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Ausschreibung: Industrielle Kücheneinrichtungen - DE-Ludwigshafen
Industrielle Kücheneinrichtungen
Küchenbedarf
Gespann- oder Handkarren, andere Fahrzeuge ohne mechanischen Antrieb, Gepäckkarren und verschiedene Ersatzteile
Dokument Nr...: 328856-2019 (ID: 2019071509060624331)
Veröffentlicht: 15.07.2019
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  DE-Ludwigshafen: Industrielle Kücheneinrichtungen
   2019/S 134/2019 328856
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
   Bremserstr. 79
   Ludwigshafen
   67063
   Deutschland
   E-Mail: [1]stabsstelle_vergabe@klilu.de
   NUTS-Code: DEB34
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.klilu.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: gemeinnütziges Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Thermo-Tablettsystem und Speisetransportwagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-002-WG
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   39314000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Klinikum Ludwigshafen plant die Beschaffung von neuen
   Speisetransportwagen sowie ein Thermo-Tablettsystem für gleichzeitiges
   passives Warm- und Kalthalten von mehreren verschiedenen, auf dem
   Tablett abgelegten Speisen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39221100
   34910000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB34
   Hauptort der Ausführung:
   Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
   Bremserstr. 79
   67063 Ludwigshafen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das vorhandene Wagen- und Tablettsystem ist nicht mehr nach
   beschaffbar, da diese Produktreihe vom Hersteller nicht weiter
   vertrieben und hergestellt wird. Daher ist eine komplette
   Ersatzbeschaffung der Tablett-Transportwagen (nachfolgend TTW)
   erforderlich sowie eine Umstellung des Tablettsystems.
   Nach eingehender Marktanalyse ist die Entscheidung für das
   Tablettsystem Therm Tray" der Fa. Ragaller GmbH getroffen worden.
   Dieses System basiert auf einer passiven Warmhaltung und Kühlung in
   technik- und elektrikfreien Transportwagen.
   Die Fa. Ragaller hält ein Patent über das Therm Tray" System mit der
   Nr. DE102004034154A1  System zum Temperieren von warmen oder kalten
   Speisen, das mit technikfreien Transportwagen verwendbar ist.
   Das Therm Tray System ist derzeit alternativlos für den Einsatz von
   technikfreien TTW. Mit dem Therm Tray System kann das gewählte
   Produktionsverfahren Cook & Serve" bedient werden. Es ermöglicht durch
   die Verwendung von passiver Kühlung und Warmhaltung den Einsatz von
   völlig technikfreien TTW. Das Therm Tray System ermöglicht die
   weitgehende Nutzung des vorhandenen Porzellans.
   Die erforderlichen Umbauten von 25 m^2 TK-Fläche und Spülband sind
   vergleichsweise gering gegenüber einer Umstellung auf andere
   Transportsysteme, die 400V Drehstromanschlüsse und/oder
   Andockvorrichtungen benötigen.
   Im Vergleich dazu wäre abhängig vom Produktions- und Transportsystem
   folgender (technischer) Aufwand erforderlich:
    neue technische Ausstattung in der Produktionsstätte (Schnellkühler,
   TK-Räume),
    Anpassung des Spülbandes,
    Erweiterung der Kühlanlagen (Wärmebildung in den Produktionsräumen
   reduzieren),
    je nach System im gesamten Klinikum entsprechende Räume die mit 400 V
   Drehstrom ausgestattet sind,
    Anschlüsse schaffen i. d. Produktion für Aufladevorgang der TTW,
    technisch aufwendiger Wagenpark,
    zum Großteil Beschaffung einer neuen Porzellanserie,
    ggf. Lieferantenwechsel bzgl. Lebensmittel (TK Produkte),
    Anlieferungslogistik anpassen auf einer Ebene (Prozessoptimierung).
   Der Auftrag soll als einheitlicher Auftrag an die RAGALLER GmbH,
   August-Borsig-Ring 37, 15566 Schöneiche bei Berlin, vergeben werden.
   Aufgrund des Patentes der Fa. Ragaller für das Tablettsystem und weil
   Ragaller das System ausschließlich selbst vertreibt, ist der
   Tatbestand, dass aufgrund eines bestehenden Ausschließlichkeitsgrundes
   nur ein Unternehmen die Leistung erbringen kann, erfüllt.
   Begründung der Gesamtvergabe:
   Das Gesamtvorhaben besteht aus verschiedenen Liefer- und Bauleistungen.
   Es handelt sich somit um eine gemischte Leistung. Gemischte Verträge
   sind nach den Regeln des § 110 GWB nach dem Hauptgegenstand des
   Auftrags abzugrenzen.
   Da die Bauleistungen nur Nebenarbeiten im Verhältnis zum
   Hauptgegenstand des Vertrages darstellen, ist der Hauptgegenstand somit
   eine Lieferleistung, so dass die Regelungen der VgV und nicht der VOB/A
   unterfallen.
   Gemäß § 111 GWB dürfen Aufträge, deren verschiedenen Teile, die jeweils
   unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen, objektiv trennbar
   sind, als getrennte Aufträge für jeden Teil oder darf als Gesamtauftrag
   vergeben werden. Werden getrennte Aufträge vergeben, so wird jeder
   einzelne Auftrag nach den Vorschriften vergeben, die auf seine Merkmale
   anzuwenden sind.
   Sind die verschiedenen Teile eines öffentlichen Auftrags, die jeweils
   unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen, objektiv nicht
   trennbar, wird der Auftrag nach den Vorschriften vergeben, denen der
   Hauptgegenstand des Auftrags zuzuordnen ist.
