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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-Peine
Bereitstellung von Software
Software-Implementierung
Dokument Nr...: 328022-2019 (ID: 2019071209491123275)
Veröffentlicht: 12.07.2019
*
DE-Peine: Bereitstellung von Software
2019/S 133/2019 328022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Peine
Postfach 1360
Peine
31203
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Peine Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 51714018301
E-Mail: [1]vergabestelle@landkreis-peine.de
Fax: +49 51714017730
NUTS-Code: DE91A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.landkreis-peine.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://portal.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines neuen ALG II Fachverfahrens für das kommunale
Jobcenter
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das JC Peine (JC) verwendet derzeit 2 Fachprogramme für die Erbringung
der Leistungen im SGB II (comp.ASS-Klassik von Prosozial für die
Eingliederungsleistungen und Open/Prosoz von Prosoz für die Leistungen
zum Lebensunterhalt). Zudem erfolgt die elektronische Aktenführung mit
Enaio von Optimal Systems.
Angesichts künftig steigender externer sowie interner Anforderungen an
das JC und vor dem Hintergrund, dass prosozial die Einstellung des
Supports für comp.ASS-Klassik angekündigt hat, ist die Beschaffung
eines neuen Fachverfahrens im Eingliederungsbereich notwendig.
Das JC beabsichtigt, das neue Fachverfahren von prosozial, comp.ASS-21
als Gesamtsystem zu beauftragen. Die Beauftragung beinhaltet das
Einführungsprojekt inkl. Projektmanagement sowie den anschließenden
Betrieb von comp.ASS-21 inkl. Hosting über 3 Jahre.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 864 919.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72263000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A
Hauptort der Ausführung:
Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das JC Peine (JC) verwendet derzeit 2 Fachprogramme für die Erbringung
der Leistungen im SGB II (comp.ASS-Klassik von Prosozial für die
Eingliederungsleistungen und Open/Prosoz von Prosoz für die Leistungen
zum Lebensunterhalt). Zudem erfolgt die elektronische Aktenführung mit
Enaio von Optimal Systems.
Angesichts künftig steigender externer (z. B. OZG) sowie interner
Anforderungen an das JC und vor dem Hintergrund, dass prosozial die
Einstellung des Supports für comp.ASS-Klassik angekündigt hat, ist die
Beschaffung eines neuen Fachverfahrens im Eingliederungsbereich
notwendig. Diese Notwendigkeit soll zur Umstellung auf ein
einheitliches Gesamtsystem genutzt werden, um den aus der Vielzahl der
Anwendungen entstehenden Aufwand zu minimieren und die damit
verbundenen Reibungsverluste zu vermeiden.
Das JC beabsichtigt, das neue Fachverfahren von prosozial, comp.ASS-21
als Gesamtsystem zu beauftragen. Die Beauftragung beinhaltet das
Einführungsprojekt inkl. Projektmanagement sowie den anschließenden
Betrieb von comp.ASS-21 inkl. Hosting über 3 Jahre.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei der Eintragung unter Ziffer V.2.1) handelt es sich um den Tag der
internen Entscheidung beim AG über den beabsichtigten Vertragsschluss.
Der Vertrag wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Aus Sicht des JC erfüllt nur comp.ASS-21 (cA-21) die an ein neues
Fachverfahren gestellten Anforderungen. Es liegen sachlich-technische
Gründe für die Entscheidung vor, insb.:
cA-21 ist das einzige Komplettsystem, das über ein integriertes DMS
verfügt. Ein Komplettsystem reduziert Schnittstellen auf ein Minimum
und dient daher der Betriebssicherheit. Das Risiko von
Betriebsausfällen wird hierdurch auf ein Mindestmaß reduziert,
Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags muss die differenzierte
Datensammlung möglichst verlustfrei migriert werden. Dabei hat die
vollständige Übernahme der Eingliederungsdaten Priorität ggü. der
Übernahme
Der Leistungsdaten. Erstere sind von essentieller Bedeutung für die
(künftige) kundengerechte Betreuung im Bereich der Arbeitsvermittlung.
Auch müssen die Vermittlungsdaten in der Meldung zur BA-Statistik 12
Monate rückwirkend angegeben werden. Der Verlust dieser Daten würde die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags erheblich beeinträchtigen. Eine bei
einem Anbieterwechsel erforderliche manuelle Datenübernahme birgt
anders als im Leistungsbereich eine hohe Fehleranfälligkeit und wäre
angesichts deren Umfangs mit dem vorhandenen Personal nicht zu
bewältigen.
Nur prosozial kann die über Jahre ausgestaltete Datenstruktur im
Aktivbereich sowie die Verknüpfungen der Daten untereinander im
Bestandsprogramm erkennen und verlustfrei in sein neues Fachverfahren
Übertragen. Ein Anbieterwechsel führte dagegen mit hoher
Wahrscheinlichkeit zu einem Verlust der erarbeiteten Datenbeziehungen.
Da cA-21 denselben Strukturen folgt wie comp.ASS-Klassik, ist das
diesbezügliche Risiko bei Beauftragung von prosozial gegen null
reduziert. Die Übernahme der Daten im Leistungsbereich ist dagegen
unabhängig vom Anbieter möglich.
Nur mit cA-21 können die z.T. über Jahre gemeinsam mit prosozial
entwickelten Programmfunktionen im Eingliederungsbereich erhalten
bleiben (z. B. automatische Erstellung der EGV; Matching-Funktion
AV-2.0, automatischer Fallabschluss, Online-Portal). Dies ist für einen
reibungslosen Dienstbetrieb unerlässlich. Ein Anbieterwechsel hätte
deren Verlust zur Folge, weil eine andere Software die
Fortentwicklungen naturgemäß nicht bereits integriert hat. Zu deren
Implementierung bedürfte es, falls überhaupt möglich, einer
langjährigen Zusammenarbeit. Ohne die Übernahme wäre das JC gezwungen,
sich organisatorisch neu aufzustellen und erfolgreich eingespielte
Prozesse aufzugeben,
Ein Systemwechsel führte zum Verlust der Arbeit der letzten Jahre und
des dabei erworbenen Anwenderwissens der Mitarbeiter. Die betreffenden
Funktionen könnten auch nicht in einer Leistungsbeschreibung vorgegeben
werden, weil die Abläufe nicht ohne Systembezug abstrahiert und als
Mindestanforderung definiert werden können,
Bei einer Umstellung auf das Gesamtsystem cA-21 besteht ein deutlich
reduzierter Schulungsaufwand für die Mitarbeiter des JC gegenüber der
Umstellung auf Open/Prosoz bzw. ein anderes System. Gerade im
Eingliederungsbereich führt der Erhalt der gewohnten Programmstrukturen
(z. B. Terminologie, Wegweiser/Piktogramme) dazu, dass die Mitarbeiter
schnell den Umgang mit dem neuen Programm beherrschen.
Schließlich verspricht die Umstellung auf cA-21 die wirtschaftlichste
Lösung zu sein (Sach- und Portokosten/ Scan-Kosten,
Substituierbarkeitspotenzial, Administrativer Aufwand).
Zusammenfassend gewährleistet nur die Beauftragung von cA-21 eine
größtmögliche Sicherheit für eine reibungslose Systemumstellung ohne
Verlust vorhandener Datenstrukturen sowie ohne spürbare Auswirkungen
für Mitarbeiter und Leistungsempfänger.
Es bestehen keine alternativen, gleichgeeigneten Möglichkeiten. Das JC
hat im Rahmen einer Markterkundung umfassende Informationen über die am
Markt vorhandenen Systeme im Selbststudium eingeholt und anschließend
die entsprechenden Anwendungen in anderen Optionskommunen vor Ort und
im Einsatz genauer betrachtet.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines neuen ALG II Fachverfahrens für das kommunale
Jobcenter
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/07/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Prosozial GmbH
Koblenz
Deutschland
NUTS-Code: DEB11
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 864 919.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1
GWB nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und
die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
Ex-Ante-Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 S. 1 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/07/2019
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2. http://www.landkreis-peine.de/
3. https://portal.deutsche-evergabe.de/
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