Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019071309183823962" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Lieferung von Hygieneartikeln - DE-München
Seife
Handdesinfektionsmittel
Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Toilettenpapier
Hygienepapier
Dokument Nr...: 872281-2019 (ID: 2019071309183823962)
Veröffentlicht: 13.07.2019
*
  Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie (StMWi)
VERGABEUNTERLAGEN
2019MZU000014
Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
(StMWi)
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München, Deutschland
10.07.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 2
Bewerbungsbedingungen UVgO_StMWi
......................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 9
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 10
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 12
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 12
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 12
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 12
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 13
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 14
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 14
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 14
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 15
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 15
Los 1
Toilettenpapier.................................................................................................................
....................... 16
Leistungsbeschreibung für Toilettenpapier
.............................................................................................. 16
Hintergrund.....................................................................................................................
.................. 16
Art und Umfang der Leistung
........................................................................................................... 16
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt des angebotenen Toil 16
Das Toilettenpapier
muss:........................................................................................................ 16
Bei den Produkten, die das Umweltzeichen OEBlauer Engel für Hygienepapier (RAL-ZU5) t. 16
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3 J 16
Lieferung von Probeexemplaren .............................................................................................. 17
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Angebotsprüfung eine Rolle zu Testzwecke . 17
i
Zeitliche Vorgaben
........................................................................................................................... 17
Rahmenvereinbarung Toilettenpapier
...................................................................................................... 18
Los 2
Papierhandtuch-Rollen...........................................................................................................
................ 23
Leistungsbeschreibung
Papierhandtuch-Rollen....................................................................................... 23
Hintergrund.....................................................................................................................
.................. 23
Art und Umfang der Leistung
........................................................................................................... 23
Das Papierhandtuch muss: ......................................................................................................
23
Lieferung von Probeexemplaren .............................................................................................. 24
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Angebotsprüfung eine Rolle Papierhandtuch 24
Zeitliche Vorgaben
........................................................................................................................... 24
Rahmenvereinbarung Papierhandtuch-Rollen
......................................................................................... 25
Los 3 Handwasch-Schaumseife
...................................................................................................................... 30
Leistungsbeschreibung
Handwaschseife................................................................................................. 30
Hintergrund.....................................................................................................................
.................. 30
Art und Umfang der Leistung
........................................................................................................... 30
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt der angebotenen Sch 30
Die Schaumseife
muss:............................................................................................................ 30
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3 J 30
Bei den Produkten, die das Gütezeichen EU-Ecolabel tragen, wird davon ausgegangen, dass sä 30
Zeitliche Vorgaben
........................................................................................................................... 31
Rahmenvereinbarung Handwasch-Schaumseife .....................................................................................
32
Los 4 Händedesinfektionsgel-Spender und
Inhalt............................................................................................ 37
Leistungsbeschreibung für
Händedesinfektionsgel.................................................................................. 37
Art und Umfang der Leistung
........................................................................................................... 37
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt des angebotenen Hä . 37
Der Händedesinfektionsspender muss .................................................................................... 37
Das Händedesinfektionsgel muss folgende Eigenschaften aufweisen: ................................... 37
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 48 WC-Anlagen, welche mit je ein . 38
Zeitliche Vorgaben
........................................................................................................................... 38
Rahmenvereinbarung Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt.......................................................... 39
Los 5 WC-Sitzreiniger-Spender und
Inhalt....................................................................................................... 44
Leistungsbeschreibung WC-Sitzreiniger
.................................................................................................. 44
Hintergrund.....................................................................................................................
.................. 44
Art und Umfang der Leistung
........................................................................................................... 44
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt der angebotenen Artikel be 44
Der WC-Sitz-Desinfektionsspender muss: ............................................................................... 44
Der Toilettensitz-Schaumreiniger muss folgende Eigenschaften aufweisen:........................... 44
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 125 auszustattende WC-Kabinen, 44
Zeitliche Vorgaben
........................................................................................................................... 45
Rahmenvereinbarung WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt ..................................................................... 46
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
............................................................................................... 51
Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen..................................................... 52
ii
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 53
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 64
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 69
iii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019MZU000014 - Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsname Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Auftraggeber Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
Liefer-/Ausführungsort 80538 München; Prinzregentenstraße 28
VERFAHREN
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Losweise Vergabe Ja
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
TERMINE
Frist Bieterfragen 01.08.2019 12:00
Angebotsfrist 08.08.2019 10:00:00
Bindefrist 30.09.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
Geforderte Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser - Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungsserver übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 Pop-Ups müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach  126b BGB bereits erfüllt.
Falls oben unter Angebote / Geforderte Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur vorgegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot noch entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und
die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF-Datei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten"
und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen - 1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
2019MZU000014
ZVSta/5851/4
08.08.2019 10:00:00
30.09.2019
01.10.2019
30.09.2022
zentralevergabestelle@stmwi.bayern.de
10.07.2019
Martina Zunhamer
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Für das StMWi soll eine Rahmenvereinbarung für Hygieneartikel ab dem 01. Oktober 2019
für einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren ausgeschrieben werden. Die Vereinbarung
verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor
Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.09.2024.
Es sind folgende Artikel zu beschaffen:
- Toilettenpapier
- Papierhandtuch-Rollen
- Handwasch-Schaumseife
- Händedesinfektionsspender inkl. Erstmontage und Inhalt
- WC-Sitzreiniger-Spender inkl. Erstmontage und Inhalt
08.08.2019 10:00:00
30.09.2019
01.08.2019 12:00
2019MZU000014
ZVSta/5851/4
Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote die Einfache Textform
nach  126b BGB festgelegt. Hierfür genügt die Angabe eines Angebotserstellers im dafür
vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button Unterschreiben.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
4
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
5
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
6
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
7
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
8
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
9
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2019MZU000014
ZVSta/5851/4
Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
10
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
11
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2019MZU000014
ZVSta/5851/4
Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
12
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2019MZU000014
ZVSta/5851/4
Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
14
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
15
LOS 1 = Leistungsbeschreibung für Toilettenpapier
Hintergrund
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schließt
für einen Zeitraum von 3 Jahren (mit der Option 2 x zur Verlängerung um 12 Monate) eine
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Toilettenpapier auf Abruf ab. Vertragsbeginn ab
01.10.2019.
Art und Umfang der Leistung
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt des angebotenen
Toilettenpapiers bei, aus welchem hervorgeht, dass nachfolgende Mindestanforderungen
erfüllt sind.
Das Toilettenpapier muss:
- TissuePapier, 3lagig oder mehr, weiß, ohne Aufdruck, geprägt und reißfest sein
- die Kriterien des Umweltzertifikats Blauer Engel oder eines gleichwertigen
Gütezeichens erfüllen
- die Grammatur soll je Lage mindestens 15 g/qm betragen,
- die Breite des einzelnen Toilettenpapiers soll zwischen 9 cm und 11,5 cm, die Länge
des einzelnen Toilettenpapiers sollte 12 cm oder mehr und die Rollenlänge 250 Blatt
oder mehr betragen.
Bei den Produkten, die das Umweltzeichen Blauer Engel für Hygienepapier (RAL-ZU5)
tragen, wird davon ausgegangen, dass sämtliche dort festgelegte Umweltkriterien erfüllt
werden. Akzeptiert werden auch andere Gütezeichen, wenn der Bieter nachweist, dass diese
gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen. Andernfalls kann die Erfüllung der
Kriterien aus dem Umweltzertifikat Blauer Engel auch durch andere geeignete Beweismittel,
wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen
nachgewiesen werden. Diese Nachweise sind bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3
Jahren ca. 30.000 Rollen Toilettenpapier (ausgehend von einer Breite des einzelnen
Toilettenpapiers zwischen 9 cm und 11,5 cm, einer Länge des einzelnen Toilettenpapiers von
12 cm oder mehr und einer Rollenlänge von 250 Blatt oder mehr) (1 Jahr ca. 10.000 Rollen).
16
Lieferung von Probeexemplaren
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Angebotsprüfung eine Rolle zu Testzwecken
beim Bieter anzufordern. Hierzu ist eine Proberolle innerhalb von 4 Arbeitstagen an die vom
Auftraggeber benannte Adresse zu liefern.
Zeitliche Vorgaben
Die Lieferung hat fracht- und verpackungsfrei und frei Verwendungsstelle an das StMWi,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München, zu erfolgen.
Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche Feiertage)
nach Abruf auszuliefern. Der Auftraggeber wird den Artikel ca. 3 x jährlich abrufen.
17
BA Los 1 Toilettenpapier
Vertrag
Zwischen dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München,
nachfolgend StMWi genannt,
und
Auftragnehmer (AN) genannt.
wird folgender Vertrag geschlossen:
 1 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung von Toilettenpapier auf Abruf gemäß der Leistungsbeschreibung.
 2 Vertragsgrundlagen
Zielsetzung, Inhalt und Art der Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags ergeben sich aus den
Bestimmungen dieses Vertrages sowie aus:
- der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1),
- dem Angebot des AN (Anlage 2).
Alle genannten Dokumente und Vereinbarungen gelten als Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen
zwischen einem Dokument und diesem Vertragstext geht der Vertragstext vor. Bei Widersprüchen
zwischen zwei Dokumenten geht das jeweils erstgenannte vor.
 3 Pflichten des AN
(1) Der AN verpflichtet sich zur fristgerechten Lieferung von Toilettenpapier.
(2) Der AN verpflichtet sich, dem Auftraggeber das Eigentum und den Besitz an dem gelieferten
Toilettenpapier zu verschaffen.
18
Seite 2
 4 Allgemeine Pflichten
(1) Die Übertragung (einzelner) Vertragspflichten auf Unterauftragsnehmer ist nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung durch den Auftraggeber zulässig. Bei der Übertragung von Leistungen
als Unterauftrag ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und es sind kleine und
mittlere Unternehmen zu beteiligen. Unterauftragnehmer dürfen keine ungünstigeren Bedingungen
gestellt werden, als zwischen AN und Auftraggeber vereinbart sind.
(2) Die Nichterfüllung von Leistungen, ein sich ankündigender Liefer- oder Leistungsverzug sowie
Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der AN verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummern
und sonstigen Kontaktdaten mitzuteilen.
(4) Der AN benennt dem Auftraggeber einen dauerhaften Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung.
 5 Haftung
(1) Der AN führt die Leistungen nach diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
durch. Er haftet nach den allgemeinen Vorschriften.
(2) Die Haftung des StMWi wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des
StMWi auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die
Haftung des StMWi, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
(3) Der AN stellt das StMWi von allen durch Dritte gegen das StMWi erhobenen Ansprüchen  gleich
aus welchem Rechtsgrund  frei, wenn und soweit diese Ansprüche Folge der Nicht- oder Schlechterfüllung
von Verpflichtungen des AN sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit der AN die Nicht- und
Schlechterfüllung der Vertragspflichten nicht zu vertreten hat. Die Freistellung sowie die Haftung
gegenüber dem StMWi in Haftpflichtfällen umfassen auch Folgeschäden.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 6 Beauftragung der Einzelleistungen
Die Beauftragung der einzelnen Lieferungen nach  1 Absatz 1 erfolgt schriftlich oder im elektronischen
Verfahren. Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche
Feiertage) nach Abruf auszuliefern.
 7 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung wird binnen 30 Tagen nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Eingang der
prüfbaren und den Anforderungen des  14 UStG entsprechenden Rechnung fällig.
19
Seite 3
 8 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis über die Lieferung von Toilettenpapier beginnt mit 01.10.2019 und läuft
bis zum 30.09.2022, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
(2) Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils weitere 12
Monate verlängert werden. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem AN spätestens drei
Monate vor Vertragsende zugegangen sein.
(3) Der Auftraggeber kann  abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen  das Vertragsverhältnis
insbesondere in folgenden Fällen außerordentlich kündigen:
- Der AN gerät in Vermögensverfall, wird zahlungsunfähig oder beantragt die Eröffnung des
Insolvenzverfahren bzw. die Eröffnung eines solchen steht unmittelbar bevor;
- Der AN kommt wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt und trotz schriftlicher
Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach;
- Der AN hat bei der Auftragsvergabe falsche Angaben hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen
gemacht;
- Es werden schwere Verfehlungen des AN bzw. dessen Geschäftsführers festgestellt (z.B.
strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen politisch motivierter Straftaten,
Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße); Dem Auftraggeber ist in diesem
Falle ein Abwarten der Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung nicht zuzumuten;
- Der AN setzt einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Unterauftragnehmer ein;
- Für den Fall, dass der AN eine juristische Person oder Personengesellschaft ist: es ergeben
sich wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder der personellen Zusammensetzung der
juristischen Person oder Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter);
Sind mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, so genügt es, dass der Kündigungsgrund bei
einer Person eintritt.
 9 Abtretung, Aufrechnung
(1) Die Abtretung von Forderungen des ANs aus diesem Vertrag an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit
der Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Eine Aufrechnung des ANs gegen Forderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
durch den AN ist ausgeschlossen.
 10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
(1) Wenn der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v.H. der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es
sei denn, es wird ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
20
Seite 4
(2) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB - sind insbesondere Vereinbarungen und darauf abgestimmte Verhaltensweisen
mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar
den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- sowie Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben.
(3) Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt
oder für ihn tätig sind.
(4) Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
 11 Schlussbestimmungen
(1) Es handelt sich bei diesem Rahmenvertrag um einen öffentlichen Auftrag. Die zur Verfügung
gestellten Mittel dürfen nur für Arbeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der jeweiligen Einzelaufträge
verwendet werden.
(2) Sofern sich die vereinbarte Vergütung aufgrund einer Preisprüfung nach der Verordnung PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen als unzulässig erweist, so tritt an deren Stelle der
preisrechtlich höchstzulässige Preis.
(3) Etwaige Rückzahlungsansprüche des AG aufgrund einer Überschreitung des preisrechtlich
höchstzulässigen Preises und einer dementsprechenden Überzahlung durch den AG verjähren in
drei Jahren ab der Kenntnisnahme des AG von dem Preisprüfungsbericht der Preisüberwachungsstelle,
spätestens jedoch zehn Jahre nach Entstehung des Rückzahlungsanspruches
(4) Soweit in diesem Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ergänzender Bestandteil dieses Vertrags.
Sie werden auch Bestandteil der Einzelaufträge.
(5) Zwischen den Parteien dieses Vertrags besteht Einigkeit darüber, dass dieser Vertrag abschließend
ist und weitere Abreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine andere gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so
21
Seite 5
nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, soweit sich herausstellen sollte, dass der
Vertrag eine Lücke enthält.
(7) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 12 Gerichtsstandsklausel
Soweit die Voraussetzungen des  38 ZPO erfüllt sind, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort
und Gerichtsstand München (Stadt).
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Angebot des AN
22
LOS 2: Leistungsbeschreibung für Papierhandtuch-Rollen
Hintergrund
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schließt
für einen Zeitraum von 3 Jahren (mit der Option 2 x zur Verlängerung um 12 Monate) eine
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Papierhandtuch-Rollen auf Abruf ab. Vertragsbeginn
ab 01.10.2019.
Art und Umfang der Leistung
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt des angebotenen
Papierhandtuchs bei, aus welchem hervorgeht, dass nachfolgende Mindestanforderungen
erfüllt sind.
Das Papierhandtuch muss:
- Kompatibel mit Papierhandtuchspender der Firma Kimberly-Clark, Modell Aquarius No
Touch Nr. 6959 sein
- die Kriterien des Umweltzertifikats Blauer Engel oder eines gleichwertigen
Gütezeichens erfüllen
- Weiß (Weißgrad 80% oder größer), 2-lagig, reißfest
- Grammatur je Lage Gr/Mq +/-5 17,00
- Aufsaugfähigkeit bei Tauchung 350 % oder größer
- Rollenlänge 250 m oder größer
- Breite: 20,3 cm, keine Perforation
- Außendurchmesser maximal 20,0 cm
- Hülsendurchmesser 39 mm
Bei den Produkten, die das Umweltzeichen Blauer Engel für Hygienepapier (RAL-ZU5)
tragen, wird davon ausgegangen, dass sämtliche dort festgelegte Umweltkriterien erfüllt
werden. Akzeptiert werden auch andere Gütezeichen, wenn der Bieter nachweist, dass diese
gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen. Andernfalls kann die Erfüllung der
Kriterien aus dem Umweltzertifikat Blauer Engel auch durch andere geeignete Beweismittel,
23
wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen
nachgewiesen werden. Diese Nachweise sind bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3
Jahren ca. 3.000 Stück Papierhandtuch-Rollen (1 Jahr ca. 1.000 Stück) (ausgehend von einer
Rollenlänge von 250 m).
Lieferung von Probeexemplaren
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Angebotsprüfung eine Rolle Papierhandtuch zu
Testzwecken beim Bieter anzufordern. Hierzu ist eine Proberolle innerhalb von 4 Arbeitstagen
an die vom Auftraggeber benannte Adresse zu liefern.
Zeitliche Vorgaben
Die Lieferung hat fracht- und verpackungsfrei und frei Verwendungsstelle an das StMWi,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München, zu erfolgen.
Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche Feiertage)
nach Abruf auszuliefern. Der Auftraggeber wird den Artikel ca. 3 - 4 x jährlich abrufen.
24
BA Los 2 Papierhandtuch-Rollen
Vertrag
Zwischen dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München,
nachfolgend StMWi genannt,
und
Auftragnehmer (AN) genannt.
wird folgender Vertrag geschlossen:
 1 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung von Papierhandtuch-Rollen auf Abruf gemäß der Leistungsbeschreibung.
 2 Vertragsgrundlagen
Zielsetzung, Inhalt und Art der Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags ergeben sich aus den
Bestimmungen dieses Vertrages sowie aus:
- der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1),
- dem Angebot des AN (Anlage 2).
Alle genannten Dokumente und Vereinbarungen gelten als Bestandteil Vertrags. Bei Widersprüchen
zwischen einem Dokument und diesem Vertragstext geht der Vertragstext vor. Bei Widersprüchen
zwischen zwei Dokumenten geht das jeweils erstgenannte vor.
 3 Pflichten des AN
(1) Der AN verpflichtet sich zur fristgerechten Lieferung von Papierhandtuch-Rollen.
(2) Der AN verpflichtet sich, dem Auftraggeber das Eigentum und den Besitz an den gelieferten
Papierhandtuch-Rollen zu verschaffen.
25
Seite 2
 4 Allgemeine Pflichten
(1) Die Übertragung (einzelner) Vertragspflichten auf Unterauftragsnehmer ist nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung durch den Auftraggeber zulässig. Bei der Übertragung von Leistungen
als Unterauftrag ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und es sind kleine und
mittlere Unternehmen zu beteiligen. Unterauftragnehmer dürfen keine ungünstigeren Bedingungen
gestellt werden, als zwischen AN und Auftraggeber vereinbart sind.
(2) Die Nichterfüllung von Leistungen, ein sich ankündigender Liefer- oder Leistungsverzug sowie
Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der AN verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummern
und sonstigen Kontaktdaten mitzuteilen.
(4) Der AN benennt dem Auftraggeber einen dauerhaften Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung.
 5 Haftung
(1) Der AN führt die Leistungen nach diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
durch. Er haftet nach den allgemeinen Vorschriften.
(2) Die Haftung des StMWi wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des
StMWi auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die
Haftung des StMWi, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
(3) Der AN stellt das StMWi von allen durch Dritte gegen das StMWi erhobenen Ansprüchen  gleich
aus welchem Rechtsgrund  frei, wenn und soweit diese Ansprüche Folge der Nicht- oder Schlechterfüllung
von Verpflichtungen des AN sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit der AN die Nicht- und
Schlechterfüllung der Vertragspflichten nicht zu vertreten hat. Die Freistellung sowie die Haftung
gegenüber dem StMWi in Haftpflichtfällen umfassen auch Folgeschäden.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 6 Beauftragung der Einzelleistungen
Die Beauftragung der einzelnen Lieferungen nach  1 Absatz 1 erfolgt schriftlich oder im elektronischen
Verfahren. Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche
Feiertage) nach Abruf auszuliefern.
 7 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung wird binnen 30 Tagen nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Eingang der
prüfbaren und den Anforderungen des  14 UStG entsprechenden Rechnung fällig.
26
Seite 3
 8 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis über die Lieferung von Papierhandtuch-Rollen beginnt mit 01.10.2019
und läuft bis zum 30.09.2022, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
(2) Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils weitere 12
Monate verlängert werden. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem AN spätestens drei
Monate vor Vertragsende zugegangen sein.
(3) Der Auftraggeber kann  abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen  das Vertragsverhältnis
insbesondere in folgenden Fällen außerordentlich kündigen:
- Der AN gerät in Vermögensverfall, wird zahlungsunfähig oder beantragt die Eröffnung des
Insolvenzverfahren bzw. die Eröffnung eines solchen steht unmittelbar bevor;
- Der AN kommt wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt und trotz schriftlicher
Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach;
- Der AN hat bei der Auftragsvergabe falsche Angaben hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen
gemacht;
- Es werden schwere Verfehlungen des AN bzw. dessen Geschäftsführers festgestellt (z.B.
strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen politisch motivierter Straftaten,
Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße); Dem Auftraggeber ist in diesem
Falle ein Abwarten der Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung nicht zuzumuten;
- Der AN setzt einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Unterauftragnehmer ein;
- Für den Fall, dass der AN eine juristische Person oder Personengesellschaft ist: es ergeben
sich wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder der personellen Zusammensetzung der
juristischen Person oder Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter);
Sind mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, so genügt es, dass der Kündigungsgrund bei
einer Person eintritt.
 9 Abtretung, Aufrechnung
(1) Die Abtretung von Forderungen des ANs aus diesem Vertrag an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit
der Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Eine Aufrechnung des ANs gegen Forderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
durch den AN ist ausgeschlossen.
 10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
(1) Wenn der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v.H. der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es
sei denn, es wird ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
27
Seite 4
(2) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB - sind insbesondere Vereinbarungen und darauf abgestimmte Verhaltensweisen
mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar
den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- sowie Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben.
(3) Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt
oder für ihn tätig sind.
(4) Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
 11 Schlussbestimmungen
(1) Es handelt sich bei diesem Rahmenvertrag um einen öffentlichen Auftrag. Die zur Verfügung
gestellten Mittel dürfen nur für Arbeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der jeweiligen Einzelaufträge
verwendet werden.
(2) Sofern sich die vereinbarte Vergütung aufgrund einer Preisprüfung nach der Verordnung PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen als unzulässig erweist, so tritt an deren Stelle der
preisrechtlich höchstzulässige Preis.
(3) Etwaige Rückzahlungsansprüche des AG aufgrund einer Überschreitung des preisrechtlich
höchstzulässigen Preises und einer dementsprechenden Überzahlung durch den AG verjähren in
drei Jahren ab der Kenntnisnahme des AG von dem Preisprüfungsbericht der Preisüberwachungsstelle,
spätestens jedoch zehn Jahre nach Entstehung des Rückzahlungsanspruches
(4) Soweit in diesem Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ergänzender Bestandteil dieses Vertrags.
Sie werden auch Bestandteil der Einzelaufträge.
(5) Zwischen den Parteien dieses Vertrags besteht Einigkeit darüber, dass dieser Vertrag abschließend
ist und weitere Abreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine andere gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so
28
Seite 5
nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, soweit sich herausstellen sollte, dass der
Vertrag eine Lücke enthält.
(7) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 12 Gerichtsstandsklausel
Soweit die Voraussetzungen des  38 ZPO erfüllt sind, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort
und Gerichtsstand München (Stadt).
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Angebot des AN
29
LOS 3 = Leistungsbeschreibung für Handwasch-Schaumseife
Hintergrund
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schließt
für einen Zeitraum von 3 Jahren (mit der Option 2 x zur Verlängerung um 12 Monate) eine
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handwasch-Schaumseife auf Abruf ab.
Vertragsbeginn ab 01.10.2019.
Art und Umfang der Leistung
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt der angebotenen
Schaumseife bei, aus welchem hervorgeht, dass nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt
sind.
Die Schaumseife muss:
- die Anforderungen des EU-Ecolabel oder eines anderen gleichwertigen Gütezeichens
erfüllen
- Sofortige Schaumbildung
- Dermatologisch getestet (Patch-Test)
- Kompatibel mit DEB Proline Cleanse Spender 1 L (CHR1LDCLN)
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3
Jahren ca. 1.300 Stück à 1 Liter (1 Jahr ca. 433 Stück à 1 Liter).
Bei den Produkten, die das Gütezeichen EU-Ecolabel tragen, wird davon ausgegangen,
dass sämtliche dort festgelegte Umweltkriterien erfüllt werden. Akzeptiert werden auch
andere Gütezeichen, wenn der Bieter nachweist, dass diese gleichwertige Anforderungen an
die Leistung stellen. Andernfalls kann die Erfüllung der Kriterien aus dem Gütezeichen EUEcolabel
auch durch andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des
Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen nachgewiesen werden. Diese Nachweise
sind bei Angebotsabgabe vorzulegen.
30
Zeitliche Vorgaben
Die Lieferung hat fracht- und verpackungsfrei und frei Verwendungsstelle an das StMWi,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München, zu erfolgen.
Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche Feiertage)
nach Abruf auszuliefern. Der Auftraggeber wird den Artikel ca. 2  3 x jährlich abrufen.
31
Los 3 Handwasch-Schaumseife
Vertrag
Zwischen dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München,
nachfolgend StMWi genannt,
und
Auftragnehmer (AN) genannt.
wird folgender Vertrag geschlossen:
 1 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung von Handwasch-Schaumseife auf Abruf gemäß der
Leistungsbeschreibung.
 2 Vertragsgrundlagen
Zielsetzung, Inhalt und Art der Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags ergeben sich aus den
Bestimmungen dieses Vertrages sowie aus:
- der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1),
- dem Angebot des AN (Anlage 2).
Alle genannten Dokumente und Vereinbarungen gelten als Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen
zwischen einem Dokument und diesem Vertragstext geht der Vertragstext vor. Bei Widersprüchen
zwischen zwei Dokumenten geht das jeweils erstgenannte vor.
 3 Pflichten des AN
(1) Der AN verpflichtet sich zur fristgerechten Lieferung von Handwasch-Schaumseife.
(2) Der AN verpflichtet sich, dem Auftraggeber das Eigentum und den Besitz an der gelieferten
Handwasch-Schaumseife zu verschaffen.
32
Seite 2
 4 Allgemeine Pflichten
(1) Die Übertragung (einzelner) Vertragspflichten auf Unterauftragsnehmer ist nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung durch den Auftraggeber zulässig. Bei der Übertragung von Leistungen
als Unterauftrag ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und es sind kleine und
mittlere Unternehmen zu beteiligen. Unterauftragnehmer dürfen keine ungünstigeren Bedingungen
gestellt werden, als zwischen AN und Auftraggeber vereinbart sind.
(2) Die Nichterfüllung von Leistungen, ein sich ankündigender Liefer- oder Leistungsverzug sowie
Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der AN verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummern
und sonstigen Kontaktdaten mitzuteilen.
(4) Der AN benennt dem Auftraggeber einen dauerhaften Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung.
 5 Haftung
(1) Der AN führt die Leistungen nach diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
durch. Er haftet nach den allgemeinen Vorschriften.
(2) Die Haftung des StMWi wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des
StMWi auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die
Haftung des StMWi, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
(3) Der AN stellt das StMWi von allen durch Dritte gegen das StMWi erhobenen Ansprüchen  gleich
aus welchem Rechtsgrund  frei, wenn und soweit diese Ansprüche Folge der Nicht- oder Schlechterfüllung
von Verpflichtungen des AN sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit der AN die Nicht- und
Schlechterfüllung der Vertragspflichten nicht zu vertreten hat. Die Freistellung sowie die Haftung
gegenüber dem StMWi in Haftpflichtfällen umfassen auch Folgeschäden.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 6 Beauftragung der Einzelleistungen
Die Beauftragung der einzelnen Lieferungen nach  1 Absatz 1 erfolgt schriftlich oder im elektronischen
Verfahren. Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche
Feiertage) nach Abruf auszuliefern.
 7 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung wird binnen 30 Tagen nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Eingang der
prüfbaren und den Anforderungen des  14 UStG entsprechenden Rechnung fällig.
33
Seite 3
 8 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis über die Lieferung von Handwasch-Schaumseife beginnt mit 01.10.2019
und läuft bis zum 30.09.2022, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
(2) Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils weitere 12
Monate verlängert werden. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem AN spätestens drei
Monate vor Vertragsende zugegangen sein.
(3) Der Auftraggeber kann  abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen  das Vertragsverhältnis
insbesondere in folgenden Fällen außerordentlich kündigen:
- Der AN gerät in Vermögensverfall, wird zahlungsunfähig oder beantragt die Eröffnung des
Insolvenzverfahren bzw. die Eröffnung eines solchen steht unmittelbar bevor;
- Der AN kommt wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt und trotz schriftlicher
Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach;
- Der AN hat bei der Auftragsvergabe falsche Angaben hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen
gemacht;
- Es werden schwere Verfehlungen des AN bzw. dessen Geschäftsführers festgestellt (z.B.
strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen politisch motivierter Straftaten,
Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße); Dem Auftraggeber ist in diesem
Falle ein Abwarten der Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung nicht zuzumuten;
- Der AN setzt einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Unterauftragnehmer ein;
- Für den Fall, dass der AN eine juristische Person oder Personengesellschaft ist: es ergeben
sich wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder der personellen Zusammensetzung der
juristischen Person oder Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter);
Sind mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, so genügt es, dass der Kündigungsgrund bei
einer Person eintritt.
 9 Abtretung, Aufrechnung
(1) Die Abtretung von Forderungen des ANs aus diesem Vertrag an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit
der Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Eine Aufrechnung des ANs gegen Forderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
durch den AN ist ausgeschlossen.
 10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
(1) Wenn der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v.H. der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es
34
Seite 4
sei denn, es wird ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
(2) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB - sind insbesondere Vereinbarungen und darauf abgestimmte Verhaltensweisen
mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar
den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- sowie Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben.
(3) Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt
oder für ihn tätig sind.
(4) Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
 11 Schlussbestimmungen
(1) Es handelt sich bei diesem Rahmenvertrag um einen öffentlichen Auftrag. Die zur Verfügung
gestellten Mittel dürfen nur für Arbeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der jeweiligen Einzelaufträge
verwendet werden.
(2) Sofern sich die vereinbarte Vergütung aufgrund einer Preisprüfung nach der Verordnung PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen als unzulässig erweist, so tritt an deren Stelle der
preisrechtlich höchstzulässige Preis.
(3) Etwaige Rückzahlungsansprüche des AG aufgrund einer Überschreitung des preisrechtlich
höchstzulässigen Preises und einer dementsprechenden Überzahlung durch den AG verjähren in
drei Jahren ab der Kenntnisnahme des AG von dem Preisprüfungsbericht der Preisüberwachungsstelle,
spätestens jedoch zehn Jahre nach Entstehung des Rückzahlungsanspruches
(4) Soweit in diesem Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ergänzender Bestandteil dieses Vertrags.
Sie werden auch Bestandteil der Einzelaufträge.
(5) Zwischen den Parteien dieses Vertrags besteht Einigkeit darüber, dass dieser Vertrag abschließend
ist und weitere Abreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
35
Seite 5
unwirksamen Bestimmung tritt eine andere gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so
nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, soweit sich herausstellen sollte, dass der
Vertrag eine Lücke enthält.
(7) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 12 Gerichtsstandsklausel
Soweit die Voraussetzungen des  38 ZPO erfüllt sind, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort
und Gerichtsstand München (Stadt).
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Angebot des AN
36
LOS 4: Leistungsbeschreibung für Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt
Hintergrund
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schließt
für einen Zeitraum von 3 Jahren (mit der Option 2 x zur Verlängerung um 12 Monate) eine
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von 48 Händedesinfektionsgel-Spendern
(automatische berührungsfreie Spender) sowie ein Händedesinfektionsgel auf Abruf ab.
Vertragsbeginn ab 01.10.2019.
Die Spender sollen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden.
Art und Umfang der Leistung
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt des angebotenen
Händedesinfektionsgels bei, aus welchem hervorgeht, dass nachfolgende
Mindestanforderungen erfüllt sind.
Der Händedesinfektionsspender muss
- Ein robustes Gehäuse haben (weiß)
- Abschließbar sein
- Breite: zwischen 16 und 20 cm
- Höhe: zwischen 33 und 37 cm
- Tiefe: zwischen 11 und 13 cm
- Incl. Erstmontage (Klebemontage)
Das Händedesinfektionsgel muss folgende Eigenschaften aufweisen:
- Mit hochwertigen pflegenden Inhaltsstoffen, die die Haut vor dem Austrocknen
schützen
- Frei von aktiven Substanzen, die sich im Lauf der Zeit akkumulieren und die Haut
reizen oder sensibilisieren können
- Gute Hautverträglichkeit auch bei langfristigem Gebrauch
37
- Ohne Farb- und Duftstoffe
- Dermatologisch getestet
- Frei von Aldehyden, Phenolen und quartären Ammoniumverbindungen
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 48 WC-Anlagen, welche mit je einem
Händedesinfektionsgel-Spender ausgestattet werden müssen (inkl. Erstmontage). Das durch
Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3 Jahren ca. 600
Kartuschen á 1,2 Liter (1 Jahr ca. 200 Kartuschen á 1,2 Liter).
Zeitliche Vorgaben
Die Erstmontage hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach
Zuschlag zu erfolgen.
Die Lieferung hat fracht- und verpackungsfrei und frei Verwendungsstelle an das StMWi,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München, zu erfolgen.
Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche Feiertage)
nach Abruf auszuliefern. Der Auftraggeber wird den Artikel ca. 2 - 3 x jährlich abrufen.
38
Los 4 Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt
Vertrag
Zwischen dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München,
nachfolgend StMWi genannt,
und
Auftragnehmer (AN) genannt.
wird folgender Vertrag geschlossen:
 1 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung und Montage von Händedesinfektionsgel-Spendern
und deren Inhalt auf Abruf gemäß der Leistungsbeschreibung.
 2 Vertragsgrundlagen
Zielsetzung, Inhalt und Art der Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags ergeben sich aus den
Bestimmungen dieses Vertrages sowie aus:
- der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1),
- dem Angebot des AN (Anlage 2).
Alle genannten Dokumente und Vereinbarungen gelten als Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen
zwischen einem Dokument und diesem Vertragstext geht der Vertragstext vor. Bei Widersprüchen
zwischen zwei Dokumenten geht das jeweils erstgenannte vor.
 3 Pflichten des AN
Der AN verpflichtet sich zur fristgerechten Lieferung und Überlassung von Händedesinfektionsgel-
Spendern und deren Inhalt während der Vertragslaufzeit.
39
Seite 2
 4 Allgemeine Pflichten
(1) Die Übertragung (einzelner) Vertragspflichten auf Unterauftragsnehmer ist nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung durch den Auftraggeber zulässig. Bei der Übertragung von Leistungen
als Unterauftrag ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und es sind kleine und
mittlere Unternehmen zu beteiligen. Unterauftragnehmer dürfen keine ungünstigeren Bedingungen
gestellt werden, als zwischen AN und Auftraggeber vereinbart sind.
(2) Die Nichterfüllung von Leistungen, ein sich ankündigender Liefer- oder Leistungsverzug sowie
Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der AN verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummern
und sonstigen Kontaktdaten mitzuteilen.
(4) Der AN benennt dem Auftraggeber einen dauerhaften Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung.
 5 Haftung
(1) Der AN führt die Leistungen nach diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
durch. Er haftet nach den allgemeinen Vorschriften.
(2) Die Haftung des StMWi wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des
StMWi auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die
Haftung des StMWi, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
(3) Der AN stellt das StMWi von allen durch Dritte gegen das StMWi erhobenen Ansprüchen  gleich
aus welchem Rechtsgrund  frei, wenn und soweit diese Ansprüche Folge der Nicht- oder Schlechterfüllung
von Verpflichtungen des AN sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit der AN die Nicht- und
Schlechterfüllung der Vertragspflichten nicht zu vertreten hat. Die Freistellung sowie die Haftung
gegenüber dem StMWi in Haftpflichtfällen umfassen auch Folgeschäden.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 6 Beauftragung der Einzelleistungen
Die Beauftragung der einzelnen Lieferungen nach  1 Absatz 1 erfolgt schriftlich oder im elektronischen
Verfahren. Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche
Feiertage) nach Abruf auszuliefern.
 7 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung wird binnen 30 Tagen nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Eingang der
prüfbaren und den Anforderungen des  14 UStG entsprechenden Rechnung fällig.
40
Seite 3
 8 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis über die Lieferung von Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt beginnt
mit 01.10.2019 und läuft bis zum 30.09.2022, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung
bedarf.
(2) Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils weitere 12
Monate verlängert werden. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem AN spätestens drei
Monate vor Vertragsende zugegangen sein.
(3) Der Auftraggeber kann  abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen  das Vertragsverhältnis
insbesondere in folgenden Fällen außerordentlich kündigen:
- Der AN gerät in Vermögensverfall, wird zahlungsunfähig oder beantragt die Eröffnung des
Insolvenzverfahren bzw. die Eröffnung eines solchen steht unmittelbar bevor;
- Der AN kommt wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt und trotz schriftlicher
Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach;
- Der AN hat bei der Auftragsvergabe falsche Angaben hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen
gemacht;
- Es werden schwere Verfehlungen des AN bzw. dessen Geschäftsführers festgestellt (z.B.
strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen politisch motivierter Straftaten,
Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße); Dem Auftraggeber ist in diesem
Falle ein Abwarten der Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung nicht zuzumuten;
- Der AN setzt einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Unterauftragnehmer ein;
- Für den Fall, dass der AN eine juristische Person oder Personengesellschaft ist: es ergeben
sich wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder der personellen Zusammensetzung der
juristischen Person oder Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter);
Sind mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, so genügt es, dass der Kündigungsgrund bei
einer Person eintritt.
 9 Abtretung, Aufrechnung
(1) Die Abtretung von Forderungen des ANs aus diesem Vertrag an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit
der Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Eine Aufrechnung des ANs gegen Forderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
durch den AN ist ausgeschlossen.
 10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
(1) Wenn der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v.H. der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es
41
Seite 4
sei denn, es wird ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
(2) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB - sind insbesondere Vereinbarungen und darauf abgestimmte Verhaltensweisen
mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar
den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- sowie Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben.
(3) Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt
oder für ihn tätig sind.
(4) Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
 11 Schlussbestimmungen
(1) Es handelt sich bei diesem Rahmenvertrag um einen öffentlichen Auftrag. Die zur Verfügung
gestellten Mittel dürfen nur für Arbeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der jeweiligen Einzelaufträge
verwendet werden.
(2) Sofern sich die vereinbarte Vergütung aufgrund einer Preisprüfung nach der Verordnung PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen als unzulässig erweist, so tritt an deren Stelle der
preisrechtlich höchstzulässige Preis.
(3) Etwaige Rückzahlungsansprüche des AG aufgrund einer Überschreitung des preisrechtlich
höchstzulässigen Preises und einer dementsprechenden Überzahlung durch den AG verjähren in
drei Jahren ab der Kenntnisnahme des AG von dem Preisprüfungsbericht der Preisüberwachungsstelle,
spätestens jedoch zehn Jahre nach Entstehung des Rückzahlungsanspruches
(4) Soweit in diesem Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ergänzender Bestandteil dieses Vertrags.
Sie werden auch Bestandteil der Einzelaufträge.
(5) Zwischen den Parteien dieses Vertrags besteht Einigkeit darüber, dass dieser Vertrag abschließend
ist und weitere Abreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
42
Seite 5
unwirksamen Bestimmung tritt eine andere gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so
nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, soweit sich herausstellen sollte, dass der
Vertrag eine Lücke enthält.
(7) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 12 Gerichtsstandsklausel
Soweit die Voraussetzungen des  38 ZPO erfüllt sind, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort
und Gerichtsstand München (Stadt).
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Angebot des AN
43
LOS 5 = Leistungsbeschreibung für WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt
Hintergrund
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schließt
für einen Zeitraum von 3 Jahren (mit der Option 2 x zur Verlängerung um 12 Monate) eine
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von 125 Toilettensitzreiniger-Spender
sowie Toilettensitz-Schaumreiniger auf Abruf ab. Vertragsbeginn ab 01.10.2019.
Die Spender sollen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden.
Art und Umfang der Leistung
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot ein entsprechendes Produktdatenblatt der angebotenen
Artikel bei, aus welchem hervorgeht, dass nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt sind.
Der WC-Sitz-Desinfektionsspender muss:
- Ein robustes Gehäuse haben (weiß)
- Breite: Zwischen 11 und 15 cm
- Höhe: Zwischen 23 und 27 cm
- Tiefe: zwischen 10 und 14 cm
- Inclusive Erstmontage (Klebemontage)
Der Toilettensitz-Schaumreiniger muss folgende Eigenschaften aufweisen:
- Hautfreundliche Desinfektionslösung (Schaum)
- Bakterizide Wirkung von 99,9 %
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 125 auszustattende WC-Kabinen,
welche mit einem WC-Sitz Desinfektionsspender ausgestattet werden müssen (inkl.
Erstmontage). Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen
Zeitraum von 3 Jahren ca. 850 Kartuschen á 0,8 Liter (1 Jahr ca. 285 Kartuschen á 0,8 Liter).
44
Zeitliche Vorgaben
Die Erstmontage hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach
Zuschlag zu erfolgen.
Die Lieferung hat fracht- und verpackungsfrei und frei Verwendungsstelle an das StMWi,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München, zu erfolgen.
Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche Feiertage)
nach Abruf auszuliefern. Der Auftraggeber wird den Artikel ca. 2 - 3 x jährlich abrufen.
45
WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt
Vertrag
Zwischen dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
Prinzregentenstraße 28, 80538 München,
nachfolgend StMWi genannt,
und
Auftragnehmer (AN) genannt.
wird folgender Vertrag geschlossen:
 1 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung und Montage von WC-Sitzreiniger-Spendern und deren
Inhalt auf Abruf gemäß der Leistungsbeschreibung.
 2 Vertragsgrundlagen
Zielsetzung, Inhalt und Art der Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags ergeben sich aus den
Bestimmungen dieses Vertrages sowie aus:
- der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1),
- dem Angebot des AN (Anlage 2).
Alle genannten Dokumente und Vereinbarungen gelten als Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen
zwischen einem Dokument und diesem Vertragstext geht der Vertragstext vor. Bei Widersprüchen
zwischen zwei Dokumenten geht das jeweils erstgenannte vor.
 3 Pflichten des AN
Der AN verpflichtet sich zur fristgerechten Lieferung und Überlassung von WC-Sitzreiniger-Spendern
und deren Inhalt während der Vertragslaufzeit.
46
Seite 2
 4 Allgemeine Pflichten
(1) Die Übertragung (einzelner) Vertragspflichten auf Unterauftragsnehmer ist nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung durch den Auftraggeber zulässig. Bei der Übertragung von Leistungen
als Unterauftrag ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und es sind kleine und
mittlere Unternehmen zu beteiligen. Unterauftragnehmer dürfen keine ungünstigeren Bedingungen
gestellt werden, als zwischen AN und Auftraggeber vereinbart sind.
(2) Die Nichterfüllung von Leistungen, ein sich ankündigender Liefer- oder Leistungsverzug sowie
Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der AN verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummern
und sonstigen Kontaktdaten mitzuteilen.
(4) Der AN benennt dem Auftraggeber einen dauerhaften Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung.
 5 Haftung
(1) Der AN führt die Leistungen nach diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
durch. Er haftet nach den allgemeinen Vorschriften.
(2) Die Haftung des StMWi wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des
StMWi auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die
Haftung des StMWi, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
(3) Der AN stellt das StMWi von allen durch Dritte gegen das StMWi erhobenen Ansprüchen  gleich
aus welchem Rechtsgrund  frei, wenn und soweit diese Ansprüche Folge der Nicht- oder Schlechterfüllung
von Verpflichtungen des AN sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit der AN die Nicht- und
Schlechterfüllung der Vertragspflichten nicht zu vertreten hat. Die Freistellung sowie die Haftung
gegenüber dem StMWi in Haftpflichtfällen umfassen auch Folgeschäden.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 6 Beauftragung der Einzelleistungen
Die Beauftragung der einzelnen Lieferungen nach  1 Absatz 1 erfolgt schriftlich oder im elektronischen
Verfahren. Die Produkte sind innerhalb von 2 Wochen (Montag  Freitag, ohne gesetzliche
Feiertage) nach Abruf auszuliefern.
 7 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung wird binnen 30 Tagen nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Eingang der
prüfbaren und den Anforderungen des  14 UStG entsprechenden Rechnung fällig.
47
Seite 3
 8 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis über die Lieferung von WC-Sitzreiniger-Spendern und deren Inhalt beginnt
mit 01.10.2019 und läuft bis zum 30.09.2022, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung
bedarf.
(2) Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils weitere 12
Monate verlängert werden. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem AN spätestens drei
Monate vor Vertragsende zugegangen sein.
(3) Der Auftraggeber kann  abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen  das Vertragsverhältnis
insbesondere in folgenden Fällen außerordentlich kündigen:
- Der AN gerät in Vermögensverfall, wird zahlungsunfähig oder beantragt die Eröffnung des
Insolvenzverfahren bzw. die Eröffnung eines solchen steht unmittelbar bevor;
- Der AN kommt wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt und trotz schriftlicher
Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach;
- Der AN hat bei der Auftragsvergabe falsche Angaben hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen
gemacht;
- Es werden schwere Verfehlungen des AN bzw. dessen Geschäftsführers festgestellt (z.B.
strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen politisch motivierter Straftaten,
Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße); Dem Auftraggeber ist in diesem
Falle ein Abwarten der Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung nicht zuzumuten;
- Der AN setzt einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Unterauftragnehmer ein;
- Für den Fall, dass der AN eine juristische Person oder Personengesellschaft ist: es ergeben
sich wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder der personellen Zusammensetzung der
juristischen Person oder Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter);
Sind mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, so genügt es, dass der Kündigungsgrund bei
einer Person eintritt.
 9 Abtretung, Aufrechnung
(1) Die Abtretung von Forderungen des ANs aus diesem Vertrag an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit
der Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Eine Aufrechnung des ANs gegen Forderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
durch den AN ist ausgeschlossen.
 10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
(1) Wenn der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v.H. der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es
48
Seite 4
sei denn, es wird ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
(2) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB - sind insbesondere Vereinbarungen und darauf abgestimmte Verhaltensweisen
mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar
den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- sowie Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben.
(3) Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt
oder für ihn tätig sind.
(4) Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
 11 Schlussbestimmungen
(1) Es handelt sich bei diesem Rahmenvertrag um einen öffentlichen Auftrag. Die zur Verfügung
gestellten Mittel dürfen nur für Arbeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der jeweiligen Einzelaufträge
verwendet werden.
(2) Sofern sich die vereinbarte Vergütung aufgrund einer Preisprüfung nach der Verordnung PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen als unzulässig erweist, so tritt an deren Stelle der
preisrechtlich höchstzulässige Preis.
(3) Etwaige Rückzahlungsansprüche des AG aufgrund einer Überschreitung des preisrechtlich
höchstzulässigen Preises und einer dementsprechenden Überzahlung durch den AG verjähren in
drei Jahren ab der Kenntnisnahme des AG von dem Preisprüfungsbericht der Preisüberwachungsstelle,
spätestens jedoch zehn Jahre nach Entstehung des Rückzahlungsanspruches
(4) Soweit in diesem Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ergänzender Bestandteil dieses Vertrags.
Sie werden auch Bestandteil der Einzelaufträge.
(5) Zwischen den Parteien dieses Vertrags besteht Einigkeit darüber, dass dieser Vertrag abschließend
ist und weitere Abreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
49
Seite 5
unwirksamen Bestimmung tritt eine andere gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so
nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, soweit sich herausstellen sollte, dass der
Vertrag eine Lücke enthält.
(7) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 12 Gerichtsstandsklausel
Soweit die Voraussetzungen des  38 ZPO erfüllt sind, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort
und Gerichtsstand München (Stadt).
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Angebot des AN
50
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den
Fähigkeiten bzw. Mitteln und Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die
nachfolgenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung
Ort, Datum, Unterschrift
2019MZU000014
ZVSta/5851/4
Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
51
Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi
zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
52
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019MZU000014 - Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung
und Energie (StMWi)
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Toilettenpapier EUR .........................
Angebotsbewertung
Aus den Bieterangaben (Länge der Kleinrolle und Preis pro Kleinrolle) wird der
Angebotspreis für die Bewertung der Angebote basierend auf einem 3-Jahres-Verbrauch
von 900.000 Metern (250 Blatt mal 12 cm Länge pro Blatt und einem Verbrauch von ca.
