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Ausschreibung: Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L) - DE-Zeven
Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Dokument Nr...: 872233-2019 (ID: 2019071309183223921)
Veröffentlicht: 13.07.2019
*
  Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
VERGABEUNTERLAGEN
150/19/32
Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
09.07.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631-Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots (lkrow_03.08.2016) ............................................................ 3
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen . 4
2 Auskünfte
................................................................................................................................
.............. 4
3 Vorlage von
Nachweisen/Angaben/Unterlagen..................................................................................... 4
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:...................... 4
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestell. 4
3.3 - frei -
................................................................................................................................
.......... 5
4 Losweise
Vergabe.........................................................................................................................
........ 5
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 5
6 Angebotswertung
................................................................................................................................
.. 5
7 Angebote können abgegeben werden:
................................................................................................. 5
8 Angebotsabgabe
................................................................................................................................
... 6
9
Nachprüfungsstelle.............................................................................................................
................... 6
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 7
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
7
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 7
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 7
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.................................................................... 7
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 7
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. ... 7
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 7
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. ..................................................................... 7
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen g . 7
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 7
4
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 7
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; 7
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 7
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 8
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 8
5
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 8
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abz 8
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 8
150-19-32_Berwertungskriterien..................................................................................................
.................... 9
633_Angebotsschreiben_Liefer_Dienstleistungen...................................................................................
........ 11
634_Besondere_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen.....................................................................
13
Besondere Vertragsbedingungen
NTVergG-Dienstleistung............................................................................. 15
i
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen..................................................................
19
Eigenerklärung national
22.04.2015................................................................................................................. 20
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-19
....................................................................................................... 21
Hinweis Produktdatenblätter
............................................................................................................................ 22
Angebotsaufkleber_03-16
................................................................................................................................
 23
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 24
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 28
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 30
ii
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten
angegebenen
Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 150/19/32
Auftragsbezeichnung Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
Auftragsbeschreibung Lieferung und Ausbau eines Gerätewagen Logistik (GW-L) für die Kreisfeuerwehr des Landkreises
Rotenburg (Wümme)
VERFAHREN
Auftraggeber Landkreis Rotenburg (Wümme)
Liefer-/Ausführungsort 27404Zeven
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung(VOL)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 40%: 60%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
34144000-8 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-e vergabe.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 31.07.2019 12:00
Angebotsfrist 06.08.2019 10:00:00
Bindefrist 03.09.2019
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen Lieferung spätestens 9 Monate nach Auftragserteilung.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 31.07.2019 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort
geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e vergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden ausschließlich über die
Bieterkommunikation beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
1
SCHRIFTLICHE ANGEBOTSABGABE
Wenn eine schriftliche Angebotseinreichung zugelassen ist und Sie Ihr Angebot schriftlich einreichen wollen, können Sie eine
Ausfertigung der
anliegenden Angebotsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum
Einreichungstermin (siehe
Projekt- und Dokumenteninformation) einzureichen bei
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 (Raum 226)
27356 Rotenburg (Wümme)
Der Umschlag ist als Angebot zu kennzeichnen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der den Ausschreibungsunterlagen
beigefügt wurde.
SONSTIGES
WICHTIGER HINWEIS: Falls Sie das Angebot online einreichen und trotzdem gleichzeitig das komplette Angebot in Papierform
einreichen, gilt
zur Vermeidung von Wertungsproblemen nur und ausschließlich das Papierangebot.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49
(0)4261-983-2178 oder
-2182 oder per E-Mail unter vergabe@lk-row.de gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden. E-Mail: support@
deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. Der Support ist kostenlos.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
2
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOL/A)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Tel: Fax:
Bieter
09.07.2019
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
+49 42619832178 +49 4261983882178
06.08.2019 10:00:00
03.09.2019
150/19/32 Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
Wertungskriterien
Besondere Vertragsbedingungen zum NTVergG
3
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Anschrift
Tel. Fax E-Mail
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000  für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Eigenerklärung zur Eignung
Datenblätter, Nachweise lt. Leistungsbeschreibung
Erklärung zum NTVergG
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme)
+49 42619832178 +49 4261983882178 vergabe@lk-row.de
gemäß Eigenerklärung zur Eignung und Angebotsschreiben
4
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 3 von 4
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei).
elektronisch in Textform
5
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 4 von 4
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Baumaßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
Kreishaus Rotenburg - zentrale Vergabestelle/Zi. 226, Hausbriefkasten, Empfang
150/19/32 Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Fertigstellung / Übergabe
Lieferung spätestens einen Monat nach Auftragserteilung.
