Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019071209491123275" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-Peine
Bereitstellung von Software
Software-Implementierung
Dokument Nr...: 328022-2019 (ID: 2019071209491123275)
Veröffentlicht: 12.07.2019
*
  DE-Peine: Bereitstellung von Software
   2019/S 133/2019 328022
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Peine
   Postfach 1360
   Peine
   31203
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landkreis Peine  Zentrale Vergabestelle
   Telefon: +49 51714018301
   E-Mail: [1]vergabestelle@landkreis-peine.de
   Fax: +49 51714017730
   NUTS-Code: DE91A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.landkreis-peine.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://portal.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines neuen ALG II  Fachverfahrens für das kommunale
   Jobcenter
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72268000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das JC Peine (JC) verwendet derzeit 2 Fachprogramme für die Erbringung
   der Leistungen im SGB II (comp.ASS-Klassik von Prosozial für die
   Eingliederungsleistungen und Open/Prosoz von Prosoz für die Leistungen
   zum Lebensunterhalt). Zudem erfolgt die elektronische Aktenführung mit
   Enaio von Optimal Systems.
   Angesichts künftig steigender externer sowie interner Anforderungen an
   das JC und vor dem Hintergrund, dass prosozial die Einstellung des
   Supports für comp.ASS-Klassik angekündigt hat, ist die Beschaffung
   eines neuen Fachverfahrens im Eingliederungsbereich notwendig.
   Das JC beabsichtigt, das neue Fachverfahren von prosozial, comp.ASS-21
   als Gesamtsystem zu beauftragen. Die Beauftragung beinhaltet das
   Einführungsprojekt inkl. Projektmanagement sowie den anschließenden
   Betrieb von comp.ASS-21 inkl. Hosting über 3 Jahre.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 864 919.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72263000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91A
   Hauptort der Ausführung:
   Peine
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das JC Peine (JC) verwendet derzeit 2 Fachprogramme für die Erbringung
   der Leistungen im SGB II (comp.ASS-Klassik von Prosozial für die
   Eingliederungsleistungen und Open/Prosoz von Prosoz für die Leistungen
   zum Lebensunterhalt). Zudem erfolgt die elektronische Aktenführung mit
   Enaio von Optimal Systems.
   Angesichts künftig steigender externer (z. B. OZG) sowie interner
   Anforderungen an das JC und vor dem Hintergrund, dass prosozial die
   Einstellung des Supports für comp.ASS-Klassik angekündigt hat, ist die
   Beschaffung eines neuen Fachverfahrens im Eingliederungsbereich
   notwendig. Diese Notwendigkeit soll zur Umstellung auf ein
   einheitliches Gesamtsystem genutzt werden, um den aus der Vielzahl der
   Anwendungen entstehenden Aufwand zu minimieren und die damit
   verbundenen Reibungsverluste zu vermeiden.
   Das JC beabsichtigt, das neue Fachverfahren von prosozial, comp.ASS-21
   als Gesamtsystem zu beauftragen. Die Beauftragung beinhaltet das
   Einführungsprojekt inkl. Projektmanagement sowie den anschließenden
   Betrieb von comp.ASS-21 inkl. Hosting über 3 Jahre.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei der Eintragung unter Ziffer V.2.1) handelt es sich um den Tag der
   internen Entscheidung beim AG über den beabsichtigten Vertragsschluss.
   Der Vertrag wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab
   dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Aus Sicht des JC erfüllt nur comp.ASS-21 (cA-21) die an ein neues
   Fachverfahren gestellten Anforderungen. Es liegen sachlich-technische
   Gründe für die Entscheidung vor, insb.:
    cA-21 ist das einzige Komplettsystem, das über ein integriertes DMS
   verfügt. Ein Komplettsystem reduziert Schnittstellen auf ein Minimum
   und dient daher der Betriebssicherheit. Das Risiko von
   Betriebsausfällen wird hierdurch auf ein Mindestmaß reduziert,
    Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags muss die differenzierte
   Datensammlung möglichst verlustfrei migriert werden. Dabei hat die
   vollständige Übernahme der Eingliederungsdaten Priorität ggü. der
   Übernahme
   Der Leistungsdaten. Erstere sind von essentieller Bedeutung für die
   (künftige) kundengerechte Betreuung im Bereich der Arbeitsvermittlung.
