Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019071309183423934" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Winterdienst und Parkplatzreinigung - DE-Regensburg
Schneeräumung
Parkplatzreinigung
Dokument Nr...: 872249-2019 (ID: 2019071309183423934)
Veröffentlicht: 13.07.2019
*
  Winterdienst und Parkplatzreinigung
VERGABEUNTERLAGEN
2019GWE000004
Winterdienst und Parkplatzreinigung
Verhandlungsvergabe (mit Assistent) (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Deutschland
09.07.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 2
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 2
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 2
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 2
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 3
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 3
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 3
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 3
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 6
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 6
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 7
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
8
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
8
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 9
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 9
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 10
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 11
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 13
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 13
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 13
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 14
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 14
ZVB (Zusätzliche Vertragsbedingungen)
......................................................................................................... 15
Weitere zusätzliche
Vertragsbedingungen....................................................................................................... 19
Objektbeschreibung
................................................................................................................................
......... 23
Angebotsschreiben_ohne_Lose.....................................................................................................
.................. 28
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Prei. 28
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer 28
3 Anzahl der
Nebenangebote...................................................................................................................
 28
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote...... 28
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: . 29
6 Ich/Wir erklären,
dass............................................................................................................................
 29
Adressaufkleber_Ausschreibung...................................................................................................
................... 30
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 31
i
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 37
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 39
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 2019GWE000004 - Winterdienst und Parkplatzreinigung
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsname Winterdienst und Parkplatzreinigung
Auftraggeber Regierung der Oberpfalz
Liefer-/Ausführungsort 93047 Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Deutschland
VERFAHREN
Vergabeart Verhandlungsvergabe (mit Assistent) (UVgO)
Losweise Vergabe Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
TERMINE
Frist Bieterfragen 08.08.2019 12:00
Angebotsfrist 19.08.2019 12:00:00
Bindefrist 06.09.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch erfolgen
Geforderte Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser - Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungsserver übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 Pop-Ups müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach  126b BGB bereits erfüllt.
Falls oben unter Angebote / Geforderte Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur vorgegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot noch entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und
die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF-Datei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten"
und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen - 1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Winterdienst und Parkplatzreinigung folgender Liegenschaften des Auftraggebers:
Marschallstr. 5, 93047 Regensburg
Ägidiengang, 93047 Regensburg
Ägidienplatz 1, 93047 Regensburg
Ägidienplatz 2, 93047 Regensburg
19.08.2019 12:00:00
06.09.2019
08.08.2019 12:00
2019GWE000004
0833.0-2-3
Winterdienst und Parkplatzreinigung
2
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
3
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
4
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
5
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
6
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
7
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
8
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
9
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Winterdienst und Parkplatzreinigung
2019GWE000004
0833.0-2-3
19.08.2019 12:00:00
06.09.2019
01.11.2019
30.04.2022
beschaffung@reg-opf.bayern.de
09.07.2019
Gregor Wettinger
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2019GWE000004
0833.0-2-3
Winterdienst und Parkplatzreinigung
11
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
12
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2019GWE000004
0833.0-2-3
Winterdienst und Parkplatzreinigung
13
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
14
ZVB
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Stand: 01/2018 Seite 1 von 4
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1)
1.1 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Anderes
angegeben ist.
1.2 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
1.3 Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl
(Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
3 Änderungen der Leistung ( 2 Nr. 3)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem
Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
anzeigen.
3.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen ( 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung
freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind.
5 Ausführung der Leistung ( 4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5.2 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung
der zu erbringenden Leistung beizufügen.
5.3 Soweit eine Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer gemäß  4 Nr. 4 VOL/B zulässig ist,
verfährt der Auftragnehmer hierbei nach wettbewerblichen Gesichtspunkten und beteiligt kleine und
mittlere Unternehmen in angemessenem Umfang. Bei Anforderung von Unterauftragnehmerangeboten
setzt der Auftragnehmer diese davon in Kenntnis, dass ein öffentlicher Auftrag zu Grunde liegt und
benennt auf Verlangen den Auftraggeber. Der Auftragnehmer darf mit Unterauftragnehmern insgesamt
keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen
 vereinbaren, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
6 Kündigung aus wichtigem Grund ( 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind
oder ihnen nahe stehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen
des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn
tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
15
ZVB
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Stand: 01/2018 Seite 2 von 4
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber
zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus  8 Nr.
2, bleiben unberührt.