6
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Leistungen (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
7
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
8
Bewertungskriterien
1. Eigenschaften, die beim Anbieter abgefragt werden und als Bewertungskriterien der ersten
Auswertung dienen:
Gesamtpreis 40%
Das Wertungskriterium Preis wird anhand des Verhältnisses der preislichen Differenzen zwischen den
Angebotspreisen bewertet.
Formel: Amin ÷ An × 50 Punkte = X Punkte
An = Ihr Angebotspreis, Amin = Angebotspreis der Mindestbieterin
2. Eigenschaften, die im Rahmen der technischen Bewertung durch den Besteller bewertet werden:
Fahrgestell:
Ergonomie des Einstiegs 5%
10 Punkte = Das Fahrzeug lässt sich ohne besondere Anstrengungen oder Zeitverlust besteigen.
5 Punkte = Das Fahrzeug lässt sich mit wenig Anstrengung und/oder geringem Zeitverlust
0 Punkte = Das Fahrzeug lässt sich nur mit erheblichen Anstrengung und/oder deutlichem Zeitverlust besteigen
Raumverhältnisse Fahrer/Beifahrer 5%
10 Punkte = Das Fahrzeug verfügt über optimale Raummaße hinsichtlich Breite und Höhe für eine Person mit
einer durchschnittlichen Größe von ca. 180 cm
5 Punkte = Das Fahrzeug verfügt über Raummaße mit geringfügigen Einschränkungen hinsichtlich Breite und Höhe
für eine Person mit einer durchschnittlichen Größe von ca. 180 cm
0 Punkte = Das Fahrzeug verfügt über Raummaße mit deutlichen Einschränkungen hinsichtlich Breite und Höhe
für eine Person mit einer durchschnittlichen Größe von ca. 180 cm
Ergonomie des Cockpits 5%
10 Punkte = Das Cockpit verfügt über eine optimale Sitzposition und in vollem Maße benutzerfreundliche
Aufteilung und Anordnung der Bedienelemente
5 Punkte = Das Cockpit verfügt über eine gute Sitzposition und/oder benutzerfreundliche Aufteilung der
Bedienelemente mit geringen Einschränkungen
0 Punkte = Das Cockpit verfügt über eine ungünstige Sitzposition und/oder benutzerunfreundliche Aufteilung und
Anordnung der Bedienelemente
Wartungsfreundlichkeit 5%
10 Punkte = Wartungspunkte sind frei oder hinter Wartungsklappen auch feldmäßig zugänglich
5 Punkte = Wartungspunkte sind teilweise verdeckt oder nur durch Demontage von Steckverbindungen zugänglich
0 Punkte = Wartungspunkte sind nur schwer oder durch Demontage von Schraubverbindungen zugänglich
Qualität Fahrgestell allgemein 10%
Die Bewertung erfolgt unter Betrachtung hinsichtlich der Verarbeitungsqualität, Materialauswahl (Stahl,
Aluminium, Kunststoffe), Materialverbindungen (Schweißung, Nietung, Verschraubung).
Es werden zwischen 0 (schlechtes Ergebnis hinsichtlich Qualität/Ausführung) bis 10 (optimales Ergebnis
hinsichtlich Qualität/Ausführung) Punkte vergeben.
9
Aufbau:
Ausführung Koffer-Seitenwände 5%
Bewertet wird die Art und Fertigung der Koffer-Seitenwände hinsichtlich Materialauswahl (Stahl, Edelstahl,
Aluminium, Kunststoff etc.), Wertigkeit der Korrosionsbeständigkeit und Reparaturfreundlichkeit und der
allgemeinen Verarbeitungsqualität.
