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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Bestandsvermessung Balkhauser Weg, Glüderstraße - DE-Solingen
Vermessungsarbeiten
Dokument Nr...: 872125-2019 (ID: 2019071309181723818)
Veröffentlicht: 13.07.2019
*
  Bestandsvermessung Balkhauser Weg, Glüderstraße
Stadt Solingen
Zimmer 417 - 419
Bonner Str. 100
42601 Solingen
Deutschland
Konzernbeschaffung und Medienservice -Vergabestelle
vergabe@solingen.de
Fax: +49 2122906695
Bestandsvermessung Balkhauser Weg, Glüderstraße
Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibungsnr.: V19/25-P/203
Vergabeunterlagen
Sehr geehrte Bieter
Diese Vergabeunterlagen wurden sorgfältig zusammen gestellt, trotzdem kann es immer vorkommen, dass Änderungen vorgenommen
werden müssen oder
Verständnisfragen beantwortet werden. Dies wird in der Regel über das Fragen- und Antwortenforum des Vergabeportals
elektronisch abgewickelt.
Wenn sie die Unterlagen von dritten weitergereicht bekommen haben, stellen Sie bitte sicher, dass dieser dritte Ihnen auch alle
Informationen, die im
Nachgang kommen mitteilt.
Bei öffentlichen Verfahren können Sie sich jederzeit unter www.deutsche-evergabe.de registrieren und die Unterlagen selbst
beziehen. Registrierung und
Teilnahme an Ausschreibungen der Stadt Solingen sind für Sie kostenlos.
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
Auftragsbedingungen der Klingenstadt Solingen
............................................................................................. 2
Vorblatt nur elektronische Angebote
zugelassen............................................................................................. 3
Hinweise und Vereinbarungen zur Umsetzung des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW 04_2018 ............ 4
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 6
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 10
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 12
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Bestandsvermessung Balkhauser Weg, Glüderstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Stadt Solingen beabsichtigt, die unten näher bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten entnehmen Sie dazu bitte
den auf der
Plattform eingestellten Unterlagen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname:
Bestandsvermessung
Balkhauser Weg,
Glüderstraße
Projektbeschreibung:
Bestandsvermessung
des Balkhauser Weges
und der Glüderstraße
für die Bauabschnitte 1
bis 4
vorauss. Ausführungszeiten:
Beginn des
Ausführungszeitraumes
frühestens mit Vergabe
des Auftrages Ende:
31.10.2019
Vergabeart:
Vergabe- und Vertragsordnung:
Öffentliche
Ausschreibung
UVgO in der derzeit
gültigen Fassung
Termine
Anforderung der Vergabeunterlagen bis:
Abgabe bis /Eröffnungstermin
/ Angebotsfrist: 01.08.2019 10:00:00
Zuschlags- und Bindefrist (bis zum
Ablauf dieser Frist ist der Bieter an
sein Angebot gebunden):
30.08.2019
Ort der Eröffnung:
Stadt Solingen,
Konzernservicestelle
Beschaffung -
Vergabestelle
Elektronische Angebotsabgabe
In diesem Verfahren haben Sie ausschließlich die Möglichkeit, Ihr Angebot elektronisch auf dem Vergabeportal abzugeben. Die
Abgabe ist
sowohl mit einer elektronischen Signatur als auch in Textform zulässig.
Bitte melden Sie sich dazu auf der Bekanntmachungsplattform unter http://root.deutsche-ever gabe.de/Portal_New/ mit Ihrem
Benutzernamen
und Ihrem Passwort an. Danach geben Sie auf der Startseite den Titel der Ausschreibung über die Direktsuche als Suchbegriff
ein und starten
die Abfrage. Klicken Sie auf den Projektsafe des gewählten Verfahrens, um nach erfolgter Aktivierung über den
Angebotsassistenten direkt zum
eVergabe-System zu gelangen.
Bei Fragen zur Abwicklung des elektronischen Verfahrens steht Ihnen die Bieterhotline der Deutschen eVergabe unter
der Nummer 0611 / 949 106 83 gerne zur Verfügung.
1
Auftragsbedingungen der Klingenstadt Solingen
1. Öffentlicher Auftrag gemäß Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
vom 21. November 1953.
2. Für alle Aufträge gelten die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und die Verdingungsordnung
für Bauleistungen (VOB) in den jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Fassungen
sowie etwa beigefügte besondere Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Klingenstadt
Solingen. Dabei haben die besonderen Bedingungen der Klingenstadt Solingen den
Vorrang.