8 Güteprüfung ( 12 Nr. 2)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
9 Abnahme ( 13)
9.1 Die Gefahr geht - wenn nichts Anderes vereinbart ist - bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der
Anlieferungsstelle auf den Auftraggeber über
9.2 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
10 Rechnungen ( 15 und 17)
10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf
maßgebende Steuersatz.
10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
 das Datum,
 die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
 die Art der Leistung,
 die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
 die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen
Erschwernissen und
 die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
12 Zahlung ( 17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet.
12.2 Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, werden Abschlagsrechnungen kurzfristig nach Zugang
geprüft. Soweit in den besonderen Vertragsbedingungen keine Regelung über die Prüfungsfrist
getroffen wird, gilt ein Zeitraum von zwei Wochen als kurzfristig. Nach der Prüfung wird entsprechend
dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe die Zahlung veranlasst.
12.3 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Hingabe oder Absendung des
Auftrags an ein Geldinstitut.
16
ZVB
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Stand: 01/2018 Seite 3 von 4
12.4 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für
die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen
schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13 Überzahlungen ( 17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer
nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab
diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
14 Abtretung ( 17)
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können o h n e Zustimmung des Auftraggebers
nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus
dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt.
Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
 wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer
Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags schriftlich angezeigt worden ist und
 wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat:
lch erkenne an,
 dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
 dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der
Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
 dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig ist,
 dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht
wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen
mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung
(Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage
verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor
Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4  354a HGB bleibt unberührt.
15 Sicherheitsleistung ( 18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem
Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung,
Mängelansprüche und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der
Zinsen.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich
Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
16 Bürgschaften ( 17 und 18)
16.1 Ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
in einem Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder
Kreditversicherer zu stellen.
17
ZVB
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Stand: 01/2018 Seite 4 von 4
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
 "Der Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
 Auf die Einreden der Aufrechnung, der Anfechtbarkeit sowie der Vorausklage gemäß  770,
771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für
unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
 Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
 Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird nach vorbehaltloser Annahme der
Schlusszahlung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
 die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
 etwaige erhobene Ansprüche befriedigt hat und
 eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Bürgschaft für Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt
sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen abgerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der
vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18
Seite 1 von 4
Vergabenummer
ROP-0833.0-2-3
Weitere zusätzliche
Vertragsbedingungen
Maßnahme
Verhandlungsvergabe
Leistung
Winterdienst und Parkplatzreinigung Regierung der Oberpfalz
18 Verpflichtungen des Auftragnehmers (AN)
18.1 Ansprechpartner
Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Leistung sicherzustellen, hat der AN für die
Objekte des AG einen Ansprechpartner sowie einen Vertreter für alle sich aus dem Vertrag
ergebenden Verpflichtungen zu benennen. Die maximale Reaktionszeit für den
Ansprechpartner beträgt eine Stunde.
18.2 Personal
Der AN hat, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen, die erforderlichen Arbeitskräfte zu
stellen und nach den geltenden Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu
entlohnen. Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal mit einem schriftlich
abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen.
Er verpflichtet sich, nur eigenes, fachkundiges und zuverlässiges Personal unter Beachtung
aller gesetzlichen und vertraglich zugesicherten Anforderungen und Vorschriften einzusetzen.
Darüber hinaus ist der AN für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die
Vorschriften des Arbeitsschutzes verantwortlich. Der AG ist berechtigt, das Personal auf
Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen.
Arbeitskräfte, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen im Besitz einer
gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein, welche der AN dem AG vorzulegen hat. Das
Winterdienstpersonal, das den Dienst in den Objekten des AG verrichtet, muss die deutsche
Sprache in einem der Dienstleistung angemessenen Niveau beherrschen, damit eine
mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.
Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Dienstleistung hat der AN alle im Rahmen des
Auftrages einzusetzenden Mitarbeiter beim AG schriftlich zu benennen und vorzustellen. Der
AN hat dem AG dazu eine Liste des Personals vorzulegen, aus welcher der Name,
Arbeitsbereich und Arbeitsbeginn hervorgeht.
Auf Verlangen des AG sind darüber hinaus folgende Unterlagen vorzulegen:
 Personalausweis in Kopie
 alle arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen
 ein Nachweis, aus dem hervorgeht, dass das eingesetzte Personal der
Sozialversicherungspflicht unterliegt
Der AN verpflichtet sich die Dienstleistung gemäß dem Leistungsverzeichnis sicherzustellen
und insbesondere durch eine ausreichende Personalplanung zuverlässig zu gewährleisten.
Der AG kann nach Absprache und mit Begründung verlangen, dass ihm nicht genehme
Arbeitskräfte des AN unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes ausgetauscht werden.
19
Seite 2 von 4
18.2.1 Dienstkleidung
Das Personal des AN muss sich durch einen an der Kleidung zu tragenden Firmenausweis
und ggf. durch Kleidung als dem AN zugehörig ausweisen können. Die Ausweise müssen das
Geschäftssiegel des AN tragen und sind dem AG oder dessen Beauftragten auf Verlangen
vorzulegen.
18.2.2 Arbeitsbedingungen
Die Winterdienstmitarbeiter haben ihren Dienst pünktlich, ausgeruht und nüchtern anzutreten.
Vor und während den Dienstzeiten ist ein absolutes Alkoholverbot.
18.2.3 Überprüfung
Der AG unterliegt verschärften Sicherheitsbedingungen. Der AN ist bei der Auftragserteilung
verpflichtet, das vorgesehene Personal mit dessen Einverständnis einer
Sicherheitsüberprüfung beim Landeskriminalamt und der zuständigen
Verfassungsschutzbehörde unterziehen zu lassen. Hierzu stellt der AG dem AN die
entsprechenden Formblätter zur Verfügung. Das Formblatt ist für jeden Beteiligten des AN
sorgfältig und leserlich auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Personalangaben sind zu
prüfen, deren Richtigkeit durch Firmenstempel und Unterschrift zu bestätigen und dem AG zu
übermitteln. Die Überprüfung ist für den AN kostenlos.
Vor Abschluss des Überprüfungsverfahrens ist ein Einsatz der jeweiligen Person in den
Räumlichkeiten des AG nicht möglich. Es ist damit zu rechnen, dass die Überprüfung einige
Tage dauert. Der AN darf keine abgelehnten Mitarbeiter in den Räumlichkeiten des AG
einsetzen. Des Weiteren behält sich der AG das Recht vor, eine einmal gegebene Zustimmung
jederzeit zu widerrufen.
18.3 Kontrollen durch den AN und AG
Der AN ist verpflichtet, sein Personal einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen.
Der AG ist jederzeit berechtigt, Kontrollen über die Leistungserfüllung durchzuführen. Sollte
bei diesen Kontrollen festgestellt werden, dass der Räum- bzw. Streugang nicht
ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ist dieser unverzüglich nach Mitteilung durch den AG
erneut durchzuführen bzw. nachzubessern. Die Kosten hierfür trägt der AN.
Sollte der Räum- bzw. Streugang nicht innerhalb von 2 Stunden nach Aufforderung des AG
durchgeführt worden sein, ist dieser berechtigt die Leistung durch einen Dritten durchführen
zu lassen. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der AN zu tragen.
19 Vertragsdauer und Kündigung
Mit der Auftragserteilung tritt am 1. November 2019 ein Dienstleistungsvertrag für die Dauer
von 30 Monaten in Kraft und endet zum 30. April 2022 (Wintersaison).
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich um eine weitere Saison von
01. November 2022 bis zum 30. April 2023. Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt damit
vier Wintersaisons.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Vertragsende. Die Kündigung muss schriftlich
per Einschreiben erfolgen und dem anderen Vertragspartner spätestens am letzten Werktag
vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein
20 Vergütungsvereinbarung
Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Mit ihnen sind sämtliche Leistungen des AN
abgegolten. Die Preise bleiben grundsätzlich bis Vertragsende unverändert.
20
Seite 3 von 4
21 Rechnungsstellung
Die Vergütung des AN erfolgt nur nach der tatsächlich erbrachten, als ordnungsgemäß
abgenommenen, Leistung. Der AN hat monatlich nachträglich eine Rechnung über die
ausgeführten Winterdienstleistungen unter Zugrundelegung der vereinbarten Festpreise zu
stellen.
Der AG behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger, nicht sachgemäßer oder einer aus
einem sonstigen Grund unzureichenden Leistung des AN für diese Tage den
Rechnungsbetrag zu mindern. Dies gilt entsprechend, wenn die Ausführung nicht der
vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Der AG ist anstelle der Minderung des
Rechnungsbetrags auch berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung mit Ablehnungsandrohung
die Erfüllung des Vertrags auf Kosten und Gefahr des AN durch einen Dritten vornehmen zu
lassen.
