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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen - DE-Itzehoe
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Dokument Nr...: 327383-2019 (ID: 2019071209352022648)
Veröffentlicht: 12.07.2019
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  DE-Itzehoe: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
   2019/S 133/2019 327383
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kreis Steinburg  Amt für Umweltschutz  Abt. Abfallwirtschaft
   Karlstraße 13
   Itzehoe
   25524
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Storjohann
   E-Mail: [1]storjohann@steinburg.de
   NUTS-Code: DEF0E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.steinburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJYW4P/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJYW4P
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   IZ  Problemstoffsammlung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 836/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90520000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftrag betrifft die kommunale Schadstoffsammlung im Kreis
   Steinburg einschließlich Entsorgung der gesammelten Abfälle.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90523000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0E
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Steinburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag umfasst:
   a) Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung in jährlich 2 Kampagnen
   à 11 Sammeltagen;
   b) Durchführung einer quasistationären Sammlung (mit mobilem Gerät) am
   Wertstoffhof Itzehoe, wöchentlich freitags und samstags, als
   Nebenangebot kann die quasistationäre oder stationäre Sammlung an einem
   für den AN verfügbaren Standplatz innerhalb von Itzehoe angeboten
   werden;
   c) Entsorgung des Sammelguts einschließlich Bereitstellung bestimmter
   Fraktionen für die kostenfreie Entsorgung durch die Stiftung EAR und
   anderer Rücknahmesysteme.
   Zu den kommunalen Schadstoffen werden im Kreis Steinburg auch kleine
   Elektroaltgeräte gezählt.
   Für Näheres siehe Kap. 3 der Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Verlängerungsoption um max. 2 Jahre nach Maßgabe von § 9
   Entsorgungsvertrag (siehe Vergabeunterlagen)
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Vorzulegen für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften
   sowie für Eignungsverleiher:
   BB1 Unternehmensbeschreibung (Darstellung, Broschüre o. Ä., aus der
   Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B.
   Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung hervorgehen);
   BB2 aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
   des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Anzugeben für den Bieter bzw. mindestens ein Mitglied einer etwaigen
   Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher, sofern diese für die
   wirtschaftlich/finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen:
   WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2016, 2017, 2018 und
   Mittelwert 2016-2018
   Anzugeben für den Bieter, alle Mitglieder einer etwaigen
   Bietergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer (siehe hierzu Nr. VI 3)
   bzw. Eignungsverleiher:
   WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, hier: Mobile
   Sammlung von Problemabfällen und/oder Entsorgung von Problemabfällen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vorzulegen für den Bieter, mindestens ein Mitglied von
   Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung,
   den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder
   teilweise durchführen sollen:
   BL 1 Qualitätssicherung Mobile Sammlung: Nachweis über die
   Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit Sammeln
   und Befördern für die Abfallschlüssel gemäß Preisblatt. Bei
   ausländischen Unternehmen ist eine gleichwertige Qualitätssicherung
   nachzuweisen.
   BL 2 Qualitätssicherung Erstentsorgung: Nachweis über die
   Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Erstentsorgungsanlage
   (i.d.R. Zwischenlager) für die Tätigkeit Lagern, Behandeln,
   Beseitigen soweit zutreffend und für die vorgesehenen Abfallarten.
   Bei ausländischen Entsorgungsanlagen ist eine gleichwertige
   Qualitätssicherung nachzuweisen.
   BL 3 Referenzen der letzten 3 Jahre (mind. 2 angeben) für die Tätigkeit
   Mobile Sammlung kommunaler Schadstoff- oder Problemabfälle mit Angabe
   von Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten sowie Art, Umfang
   und Zeitraum der Tätigkeit.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/08/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/08/2019
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Der AG verfährt gemäß § 55 VgV.
   Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Ca. 6 Monate vor Ende der tatsächlichen Vertragslaufzeit
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Gemäß § 4 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Vergabegesetzes darf der
   Auftrag nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten,
   ihren für diesen Auftrag eingesetzten Beschäftigten wenigstens ein
   Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen (Ausnahmen und
   Details siehe Kap. 2.14 der Vergabeunterlagen).
   Zu I.3) Kommunikation:
   Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen
   Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über
   das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf
   Anfrage über DTVP erteilt.
   Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem
   Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
   Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten
   Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese
   Ausschreibung registrieren (Näheres siehe Vergabeunterlagen).
   Zu II. 2.10) Varianten/Alternativangebote:
   Es werden nur solche Nebenangebote zugelassen, wonach der AN die
   Sammlung in Itzehoe nicht im Wertstoffhof Itzehoe durchführt, sondern
   auf einem anderen Gelände im Stadtgebiet, z. B. dem eigenen Grundstück
   (nicht jedoch im öffentlichen Straßenraum).
   Für Näheres siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
   Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
   Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5.7 der
   Vergabeunterlagen.
   Im Fall von Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe sind zusätzliche
   Erklärungen vorzulegen, Näheres siehe Vergabeunterlagen.
   Entsorgungsanlagen, die der Erstentsorgungsanlage (i.d.R.
   Zwischenlager) nachgeschaltet sind, gelten hier nicht als
   Unterauftragnehmer (siehe Kap. 4, § 4 der Vergabeunterlagen).
   Zu IV.2.6) Bindefrist:
   Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
   Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
   beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des
   letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
   Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die
   Öffnung kann auch später erfolgen.
   Allgemein:
   Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an
   den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJYW4P
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein
   Düsternbrooker Weg 92
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Telefon: +49 431988-4640
   E-Mail: [5]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Fax: +49 431988-4702
   Internet-Adresse: [6]www.schleswig-holstein.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
   unzulässig sind, soweit:
   1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/07/2019
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   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJYW4P
   5. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
   6. http://www.schleswig-holstein.de/
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