3. Die Mitteilung abweichender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seitens der beauftragten
Firma ist nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wird. Mündliche oder stillschweigende
Annahme abweichender Bedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Bei Stundenlohnarbeiten muss täglich ein Bericht mit namentlicher Aufstellung der Arbeitskräfte,
deren Berufsbezeichnung, der Anwesenheitszeiten, der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden,
Bezeichnung der durchgeführten Arbeiten und Angabe der verbrauchten Stoffe
vorgelegt werden. Nicht bescheinigte Stundenlohnzettel bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt.
5. Lieferungen haben frei Verpackungskosten sowie porto-, fracht- und zustellungsgebührenfrei
an die auf dem Bestellschein bezeichnete Stelle zu erfolgen. Alle Lieferungen und Leistungen
müssen den dem Angebot etwa zugrunde liegenden Mustern und Proben entsprechen.
Alle Gegenstände sind betriebsfertig zu montieren und am Verwendungsort aufzustellen.
Elektrische Anlagen, Maschinen, Apparate und ähnliche Einrichtungen müssen den VDEBestimmungen
entsprechen. Im übrigen sind die Gütevorschriften des Deutschen Normenausschusses
zu beachten (DIN). Lieferfristen sind unter allen Umständen einzuhalten. Eine
Fristverlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
6. Jeder Lieferung - auch Teillieferung - ist ein Lieferschein unter Anführung der Bestell-
Nummer und des Bestelldatums, gegebenenfalls mit Wiegeschein, beizufügen. Ohne diese
Unterlagen wird nicht abgenommen und bezahlt.
7. Als Erfüllungsort gilt die jeweilige Empfangsstelle der Auftraggeberin. Gerichtsstand ist Solingen.
8. Im Falle höherer Gewalt behält sich die Klingenstadt Solingen vor, die Bestellung ganz oder
teilweise zurückzunehmen (Rücktritt vom Auftrag) oder Lieferung oder Leistung zu späterer
Frist zu verlangen, ohne dass der Auftragnehmer hieraus Ansprüche gegen die Klingenstadt
herleiten kann.
9. Bei Annahme dieses Auftrages (Grundlage VOL) verpflichtet sich der Auftragnehmer zur
Anerkennung folgender Zahlungsbedingungen:
Von der Rechnungssumme wird bei Zahlung innerhalb 20 Tagen nach Eingang der Rechnung
ein Zahlungsnachlass von 2 % (Skonto) in Abzug gebracht, sonst erfolgt Zahlung innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Falls der Auftragnehmer eine längere Zahlungsfrist oder
ein höheres Skonto einräumt, gelten diese, ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung nach
Ziffer 3 dieser Auftragsbedingungen bedarf.
10. In einer Rechnung sind nur Beträge für ein einheitliches Bauvorhaben oder aus einem Vertrag
aufzunehmen. Jede Rechnung ist in dreifacher Ausfertigung unter Anführung der Bestellnummer
und des Bestelldatums sowie Beifügung von Aufmaß, Stundenzettel, Materialnachweisen
und Lieferscheinen baldmöglichst (innerhalb eines Monats) nach Lieferung oder
Leistung einzureichen.
11. Die Klingenstadt Solingen ist berechtigt, die Vorlage steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigungen
des Finanzamtes und der zuständigen Steuerverwaltung zu verlangen.
12. Die Klingenstadt Solingen behält sich vor, die aufgrund der Lieferung oder Leistung entstandenen
Forderungen mit ihren Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer aufzurechnen.
13. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach mangelfreier Lieferung bzw. Leistung. Bei
Bauleistungen richtet sich die Gewährleistungsfrist nach der VOB. Weitergehende Gewährleistungsregelungen
werden im Einzelfall schriftlich vereinbart.
2
Sehr geehrte Bieter,
in diesem Verfahren sind
ausschließlich elektronische Angebote
zugelassen.
Angebote, die in Papierform abgegeben werden, müssen
daher ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Ihr Angebot deshalb über das Portal Deutsche eVergabe ab.
Wenn Sie hierbei technische Schwierigkeiten haben oder Fragen zum Portal
auftreten, hilft Ihnen der Support des Plattformbetreibers gerne weiter:
Tel.: 0611 / 949 106 - 83
Email: support@deutsche-evergabe.de
Gerne stehen Ihnen aber auch die Mitarbeiter der Vergabestelle der Stadt Solingen
für Rückfragen, insbesondere die Vergabeunterlagen betreffend, zur Verfügung.
3
Vereinbarungen zur Umsetzung des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW)
Sofern der hier ausgeschriebene Vertrag Bau- oder Dienstleistungen enthält, fällt er unter die
Regelungen des TVgG NRW. Demnach sind an diesen Auftrag folgende Anforderungen an die
Arbeitsbedingungen bei der Auftragsausführung stellen.
(1) Bei öffentlichen Aufträgen für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich
1. eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August
1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrages,
2. eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrages oder
3. einer nach den  7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach  3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995
(BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt,
muss das beauftragte Unternehmen bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die in dem Tarifvertrag oder
der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.
(2)
(3) Darüber hinaus muss bei allen anderen öffentlichen Aufträgen im Sinne des  1 Absatz 2 das
beauftragte Unternehmen bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Entgelt zahlen, das den
Vorgaben des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden
Fassung entspricht. Satz 1 gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
(4) Die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten gelten entsprechend für sämtliche Nachunternehmen
des beauftragten Unternehmens. Das beauftragte Unternehmen stellt sicher, dass die
Nachunternehmen die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten ebenfalls einhalten.
(5) Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der in
Absatz 1 bis 4 auferlegten Pflichten zu überprüfen.
(6)
7)
8) Erfüllt die Vergabe eines öffentlichen Auftrages die Voraussetzungen von mehr als einer der vorne
getroffenen Regelungen, so gilt die für die Beschäftigten jeweils günstigste Regelung.
Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Vereinbarungen zur Entlohnung
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der oben stehenden Verpflichtung
wird eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu fünf Prozent des
Auftragswertes (netto) vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung dieser Vertragsstrafe auch für
den Fall verpflichtet, dass ein entsprechender Verstoß durch einen von ihm eingesetzten
Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder von einem Verleiher
von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei
4
Beauftragung des Nachunternehmers und des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter
Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste.
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Auftragnehmer, durch seine
Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung Vertrages.
Kontrollen
Der Auftraggeber ist berechtigt Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der dem Auftragnehmer
sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften auf Grund dieses Gesetzes
auferlegten Verpflichtungen zu überprüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen,
die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen sowie die abgeschlossenen
Verträge in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskünfte verlangen. Der
Auftragnehmer sowie die Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben ihre jeweiligen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der
Auftragnehmer hat der Stadt Solingen ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht von
Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen.
Der Auftragnehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der
Vorgaben des  4 TVgG bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber binnen
einer Woche ab Anforderung vorzulegen und zu erläutern. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung
dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften vertraglich
sicherzustellen.
5
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
04.07.2019
Verfahren: V19/25-P/203 - Bestandsvermessung Balkhauser Weg, Glüderstraße
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
20 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Kurzinformationen zur Vermessungsobjekt
Der Balkhauser Weg und die Glüderstraße liegt überwiegend im Außenbereich der Stadt Solingen und wurde im Zeitraum von 2016
bis 2019 in insgesamt 4 Bauabschnitten
erneuert.
Die ca. 4,9 km lange Strecke (davon ca. 550 m mit anliegender Bebauung) weist Längsneigungen von bis zu 10 % auf und ist
überwiegend in den Hang gebaut. Die
Verkehrsbelastung der Straße beträgt ca. 1700 KFZ/Tag mit 2-mal täglich verkehrendem ÖPNV.
Aufgrund der Topografie gilt durchgängig eine Geschwindigkeitsbegrenzun g von 50 km/h mit Ausnahme der
Tempo-30-Streckenbeschild erung im Bereich der Hofschaft
Balkhausen.
1 Bestandsvermessung des Balkhauser Weges und der
Glüderstraße für die Bauabschnitte 1 bis 4 USt. [%]
19%
Menge
4,90
Einheit
Kilometer
Herstellung des Raumbezuges zu den amtlichen Bezugssystemem als Grundlage für die
Bestandsvermessung.
Lagebezugssystem: ETRS89 / UTM (EPSG-Code 25832)
Höhenbezugssystem: (NHN) im DHHN2016
Erfassung der folgenden topografischen Objekttypen in den amtlichen Raumbezugssystemen:
Bordsteinkante unten (linienförmig)
Fahrbahnbegrenzung (falls kein Bordstein) (linienförmig)
Straßenmarkierungen (linienförmig)
Gehwegkante (nicht bei direkt an den Gehweg anschließenden Bordstein) (linienförmig)
Kanaldeckel (punktförmig)
Sinkkästen / Einläufe (punktförmig mit Symbolausrichtung)
Leitungsschachtdeckel (linienförmig)
Beleuchtungsmasten (punktförmig)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kilometer
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
6
Schildermasten (Verkehrsschilder, Straßenschilder) (punktförmig)
Leitpfosten (punktförmig)
Leitplanken (linienförmig)
Aufbereitung und Bereitstellung der 3D-Daten:
Für die Abbildung der linienförmigen Objekte sind als Liniensegmente nur Kreisbögen oder Geraden
zulässig.