   Auch müssen die Vermittlungsdaten in der Meldung zur BA-Statistik 12
   Monate rückwirkend angegeben werden. Der Verlust dieser Daten würde die
   Erfüllung des gesetzlichen Auftrags erheblich beeinträchtigen. Eine bei
   einem Anbieterwechsel erforderliche manuelle Datenübernahme birgt 
   anders als im Leistungsbereich  eine hohe Fehleranfälligkeit und wäre
   angesichts deren Umfangs mit dem vorhandenen Personal nicht zu
   bewältigen.
   Nur prosozial kann die über Jahre ausgestaltete Datenstruktur im
   Aktivbereich sowie die Verknüpfungen der Daten untereinander im
   Bestandsprogramm erkennen und verlustfrei in sein neues Fachverfahren
   Übertragen. Ein Anbieterwechsel führte dagegen mit hoher
   Wahrscheinlichkeit zu einem Verlust der erarbeiteten Datenbeziehungen.
   Da cA-21 denselben Strukturen folgt wie comp.ASS-Klassik, ist das
   diesbezügliche Risiko bei Beauftragung von prosozial gegen null
   reduziert. Die Übernahme der Daten im Leistungsbereich ist dagegen
   unabhängig vom Anbieter möglich.
    Nur mit cA-21 können die z.T. über Jahre gemeinsam mit prosozial
   entwickelten Programmfunktionen im Eingliederungsbereich erhalten
   bleiben (z. B. automatische Erstellung der EGV; Matching-Funktion
   AV-2.0, automatischer Fallabschluss, Online-Portal). Dies ist für einen
   reibungslosen Dienstbetrieb unerlässlich. Ein Anbieterwechsel hätte
   deren Verlust zur Folge, weil eine andere Software die
   Fortentwicklungen naturgemäß nicht bereits integriert hat. Zu deren
   Implementierung bedürfte es, falls überhaupt möglich, einer
   langjährigen Zusammenarbeit. Ohne die Übernahme wäre das JC gezwungen,
   sich organisatorisch neu aufzustellen und erfolgreich eingespielte
   Prozesse aufzugeben,
    Ein Systemwechsel führte zum Verlust der Arbeit der letzten Jahre und
   des dabei erworbenen Anwenderwissens der Mitarbeiter. Die betreffenden
   Funktionen könnten auch nicht in einer Leistungsbeschreibung vorgegeben
   werden, weil die Abläufe nicht ohne Systembezug abstrahiert und als
   Mindestanforderung definiert werden können,
    Bei einer Umstellung auf das Gesamtsystem cA-21 besteht ein deutlich
   reduzierter Schulungsaufwand für die Mitarbeiter des JC gegenüber der
   Umstellung auf Open/Prosoz bzw. ein anderes System. Gerade im
   Eingliederungsbereich führt der Erhalt der gewohnten Programmstrukturen
   (z. B. Terminologie, Wegweiser/Piktogramme) dazu, dass die Mitarbeiter
   schnell den Umgang mit dem neuen Programm beherrschen.
    Schließlich verspricht die Umstellung auf cA-21 die wirtschaftlichste
   Lösung zu sein (Sach- und Portokosten/ Scan-Kosten,
   Substituierbarkeitspotenzial, Administrativer Aufwand).
   Zusammenfassend gewährleistet nur die Beauftragung von cA-21 eine
   größtmögliche Sicherheit für eine reibungslose Systemumstellung ohne
   Verlust vorhandener Datenstrukturen sowie ohne spürbare Auswirkungen
   für Mitarbeiter und Leistungsempfänger.
   Es bestehen keine alternativen, gleichgeeigneten Möglichkeiten. Das JC
   hat im Rahmen einer Markterkundung umfassende Informationen über die am
   Markt vorhandenen Systeme im Selbststudium eingeholt und anschließend
   die entsprechenden Anwendungen in anderen Optionskommunen vor Ort und
   im Einsatz genauer betrachtet.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines neuen ALG II  Fachverfahrens für das kommunale
   Jobcenter
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   08/07/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Prosozial GmbH
   Koblenz
   Deutschland
   NUTS-Code: DEB11
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 864 919.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1
   GWB nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes
   Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und
   die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   Ex-Ante-Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 S. 1 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/07/2019
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:vergabestelle@landkreis-peine.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-peine.de/
   3. https://portal.deutsche-evergabe.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau