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Ausschreibung: Bauarbeiten für Kindergärten - DE-München
Bauarbeiten für Kindergärten
Mobile, modulare Containergebäude
Dokument Nr...: 328582-2019 (ID: 2019071509025224065)
Veröffentlicht: 15.07.2019
*
  DE-München: Bauarbeiten für Kindergärten
   2019/S 134/2019 328582
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt München, Baureferat
   Friedenstraße 40
   München
   81671
   Deutschland
   E-Mail: [1]bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/178889
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung einer Pavillonanlage in Systembauweise
   Referenznummer der Bekanntmachung: H30277419
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45214100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Errichtung einer Pavillonanlage in Systembauweise.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   44211100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Bauernfeindstraße 30
   80939 München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Neubau einer Pavillonanlage in Modulbauweise für einen Hort im Münchner
   Norden Bauernfeindstraße 30, 80939 München.
   Errichtung einer Hort-Einrichtung einschließlich Fundamente.
   Hort-Einrichtung für 100 Hortplätze (4 Gruppenräume) mit Küche (Cook &
   freeze für 100 Essen)
   BRI: ca. 5 970 m^3
   BGF: ca. 1 660 m^2.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 10/09/2019
   Ende: 04/05/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Information:
   Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur
   elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im
   Bieterclient ava-sign
   (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
   Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder
   Wohnsitzes;
   b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
   wurden, die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
   Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom
   öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
   zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
   entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
   Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von
   der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
   a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
   Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
   Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den
   Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
   Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
   für Justiz anfordern.
   Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
   Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
   Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
   Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
   vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
   sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
   andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
   anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
   b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
   ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
   das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
   c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig
   bestätigt wurde;
   d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
   unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
   e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft
   ist.
   Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom
   öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
   zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
   entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
   Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von
   der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
   a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
   entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
   Gewinn- und Verlustrechnungen;
   b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
   c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit
   das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung
   des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das
   Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine
   Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
   d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen
   Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
   Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
   Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
   Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
   Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
   vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
   sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu fünf
   abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der
   zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
   b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung
   erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
   Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom
   öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
   zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
   entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
   Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von
   der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
   a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu
   fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden
   Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
   Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis
   beizufügen sind;
   b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
   gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
   Leitungspersonal.
   Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
   Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
   Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
   Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
   vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
   sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Hinweis zur DIN EN 1090:
   Der Auftragnehmer hat für das Herstellen von Tragwerken im
   bauaufsichtlichen Bereich die Bedingungen nach DIN EN 1090 (Teil 1-3)
   zu erfüllen. Die detaillierten Hinweise im LV-Text sind verbindlich zu
   beachten.
   Erforderliche Nachweise sind vom Bieter auf Verlangen innerhalb der von
   der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen.
   Nachweise zu den Brandschutzanforderungen bzgl. Standsicherheit und
   Raumabschluss gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
   Die Bayerische Bauordnung (BayBO) fordert mit Art. 25 für tragende und
   aussteifende Wände und Stützen eine ausreichend lange Standsicherheit
   im Brandfall. Des Weiteren fordert sie mit Art. 29 (Decken), mit Art.
   33 Abs. 4 (Wände notwendiger Treppenräume) und mit Art. 34 Abs. 4
   (Wände notwendiger Flure), zusätzlich zur ausreichend langen
   Standsicherheit, einen ausreichend langen Raumabschluss.
   Standsicherheit und Raumabschluss müssen in Gebäuden der Gebäudeklasse
   3 feuerhemmend sein.
   Hinweis: Weitergehende Anforderungen zur brandschutztechnischen
   Bewertung dieser Gebäude (z. B.: Brandmeldeanlagen) sind davon
   unbenommen und weiterhin integrativer Teil des Brandschutzkonzeptes.
   Die brandschutztechnischen Anforderungen und auch Abweichungen gemäß
   Art. 3 BayBO (gleichwertige Lösung) und nach Art. 63 BayBO (Abweichung)
   müssen in diesem Brandschutzkonzept nachprüfbar und begründet dargelegt
   werden.
   Die Nachweise zur Erreichung der Schutzziele der BayBO (Gebäudeklasse
   3) hinsichtlich der Anforderung feuerhemmend können folgendermaßen
   erfolgen:
   Alternative 1: Nachweis der Anforderung feuerhemmend gemäß BayBo:
   a) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach Nachweisstufe 1 Eurocode
   gemäß DIN EN 1991 ff. (ehemals DIN 4102-4) oder
   b) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach Nachweisstufe 2
   (vereinfachtes Rechenverfahren) Eurocode gemäß DIN EN 1991 ff;
   c) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach Nachweisstufe 3 Eurocode
   gemäß DIN EN 1991 ff. mit Simulierter Brandeinwirkung für mindestens 30
   Minuten gemäß Einheitstemperaturkurve der Nachweis ist mit dem Angebot
   vorzulegen.
   Alternative 2: Nachweis der Erfüllung der Brandschutzanforderungen
   mittels einer gleichwertigen Lösung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 3 BayBO:
   Mittels eines Real-Brandversuches, der mindestens dem Niveau der
   Einheitstemperaturzeitkurve entspricht, ist der
   Standsicherheitsnachweis über 30 Minuten zu führen (vgl. Nationalen
   Anhang zum Eurocode).
   Zur Bemessung und Bewertung der Gleichwertigkeit sind folgende
   Parameter zu Grunde zu legen:
   Brandlastdichten mindestens 800 MJ/m^2, Nutzlasten 2,0 kN/m^2, maximale
   Raumgröße bis 400 m^2, die ermittelte Temperatur-Zeit-Kurve liegt für
   mindestens 30 Minuten oberhalb des Niveaus der
   Einheitstemperaturzeitkurve (Darstellung als Diagramm).
   Der Nachweis muss durch eine gutachterliche Stellungnahme einer
   baurechtlich anerkannten Prüf,- Überwachungs- und
   Zertifizierungsanstalt erbracht werden.
   Der Nachweis ist bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
   Ebenfalls mit Angebotsabgabe ist eine Bestätigung derselben Prüf,-
   Überwachungs- und Zertifizierungsanstalt vorzulegen, welche besagt,
   dass der durchgeführte Real-Brandversuch auf das angebotene Objekt
   anwendbar ist.
   Die Gleichwertigkeit der technischen Lösung wird bauaufsichtlich oder
   durch einen Prüfsachverständige/n für Brandschutz im
   Genehmigungsverfahren geprüft. Die dafür erforderlichen Anträge auf
   Abweichung sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und zur
   Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Genehmigung
   muss dem AG vor Baubeginn vorgelegt werden.
   Hinweis: Ein Nachweis der Feuerwiderstandsdauer mittels
   Naturbrandmodellierung wird nicht als gleichwertige Lösung anerkannt.
   [...] Fortsetzung siehe Abschnitt VI.3.) Zusätzliche Angaben:
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/07/2019
   Ortszeit: 11:40
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/07/2019
   Ortszeit: 11:40
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Einzelfristen:
    10 Kalendertage nach Auftragserteilung: Terminplan,
    14 Kalendertage nach Auftragserteilung: genehmigungsfähige Statik
   Fundamente,
    21 Kalendertage nach Auftragserteilung: Fundamentplan,
    28 Kalendertage nach Auftragserteilung: Ausführungspläne/Werkstatt
   und Montagepläne einschl.genehmigunsfähige Statik (Gesamtgebäude) als
   Voraussetzung für die Modulvorfertigung,
    56 Kalendertage nach Auftragserteilung: vollständige Werkstatt- und
   Montageplanung,
    28 Kalendertage vor Abnahme Fertigstellung aller Leistungen durch AN
   inkl. Baufeinreinigung,
    14 Kalendertage vor Abnahme Raumluftmessung durch AG.
   Fortsetzung Abschnitt III.1.3) Technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit
   Mindestkriterien:
   [...] Alternativ kann die Erreichung der Schutzziele hinsichtlich der
   Brandschutzanforderung feuerhemmend folgendermaßen nachgewiesen werden:
   Ein von einem in Bayern zugelassenen Prüfsachverständigen für
   Standsicherheit bestätigter Nachweis, der besagt, dass beim Versagen
   eines im EG gelegenen Containermoduls die darüber liegenden und
   benachbarten
   Module in ihrer Position gehalten werden, d. h. nicht herab- bzw.
   zusammenstürzen.
   Diese Bestätigung ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
   Der Nachweis ist als Kompensation zu den Abweichungen nach Art. 63
   BayBO (fehlender Nachweis feuerhemmend für Tragwerk, Decke, Wände
   notwendiger Flure und notwendiger Treppenräume) zu erbringen und wird
   im Genehmigungsverfahren geprüft. Die dafür erforderlichen Anträge auf
   Abweichung sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und zur
   Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Genehmigung
   muss dem AG vor Baubeginn vorgelegt werden.
   Hinweis: Ein Nachweis der Feuerwiderstandsdauer mittels
   Naturbrandmodellierung wird nicht als gleichwertige Lösung anerkannt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/07/2019
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   1. mailto:bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de?subject=TED
   2. https://my.vergabe.bayern.de/
   3. https://my.vergabe.bayern.de/
   4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/178889
   5. https://my.vergabe.bayern.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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