Aufbereitung als 3D-CAD-Daten im DWG-Format (layerstrukturierte Aufbereitung CAD-Layername =
Objekttyp)
oder als
3D-GIS-Daten im SHAPE-Format (Objekttyp und Objektausrichtung in Sachdatenattributen)
Lagebezugssystem: ETRS89 / UTM (EPSG-Code 25832)
Höhenbezugssystem: (NHN) im DHHN2016
Genauigkeit der Geometrie-Stützpunkte für klar abgegrenzte Objekte (dreifacher mittlerer Fehler)
Lage +- 10cm
Höhe +-10cm
Genauigkeit der Abbildung für linienförmige Objekte
Lage +- 10cm
Höhe +-10cm
Datenbereitstellung durch den Auftraggeber
Liegenschaftskarte im CAD-Format (DWG)
Bereitstellung der Festpunktinformationen aus den Verzeichnissen der Lage- und Höhenfestpunkte nach
Aktenlage.
Bitte beachten Sie das die im Projektbereich liegenden Festpunkte durch die Baumaßnahme vermutlich
zerstört wurden.
Eine Wiederherstellung zerstörter oder weggefallener Punkte durch den Auftraggeber erfolgt nicht!
Lieferadresse / -Termine
Stadt Solingen
Stadtdienst Vermessung und Kataster
Herr Herbert Gilges
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Liefertermin: 31.10.2019
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto)
____________________
Leistungsverzeichnis - 2/4
7
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
8
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
04.07.2019
Verfahren: V19/25-P/203 - Bestandsvermessung Balkhauser Weg, Glüderstraße
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
9
Kriterienkatalog
Eignungskriterien
(sofern vorhanden):
1 Eigenerklärung nach  123 GWB [Mussangabe]
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass die in  123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Hinweis:  123 GWB lautet:
123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach:
1.  129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen),  129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2.  89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.  261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.  263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden,
5.  264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden,
6.  299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.  108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den  333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit	335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
10. den  232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel)
oder  233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn
diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete
Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen
ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
10
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnisund
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann
abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.
Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann
abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist
oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig
wäre.  125 bleibt unberührt.
[ ] Es liegt keiner der vorgenannten Ausschlussgründe vor
[ ] Gem. beizufügender Anlage liegt mind. einer der o.g. Ausschlussgründe vor
Mehrere Antworten wählbar
2 Erklärung gem  19 MiloG [Mussangabe]
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
In der Vergangenheit ist gegen mich/uns kein Bußgeld von mindestens 2.500  Höhe wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz
festgesetzt worden.
[ ] Es ist bisher kein Bußgeld festgesetzt worden
[ ] Zu dem Bußgeld habe ich in der Anlage Stellung genommen
Mehrere Antworten wählbar
3 Referenz-Fragebogen [Mussangabe]
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Die gem. der Anlage "Referenz-Fragebogen" geforderten Nachweise und Angaben sind elektronisch (als pdf-Datei) dem Angebot
beigefügt.
Ggf. fehlende Angaben können durch den Auftraggeber nachgefordert werden.
[ ] In den Anlagen teile ich Ihnen unsere Nr. des PQ-Vereins mit.
[ ] Die geforderten Nachweise und Angaben sind dem Angebot als Anlagen beigefügt.
Mehrere Antworten wählbar
4 Insolvenz [Mussangabe]
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Es wurde kein Insolvenzverwalter bestellt (1)
[ ] Es wurde ein Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren ist eröffnet (0)
Nur eine Antwort wählbar
Zuschlagskriterien
(sofern vorhanden):
Berechnungsgrundlage:
Gewichtung Preis/Leistung: % / %
11
Name Dateiname Größe MIME-Type
Übersichtskarte_Balkhause r-Weg-Glüderstraße Übersichtskarte_Balkhause r-Weg-Glüderstraße.pdf 660,83 KB application/pdf
Anlage Datenschutz Anlage Datenschutz.pdf 43,97 KB application/pdf
Referenzauskunft UVgO_VgV Referenzauskunft UVgO_VgV.doc 32,00 KB application/msword
12
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/07/48bee8f2-8d92-4d5d-bd39-e1a91c18cc21.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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