Es werden zwischen 0 (schlechtes Ergebnis hinsichtlich Qualität/Ausführung) bis 10 (optimales Ergebnis
hinsichtlich Qualität/Ausführung) Punkte vergeben.
Ausführung Koffer-Boden 5%
Bewertet wird die Art und Fertigung des Koffer-Bodens hinsichtlich Materialauswahl (Stahl, Edelstahl, Aluminium,
Kunststoff etc.), Wertigkeit der Korrosionsbeständigkeit und Reparaturfreundlichkeit und der allgemeinen
Verarbeitungsqualität.
Es werden zwischen 0 (schlechtes Ergebnis hinsichtlich Qualität/Ausführung) bis 10 (optimales Ergebnis
hinsichtlich Qualität/Ausführung) Punkte vergeben.
Bedienung Ladebordwand 5%
10 Punkte = Die Ladebordwand verfügt über eine optimale in vollem Maße benutzerfreundliche
Bedieneinrichtung
5 Punkte = Die Ladebordwand verfügt über benutzerfreundliche Bedieneinrichtung mit geringen Einschränkungen
0 Punkte = Die Ladebordwand verfügt über eine benutzerunfreundliche Bedieneinrichtung
Innere und äußere Sicherheit 5%
10 Punkte = Das zugrunde gelegten Sicherheitskonzept ist optimal und lückenlos hinsichtlich des gewählten
Aufbau ausgerichtet
5 Punkte = Das zugrunde gelegten Sicherheitskonzept weist hinsichtlich des gewählten Aufbaus geringe Lücken
auf
0 Punkte = Das zugrunde gelegten Sicherheitskonzept weist hinsichtlich des gewählten Aufbaus deutliche Lücken
auf bzw. ist ungeeignet
Qualität des Innenausbaus allgemein 10%
Die Bewertung erfolgt unter Betrachtung hinsichtlich der Verarbeitungsqualität, Materialauswahl (Stahl,
Aluminium, Kunststoffe), Materialverbindungen (Schweißung, Nietung, Verschraubung).
Es werden zwischen 0 (schlechtes Ergebnis hinsichtlich Qualität/Ausführung) bis 10 (optimales Ergebnis
hinsichtlich Qualität/Ausführung) Punkte vergeben.
10
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen
sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
150/19/32 Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
11
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem.
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote
%
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine
Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei
denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
12
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die  beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom
beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen ( 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent
für jeden Werktag Prozent
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)
begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen ( 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
150/19/32
Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
27404 Zeven
Feuerwehrtechnische Zentrale
Lieferung spätestens 9 Monate nach Auftragserteilung
0,5
5,0
2
13
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
6 Sicherheitsleistung ( 18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft
des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden
oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers
entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach
deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß  771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner
schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
14
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 1 von 4
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der	13 bis 15 NTVergG
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen -
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Sinne des  22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder
Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG,
Urteil vom 18.04.2012  4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur
für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des  13 Abs.
1 Satz 4, 5 i.V.m.  8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu
zahlen.
15
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 2 von 4
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung
zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1 NTVergG ein
allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die
zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im
Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf
die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser
Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle
erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über
Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu
halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die
Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber
berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
16
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 3 von 4
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2
zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von
ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer
3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto -
basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern
1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von
Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von
Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen
wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den
Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der
Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige andere vertragliche
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
17
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 4 von 4
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
18
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
19
Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
(VOL - Eigenerklärung)
Vergabenummer
Leistung:
Eigenerklärung
Ich/Wir erkläre(n), dass
 über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde.
 ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).
 ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen
beteiligt habe/n bzw. beteiligen werden.
Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden kann/können.
(Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
150/19/32
20
1 Diese Vorrangregelung gilt nur für bundesweit geltende Tarifverträge des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die
nach  5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Zurzeit (Stand 01. Januar 2017) erfüllt kein Tarifvertrag diese
Voraussetzungen. Änderungen für die Zukunft sind nicht ausgeschlossen.
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(derzeit 9,19 Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach	1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1
sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG1.
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
150/19/32
21
Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
Vergabenummer
Leistung:
Hinweise zur Angebotsabgabe / - bearbeitung:
Produktdatenblätter / Erläuterungen
Sollten Sie Ihr Angebot online über das Vergabeportal abgeben, legen Sie bitte erforderliche
Produktblätter und Erläuterungen als Datei im Rahmen der Angebotsabgabe im Vergabeportal
ab.
Die Anlagen können im Angebotsassistenten im Bearbeitungsschritt Anlagen hinzugefügt
werden.
Landkreis Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme)
150/19/32
Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
22
Angebotsaufkleber
Bitte benutzen Sie diesen Angebotsaufkleber, wenn Sie ...
 ein schriftliches Angebot einreichen möchten.
... den unterschriebenen Mantelbogen für Ihr elektronisches Angebot einreichen möchten.
...
Hinweis
Der Mantelbogen muss in einem verschlossenen Briefumschlag
bis zur Angebotsfrist bei der unten bezeichneten Adresse der Vergabestelle vorliegen!
Bitte Angebotsaufkleber ausschneiden und auf verschlossenen Briefumschlag kleben!
Absender
ANGEBOT
Bitte nicht öffnen!
Angebotsfrist
Ausschreibungsnummer
Ausschreibungstitel
Erklärungen und Nachweise zu Ihrem Angebot nachreichen möchten.
06.08.2019 10:00:00
150/19/32
Lieferung eines Gerätewagen
Logistik (GW-L)
Landkreis Rotenburg -
Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 (Raum 226)
27356 Rotenburg (Wümme)
23
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 150/19/32 - Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkungen
Lieferung von einem Gerätewagen Logistik GW-L1 Küche in Anlehnung an DIN 14555-21
Wertungskriterien
Die Wertungskriterien sind den Anlagen zu entnehmen.
Allgemeines
Neben den in der folgenden Beschreibung gemachten Anforderungen gelten die folgenden Normvorschriften sowie
alle darin aufgeführten mitgeltenden Normen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten, solange
keine abweichenden Grenzwerte gemacht werden:
DIN EN 1846-1 (Ausg. 07.2011), DIN EN 1846-2 (Ausg. 05.2013), DIN EN 1846-3 (Ausg. 11.2013), DIN EN 1028-1
(Ausg. 09.2008), DIN EN 1028-2 (Ausg. 06.2008), DIN 14 502-3 (Ausg. 02.2008), DIN 14 555-21 (Ausg. 05.2013).
Darüber hinaus gelten alle Vorschriften der Straßenverkehrszulassungs ordnung StVZO sowie der UVV Fahrzeuge.
Für nähere Angaben zu den aufgeführten Positionen sind dem Angebot vom Bieter entsprechende Datenblätter
beizufügen.
Zur Wertung der Angebote hat der Bieter dem Auftraggeber Muster- bzw. Referenzfahrzeuge mit gleichem oder
ähnlichem Aufbau zur Bemusterung anzugeben. Für diese Fahrzeuge ist ein Höchstalter von sechs Jahren zulässig.
Die Angebotswertung erfolgt grundsätzlich anhand eingereichter Datenblätter. Bei Bedarf wird das vom Auftraggeber
benannte Muster- bzw. Referenzfahrzeug gesondert bemustert.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter behält sich das jederzeitige Recht vor, während der
Aufbauphase Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.
Die Ausstattung für die Unterbringung der Beladung ist fachgerecht entsprechend DIN EN 1846-2 sowie DIN 14555-2
sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschrif ten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des
Fahrer- und Mannschaftsraumes, die Einstiegsverhältnisse sowie die Lagerung und Entnahmemöglichkeiten der
Beladung.
Die tragenden Bauteile des Innenausbaus sind aus metallischen Werkstoffen herzustellen, die mit einem grauen oder
silberfarbenen Anstrich versehen sein müssen. Der Anstrich kann entfallen, wenn ein dauerhafter Korrosionsschutz
vorhanden ist (z.B. bei Verzinkung oder bei der Verwendung von Aluminium-Legierungen).
Nietverbindungen sind bei tragenden Bauteilen nicht zulässig.
Vor Übergabe an den Auftraggeber hat eine Abnahme des Fahrzeuges durch eine amtlich anerkannte Kfz-
Abnahmestelle zu erfolgen.
Nach erfolgter Fertigstellung und Abnahme des Fahrzeuges wird das Fahrzeug vom Auftraggeber in zeitlicher
Absprache mit dem Auftragnehmer in Empfang genommen. Hierzu sind dem Auftraggeber alle für die Zulassung des
Fahrzeuges notwendigen Unterlagen mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin per Einschreiben
zuzusenden.
Dem Auftraggeber ist seitens des Auftragnehmers eine Einweisung für mindestens 6 Teilnehmer in das Fahrzeug zu
erteilen.
Zahlungs-, Liefer- und Garantiebedingungen gemäß anliegenden Vorgaben.
Allgemeine Beschreibung
Feuerwehrfahrgestell zur Aufnahme einer Besatzung von 1+1
zul. Gesamtmasse max. 12.000 kg
Maximale Abmessungen:
Länge 7.500 mm
Breite 2.550 mm
Höhe 3.300 mm
24
Technische Beschreibung Fahrgestell
Motor & Antriebssystem
- Dieselmotor (Schadstoffarm Euro 5), Leistung min. 150 kW
- Auspuff links, nach hinten abgewinkelt, zur Anbringung einer Absauganlage geeignet
- automatisiertes Schaltgetriebe mit Feuerwehrschaltung
- Vorrichtung damit die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges höchstens 100 km/h beträgt
- Straßenantrieb
- Differenzialsperre in der Hinterachse
- Schutz für Ölwanne
Bereifung
- vorn: einzeln mit M&S-Bereifung auf 17,5-Felge, mit Schneeflockensymbol
- hinten: doppelt mit M&S-Bereifung auf 17,5-Felge, mit Schneeflockensymbol
- Entfall des Reserverades sowie der Halterung
- Das Anlegen von Anfahrhilfen muss möglich sein
Lenkung & Federung
- Lenkung mit hydraulischer Unterstützung
- Blatt-/Luft-Federung verstärkt
- Stabilisator an Vorder- und Hinterachse
Brems- & Fahrassistenzsystem
- 2-Kreis-Druckluftbremse mit Lufttrockner und automatischer Bremsnachstellung
- Betriebsbereitschaft nach max. 60 sec bei leeren Bremskesseln
- Integrierter automatischer Blockierverhinderer ABV (z.B ABS o.ä.)
- ASR
Fahrgestell & Rahmen
- Querträger verstärkt für Anbau einer Ladebordwand
- Anhängekupplung für Zentralachsanhänger
- Kugelkopfkupplung hinten, D-Wert min. 20 kN, Stützlast min. 200 kg
- Druckluftbremsanschlüsse für Anhängerbetrieb
- Steckdosen für Anhängerbetrieb 15-polig 24 V, mit Adapter auf 13-polig 12 V
- 2 Schäkeln (100 kN) vorn
- Schmutzfänger an VA und HA
Fahrerhaus
- Langes Fahrerhaus
- Eine Schlafliege
- Kabine hydraulisch kippbar
- Fahrerhausrückwand ohne Fenster
- Innen- und Deckenverkleidung sind im Fahrerraum einzubauen
- Fahrer- und Beifahrersitze als verstellbare Einzelsitze mit Automatik-Sicherheitsgurt en und Kopfstützen
- Fahrer- & Beifahrersitz luftgefedert
- Haltegriffe für Beifahrer
- Frontscheibe aus Verbundglas mit Sonnenblende
- Außen- und Weitwinkelspiegel auf Fahrer- und Beifahrerseite elektrisch verstell- und beheizbar
- Bordstein- und Weitwinkelspiegel elektrisch verstell- und beheizbar
- Anfahrspiegel
- Abbiegeassistent
- Flaggenhalterung an der B- Säule links
- Sonnenrollos an Fahrer- und Beifahrertür
- Ablagen oberhalb der Windschutzscheibe
- Heizung mit Luftgebläse sowie Defrostergebläse für Frontscheibe
- Klimaanlage, manuell
- Scheibenwischer min. zweistufig mit Intervall-Funktion
- Scheibenwaschanlage
- Zentralverriegelung
- eine Ablagekastens für DIN-A-4-Ordner und Hängeregister hinter den Sitzen
- je eine Schwanenhalsleseleuchte auf der Fahrer-und Beifahrerseite
Elektrische Anlage & Beleuchtung
- Nennspannung 24 Volt
- Drehstromlichtmaschine min. 2.500 W / min. 250 W bei Einschaltdrehzahl
- Batterie(n) 2 x 12 V / min. 140 Ah
- Halogenscheinwerfer mit Leuchtweiten-Regulierung
- Halogen-Nebelscheinwerfer
- Abblendlicht bei laufendem Motor
- 2 Rückfahrscheinwerfer
- 2 Nebelschlussleuchten
- Akustische Rückfahrwarneinrichtung, quittierbar
- Funkentstörung nach DIN/VDE 0978
- Entfall des Fahrtenschreibers, dafür Tachometer ohne Aufzeichnung.
