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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay SG. i.Gr. VS Grub und Baumannshof - DE-Freising
Tierfuttermittel
Dokument Nr...: 872273-2019 (ID: 2019071309183723956)
Veröffentlicht: 13.07.2019
*
  Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay SG. i.Gr. VS Grub und Baumannshof
VERGABEUNTERLAGEN
19-0166
Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und
Schafe Bay SG. i.Gr. VS Grub und Baumannshof
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Straße 38, 85354 Freising, Deutschland
09.07.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 2
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 2
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 2
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 2
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 3
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 3
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 3
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 3
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 6
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 6
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 7
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 7
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
8
3. Prüfung und Wertung der
Angebote..................................................................................................... 8
3.1. Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
............................................................................................ 8
3.2. Eignung der
Bieter..........................................................................................................................
... 8
3.3. Angemessenheit der Preise
.............................................................................................................. 9
3.4. Wirtschaftlichkeit
...............................................................................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Ergänzung_der_Bewerbungsbedingungen............................................................................................
.......... 11
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 13
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
.......................... 14
Ration_Ferkel_I_8_17kg Baumannshof
........................................................................................................... 21
Ration_Ferkel_II_15_22kg Baumannshof
........................................................................................................ 22
Ration_LPA_28kg
................................................................................................................................
............ 23
Ration_LPA_65kg
................................................................................................................................
............ 24
Ration_Lämmerkorn_VS_Grub......................................................................................................
.................. 25
Datenschutzhinweise zur
Vergabe................................................................................................................... 26
Eigenerklärungen
................................................................................................................................
............. 28
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 30
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 30
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 30
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 30
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 31
i
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 32
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 32
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 32
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 33
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 33
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 34
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 39
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 41
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 19-0166 - Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay
SG. i.Gr. VS Grub und Baumannshof
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsname Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay SG. i.Gr. VS Grub und
Baumannshof
Auftraggeber Landesanstalt für Landwirtschaft
Liefer-/Ausführungsort 85* 85586 Poing-Grub, 85077 Manching-Forstwiesen
VERFAHREN
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Losweise Vergabe Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
TERMINE
Frist Bieterfragen 24.07.2019 10:00
Angebotsfrist 01.08.2019 10:00:00
Bindefrist 01.10.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
Geforderte Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser - Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungsserver übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 Pop-Ups müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach  126b BGB bereits erfüllt.
Falls oben unter Angebote / Geforderte Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur vorgegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot noch entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und
die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF-Datei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten"
und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen - 1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber wird den Zuschlag
spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis dahin an sein Angebot gebunden.
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe VS Grub
Optional: Ferkelaufzucht VS Baumannshof
Schweine-Vormast
Schweine-Endmast
Lämmerkorn
01.08.2019 10:00:00
01.10.2019
24.07.2019 10:00
19-0166
19-0166
Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay SG.
i.Gr. VS Grub und Baumannshof
2
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Ausschreibungsplattform eVergabe. Sie
können die online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder
über Ausschreibungsplattform in Ihren Angebotsassistenten (durch Auswahl der
entsprechenden Ausschreibung) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Assistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein.
Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten werden und in den
angebotenen Preispositionen enthalten sein.
3
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
 Die Preise im Angebot sind in Euro anzugeben. Die Auftragserteilung und die
Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen in der eVergabe im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Bitte beachten Sie,
dass Dateien hinsichtlich Größe und Benennung Beschränkungen unterliegen, auf die
in der eVergabe gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO vor, Bieter bis zum
Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist dazu aufzufordern, unternehmensbezogene
Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Durch diese Regelung wird der Auftraggeber weder verpflichtet, noch ein Anspruch der
Bieter auf Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur von Erklärungen und
Nachweisen begründet.
Wenn der Auftraggeber von den genannten Möglichkeiten keinen Gebrauch macht,
werden unvollständige oder fehlerhafte Angebote ausgeschlossen.
 Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. nur als
ergänzende Informationen angesehen werden und die geforderten Antworten und
Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
4
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
Angebotsunterlagen in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Ausschreibungsunterlagen zu vernichten.