30.000 Rollen) Toilettenpapier berechnet. Hinzukommend 1. und 2. Vertragsverlängerung.
Der Zuschlag im Angebotsverfahren wird nach folgenden Kriterium vergeben: niedrigster
Preis.
1.1 Toilettenpapier USt. [%]
19%
Menge
900.000,00
Einheit
Meter
Das Toilettenpapier muss den Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung entsprechen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3
Jahren ca. 30.000 Rollen Toilettenpapier (ausgehend von einer Breite des einzelnen
Toilettenpapiers zwischen 9 cm und 11,5 cm, einer Länge des einzelnen Toilettenpapiers
von 12 cm und einer Rollenlänge von 250 Blatt) (1 Jahr ca. 10.000 Rollen).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Meter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/11
53
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Länge pro Kleinrolle: ________ Meter
Preis pro Kleinrolle: ________ Euro
Preis pro Meter:
Euro
Formel: [Preis pro Kleinrolle]/[Länge pro Kleinrolle]
Ergebnis: Preis
1.2 1. Vertragsverlängerung Toilettenpapier USt. [%]
19%
Menge
300.000,00
Einheit
Meter
Das Toilettenpapier muss den Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung entsprechen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 10.000 Rollen Toilettenpapier (ausgehend von einer Breite des einzelnen
Toilettenpapiers zwischen 9 cm und 11,5 cm, einer Länge des einzelnen Toilettenpapiers
von 12 cm und einer Rollenlänge von 250 Blatt).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Meter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Länge pro Kleinrolle: ________ Meter
Preis pro Kleinrolle: ________ Euro
Preis pro Meter:
Euro
Formel: [Preis pro Kleinrolle]/[Länge pro Kleinrolle]
Ergebnis: Preis
1.3 2. Vertragsverlängerung Toilettenpapier USt. [%]
19%
Menge
300.000,00
Einheit
Meter
Das Toilettenpapier muss den Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung entsprechen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 10.000 Rollen Toilettenpapier (ausgehend von einer Breite des einzelnen
Toilettenpapiers zwischen 9 cm und 11,5 cm, einer Länge des einzelnen Toilettenpapiers
von 12 cm und einer Rollenlänge von 250 Blatt).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Meter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/11
54
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Länge pro Kleinrolle: ________ Meter
Preis pro Kleinrolle: ________ Euro
Preis pro Meter:
Euro
Formel: [Preis pro Kleinrolle]/[Länge pro Kleinrolle]
Ergebnis: Preis
2 LOS Papierhandtuch-Rollen EUR .........................
Angebotsbewertung
Aus den Bieterangaben (Länge der Rolle und Preis pro Rolle) wird der Angebotspreis für
die Bewertung der Angebote basierend auf einem 3-Jahres-Verbrauch von 750.000
Metern (250 m mal einem Verbrauch von ca. 3.000 Rollen) Papierhandtuch-Rollen
berechnet. Hinzukommend 1. und 2. Vertragsverlängerung.
Der Zuschlag im Angebotsverfahren wird nach folgenden Kriterium vergeben: niedrigster
Preis.
2.1 Papierhandtuch-Rollen USt. [%]
19%
Menge
750.000,00
Einheit
Meter
Die Papierhandtuch-Rollen müssen den Anforderungen gem. der Leistungsbeschreibung
entsprechen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3
Jahren ca. 3.000 Stück Papierhandtuch-Rollen (1 Jahr ca. 1.000 Stück) (ausgehend von
einer Rollenlänge von 250 m).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Meter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Länge pro Rolle: ________ Meter
Preis pro Rolle: ________ Euro
Preis pro Meter:
Euro
Formel: [Preis pro Rolle]/[Länge pro Rolle]
Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis - 3/11
55
2.2 1. Vertragsverlängerung
Papierhandtuch-Rollen USt. [%]
19%
Menge
250.000,00
Einheit
Meter
Die Papierhandtuch-Rollen müssen den Anforderungen gem. der Leistungsbeschreibung
entsprechen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 1.000 Stück Papierhandtuch-Rollen (ausgehend von einer Rollenlänge von
250 m).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Meter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Länge pro Rolle: ________ Meter
Preis pro Rolle: ________ Euro
Preis pro Meter:
Euro
Formel: [Preis pro Rolle]/[Länge pro Rolle]
Ergebnis: Preis
2.3 2. Vertragsverlängerung
Papierhandtuch-Rollen USt. [%]
19%
Menge
250.000,00
Einheit
Meter
Die Papierhandtuch-Rollen müssen den Anforderungen gem. der Leistungsbeschreibung
entsprechen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 1.000 Stück Papierhandtuch-Rollen (ausgehend von einer Rollenlänge von
250 m).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Meter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Länge pro Rolle: ________ Meter
Preis pro Rolle: ________ Euro
Preis pro Meter:
Euro
Formel: [Preis pro Rolle]/[Länge pro Rolle]
Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis - 4/11
56
3 LOS Handwasch-Schaumseife EUR .........................
Angebotsbewertung
Aus den Bieterangaben (Preis pro Liter) wird der Angebotspreis für die Bewertung der
Angebote basierend auf einem 3-Jahres-Verbrauch von 1.300 Stück
Handwasch-Schaumseife berechnet. Hinzukommend 1. und 2. Vertragsverlängerung.
Der Zuschlag im Angebotsverfahren wird nach folgenden Kriterium vergeben: niedrigster
Preis.
3.1 Handwasch-Schaumseife USt. [%]
19%
Menge
1.300,00
Einheit
Liter
Das Handwasch-Schaumseife muss den Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung
entsprechen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3
Jahren ca. 1.300 Stück à 1 Liter (1 Jahr ca. 433 Stück à 1 Liter).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Liter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
3.2 1. Vertragsverlängerung
Handwasch-Schaumseife USt. [%]
19%
Menge
433,00
Einheit
Liter
Das Handwasch-Schaumseife muss den Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung
entsprechen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 433 Stück à 1 Liter.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Liter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 5/11
57
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
3.3 2. Vertragsverlängerung
Handwasch-Schaumseife USt. [%]
19%
Menge
433,00
Einheit
Liter
Das Handwasch-Schaumseife muss den Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung
entsprechen.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 433 Stück à 1 Liter.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Liter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
4 LOS Händedesinfektionsspender und Inhalt EUR .........................
Angebotsbewertung
Aus den Bieterangaben (Liter pro Kartusche und Preis pro Kartusche) wird der
Angebotspreis für die Bewertung der Angebote basierend auf einem 3-Jahres-Verbrauch
von 720 Liter (600 Kartuschen á 1,2 Liter (1 Jahr ca. 200 Kartuschen á 1,2 Liter))
Händedesinfektionsgel berechnet. Hinzukommend 1. und 2. Vertragsverlängerung.
Der Zuschlag im Angebotsverfahren wird nach folgenden Kriterium vergeben: niedrigster
Preis.
4.1 Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt USt. [%]
19%
Menge
720,00
Einheit
Liter
Die Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt müssen den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen.
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 48 WC-Anlagen, welche mit je
einem Händedesinfektionsgel-Spender ausgestattet werden müssen (inkl. Erstmontage).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Liter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 6/11
58
Die Spender sollen zur Verfügung gestellt werden.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3
Jahren ca. 600 Kartuschen á 1,2 Liter (1 Jahr ca. 200 Kartuschen á 1,2 Liter).
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Liter pro Kartusche: ________ Liter
Preis pro Kartusche: ________ Euro
Preis pro Liter:
Euro
Formel: [Preis pro Kartusche]/[Liter pro Kartusche]
Ergebnis: Preis
4.2 1. Vertragsverlängerung
Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt USt. [%]
19%
Menge
240,00
Einheit
Liter
Die Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt müssen den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen.
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 48 WC-Anlagen, welche mit je
einem Händedesinfektionsgel-Spender ausgestattet werden müssen (inkl. Erstmontage).
Die Spender sollen zur Verfügung gestellt werden.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 200 Kartuschen á 1,2 Liter.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Liter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Liter pro Kartusche: ________ Liter
Preis pro Kartusche: ________ Euro
Preis pro Liter:
Euro
Formel: [Preis pro Kartusche]/[Liter pro Kartusche]
Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis - 7/11
59
4.3 2. Vertragsverlängerung
Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt USt. [%]
19%
Menge
240,00
Einheit
Liter
Die Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt müssen den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen.
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 48 WC-Anlagen, welche mit je
einem Händedesinfektionsgel-Spender ausgestattet werden müssen (inkl. Erstmontage).
Die Spender sollen zur Verfügung gestellt werden.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 200 Kartuschen á 1,2 Liter.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Liter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Liter pro Kartusche: ________ Liter
Preis pro Kartusche: ________ Euro
Preis pro Liter:
Euro
Formel: [Preis pro Kartusche]/[Liter pro Kartusche]
Ergebnis: Preis
5 LOS WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt EUR .........................
Angebotsbewertung
Aus den Bieterangaben (Liter pro Kartusche und Preis pro Kartusche) wird der
Angebotspreis für die Bewertung der Angebote basierend auf einem 3-Jahres-Verbrauch
von 680 Liter (850 Kartuschen á 0,8 Liter (1 Jahr ca. 285 Kartuschen á 0,8 Liter))
WC-Sitzreiniger berechnet. Hinzukommend 1. und 2. Vertragsverlängerung.
Der Zuschlag im Angebotsverfahren wird nach folgenden Kriterium vergeben: niedrigster
Preis.
5.1 WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt USt. [%]
19%
Menge
680,00
Einheit
Liter
Die WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt müssen den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen.
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 125 auszustattende
WC-Kabinen, welche mit einem WC-Sitz Desinfektionsspender ausgestattet werden
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Liter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 8/11
60
müssen (inkl. Erstmontage). Die Spender sollen zur Verfügung gestellt werden.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von 3
Jahren ca. 850 Kartuschen á 0,8 Liter (1 Jahr ca. 285 Kartuschen á 0,8 Liter).
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Liter pro Kartusche: ________ Liter
Preis pro Kartusche: ________ Euro
Preis pro Liter:
Euro
Formel: [Preis pro Kartusche]/[Liter pro Kartusche]
Ergebnis: Preis
5.2 1. Vertragsverlängerung
WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt USt. [%]
19%
Menge
228,00
Einheit
Liter
Die WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt müssen den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen.
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 125 auszustattende
WC-Kabinen, welche mit einem WC-Sitz Desinfektionsspender ausgestattet werden
müssen (inkl. Erstmontage). Die Spender sollen zur Verfügung gestellt werden.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 285 Kartuschen á 0,8 Liter).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Liter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Liter pro Kartusche: ________ Liter
Preis pro Kartusche: ________ Euro
Preis pro Liter:
Euro
Formel: [Preis pro Kartusche]/[Liter pro Kartusche]
Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis - 9/11
61
5.3 2. Vertragsverlängerung
WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt USt. [%]
19%
Menge
228,00
Einheit
Liter
Die WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt müssen den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen.
Es befinden sich im Bayerischen Wirtschaftsministerium 125 auszustattende
WC-Kabinen, welche mit einem WC-Sitz Desinfektionsspender ausgestattet werden
müssen (inkl. Erstmontage). Die Spender sollen zur Verfügung gestellt werden.
Das durch Schätzung ermittelte Gesamtauftragsvolumen beträgt für einen Zeitraum von
einem Jahr ca. 285 Kartuschen á 0,8 Liter).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Liter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Hersteller: ________
Produktbezeichnung : ________
Liter pro Kartusche: ________ Liter
Preis pro Kartusche: ________ Euro
Preis pro Liter:
Euro
Formel: [Preis pro Kartusche]/[Liter pro Kartusche]
Ergebnis: Preis
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 10/11
62
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019MZU000014 - Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 11/11
63
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019MZU000014 - Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Toilettenpapier"
1.1 Eignung
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten
Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit
eines
Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche
Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des
Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung
des
Dritten erfolgen (vgl. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
2 Los 2 -"Papierhandtuch-Rollen"
2.1 Eignung
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten
Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit
eines
Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche
Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des
Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung
des
Dritten erfolgen (vgl. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
3 Los 3 -"Handwasch-Schaumseife"
3.1 Eignung
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten
Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit
eines
Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche
Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des
Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung
des
Dritten erfolgen (vgl. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
4 Los 4 -"Händedesinfektionsspender und Inhalt"
4.1 Eignung
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten
Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit
eines
Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche
Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des
Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung
des
Dritten erfolgen (vgl. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
5 Los 5 -"WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt"
5.1 Eignung
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten
Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit
eines
Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche
Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des
Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung
des
Dritten erfolgen (vgl. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Kriterienkatalog - 1/5
64
1 Eigenerklärung
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/5
65
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.07.2019
Verfahren: 2019MZU000014 - Lieferung von Hygieneartikeln für das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Toilettenpapier"
1.1 Produktdatenblatt [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde das Produktdatenblatt für Toilettenpapier (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochgeladen
und so
dem Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Umweltzertifikat "Blauer Engel" [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wurde das Umweltzertifikat "Blauer Engel" für Hygienepapier (RAL-ZU5) (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene
Anlagen" hochgeladen und so dem Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.3 gleichwertiges Gütezeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Akzeptiert werden auch andere Gütezeichen, wenn der Bieter nachweist, dass diese gleichwertige Anforderungen an die Leistung
stellen.
Wurde ein gleichwertiges Gütezeichen (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochgeladen und so dem
Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Erfüllung Kriterien, andere geeignete Beweismittel [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Andernfalls kann die Erfüllung der Kriterien aus dem Umweltzertifikat Blauer Engel auch durch andere geeignete Beweismittel,
wie
technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen nachgewiesen werden.
Diese Nachweise sind im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochzuladen und so dem Angebot beizugefügen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Los 2 -"Papierhandtuch-Rollen"
2.1 Produktdatenblatt [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde das Produktdatenblatt für Papierhandtuch-Rollen (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen"
hochgeladen
und so dem Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 3/5
66
2.2 Umweltzertifikat "Blauer Engel" [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wurde das Umweltzertifikat "Blauer Engel" für Hygienepapier (RAL-ZU5) (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene
Anlagen" hochgeladen und so dem Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.3 gleichwertiges Gütezeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Akzeptiert werden auch andere Gütezeichen, wenn der Bieter nachweist, dass diese gleichwertige Anforderungen an die Leistung
stellen.
Wurde ein gleichwertiges Gütezeichen (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochgeladen und so dem
Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.4 Erfüllung Kriterien, andere geeignete Beweismittel [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Andernfalls kann die Erfüllung der Kriterien aus dem Umweltzertifikat Blauer Engel auch durch andere geeignete Beweismittel,
wie
technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen nachgewiesen werden.
Diese Nachweise sind im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochzuladen und so dem Angebot beizugefügen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3 Los 3 -"Handwasch-Schaumseife"
3.1 Produktdatenblatt [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde das Produktdatenblatt für Handwasch-Schaumseife (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen"
hochgeladen und so dem Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.2 Gütezeichen EU-Ecolabel [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wurde das Gütezeichen EU-Ecolabel (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochgeladen und so dem
Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3.3 gleichwertiges Gütezeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Akzeptiert werden auch andere Gütezeichen, wenn der Bieter nachweist, dass diese gleichwertige Anforderungen an die Leistung
stellen.
Wurde ein gleichwertiges Gütezeichen (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochgeladen und so dem
Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Kriterienkatalog - 4/5
67
Nur eine Antwort wählbar
3.4 Erfüllung Kriterien, andere geeignete Beweismittel [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Andernfalls kann die Erfüllung der Kriterien aus dem Gütezeichen EU-Ecolabel auch durch andere geeignete Beweismittel, wie
technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen nachgewiesen werden.
Diese Nachweise sind im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochzuladen und so dem Angebot beizugefügen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Los 4 -"Händedesinfektionsspender und Inhalt"
4.1 Produktdatenblatt [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde das Produktdatenblatt für Händedesinfektionsgel-Spender und Inhalt
(vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hochgeladen und so dem Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Los 5 -"WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt"
5.1 Produktdatenblatt [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde das Produktdatenblatt für WC-Sitzreiniger-Spender und Inhalt (vgl. Leistungsbeschreibung) im Arbeitsschritt "Eigene
Anlagen"
hochgeladen und so dem Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 5/5
68
Name Dateiname Größe MIME-Type
69
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/07/049bde40-b0db-4d08-932d-e48f2297bb87.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau