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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Röntgengeräten - DE-München
Reparatur und Wartung von Röntgengeräten
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung
Umzugsdienste
Dokument Nr...: 329583-2019 (ID: 2019071509192125080)
Veröffentlicht: 15.07.2019
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DE-München: Reparatur und Wartung von Röntgengeräten
2019/S 134/2019 329583
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Technische Universität München
Arcisstraße 21
München
80333
Deutschland
E-Mail: [1]Vergabeberatung@zv.tum.de
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.tum.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Transfer, Upgrade und Installation Dual-Beam CT
Referenznummer der Bekanntmachung: 003/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50421200
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind Leistungen der Demontage,
des Transfers, Upgrades, der Montage und betriebsfertigen Installation
eines Dualröhren-Computertomographen beim Auftraggeber für die
Materialprüfung. Das Upgrade beinhaltet eine Aufrüstung des Systems auf
einen technologisch aktuellen und zukunftssicheren Stand durch Ersetzen
von Hardwarekomponenten der Antriebs-, Elektro- und Steuerungstechnik
und der Steuerungssoftware sowie der Ergänzung und Installation von
Soft- und Hardwarekomponenten zur Rekonstruktion der gewonnenen Daten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38580000
98392000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H
Hauptort der Ausführung:
Technischen Universität München, Standort der Fakultät Maschinenwesen
Boltzmannstraße 15
85748 Garching b. München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ein betriebsfähiger Computertomograph des Herstellers YXLON
(Vollschutzgerät mit Strahlenschutzkabine zur Einhaltung der Grenzwerte
gem. StrlSchV und RöV bei Betrieb bis 320 kV, 1800 W (im Folgenden:
Dual-Beam CT Anlage), derzeit in Betrieb bei der BMW AG,
Riesenfeldstraße 60, 80809 München, ist zum Auftraggeber an den
Standort der Fakultät Maschinenwesen, Boltzmannstraße 15, 85748
Garching zu transferieren und nach Durchführung eines Upgrades
betriebsfertig zu installieren.
Die fachgerechte Ausbringung (mechanische und elektrische Demontage)
und der fachgerechte Transfer der Dual-Beam CT Anlage unter
Gewährleistung einer Wiederinbetriebnahme nach Auflagen des
Strahlenschutzes (Abschirmung zur Einhaltung der Grenzwerte gem.
StrlSchV und RöV) sind durchzuführen. Die BMW AG in der
Riesenfeldstraße 60, 80809 München öffnet zur Ausbringung der Dual-Beam
CT Anlage (inklusive Strahlenschutzkabine) für den Tag der Ausbringung
die Gebäudewand und verschließt diese nach der Ausbringung wieder. Das
Öffnen und Verschließen der Gebäudewand bei der BMW AG ist damit nicht
Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.
Das Upgrade beinhaltet eine Aufrüstung des Systems auf einen
technologisch aktuellen und zukunftssicheren Stand durch das Ersetzen
von Hardwarekomponenten der Antriebs-, Elektro- und Steuerungstechnik
und der Steuerungssoftware sowie der Ergänzung und Installation von
Soft- und Hardwarekomponenten zur Rekonstruktion der gewonnenen Daten.
Für den Tag der Einbringung wird die Gebäudewand der Räumlichkeiten in
der Boltzmannstraße 15, 85748 Garching vom Auftraggeber geöffnet und
nach Einbringung und Positionierung wieder verschlossen, d. h. auch das
Öffnen und Verschließen der Gebäudewand beim Auftraggeber ist nicht
Bestandteil der zu erbringenden Leistungen. Der Auftragnehmer hat eine
enge Abstimmung und hohe Flexibilität bei der Transferterminfindung mit
der BMW AG und dem Auftraggeber sicherzustellen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem
Angebot (Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, Anlage
8 zu den Vergabeunterlagen) zwingend einzureichen:
(1) Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
(2) Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
(3) Eigenerklärung (gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB), dass
weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
Vermögen des Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018) in EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend
näher bezeichnete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe des Erbringungszeitpunkts,
Auftragswerts, Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse, Projektbezeichnung und Projektbeschreibung.
Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen
gelten:
Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte
(betriebsbereite Installation einer vergleichbaren
Computertomographieanlage) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2016 bis
zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2. Die
Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des
Referenzprojektes ergeben. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen
einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz
welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende
Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5
Referenzen benannt werden.
Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle (Anhang zum
Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, Anlage 8)
jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz sind
zusätzlich max. 3 DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz
gestattet, die ebenfalls berücksichtigt werden. Sollten an anderer
Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in
allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht
berücksichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen
gelten:
Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte
(betriebsbereite Installation einer vergleichbaren
Computertomographieanlage) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2016 bis
zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2. Die
Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des
Referenzprojektes ergeben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/08/2019
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/10/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/08/2019
Ortszeit: 09:10
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0YW3Z
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[6]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
rgabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/07/2019
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3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z
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