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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Bauleistungen im Hochbau - DE-Stuttgart
Bauleistungen im Hochbau
Bauarbeiten für Schulgebäude
Bauarbeiten für Sportanlagen
Bau von Turnhallen
Bauarbeiten für Kindergärten
Bauarbeiten für Fortbildungseinrichtungen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 378852-2019 (ID: 2019081209041676210)
Veröffentlicht: 12.08.2019
*
  DE-Stuttgart: Bauleistungen im Hochbau
   2019/S 154/2019 378852
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt Stuttgart
   Hauptstätter Straße 66
   Stuttgart
   70178
   Deutschland
   E-Mail: [1]bildungshaus-neckarpark@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.stuttgart.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDYD8/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
   Rheinstahlstraße 3
   Stuttgart
   70469
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Frank Meininger
   E-Mail: [4]bildungshaus-neckarpark@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.menoldbezler.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDYD8
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Landeshauptstadt Stuttgart  Neubau des Bildungshauses NeckarPark 
   Vergabe von Planungs- und Bauleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/4564
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs in Bad Cannstatt entsteht
   das neue Wohn- und Gewerbegebiet NeckarPark. Dort sollen zukünftig mehr
   als 2 000 Menschen leben, wohnen und arbeiten. Eng mit der
   städtebaulichen Entwicklung des Areals verknüpft werden die Bildungs-
   und Betreuungsangebote im neuen NeckarPark. Als Modellvorhaben Bildung
   als Standortfaktor" soll der NeckarPark zeigen, wie sich
   Stadtentwicklung mit der Entwicklung eines hochwertigen Bildungs- und
   Betreuungsangebots verbinden lässt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45214200
   45212200
   45212222
   45214100
   45214500
   71240000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111
   Hauptort der Ausführung:
   Stuttgart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs in Bad Cannstatt entsteht
   das neue Wohn- und Gewerbegebiet NeckarPark. Dort sollen zukünftig mehr
   als 2 000 Menschen leben, wohnen und arbeiten. Eng mit der
   städtebaulichen Entwicklung des Areals verknüpft werden die Bildungs-
   und Betreuungsangebote im neuen NeckarPark. Als Modellvorhaben Bildung
   als Standortfaktor" soll der NeckarPark zeigen, wie sich
   Stadtentwicklung mit der Entwicklung eines hochwertigen Bildungs- und
   Betreuungsangebots verbinden lässt.
   Mit den unterschiedlichen Zielgruppen aus dem Bestandsgebiet
   Veielbrunnen und aus der Neubebauung des NeckarParks soll das
   Bildungszentrum eine große Integrationsleistung erbringen. Von daher
   stellt das pädagogische Rahmenkonzept die Integration, individuelle
   Förderung sowie gemeinsames Lernen und die Öffnung zum Stadtteil in den
   Mittelpunkt. Dabei sieht das pädagogische Konzept des Bildungshauses
   eine enge Verzahnung der Grundschulklassen mit den Vorschulkindern aus
   der KiTa in sog. Lernhäusern vor. Das Pädagogische Konzept für das
   Bildungshaus NeckarPark" wird als pädagogische Basis die Anforderungen
   und Vorgaben an die Architektur und bauliche Umsetzung des zu
   errichtenden Bildungshauses darstellen.
   Das Bildungshaus NeckarPark" soll dabei den Kern des neuen
   Bildungsstandorts darstellen. Es ist daher beabsichtigt, dass das
   Bildungshaus NeckarPark" eine vierzügige Ganztagesgrundschule, eine
   Zweifeld-Sporthalle, eine Kindertagesstätte mit sieben Kindergruppen
   sowie Räumlichkeiten für die Volkshochschule Stuttgart aufweisen soll.
   Insgesamt wird die zu errichtende Programmfläche rund 7 550 m^2
   betragen. Das voraussichtliche Investitionsvolumen wurde nach ersten
   Annahmen auf rund 83 Mio. EUR geschätzt. Nach aktuellem Stand soll die
   Baufertigstellung Ende März 2025 erfolgen.
   Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat beschlossen, die Realisierung
   des Projekts im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen kombinierten
   Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im
   Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem
   Teilnahmewettbewerb unter Durchführung des sog.
   Zwei-Umschlags-Verfahrens" zu vergeben. Gegenstand des europaweiten
   Ausschreibungsverfahrens ist die schlüsselfertige Erstellung des
   Bildungshaus NeckarPark einschließlich aller hierzu erforderlichen
   Planungsleistungen zu einem Globalpauschalfestpreis.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 31/03/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber,
   die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in
   einem dreistufigen Verfahren.
   Stufe 1:
   Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
   Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
   erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
   können nicht berücksichtigt werden.