- RDS/DAB+ Radio mit Lautsprecher und Antenne.
- Zwei Kfz-Steckdosen 12V im Fahrerhaus
Sonstiges
- Kupplungs- und Bremsbeläge asbestfrei
25
- Kühler mit erhöhter Leistung
- Geräuschkapselung für Motor und Getriebe
- Unterbodenschutz und Hohlraumkonservierung nach DIN 14502 Teil 2 Ziffer 4.1
Farbgebung
- Außenanstrich Ror (RAL 3000)
- Rahmen dunkel (Originalfarbe des Herstellers)
- Felgen silber (Originalfarbe des Herstellers)
- Stoßstange und Kotflügel vorne Weiß (RAL 9010) lackiert
Technische Beschreibung Aufbau
Kofferaufbau
- Fester Gerätekoffer aus Alu-Sandwitchplatten (kein Holzkern)
- Innenmaße mindestens
4.820 mm Länge
2.150 mm Höhe
2.420 mm Breite
- Boden der Ladefläche geeignet für eine Flächenlast von min. 800 kg/m
- An Stirn- und Seitenwänden ist über die gesamte Länge ist eine durchgehende Airline-Zurrschiene anzubringen, die
das Einhängen von Zurrpunkten, den Einsatz von Ladungssicherungsstangen sowie die Einzelsicherung von
Rollcontainern erlauben.
- Lieferung von Ladungssicherungselemente n
4 Sperrstangen in Laderaumbreite inkl. Lagerung im Kofferaufbau
6 Rollwagensicherungen
4 Ratschenzurrgurten für Airlineschienen, 500 daN
8 Singlefittingen für Airlineschienen, Edelstahl, 500 daN
- Abschluss hinten durch feststehenden Rahmen mit Anbau von zus. Rückleuchten.
- Seitentür vorne rechts mit Auszugtreppe, verzinkt
- Verschränkungsfähigkeit min. 200 mm
- ein verschließbarer Werkzeugkasten aus PVC rechts unter dem Koffer
- ein abschließbarer Staukastens aus PVC links unter dem Koffer
Beleuchtung
- Zusätzliche Leuchten für Brems-, Rück- und Blinklicht an der Heckseite des Geräte-Aufbaus oberhalb der LBW
- Der Laderaum ist mit 2 Lichtbahnen (LED-Technik) zu versehen
- Umfeldbeleuchtung am Heck in LED-Technik, Schaltbar vom Fahrerhaus und am Heck
Ladebordwand
- Lieferung und Montage einer vollhydraulischen 4-Zylinder Aluminium-LBW, Heck-Verschluss des Koffers durch
Ladebordwand, Abschluss oberhalb der Ladebordwand durch nach oben schwenkende Klappe.
