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Ausschreibung: Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen - DE-Dresden
Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen
Dokument Nr...: 329647-2019 (ID: 2019071509203725196)
Veröffentlicht: 15.07.2019
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DE-Dresden: Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen
2019/S 134/2019 329647
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Trachenberger Str. 40
Dresden
01129
Deutschland
E-Mail: [1]juliane.huhmann@dvbag.de
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.dvb.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CY11N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CY11N
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentliches Verkehrsunternehmen (außerhalb Sektorentätigkeit)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems Dresden
Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2019_20_054
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98350000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) beabsichtigen ein öffentliches
Fahrradleihsystem für ihre Kunden, generell für die Dresdner
Bevölkerung und für Touristen anzubieten und ihr Leistungsangebot damit
zu ergänzen. Als Zielstellung möchte die DVB mit einem integrierten
Fahrradverleihsystem langfristig die Stärkung des Umweltverbundes
(ÖPNV, Fahrradverkehr, Fußverkehr) erreichen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit der Ergänzung des Leistungsangebotes durch ein öffentliches
Fahrradverleihsystem hat die DVB AG das Ziel:
den Dresdnern und insbesondere den Kunden der DVB sowie den Touristen
der Stadt das FVS in Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr anzubieten,
das FVS im Rahmen der multimodalen Submarke MOBI zu platzieren und
weiterzuentwickeln,
heutige Kunden zu binden und neue Kunden (z. B. beim Abo oder
JobTicket) durch mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität zu gewinnen,
Möglichkeiten der Feinerschließung durch das FVS zu nutzen bzw.
Lücken im ÖPNV-Angebot durch die Bereitstellung von Leihrädern zu
schließen.
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung stehen folgende Rahmenparameter für
das Fahrradverleihsystem fest. Diese umfassen:
das Bedienungsgebiet orientiert sich am Geschäftsgebiet der DVB AG,
in der ersten Ausbaustufe 1.000 Fahrräder im MOBI-Design,
ein Hybridsystem mit einer flexiblen Zone zum Ausleihen und
Abstellen, sowie etwa 150 Stationen (ortsfest oder virtuell) in der
ersten Ausbaustufe,
den ganzjährigen Verleih, täglich über 24 Std. (24/7/365),
die tariflichen Sonderkonditionen für DVB-Stammkunden: Für die
Abokunden der DVB soll das FVS eine halbe Stunde kostenlos nutzbar
sein,
die Einnahmen aus dem Fahrradverleih erhält der Auftragnehmer
(Nettovertrag),
die Möglichkeit für den Auftragnehmer, Betriebseinnahmen aus der
Vermarktung von max. 50 % der Werbeflächen an den Fahrrädern zu
erzielen,
die Integration des FVS in die multimodale Auskunfts- und Buchungsapp
MOBI App der DVB und deren Backendsystem,
die Möglichkeit der Nutzung der Fahrkarte und e-ticket für den
Endkunden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Optional kann die Laufzeit des Vertrages zweimal durch entsprechende
Erklärung der DVB unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen um je zwei
Jahre verlängert werden.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Fahrradanzahl im System,
mehrmaliges Abrufkontingent von Lastenrädern (elektrisch oder
konventionell) und von Pedelecs mit entsprechenden Abstellanlagen,
Einrichtung von Stationen zur Erweiterung des Bediengebietes,
Erweiterung der flexiblen Zone.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eintragung im Handelsregister des
Staats nachweisen, in dem der Bewerber ansässig ist
(Handelsregisterauszug). Dieser Auszug darf nicht älter als sechs
Monate sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
1) Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Versicherungsschein);
2) Kurzdarstellung des Unternehmens, z. B. in Form eines Organigramms,
mit Angaben zur Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeit
sowie zu Art und Umfang der Präsenz in Deutschland.
3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und zusätzlich über den Umsatz
im Bereich Einrichtung und Betrieb von Fahrradverleihsystemen für die
letzten 3 Geschäftsjahre auch unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen die Nachweise 1) und 2)
für jedes Mitglied gesondert vorlegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen siehe VI.3)
Zusätzliche Angaben dieser Bekanntmachung in Ergänzung III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren
ausgeführte Aufträge. Geeignet sind Aufträge im Bereich Einrichtung und
Betrieb von Fahrradverleihsystemen. Vorzulegen ist eine Liste mit
Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des Auftraggebers
unter Angabe von Kontaktdaten (Ansprechpartner mit Name und
Telefonnummer). Der Auftraggeber behält sich vor, auch Referenzen zu
berücksichtigen, die mehr als 3, höchstens aber 5 Jahre zurückliegen,
um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist, einschließlich Angabe zur
Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsfeld Fahrradverleihsystem (bei
Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied).
3) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss folgende Referenzmindestanforderungen vorweisen
können:
Einführung und Betrieb von öffentlichen Fahrradverleihsystemen mit
mindestens 750 Fahrrädern,
Einführung und Betrieb eines Hybridsystems mit ortsfesten Stationen
einerseits und flexibler Ausleih- und Rückgabezone andererseits,
Einführung und Betrieb eines Fahrradverleihsystems mit Pedelecs,
Einführung und Betrieb eines Fahrradverleihsystems mit Lastenrädern.
Diese 4 Mindestanforderungen müssen nicht sämtlich in einem
Referenzauftrag kumulativ erfüllt sein; die Mindestanforderung
mindestens 750 Fahrräder ist jedoch auf einen Einzelauftrag bezogen
und kann nicht über die Addition mehrerer Aufträge erreicht werden.
Im Formular Eigenerklärung zur Eignung sind die Referenzen, welche
die benannten Mindestanforderungen erfüllen mit folgenden Angaben zu
benennen:
Auftraggeber,
Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, Email),
Ausführungszeitraum,
Stadt,
Anzahl der Fahrräder bzw. Pedelcs bzw. Lastenräder,
Merkmale des Hybridsystem (Größe/ Anzahl Flexzone(n) sowie
Stationsanzahl).
Die Beschreibung dieser Referenzen ist als ein zusätzliches PDF-
Dokument mit jeweils ca. 2 Seiten dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzanforderungen insgesamt
erfüllen; sie müssen nicht für jedes einzelne Mitglied vorgelegt
werden. Dies gilt auch für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Dienstleistungen und verwendete Produkte ohne ausbeuterische
Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr.182 erbracht und/oder
hergestellt und/oder verarbeitet
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/08/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
In Ergänzung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit:
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die
meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot
(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen §
81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten
2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben
einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a
Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer
Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233
StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242
StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche
(§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§
267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte
im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306
StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung
(§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§
326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von
mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet
wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer
Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren
und kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation
befindet.
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei
ausländischen Bewerbern) ordnungsgemäß nachgekommen sind.
d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft
(oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen
Wirtschaftsteilnehmer/ ausländisches Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft) sind.
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen-
und firmenbezogene Daten, wie Kontaktdaten und Referenzen zu erheben,
elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen
Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt
oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der
zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der
Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre (beginnend mit
10.7.2019) unter anderem digital archiviert.
Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht für
andere Zwecke eingesetzt. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die
Daten unwiderruflich gelöscht. Der Bewerber erklärt mit Einreichung des
Teilnahmeantrages/ Angebotes, mit diesem geschilderten Vorgehen
einverstanden zu sein.
.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CY11N
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Leipzig
Braustr. 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419773800
E-Mail: [6]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: [7]www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen
Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies
gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt
ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf
Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB
unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird
dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss
daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit
allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse
eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die
nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in
die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen
entsprechend kenntlich zu machen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Ab-sendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/07/2019
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References
1. mailto:juliane.huhmann@dvbag.de?subject=TED
2. http://www.dvb.de/
3. http://www.dvb.de/
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CY11N/documents
5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CY11N
6. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
7. http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
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