22 Haftung
Der AN haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder
seine Mitarbeiter bei der Erfüllung des Vertrags schuldhaft verursacht werden. Der AN stellt
den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei Ausführung der Arbeiten oder aufgrund von
Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, frei.
Folgende Mindestsummen müssen abgedeckt sein:
Personenschäden 10.000.000
Sachschäden 10.000.000
Schäden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Alle Beanstandungen der Ordnungsbehörden wegen mangelnder Ausführung der Arbeiten
sowie evtl. gebührenpflichtige Verwarnungen oder Geldbußen gehen zu Lasten des AN.
Die vorstehende Haftung tritt auch bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit des AN ein.
Durch den AN beschädigte Gegenstände werden ohne gesonderte Aufforderung, in Absprache
mit dem AG erneuert. Die entstehenden Kosten hat der AN zu tragen.
Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an vom AN oder seinen
Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der AN hat den AG von derartigen Ansprüchen
freizustellen. Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden durch den Mitarbeiter
sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt haben. In jedem Fall fahrlässiger
Schadensverursachung ist die Haftung der Mitarbeiter auf den bei vergleichbaren Geschäften
typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist die
Haftung des Unternehmers auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
23 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem
solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn entsprechend ergänzend auszulegen. An Stelle der
unwirksamen Klausel soll eine Regel treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen
Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken
dieses Vertrags.
21
Seite 4 von 4
- Ende der weiteren zusätzlichen Vertragsbedingungen -
22
1 . Objektbeschreibung
Die Regierung der Oberpfalz hat mehrere Liegenschaften im Stadtbereich. Die
Liegenschaften sind im nachfolgendem Foto rot maskiert.
23
1.1 Emmeramsplatz 8, Waffnergasse, Marschallstr. 3 u. Roter-Lilien-Winkel -
Winterdienststrecke Gehweg
24
1.2 Emmeramsplatz 9 u. Auergasse - Winterdienststrecke Gehweg
25
1.3 Marschallstr. 5, Ägidiengang u. Waffnergasse - Winterdienststrecke
Gehweg - Parkplatz (rote Makierung)
26
1.4 Ägidienplatz 1 u. 2, Bereiterweg, Adlergasse u. Am Ölberg -
Winterdienststrecke Gehweg  Parkplatz (rote Makierung)
27
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
einschl. Umsatzsteuer beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
GWE
2019GWE000004 Winterdienst und Parkplatzreinigung
09.07.2019
{Supplier.Email}
Regierung der Oberpfalz
Z1 - Beschaffung
Emmeramsplatz 8
Deutschland
93047 Regensburg
28
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
 ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 i.V.m.  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
29
Bitte schneiden Sie das Etikett aus und kleben es auf den
verschlossenen Briefumschlag.
Bitte nicht öffnen!
Ausschreibungsunterlagen
Eingangsstempel der Dienststelle
Fristablauf
Projekt-Nr./Titel
Absender Empfänger
19.08.2019 12:00:00
2019GWE000004
Winterdienst und Parkplatzreinigung
Regierung der Oberpfalz
Z1 - Beschaffung
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
30
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 2019GWE000004 - Winterdienst und Parkplatzreinigung
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Aufgabenbeschreibung allgemein
Der Freistaat Bayern sucht für die Regierung der Oberpfalz (im Folgenden AG genannt) ab dem 1. November 2019 ein Unternehmen
(im Folgenden AN genannt), welches
am Wochenende (Sa./So.) und Feiertagen (auch 24.12. u. 31.12.) den Winterdienst von 11.2019 bis 03.2022 durchführt. Ende April
sollen die Parkplätze gereinigt werden.
Die Reinigung ist nur an einem Samstag nach Absprache mit dem AG möglich.
Betreiber ist der AG, der für die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten verantwortlich ist.
Das Unternehmen übernimmt für die privaten Flächen und den öffentlichen grundstücksanteiligen Gehweg des AG den
Winterdienst laut der Objektbeschreibung.
Der AN ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung verantwortlich. Er hat u.a. folgende Aufgaben durchzuführen:
- Räumen der Flächen von Schnee und Eis (seitliche Anhäufung möglich)
- Ausbringen von geeignetem Streugut
- Nach Bedarf wiederholtes Räumen während der Sicherungspflicht
Sicherungspflicht:
Samstag, Sonntag, Feiertags 07:00 Uhr  20:00 Uhr
Die Flächen müssen in diesen Zeiträumen von Schnee und Eis befreit sein. Es können Fahrzeuge auf den Parkflächen
abgestellt sein, die das Räumen behindern können.
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind alle versiegelten Flächen, wie z.B. Straßen, Zufahrten,
Wege, Plätze, Parkplätze und Gehsteige (lt.
Objektbeschreibungen in der Anlage) vollflächig so zu behandeln, dass eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Nutzer
dieser Flächen soweit wie möglich
ausgeschlossen ist.
Vor Beginn der Wintersaison hat der AN das Einsatzgebiet zu erkunden und das Personal entsprechend einzuweisen.
Bei Schneefall ist mittels geeigneter Maschinen und Geräte der Schnee zu entfernen. Die Wege und Flächen sind in dieser Zeit
auch von Eis freizuhalten.
Leistungsverzeichnis - 1/6
31
Bei Eintritt von Tauwetter sind die Gossen und die Einflussöffnungen der Straßenkanäle Schnee- und eisfrei zu halten, um den
ausreichenden Abfluss des Schmelzwassers
zu gewährleisten.
Für das Streuen auf den Grundstücken müssen 1,5 mm Granitsplitt und/oder Salz (kein Sand) verwendet werden.
Das Schneeräumen und Streuen des Gehwegs hat gemäß der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur
Winterzeit in der Stadt Regensburg in
ihrer
aktuellsten Fassung zur erfolgen. Demnach dürfen nur abstumpfende Streustoffe (z.B. Splitt, Sand) verwendet werden. Ätzende
und auftauende Mittel dürfen nicht, auch nicht
in Mischung von anderen Stoffen, verwendet werden. Jedoch ist die Verwendung einer Mischung von höchstens 25 % Auftaumitteln
mit bloß abstumpfenden Mitteln auf
Treppen und stärkeren Steigungen oder bei Glatteis infolge gefrierenden Regens (Eisregens) zulässig.
Die für diese Dienstleistung erforderlichen Maschinen, Geräte, Betriebsstoffe, Materialien und Streumittel sowie
Handwerkszeuge sind vom AN zu stellen. Es stehen keine
geeigneten Flächen und verschließbare Räume für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten zur Verfügung.
Der AN stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit der
Vertragsdauer sicher. Bei unsicherer Wetterlage
sind Kontrollfahrten durchzuführen, mit denen die Notwendigkeit des Winterdienstes geprüft wird.
Der AN hat die Räumarbeiten eigenverantwortlich durchzuführen und ist für den vertragsmäßigen und verkehrssicheren Zustand
der Verkehrsflächen verantwortlich. Die
Schneeräumung ist unter Anpassung der Geschwindigkeit an die Örtlichkeit so durchzuführen, dass andere Verkehrsteilnehmer
und fremdes Eigentum nicht geschädigt
werden.
Die Reinigung nach der Winterzeit erfolgt Ende April an einem Samstag. Hier ist das Streugut zu entfernen und ordnungsgemäß
zu entsorgen. Es können auch Laubreste
vorhanden sein, diese sind auch mit zu entsorgen. Die Kosten der Entsorgung sind in der Pauschale enthalten.
Dokumentation der Räum- und Streudienste
Über alle Einsätze sind Protokolle zu führen in denen das zu räumende Objekt, die Art des Einsatzes (Schneeräumung
und/oder Streuen bei Glätte), der Beginn und das
Ende des Einsatzes am jeweiligen Objekt und die verantwortliche Person festgehalten werden. Die Protokolle sind dem AG auf
Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Objektbesichtigung
Aus Sicht des AG ist eine vorherige Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten der Regierung der Oberpfalz für eine
sachgerechte Kalkulation nicht zwingend erforderlich.
Da jedoch trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines
Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu
Mehr- oder Minderaufwänden führen können, besteht die Möglichkeit über das Vergabeportal einen individuellen
Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Die Objektbesichtigung dient der Information über die Gegebenheiten vor Ort. Bei der Objektbesichtigung werden keine Fragen
zum Ausschreibungsverfahren beantwortet.
Sämtliche Fragen sind ausschließlich als Bieteranfrage über das Vergabeportal bei der Vergabestelle einzureichen.
Besichtigungszeitraum vom 15.07. bis 01.08.2019 nach Absprache zu den Bürozeiten.