 Für das Ausschreibungsverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
5
 Falls während der Angebotsphase ein Korrekturzyklus erforderlich sein sollte, verlieren
automatisch mit Einleitung des Korrekturzyklus alle bis dahin abgegebenen Angebote
ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle siehe Tz. 6 unten. Falls
ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den Bieterassistenten erneut
abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch angelegte Kopie des bisherigen
Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
6
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die entsprechenden Erklärungen
vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu
lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile
vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen und bei der
Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden
Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
7
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Prüfung und Wertung der Angebote
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
3.1. Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
Das Angebot muss die einfache Schriftform des  126b BGB erfüllen bzw. signiert sein. Es
muss die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, den förmlichen Vorgaben
entsprechen und fristgerecht eingegangen sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach
 42 Abs. 1 UVgO vorliegen.
3.2. Eignung der Bieter
Es werden nur Angebote fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bieter
berücksichtigt.
Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt.
Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in ein amtliches
Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO abgegeben wurden, kann
ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung oder Zertifizierung vorgelegt werden.
Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden.
8
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen
Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben
und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche
Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen, dass die
für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung
stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene
Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
3.3. Angemessenheit der Preise
Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der
Zuschlag nicht erteilt werden.
3.4. Wirtschaftlichkeit
Der Zuschlag wird auf Grundlage der Angaben in den Vergabeunterlagen auf das
wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt.
Dabei sind Ausschlusskriterien (sog. K.O.-Kriterien) und Bewertungskriterien
(sog. B-Kriterien) zu unterscheiden:
 Ausschlusskriterien müssen erfüllt werden. Angebote, die ein oder mehrere
Ausschlusskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
 Bei Bewertungskriterien hingegen handelt es sich um Soll-Anforderungen, die nach
Punkten bewertet werden.
Skonti werden bei der Wertung nur berücksichtigt, wenn die Vergabeunterlagen eine
entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorsehen.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (vgl. Verwaltungsvorschrift zum
öffentlichen Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Seite 1
Ergänzung der Bewerbungsbedingungen
Projekt Herstellung und Lieferung von Kraftfutter und Sojaextraktionsschrot
LV Herstellung und Lieferung von Kraftfutter und Sojaextraktionsschrot
Vergabestelle Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Straße 38
85354 Freising
11
Auftraggeber : Bayerische Staatsgüter i.G.
Ergänzung der Bewerbungsbedingungen
Seite 2
Ergänzung der Bewerbungsbedingungen
1. Auftraggeber:
Aufraggeber ist die Bayerische Staatsgüter i.G., Prof.-Zorn-Straße 19, 85586
Poing/Grub
12
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Wenn Sie bereit sind, die Lieferung / Leistung auszuführen, fordern wir Sie auf, ein Angebot
abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Freundliche Grüße
Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay SG.
i.Gr. VS Grub und Baumannshof
19-0166
19-0166
01.08.2019 10:00:00
01.10.2019
01.11.2019
30.06.2020
Anita Huber-Polz
+49 8161714018
vergabestelle@lfl.bayern.de
09.07.2019
Anita Huber-Polz
13
Seite 1
Vertragsbedingungen
Projekt Herstellung und Lieferung von Kraftfutter und Sojaextraktionsschrot
LV Herstellung und Lieferung von Kraftfutter und Sojaextraktionsschrot
Vergabestelle Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Straße 38
85354 Freising
14
Auftraggeber : Bayerische Staatsgüterverwaltung i.G.
Datum: 05.07.2019
Vertragsbedingungen
Seite 2
Vertragsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Ausgabe 2003.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1)
1.1 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen,
Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
1.2 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Leistung abgegolten.
1.3 Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu
beseitigen.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
3 Änderungen der Leistung ( 2 Nr. 3)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung,
muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung
und möglichst der Höhe nach - anzeigen.
3.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten
Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen ( 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom
Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind.
5 Ausführung der Leistung ( 4)
15
Auftraggeber : Bayerische Staatsgüterverwaltung i.G.