   Stufe 2:
   Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten
   Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die
   verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
   Stufe 3:
   Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer
   III.1.3 (2) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen) der
   EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich
   geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern
   besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt
   werden soll.
   Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete
   Referenz für Schlüsselfertige Bauleistung" sowie die als priorisiert
   gekennzeichnete Referenz für Planung Gebäude und Innenräume"
   berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu
   priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine
   Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die
   Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
   Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen Schlüsselfertige
   Bauleistung", Planung Gebäude und Innenräume" ist nicht erwünscht.
   Dabei werden die Referenzen Schlüsselfertige Bauleistung" wie folgt
   bewertet:
   Kriterium Zeitpunkt Inbetriebnahme"
   Inbetriebnahme nach dem 1.1.2014: 1 Punkt
   Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2016 bis 31.12.2017: 2 Punkte
   Inbetriebnahme ab 1.1.2018: 3 Punkte
   Kriterium Bauvolumen":
   Unter EUR 20 Mio. brutto (KG 200 bis 600 nach DIN 276) Bauvolumen: 1
   Punkt
   EUR 20 bis EUR 30 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 bis 600 nach DIN 276):
   2 Punkte
   Über EUR 30 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 bis 600 nach DIN 276): 3
   Punkte
   Kriterium Gebäudeart":
   Öffentliches Gebäude: 1 Punkt
   Bildungseinrichtung: 2 Punkte
   Weiterhin werden die Referenzen Planung Gebäude und Innenräume" wie
   folgt bewertet:
   Kriterium Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 bis 500)"
   5-10 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276): 1 Punkt
   10 EUR bis 15 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276): 2 Punkte
   Über 15 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276): 3 Punkte
   Kriterium Gebäudeart"
   Öffentliches Gebäude: 1 Punkt
   Bildungseinrichtung: 2 Punkte
   Die Referenzen Schlüsselfertige Bauleistung" werden jeweils mit 50 %,
   die Referenzen Planung Gebäude und Innenräume" werden jeweils mit 50 %
   gewichtet.
   Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
   durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
   aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen
   (späterer Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei
   gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit in der EU-Auftragsbekanntmachung oder in den
   Teilnahmeformularen nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle
   Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise sind den Ziffern III.1.1)
   bis III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
   Ist ein Unternehmen  sei es als Bewerber, Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe  an mehreren
   Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen
   beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
   Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere
   Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen
   ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe,
   vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit
   Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die
   erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise
   die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt
   werden.
   Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der
   EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
   erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des
   Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs.
   6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten
   Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß
   § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung
   der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu
   ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so
   kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen
   ersetzt.
   Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag
   noch nicht zu benennen.
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
   Ausschlussgründe einzureichen:
   (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis
   Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen.
   (2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A
   nicht vorliegen.
   (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG).
   (4) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das
   Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen
   Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine
   Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauf-tragssumme
   stellen wird;
   (2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe
   von mindestens EUR 10,0 Mio. oder Erklärung einer Versicherung, im
   Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen;
   (3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen
   auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
   Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen
   Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach
   Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und schlüsselfertiger
   Bau".
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
   gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
   Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach Planung Gebäude und
   Innenräume (§ 34 HOAI)" und schlüsselfertiger Bau".
   (2) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen zum
   Schlüsselfertigen Bau von Hochbau allgemein", Planung Gebäude und
   Innenräume (§ 34 HOAI)"
   Die Erklärung über Referenzleistung muss jeweils folgende Angaben
   enthalten:
    Projektbezeichnung,
    Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
    Beschreibung,
    Leistungsumfang,
    Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen
   Referenzbereich)
    Herstellkosten/Bauvolumen (spezifische KG siehe jeweiligen
   Referenzbereich) in EUR brutto,
    Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
    Zeitpunkt Inbetriebnahme/Zeitpunkt Fertigstellung LPH 8,
    Angaben zur Gebäudeart
    ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
    Schlüsselfertiger Bau
   Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im
   Bereich Hochbau allgemein" (Neubau im Hochbau) mit einem realisierten
   Auftragsvolumen von mindestens 20 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 600) in
   den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Inbetriebnahme muss
   nach dem 1.1.2014 stattgefunden haben.
    Planungsleistung
   Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte
   Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" einer Bildungseinrichtung
   von mindestens Leistungsphase 2 bis 5 HOAI im Bereich Schulbau mit
   anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 5 Mio EUR brutto (KG 200
   bis 500) in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die
   Fertigstellung der LPH 8 muss nach dem 1.1.2012 stattgefunden haben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/10/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
   Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
   Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche
   Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben
   bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
   prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
   Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
   Teilnahmeantrags zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDYD8
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [7]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/08/2019
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   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDYD8/documents
   4. mailto:bildungshaus-neckarpark@menoldbezler.de?subject=TED
   5. http://www.menoldbezler.de/
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDYD8
   7. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
   8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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