1 Winterdienst 2019/2020 USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Monat
Zeitraum 01.11.2019 bis 31.03.2020
- Winterdienststrecke Gehwege (60 bis 320 cm Breite) Gebäude A,B,C,D,E u. F von 771 m
- Winterdienstfläche Mitarbeiterparkplatz incl. Gehwege am Gebäude
Marschallstr. 5 u. Ägidiengang mit Zufahrt von ca. 3.803 qm (119 Stellplätze)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/6
32
Ägidienplatz 1 mit Zufahrt von 1.735 qm (50 Stellplätze)
Parkplätze zum Teil mit Kopfsteinpflaster
Abrechnung erfolgt monatlich. Preisangabe pro Monat.
2 Parkplatzreinigung 2020 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Zeitraum 15.04.2020 bis 30.04.2020 an einem Samstag.
- Fläche Mitarbeiterparkplatz incl. Gehwege am Gebäude
Marschallstr. 5 u. Ägidiengang mit Zufahrt von ca. 3.803 qm (119 Stellplätze)
Ägidienplatz 1 mit Zufahrt von 1.735 qm (50 Stellplätze)
Parkplätze zum Teil mit Kopfsteinpflaster
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Winterdienst 2020/2021 USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Monat
Zeitraum 01.11.2020 bis 31.03.2021
- Winterdienststrecke Gehwege (60 bis 320 cm Breite) Gebäude A,B,C,D,E u. F von 771 m
- Winterdienstfläche Mitarbeiterparkplatz incl. Gehwege am Gebäude
Marschallstr. 5 u. Ägidiengang mit Zufahrt von ca. 3.803 qm (119 Stellplätze)
Ägidienplatz 1 mit Zufahrt von 1.735 qm (50 Stellplätze)
Parkplätze zum Teil mit Kopfsteinpflaster
Abrechnung erfolgt monatlich. Preisangabe pro Monat.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/6
33
4 Parkplatzreinigung 2021 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Zeitraum 15.04.2021 bis 30.04.2021 an einem Samstag.
- Fläche Mitarbeiterparkplatz incl. Gehwege am Gebäude
Marschallstr. 5 u. Ägidiengang mit Zufahrt von ca. 3.803 qm (119 Stellplätze)
Ägidienplatz 1 mit Zufahrt von 1.735 qm (50 Stellplätze)
Parkplätze zum Teil mit Kopfsteinpflaster
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
5 Winterdienst 2021/2022 USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Monat
Zeitraum 01.11.2021 bis 31.03.2022.
- Winterdienststrecke Gehwege (60 bis 320 cm Breite) Gebäude A,B,C,D,E u. F von 771 m
- Winterdienstfläche Mitarbeiterparkplatz incl. Gehwege am Gebäude
Marschallstr. 5 u. Ägidiengang mit Zufahrt von ca. 3.803 qm (119 Stellplätze)
Ägidienplatz 1 mit Zufahrt von 1.735 qm (50 Stellplätze)
Parkplätze zum Teil mit Kopfsteinpflaster
Abrechnung erfolgt monatlich. Preisangabe pro Monat.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
6 Parkplatzreinigung 2022 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Zeitraum 15.04.2022 bis 30.04.2022 an einem Samstag.
- Fläche Mitarbeiterparkplatz incl. Gehwege am Gebäude
Marschallstr. 5 u. Ägidiengang mit Zufahrt von ca. 3.803 qm (119 Stellplätze)
Ägidienplatz 1 mit Zufahrt von 1.735 qm (50 Stellplätze)
Parkplätze zum Teil mit Kopfsteinpflaster
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 4/6
34
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 5/6
35
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 2019GWE000004 - Winterdienst und Parkplatzreinigung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 6/6
36
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 2019GWE000004 - Winterdienst und Parkplatzreinigung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
37
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 2019GWE000004 - Winterdienst und Parkplatzreinigung
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Geräte- und Maschineneinsatz [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Angaben zum vorgesehen Geräte- und Maschineneinsatz
2 Reinigungsverfahren [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Angaben zum vorgesehenen Reinigungsverfahren der Parkplätze.
3 Mitarbeiter [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Anzahl der Mitarbeiter die für den Winterdienst zur Verfügung stehen.
4 Haftung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Eine Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versicherung mit folgenden Mindestsummen ist abgeschlossen:
Personenschäden 10.000.000
Sachschäden 10.000.000
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/2
38
Name Dateiname Größe MIME-Type
39
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/07/160c5ac9-0ec8-4ed1-a03f-09d054263dee.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau