befinden
   sich im Bereich der Hinterfüllung Entwässerungsleitungen, die vom AN PA
   2.2 hergestellt wurden. Eine zusätzliche Beauftragung für eine
   Verschiebung einer Wartungstreppe, ist aus technischen Gründen nicht
   möglich.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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   1. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
   2. http://www.deutschebahn.com/
   3. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:378469-2012:TEXT:DE:HTML
   5. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
   7. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
   8. http://www.bundeskartellamt.de/
   9. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
  10. http://www.bundeskartellamt.de/
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