Datum: 05.07.2019
Vertragsbedingungen
Seite 3
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne
besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
5.3 Soweit eine Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer gemäß  4 Nr. 4
VOL/B zulässig ist, verfährt der Auftragnehmer hierbei nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten und beteiligt kleine und mittlere Unternehmen in angemessenem
Umfang. Bei Anforderung von Unterauftragnehmerangeboten setzt der
Auftragnehmer diese davon in Kenntnis, dass ein öffentlicher Auftrag zu Grunde liegt
und benennt auf Verlangen den Auftraggeber. Der Auftragnehmer darf mit
Unterauftragnehmern insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere
hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  vereinbaren, als zwischen
ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
6 Kündigung aus wichtigem Grund ( 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht
oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem
Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15
v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2, bleiben unberührt.
8 Güteprüfung ( 12 Nr. 2)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden
dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
9 Abnahme ( 13 )
9.1 Die Gefahr geht - wenn nichts anderes vereinbart ist - bei Lieferleistungen mit der
Übernahme an der Anlieferungsstelle auf den Auftraggeber über
9.2 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
10 Rechnungen ( 15 und 17)
10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise)
aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
16
Auftraggeber : Bayerische Staatsgüterverwaltung i.G.
Datum: 05.07.2019
Vertragsbedingungen
Seite 4
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt
der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
 das Datum,
 die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
 die Art der Leistung,
 die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
 die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz
nicht enthaltenen Erschwernissen und
 die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
12 Zahlung ( 17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet.
12.2 Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, werden Abschlagsrechnungen kurzfristig
nach Zugang geprüft. Soweit in den besonderen Vertragsbedingungen keine
Regelung über die Prüfungsfrist getroffen wird, gilt ein Zeitraum von zwei Wochen als
kurzfristig. Nach der Prüfung wird entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen
in vertretbarer Höhe die Zahlung veranlasst.
12.3 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Hingabe oder
Absendung des Auftrags an ein Geldinstitut.
12.4 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter
der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
17
Auftraggeber : Bayerische Staatsgüterverwaltung i.G.
Datum: 05.07.2019
Vertragsbedingungen
Seite 5
13 Überzahlungen ( 17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
14 Abtretung ( 17)
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können o h n e
Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf
alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich
aller etwaiger Nachträge erstreckt.
Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn
wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
 wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger
unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags
schriftlich angezeigt worden ist und
 wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat:
lch erkenne an,
 dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen
Bestimmungen beansprucht werden kann,
 dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden
können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet
waren,
 dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB
zulässig ist,
 dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem
Auftraggeber nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Zahlungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf
dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4  354a HGB bleibt unberührt.
15 Sicherheitsleistung ( 18)
18
Auftraggeber : Bayerische Staatsgüterverwaltung i.G.
Datum: 05.07.2019
Vertragsbedingungen
Seite 6
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
16 Bürgschaften ( 17 und 18)
16.1 Ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Union, im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem Mitgliedstaat des WTODienstleistungsabkommens
(GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder
Kreditversicherer zu stellen.
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
 "Der Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die
selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
 Auf die Einreden der Aufrechnung, der Anfechtbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Hauptschuldners.
 Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
 Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers
zuständigen Stelle.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde
zu stellen.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird nach vorbehaltloser
Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
 die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
 etwaige erhobene Ansprüche befriedigt hat und
 eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Bürgschaft für Mängelansprüche wird auf Verlangen
zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und
die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben,
wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen abgerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
19
Auftraggeber : Bayerische Staatsgüterverwaltung i.G.
Datum: 05.07.2019
Vertragsbedingungen
Seite 7
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Ergänzende Vertragsbedingungen
Ansprüche aus dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG)
Der Auftragnehmer sichert zu, allen Arbeitnehmern, die in den Anwendungsbereich des
Mindestlohngesetzes fallen und die von ihm im Rahmen der Durchführung von Aufträgen für
den Freistaat Bayern, hier vertreten durch die Bay SG i.Gr. eingesetzt werden, mindestens
den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
Er verpflichtet sich ferner, dafür Sorge zu tragen, dass er die von ihm im Rahmen der
Vertragsbeziehungen mit der BaySG i.Gr. als Auftraggeberin eingesetzte Nachunternehmer
oder ggf. deren Nachunternehmer vertraglich dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten, die in
den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen, mindestens den derzeit geltenden
gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
Erfüllt der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer die vorstehenden Verpflichtungen
nicht, so ist er verpflichtet, die BaySg i.Gr. als Auftraggeberin von der Haftung auf den
Mindestlohn freizustellen.
Vertragsbeginn ist 01.11.2019
Vertragsende ist 30.06.2020
Rechnungsadresse:
BaySG i.Gr.
Prof-Zorn-Str. 19
85586 Poing/Grub
20
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, VS Baumannshof
Ferkelaufzucht für Mastleistungsprüfung
Ration: Ferkelaufzucht I, ab 8 - 17kg LG
Stand: 01.07.2019
Futterkomponenten
Gerste
Ergänzer (50%ter)
Staubbinder
Summe
Anteil (%) FM
49,00
50,00
1,00
100,00
21
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, VS Baumannshof
Ferkelaufzucht für Mastleistungsprüfung
Ration: Ferkelaufzucht II, ab 15 - 22kg LG
Stand: 01.07.2019
Futterkomponenten
Weizen
Gerste
Sojaextraktionsschrot
(HP / GVO frei)
Proteinkonzentrat
Mineralfutter
Rohfaserkonzentrat
Staubbinder
Summe
Anteil (%) FM
34,00
39,50
16,50
2,50
4,00
1,00
2,50
100,00
22
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, VS Grub
Mastleistungsprüfung
Ration: Anfangsmast, ab 28kg LG
Stand: 01.07.2019
Futterkomponenten
Weizen
Gerste
Sojaextraktionsschrot
(HP / GVO frei)
Futterfett
Mineralfutter
(Milkivit AM)
Futtersäure I
(Salv. Multiacid)
Futtersäure II
(Bergin Profiplus OC 12)
Summe
Anteil (%) FM
39,50
37,30
17,75
2,00
3,00
0,25
0,20
100,00
23
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, VS Grub
Mastleistungsprüfung
Ration: Endmast, ab 65kg LG
Stand: 01.07.2019
Futterkomponenten
Weizen
Gerste
Sojaextraktionsschrot
(HP / GVO frei)
Futterfett
Mineralfutter
(Milkivit EM)
Futtersäure
(Salv. Multiacid)
Summe
Anteil (%) FM
44,50
38,30
12,70
1,50
2,50
0,50
100,00
24
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, VS Grub
Lämmer Mastleistungsprüfung
Ration: LMA - Grub
Stand: 01.07.2019
Futterkomponenten
Gerste
Melasseschnitzel
Sojaextraktionsschrot
(HP / GVO frei)
Weizenkleie
Körnermais
Weizen
Zuckerrübenmelasse
Futterkalk Kohlensauer
Futtersalz
Mineralstoff und
Spurenelementmischng
Summe
Anteil (%) FM
30,00
23,00
17,50
10,50
10,00
3,00
2,50
2,00
0,50
1,00
100,00
25
Datenschutzhinweise der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier:
http://www.lfl.bayern.de/datenschutz
1. Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten -und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Bestandsverwaltung
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Erreichung der oben
genannten Zwecke erforderlich. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind Art.
6 Unterabsatz 1 Buchstaben b, c, und e DSGVO iVm Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
2. Quelle der Daten
Soweit Sie Ihre Daten nicht selbst zur Verfügung gestellt haben, wurden Ihre Daten
bei der Recherche des Bieterkreises erhoben.
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich - weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/
Vorliegen von Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Teilnehmer am Vergabeverfahren zur Information über die
Vergabeentscheidung
4. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland/ eine internationale
Organisation übermittelt.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der LfL so lange gespeichert, wie diese für
die Durchführung des Vergabeverfahrens bzw. eine Vertragsabwicklung benötigt
werden und spätestens nach Ablauf der im Aktenplan des Bayerischen
Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) festgelegten
Aufbewahrungsfristen gelöscht. Gem  8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis
zum Ende der Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenverinbarung aufzubewahren,
mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
Soweit die LfL verpflichtet ist, Unterlagen dem Bayerischen Staatsarchiv zur
Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem
die Unterlagen dem öffentlichen Archiv angeboten wurden und von diesem nicht als
26
archivwürdig übernommen worden sind oder über die Übernahme nicht fristgerecht
entschieden worden ist (Art. 26 Abs. 6 BayDSG).
6. Hinweis
Werden personenbezogene Daten anderer betroffener Personen (z. B. Mitarbeiter)
an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft weitergegeben, verpflichtet sich
der Weitergebende als Teilnehmer am Vergabeverfahren, das Merkblatt der
betroffenen Person auszuhändigen.
27
Projektname:
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärungen
 Das Unternehmen und seine Mitarbeiter haben keine schweren Verfehlungen begangen,
die ihre Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
 Insbesondere ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wegen eines der in  123 GWB genannten Tatbestände (z.B.  129  129b, 89c, 89a,
261, 263, 264, 299, 108e, 333  335a, 232  233a StGB) oder vergleichbarer Vorschriften
anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine
Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt und bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen.
 Die Voraussetzungen für den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach  21
AEntG,	19 MiLoG und  21 SchwarzArbG liegen nicht vor, insbesondere wurde keine
Geldbuße von wenigstens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG,  21 MiLoG
oder  8  11 SchwarzArbG verhängt.
Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay SG. i.Gr. VS
Grub und Baumannshof
19-0166
19-0166
28
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, befindet sich nicht in Liquidation und es ist
über das Vermögen des Unternehmens auch kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden.
 Mein/Unser Betrieb ist Mitglied folgender Berufsgenossenschaft:
Bezeichnung :
Mitgliedsnummer :
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so
ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können
den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese
Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
29
Projektname:
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay SG. i.Gr. VS
Grub und Baumannshof
19-0166
19-0166
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
31
Projektname:
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bewerbern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay SG. i.Gr. VS
Grub und Baumannshof
19-0166
19-0166
32
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und
Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
33
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 19-0166 - Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay SG. i.Gr. VS Grub und Baumannshof
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung:
Lohnherstellung Kraftfutter für Schweine und Schafe der Versuchsstationen (VS) Grub (85586 Poing  Grub) und optional
Baumannshof (85077 Manching Forstwiesen)
Es sind die Futtermischungen (sieh Anlage) für die Leistungsprüfung (LP) Schwein (Mastschweine) und Schaf (Lämmer) der (VS)
Grub und optional für die Ferkelaufzucht an
der VS Baumannshof zu mischen und anzuliefern. Die Rezepturen werden vom Auftraggeber (AG) vorgegeben und das Getreide und der
Körnermais vom AG zur Verfügung
gestellt. Die Abholung des Getreides von der VS Grub ist in die Preise einzukalkulieren. Hierbei können alle Arten von LKWs
beladen werden soweit diese eine Höhe von
3,80m nicht überschreiten. Es besteht die Möglichkeit der Rückfracht bei Lieferung des Kraftfutters (KF) und Abholung des
Getreides während der Dienstzeit (Mo.  Fr
7.30-11.30 und 12.30 bis 15.30 Fr. 12.30 bis 14.00). Eine Getreideverladung außerhalb der Dienstzeit wird nicht gestattet, des
Weiteren ist die Abholung mindestens einen
Werktag vorher mit dem zuständigen Mitarbeiter abzusprechen (Telefonnummern werden bekanntgegeben). Es wird akzeptiert, dass
die erforderlichen Getreidemengen vom
Auftragnehmer (AN) aufgenommen aber nicht zwingend für die LfL Mischungen verwendet werden. Mineralfutter / Ergänzer und
Futtersäure werden vom AG beschafft und
den AN zur Verfügung gestellt. Die Disposition von Mineralfutter / Ergänzer und Futtersäure hat durch den AN zu erfolgen.
Der AG schließt entsprechende Kontrakte ab, so
dass die Mengen nur abgerufen werden müssen.
Der zu verwendende Sojaextraktionsschrot ist in HP-Form und Gentechnisch nicht verändert (Non GVO Soja) vom AN zur Verfügung
zu stellen. Die Rechnungsstellung für
Sojasextraktionsschrot (SES) hat getrennt zur Lohnarbeit zu erfolgen. Der Preis des SES richtet sich nach aktuellen
Tagespreisen und wird vom AG regelmäßig überprüft.
Hier anzubieten und unten einzutragen ist der Tagespreis vom 05.04.2018. Der Preis dient der Wertung. Bei Preisänderungen ist
dies dem AG rechtzeitig mitzuteilen und zu
vereinbaren. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Ein Staubbinder (Öl / Fett), sowie gegebenenfalls weitere KF Komponenten (z.B. Premix für Lämmerkorn; Futterkalk,
Melasseschnitzel, etc.) sind entsprechend der
Rezepturen vom AN zu besorgen und dem AG in Rechnung zu stellen (weitere KF-Komponenten zu handelsüblichen Preisen nach
Abstimmung mit dem Auftraggeber).
Die Futterlieferung nach Grub erfolgt für die LPA 1-2 mal pro Woche (rd. 19t/Woche), für Schafe nach Bedarf (erforderlicher
Vorlauf nach Abstimmung mit AN) und optional an
die VS Baumannshof nach Bedarf (rd. 6t/Monat).
Grub: Am Ende einer KW wird die Menge für die Folgewoche geordert. Hierbei muss der AN so flexibel sein, dass notfalls bereits
am Anfang der Folgewoche eine
Futterlieferung möglich ist. Der Fahrer erhält einen Schlüssel, so dass die Lieferung unabhängig von Dienstzeiten des
Stallpersonals erfolgen kann.
Die gelieferten Mengen werden beim AN auf einer geeichten Fuhrwerkswaage verwogen, die entsprechenden Nachweise (Wiegescheine)
sind bei jeder Lieferung
vorzulegen. Der AG behält sich vor stichprobenartige Verwiegungen selbst durchzuführen. Die Mischprotokolle sind jeweils am
Monatsende vorzulegen.
LB Kompakt
Leistungsverzeichnis - 1/5
34
- Mischen und Liefern von Mastschweinefutter an die VS Grub (2 Rezepturen)
- Mischen und Liefern von Lämmerkorn an die VS Grub (1 Rezeptur)
- Option: Mischen und Liefern Ferkelfutter an die VS Baumannshof
(3 Rezepturen, 2-3t je Sorte, 5-6t je Lieferung)
- Rezepturen werden vom AG vorgegeben und gegebenenfalls angepasst
(Ferkelaufzucht, Vor- Endmast und Lämmerkorn)
- Das Futter ist zu pelletieren (Matrizengröße nach Rücksprache)
- Vor  und Endmastfutter werden im Verhältnis 50:50 benötigt
- Getreide, Mineralfutter und Ergänzer von der VS Grub gestellt kontrahiert und vom AN
disponiert
- Sojaextraktionsschrot HP GVO frei vom AN beschafft und dem AG separat in Rechnung
gestellt
- Staubbinder und ggf. weitere Komponenten werden vom AN gestellt und an AG verrechnet
- Gleichbleibend hohe Futterqualität/Genauigkeit wird gefordert und vom AG überprüft
- Lieferung ca. 1  2 mal pro Woche (Mastschweinefutter) i.d.R. ganze Züge( ca. 15t) bzw.
nach Bedarf (Lämmerkorn und Ferkelaufzuchtfutter)
- Liefermenge und Termin für die folgende Woche werden am Ende der Woche mitgeteilt
- Flexibilität bei Futterproduktion und Lieferung erforderlich
- Lieferzeiten unabhängig von Dienstzeiten des Stallpersonals (Fahrer bekommt Schlüssel)
- Zettel für die genaue Verteilung der Silos wird ausgehändigt
- Bis zu 12 Silos müssen an der VS Grub befüllt werden
- Lieferengpässe müssen dem AG bekanntgegeben werden
- Stichprobenartige Untersuchung des Mischfutters folgt vom AG
- Abholung des Getreides als Rückfracht während der Dienstzeit ist möglich
- Wiegung erfolgt beim AN, Stichproben führt der AG durch
- Mischprotokolle sind monatlich vorzulegen
Die angegebenen Mengen sind Mittelwerte der vergangenen 3 Jahre. Mengenänderungen sind dem AG vorbehalten. Eine
Abnahmegarantie für die gesamte Menge besteht
nicht.
1 Lieferung von Kraftfutter Ferkelaufzucht
Optionalposition
Artikelnummer: 18-0083
USt. [%]
19%
Menge
39,00
Einheit
Tonne
Herstellung, Pelletierung und Lieferung von Kraftfutter Ferkelaufzucht gemäß Leistungsbeschreibung inkl.
Abholung / Aufnahme der zur vermischenden Getreidemenge.
Anzugeben ist der Preis je Tonne geliefertes Kraftfutter
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tonne
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
Lieferadresse / -Termine
Versuchsstation Baumannshof
Forstwiesen 1
85077 Manching
Leistungsverzeichnis - 2/5
35
2 Lieferung von Kraftfutter
Artikelnummer: 18-0083
USt. [%]
19%
Menge
599,00
Einheit
Tonne
Herstellung, Pelletierung und Lieferung von Kraftfutter Mastschweine Vormast/Endmast sowie Lämmerkorn
gemäß Leistungsbeschreibung inkl. Abholung / Aufnahme der zur vermischenden Getreidemenge.
Anzugeben ist der Preis je Tonne geliefertes Kraftfutter
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tonne
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / -Termine
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Abteilung Versuchsbetriebe: Versuchsstation Grub
Prof.-Zorn-Str. 19
85586 Poing-Grub
3 Staubbinder
Artikelnummer: 18-0083
USt. [%]
19%
Menge
18,00
Einheit
Tonne
Staubbinder ist durch den Auftragnehmer bereitzustellen und dem jeweiligen Futter zuzumischen Die
Mengen sind dem Auftraggeber durch Mischprotokolle nachzuweisen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tonne
Gesamtpreis [EUR]
................
4 Sojaextraktionsschrot
Artikelnummer: 18-0083
USt. [%]
19%
Menge
103,00
Einheit
Tonne
Das Sojaextraktionsschrot in HP-Form Non GVO Soja (gentechnisch nicht verändert) ist durch den
Auftragnehmer bereitzustellen und dem jeweiligen Futter zuzumischen Die Mengen sind dem Auftraggeber
durch Mischprotokolle nachzuweisen.
Anzugeben ist hier der Tagespreis vom 10.07.2019 Der Preis dient nur zur Wertung!
(siehe Leistungsbeschreibung)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tonne
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/5
36
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 4/5
37
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 19-0166 - Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay
SG. i.Gr. VS Grub und Baumannshof
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 5/5
38
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 19-0166 - Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay
SG. i.Gr. VS Grub und Baumannshof
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Referenzliste [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie bitte je 3 Referenzen an, aus denen ersichtlich ist, welche vergleichbaren Projekte Sie in den letzten 3 Jahren bzw.
seit
Geschäftsgründung durchgeführt haben. Folgende Angaben sind erforderlich:
Name des Kunden, Projektbeginn und -ende, Inhalt (Kurzbeschreibung des Projekts), Auftragsvolumen (Euro), Ansprechpartner des
Kunden mit Telefon/eMail.
2 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
2.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
3 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
3.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
3.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 19-0166 - Herstellung und Lieferung von Kraftfutter für Schweine und Schafe Bay
SG. i.Gr. VS Grub und Baumannshof
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
40
Name Dateiname Größe MIME-Type
41
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/07/4180d597-a31a-4257-bb68-f3a724b7f103.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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