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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Röntgengeräten - DE-München
Reparatur und Wartung von Röntgengeräten
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung
Umzugsdienste
Dokument Nr...: 329583-2019 (ID: 2019071509192125080)
Veröffentlicht: 15.07.2019
*
  DE-München: Reparatur und Wartung von Röntgengeräten
   2019/S 134/2019 329583
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Technische Universität München
   Arcisstraße 21
   München
   80333
   Deutschland
   E-Mail: [1]Vergabeberatung@zv.tum.de
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.tum.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Transfer, Upgrade und Installation Dual-Beam CT
   Referenznummer der Bekanntmachung: 003/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50421200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind Leistungen der Demontage,
   des Transfers, Upgrades, der Montage und betriebsfertigen Installation
   eines Dualröhren-Computertomographen beim Auftraggeber für die
   Materialprüfung. Das Upgrade beinhaltet eine Aufrüstung des Systems auf
   einen technologisch aktuellen und zukunftssicheren Stand durch Ersetzen
   von Hardwarekomponenten der Antriebs-, Elektro- und Steuerungstechnik
   und der Steuerungssoftware sowie der Ergänzung und Installation von
   Soft- und Hardwarekomponenten zur Rekonstruktion der gewonnenen Daten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   38580000
   98392000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21H
   Hauptort der Ausführung:
   Technischen Universität München, Standort der Fakultät Maschinenwesen
   Boltzmannstraße 15
   85748 Garching b. München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ein betriebsfähiger Computertomograph des Herstellers YXLON
   (Vollschutzgerät mit Strahlenschutzkabine zur Einhaltung der Grenzwerte
   gem. StrlSchV und RöV bei Betrieb bis 320 kV, 1800 W (im Folgenden:
   Dual-Beam CT Anlage), derzeit in Betrieb bei der BMW AG,
   Riesenfeldstraße 60, 80809 München, ist zum Auftraggeber an den
   Standort der Fakultät Maschinenwesen, Boltzmannstraße 15, 85748
   Garching zu transferieren und nach Durchführung eines Upgrades
   betriebsfertig zu installieren.
   Die fachgerechte Ausbringung (mechanische und elektrische Demontage)
   und der fachgerechte Transfer der Dual-Beam CT Anlage unter
   Gewährleistung einer Wiederinbetriebnahme nach Auflagen des
   Strahlenschutzes (Abschirmung zur Einhaltung der Grenzwerte gem.
   StrlSchV und RöV) sind durchzuführen. Die BMW AG in der
   Riesenfeldstraße 60, 80809 München öffnet zur Ausbringung der Dual-Beam
   CT Anlage (inklusive Strahlenschutzkabine) für den Tag der Ausbringung
   die Gebäudewand und verschließt diese nach der Ausbringung wieder. Das
   Öffnen und Verschließen der Gebäudewand bei der BMW AG ist damit nicht
   Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.
   Das Upgrade beinhaltet eine Aufrüstung des Systems auf einen
   technologisch aktuellen und zukunftssicheren Stand durch das Ersetzen
   von Hardwarekomponenten der Antriebs-, Elektro- und Steuerungstechnik
   und der Steuerungssoftware sowie der Ergänzung und Installation von
   Soft- und Hardwarekomponenten zur Rekonstruktion der gewonnenen Daten.
   Für den Tag der Einbringung wird die Gebäudewand der Räumlichkeiten in
   der Boltzmannstraße 15, 85748 Garching vom Auftraggeber geöffnet und
   nach Einbringung und Positionierung wieder verschlossen, d. h. auch das
   Öffnen und Verschließen der Gebäudewand beim Auftraggeber ist nicht
   Bestandteil der zu erbringenden Leistungen. Der Auftragnehmer hat eine
   enge Abstimmung und hohe Flexibilität bei der Transferterminfindung mit
   der BMW AG und dem Auftraggeber sicherzustellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Folgende Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem
   Angebot (Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, Anlage
   8 zu den Vergabeunterlagen) zwingend einzureichen:
   (1) Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
    § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
    § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
    § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
    § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
    § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
    § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
    den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
    den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   (2) Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
   nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   (3) Eigenerklärung (gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB), dass
    weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
    das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
   Vermögen des Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
   getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
    das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018) in EUR netto.
   Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
   Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
   Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend
   näher bezeichnete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe des Erbringungszeitpunkts,
   Auftragswerts, Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des
   Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse, Projektbezeichnung und Projektbeschreibung.
   Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen
   gelten:
   Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte
   (betriebsbereite Installation einer vergleichbaren
   Computertomographieanlage) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2016 bis
   zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2. Die
   Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des
   Referenzprojektes ergeben. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen
   einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt.
   Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz
   welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende
   Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
   Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5
   Referenzen benannt werden.
   Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle (Anhang zum
   Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, Anlage 8)
   jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz sind
   zusätzlich max. 3 DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz
   gestattet, die ebenfalls berücksichtigt werden. Sollten an anderer
   Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in
   allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht
   berücksichtigt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen
   gelten:
   Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte
   (betriebsbereite Installation einer vergleichbaren
   Computertomographieanlage) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2016 bis
   zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2. Die
   Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des
   Referenzprojektes ergeben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/08/2019
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/08/2019
   Ortszeit: 09:10
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0YW3Z
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern  Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [6]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
   rgabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/07/2019
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   2. http://www.tum.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z
   5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   6. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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