- Tragfähigkeit min. 1.000 kg
- Plattformbreite min. 2.450 mm, max. Kofferbreit
- Plattformhöhe min. 1.700 mm
- Steuerung auf der Plattform durch 2 Fußtaster
- Beleuchtete Steuerung an der rechten Fahrzeugseite unter Aufbau
- Zweigeteilte Abrollsicherung auf der gesamten Breite der Plattform
- Hydraulischer Neigungsausgleich
- Lackierung der Ladebordwand außen in rot
- Verschleißauflage aus Alu-Riffelblech über die gesamte Breite.
Elektrische Anlage
- Netzspannung 24 V
- Lieferung und Montage eines Spannungswandlers 24V/12V, 10A
- Lieferung und Montage einer Ladesteckdose für Batterieladung mit Hinweisschild im Bereich der Fahrertür mit
Lieferung eines 230V Anschlusskabels (10m) mit Schuko-Stecker.
- Lieferung und Montage eines Batterie-Ladegerätes hinter dem Beifahrersitz.
- Einbau von Batteriewächtern für die Fahrzeugbatterien.
- Alle elektrischen Einrichtungen sind über getrennte Sicherungsautomaten abzusichern. Die jeweiligen Anschlüsse
sind in einer zentralen elektrischen Verteilung deutlich zu kennzeichnen.
- Funkentstörung nach DIN/VDE 0978.
Sondersignalanlage
- elektronische Blaulichtanlage in LED Technik, Lautsprecher abgesetzt, mit Einzelschaltern
- Frontblitzer in LED Technik (blau) getrennt schaltbar
- Am Heck sind zwei blaue Blitzkennleuchten in die Aufbauecken integriert anzubringen, als LED-Leuchten. Die
Schaltung muss separat möglich sein
Überwachungseinrichtungen
- Alle Klappen und Türen sind an eine optische Warneinrichtung im Fahrerraum anzuschließen.
- Rückfahrvideosystem. Automatische Einschaltung beim Einlegen des Rückfahrganges oder manuell, Bildschirm
min. 7 Diagonale
Funkanlage
- Lieferung und Montage einer kombinierten Digitalfunk- & GPS-Antenne für Tetra-Bänder
Montage eines beigestellten Digitalfunkgerätes mit Navigationssystem
Sepura SRG3900
HBC2 Farb-Bedienhandapparat
Garmin TETRA Interface GTI11 mit Garmin dezl 780LMT
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Funk-Zusatzlautsprechers im Fahrerhaus
- Einbau eines Funk-Hauptschalters mit Zeitrelais im Armaturenbrett.
Farbgebung
- Außenanstrich rot (RAL 3000)
- Konturmarkierung (weiß reflektierend)
Zubehör
- 2 Warndreiecke
- 2 Warnblinkleuchten
- 3 Warnwesten
- 2 Unterlegkeile Größe 1
- Verbandkasten
- Bordwerkzeug mit Wagenheber
Sonstiges
- Allgemeine Betriebserlaubnisse
- Elektrische Schaltpläne
- Hydraulikschaltpläne
- Wartungsanleitungen
- Betriebsanleitungen
- Technische Baubeschreibung
- Inspektionshefte & Prüfbücher
- Schmier- und Konservierungspläne
- Ersatzteillisten
- Wiegekarte des Gesamtfahrzeuges
- Durchführung der Abliefer-Inspektion mit Protokoll
- Garantie auf Fahrgestell und Aufbau min. 24 Monate ab Zulassung
1 Gerätewagen Logistik (GW-L) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Ausführung und Ausstattung wie vorbeschrieben.
Inklusive aller Nebenkosten, Überführungskosten und Transport bis zur
nachstehend genannten Anlieferungs- oder Annahmestelle.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Name Service- und Vertragswerkstatt : ________
Adresse Service- und Vertragswerkstatt : ________
Lieferadresse / -Termine
Feuerwehrtechnische Zentrale
Böttcherstr. 3
27404 Zeven
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 150/19/32 - Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
28
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.07.2019
Verfahren: 150/19/32 - Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
29
Name Dateiname Größe MIME-Type
30
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/07/ff7f3e70-84c2-41ce-aa5f-e48c24498198.html
Data Acquisition via: p8000000
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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