   Zwar ist die Lieferleistung der Hauptgegenstand der
   Beschaffungsmaßnahme, die Baumaßnahme stellt allerdings eine für die
   Nutzung der Lieferleistung zwingende Voraussetzung dar, denn die
   Lieferleistung ist ohne die Baumaßnahme Errichtung eines
   Tiefkühlraums" nicht einsetzbar:
   Mit den vorhandenen Kühlkapazitäten ist die gleichzeitige Tiefkühlung
   der Passivkühlmittel in der erforderlichen Menge nicht möglich.
   (weiter siehe Abschnitt VI.3, zusätzliche Angaben")
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   11/07/2019
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Aufgrund des Erfordernisses der Kühlung der Kühlakkus ist die Schaffung
   eines neuen Tiefkühlraums zwingend erforderlich. Es muss daher ein
   weiterer Tiefkühlraum von ca. 25 m^2 in den Küchenräumlichkeiten
   errichtet werden.
   Da auch bei der Umstellung auf andere TTW-Systeme bauliche Maßnahmen in
   größerem Umfang zwingend erforderlich wären (s. o.), ist diese
   Bewertung auch unabhängig vom Hersteller, denn sie würde in Bezug auf
   jedes TTW-System gleich ausfallen, nur die Art der Baumaßnahmen selbst
   würde sich unterschieden.
   Somit ist objektiv betrachtet die Baumaßnahme für die Funktionalität
   des TTW-Systems und Tablett-Systems untrennbar. Rein tatsächlich
   betrachtet könnte die Lieferleistung gleichermaßen getrennt von der
   Baumaßnahme vergeben werden, so dass hier beide Fälle des § 111 Abs. 1
   GWB zutreffen könnten.
   Letztlich führen beide Fälle zum gleichen Ergebnis, nämlich dass eine
   Gesamtvergabe möglich bzw. erforderlich ist, daher ist eine klare
   Abgrenzung hier nicht erforderlich.
   Der Auftraggeber macht hier von seinem Wahlrecht Gebrauch und
   entscheidet sich für eine Gesamtvergabe nach VgV, da er die
   einheitliche Vergabe des Auftrags an ein Unternehmen anstrebt, denn
   TTW, Tablettsystem, Geschirr und die baulichen Maßnahmen müssen konkret
   aufeinander abgestimmt sein, um ein optimales Ergebnis erzielen zu
   können. Diese Entscheidung ist sachlich begründbar und nicht darauf
   gerichtet, die Auftragsvergabe von den Vorschriften zur Vergabe
   öffentlicher Aufträge auszunehmen.
   Für die Umstellung des Tablettsystems müssen Erstellung des
   Tiefkühlraums, Lieferung der TTW und des Tablettsystem inkl. Geschirr,
   sowie Umrüstung des Spülbandes zeitlich und organisatorisch sehr eng
   koordiniert werden. Sobald das Spülband auf das neue System umgerüstet
   ist, ist es für das alte System nicht mehr nutzbar. Daher ist eine
   Umstellung des kompletten Tablettsystems inkl. Umrüstung und
   Inbetriebnahme des Spülbandes zwingend innerhalb eines Zeitfensters in
   einer Nacht zwischen dem letzten Spülgang am Abend und dem ersten
   Bestücken der neuen Tabletts und TTW zum Frühstück erforderlich. Ohne
   ein einsatzbereites Speisentransportsystem ist die Speisenversorgung
   der Patienten nicht zu gewährleisten. Um die Versorgungssicherheit
   gewährleisten zu können, ist es daher erforderlich, alle Leistungen aus
   einer Hand zu erhalten.
   Für das Tablettsystem kommt aufgrund des Patentschutzes nur Fa.
   Ragaller selbst in Betracht. Das Geschirr muss zwingend zum
   Tablettsystem passen. Um ein Inkompatibilitätsrisiko auszuschließen,
   ist die Kopplung an das Tablettsystem sinnvoll und erforderlich.
   Für die technikfreien TTW ist wahrscheinlich ein gewisser Wettbewerb
   vorhanden, da das Therm Tray System in Bezug auf die TTW
   herstellerunabhängig ist. Aber hier besteht ein sehr enger
   Abstimmungsbedarf zwischen dem Tablettsystem-Hersteller und dem
   TTW-Hersteller, da die die Maße von Tablettsystem und TTW konkret
   aufeinander abgestimmt sein müssen. Alle TTW sind Sonderanfertigungen
   speziell für den Auftraggeber. Neben den baulichen Besonderheiten der
   TTW müssen auch die Produktions- und Liefertermine nahtlos
   ineinandergreifen. Ohne die rechtzeitige Lieferung der TTW ist das
   Therm Tray nicht einsetzbar, die Patientenversorgung ist also
   gefährdet.
   Die Baumaßnahmen könnten jeweils unabhängig voneinander erbracht
   werden. Die Gesamtbaumaßnahme unterliegt aufgrund seines Volumens
   jedoch nicht dem europäischen Vergaberecht und könnte somit als
   Bauauftrag freihändig vergeben werden.
   Die Baubranche ist derzeit sehr gut ausgelastet. Erfahrungsgemäß sind
   für derart kleine Baumaßnahmen nur mit großen Schwierigkeiten
   wirtschaftliche Angebote zu erhalten. Die Umfeldbedingungen 
   Errichtung des Tiefkühlraums im laufenden Speisenversorgungsbetrieb,
   sehr hoher Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf  verschärfen diese
   Situation zusätzlich. Nach Abwägung der Umstände entscheidet sich der
   Auftraggeber für eine Gesamtauftragsvergabe ohne Losteilung.
   Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY6SK
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/07/2019
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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