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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Kaiserslautern
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 324561-2019 (ID: 2019071109462619731)
Veröffentlicht: 11.07.2019
*
DE-Kaiserslautern: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2019/S 132/2019 324561
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
ZAK Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR
Kapiteltal
Kaiserslautern
67657
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle Recht und Vergabe
Telefon: +49 63134117-1180
E-Mail: [1]matthias.wolfger@zak-kl.de
Fax: +49 63134117-7777
NUTS-Code: DEB32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.zak-kl.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYJY6SF/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYJY6SF
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft und Entsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarungen zur Übernahme und zur Verwertung von
unvorbehandeltem Bioabfall sowie zur Abgabe von gütegesichertem Kompost
Referenznummer der Bekanntmachung: 05_2019_VOL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die
Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem
Bioabfall aus kommunaler Sammlung, AVV 200301 gemischte
Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der
Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über
unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG
zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Los 1 (Übernahme im Havariefall):
Los 2 (Übernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund
Planmengensteigerungen, jahreszeit. Schwankungen etc.), ab den
Stationen:
1) ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Fa. Zeller in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von güte gesichertem Kompost aus
Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3). Es handelt sich nicht um einen
Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die
Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Für alle LOSE gilt: Beladung erfolgt
mittels Radlader.
Es wird auf die Vergabe unterlagen (Leistungsbeschreibung etc.)
verwiesen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur ein Los
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mengenübernahme im Havariefall
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB32
Hauptort der Ausführung:
ZAK Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR Kapiteltal
67657 Kaiserslautern
Zeller Recycling GmbH In der Schlicht 6 67112 Mutterstadt, GML
Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Biokompostwerk O...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 (Mengenübernahme im Havariefall):
Bis zu 15 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter
Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 %/100 % und 130 % der
Gesamtjahresmenge);
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h.
Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze)
Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge
und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall
(AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab
Umladestation:
1) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt.
Unternehmen, mit welchen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde,
sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen
Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog.
Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Bioabafallverwertung zu
bewerben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind. / Gewichtung: 100 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/10/2019
Ende: 15/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die
vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst
werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw.
Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der
Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des
Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog.
vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der
Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt,
außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung durch Abgabe der
Fremdfirmenerklärung der ZAK mit Abgabe des Angebots anzuerkennen.
Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige
Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers
([5]www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden,
in den Vergabeunterlagen wird je Los eine
Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter
vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten - auch zu den zu beachtenden
Transportwegen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den
Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer
Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung
ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK,
Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
Diese können unter [6]http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen
werden.
Näheres zu den Losen z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen
und prognostizierte Mengen an den jeweiligen Umladestationen sowie
Mindestübernahmemengen und zu beachtende Transportwege siehe
Vergabeunterlagen.
Ferner wird auf die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreiung etc.)
verwiesen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund unerwarteter
Planmengensteigerungen, jahreszeitlicher Schwankungen etc.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB32
Hauptort der Ausführung:
ZAK Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR Kapiteltal
67657 Kaiserslautern,
Zeller Recycling GmbH
In der Schlicht 6
67112 Mutterstadt
GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Obersülzer Straß...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 (Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund
unerwarteter Planmengensteigerungen, jahreszeitlicher Schwankungen
etc.):
bis zu 9 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter
Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 %/100 % und 130 % der
Gesamtjahresmenge); Preisobergrenze für das angebotene Verwertungs-
einschließlich Transportentgelt: 60,00 EUR/Mg (netto) Übernahme mittels
für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten
zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge,
Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum
Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301
gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den
Umladestationen:
1) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind. / Gewichtung: 100 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/10/2019
Ende: 15/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
In LOS 2 ist zu beachten, dass eine Preisobergrenze von 60,00 EUR/Mg
(netto) nicht überschritten werden darf, andernfalls wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen.
In den Vergabeunterlagen wird je LOS eine
Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter
vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten auch zu den zu beachtenden
Transportwegen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den
Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer
Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung
ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK,
Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
Diese können unter [7]http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen
werden.
Für LOS 1 und LOS 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge,
die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung
erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG
(Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen.
Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel
des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog.
vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der
Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt.
Näheres zu den LOSEN z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen
und prognostizierte Mengen an den jeweiligen Umladestationen sowie
Mindestübernahmemengen und zu beachtende Transportwege siehe
Vergabeunterlagen.
Ferner wird grundsätzlich auf die Vergabeunterlagen
(Leistungsbeschreibung etc.) verwiesen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mengenübernahme von gütegesichertem Fertigkompost
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB32
Hauptort der Ausführung:
ZAK Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR Kapiteltal
67657 Kaiserslautern
Bioabfallumladestation Süd (BAUS)
67112 Mutterstadt
Bioabfallumladestation Nord (BAUN)
67269 Grünstadt
Zel...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 3 (Mengenübernahme von gütegesichertem Fertigkompost):
bis zu 15 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter
Mengenschwankungen); der Auftraggeber erwartet eine Vergütung für die
Abgabe des Komposts.
Übernahme mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen und/oder
Containerfahrzeugen und Transport von gütegesichertem Kompost aus
Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer
NPKDünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab Umladestation:
1) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern.
Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Abnahme einer bestimmten
Charge von Fertigkompost über unterschiedliche Zeiträume von mindestens
einem Monat.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind. / Gewichtung: 100 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/10/2019
Ende: 15/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
in Los 3 ist zu beachten, dass der Auftraggeber eine Vergütung für
die Abgabe des Fertigkomposts erwartet,
in den Vergabeunterlagen wird je Los eine
Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter
vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten auch zu den zu beachtenden
Transportwegen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den
Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer
Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung
ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK,
Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
Diese können unter "[8]http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen
werden.
Ferner wird auf die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung etc.)
verwiesen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei LOS 3 nicht um
einen Beschaffungsvorgang handelt und die Bestimmungen der VOL/A nicht
anwendbar sind. Die Bekanntmachung für die Abgabe des Kompost erfolgt
freiwillig. Daher gelten die Angaben zu
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren unter Ziffer VI. 4 auch nur für
die LOSE 1 und 2.
Näheres zu den LOSEN z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen
sowie abzunehmender Mindestmengen, siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es sind folgende Angaben und Nachweise ggf. mit amtlich anerkannter
Übersetzung vorzulegen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6
EG Abs. 6 VOL/A,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6
EG Abs. 4 VOL/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in
geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
Bescheinigungen der zuständigen Stellen nach § 7 EG Abs. 6 und 7
VOL/A als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4
und 6 VOL/A nicht vorliegen (etwa Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes, Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben, etc.),
Vorlage eines aktuellen Handels-/Unternehmensregisterauszugs (nicht
älter als 6 Monate) nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 8 VOL/A,
für LOS 1 und 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise,
Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen
sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der
bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG
Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von
Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen
Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen
und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und
Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S.
v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die
Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein
Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die
geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich
Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können
sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch
auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog.
Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des
Angebots etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch
tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sind folgende Angaben und Nachweise ggf. mit amtlich anerkannter
Übersetzung vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie die Umsätze
des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu
berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem
anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes
Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils
des Bieters.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in
geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 7 EG Abs.
2 lit. c VOL/A,
die Vorlage einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr)
im Sinne des § 7 EG Abs. 2 lit. a VOL/A.
Die Bankerklärung muss Rückschluss auf die Bonität des Bieters
zulassen:
für LOS 1 und 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise,
Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen
sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der
bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG
Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von
Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen
Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen
und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Anstatt der Bankerklärung und der Bilanzen können die Bieter ein
externes oder bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr)
vorlegen.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und
Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S.
v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die
Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein
Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die
geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich
Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können
sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch
auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog.
Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des
Angebots etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch
tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorzulegen:
für Los 1 u. 2: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern (UN) mit
Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte
Leistungen als UN vorgesehen ist, sofern UN eingesetzt werden,
Darstellung des Verwertungskonzepts (nach LOSEN). Hierin sind die
Verwertungswege der Bioabfälle u. des Fertigkomposts unter Nennung der
Art der Übernahme, des Transports sowie der vorgesehenen Verwertungs-,
Vermarktungswege/des Bestimmungsorts zu beschreiben. Die
Genehmigungssituation ist zu erläutern. Der Bieter kann auch andere
zulässige Entsorgungswege wählen, z. B. auf einen Ausfallverbund
zurückgreifen,
für Los 1 u. 2: Eigenerklärung o. Fremderklärungen (in Form
verbindlicher Zusagen) welche die tats. Verfügbarkeit der
Verwertungsanlage(n) (freien Kapazitäten vorausgesetzt) für die
Laufzeit der RV belegen,
für Los 1 u. 2: Nachweis gem. § 56 KrWG (EfB) u. Anzeigenbestätigung
gem. § 53 KrWG o. Einzelnachweis der
Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde für die einzelnen zu
erbringenden Leistungen (Befördern, Lagern, Behandeln u. Verwerten des
AVV 200301). Zertifikat inkl. Positivkatalog kann in Kopie eingereicht
werden,
für Los 1 u. 2: Angaben von Referenzen über vergleichbare Leistungen
gem. § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A, eine Auftraggeberbestätigung muss
(zunächst) nicht beigefügt werden. Sofern der Bieter noch nicht o. über
nicht hinreichende Referenzen seiner abfallwirtschaftl. Leistungen
verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sich für ausreichend
fachkundig u. leistungsfähig hält. Er kann weitere
Unterlagen,Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten die für den
Auftrag verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnr.),
Beschreibung des Leistungsumfanges,
Auftragssumme (netto),
Ausführungszeitraum.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in
geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
für Los 1 u. 2: Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von §
7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
für Los 1 u. 2: Angaben zu Verwertungswegen u. -anlagen.
Der AG behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen.
Bei Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht
Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist eine
Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme vorzulegen:
für Los 1 u. 2: Benennung von UN, sofern im Angebot angegeben wurde,
dass Leistungen an UN vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret
benannt wurden,
für Los 1 u. 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise,
Angaben und Erklärungen auch vom UN.
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen
sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der
bereits vorgelegten Nachweise gem. § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2
VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen
setzen.
Anstatt der Bankerklärung u. Bilanzen können Bieter ein externes o.
bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Nachweise auf eine
von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A
verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer u. die
zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation
ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben
und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde u.
Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten u. Mittel anderer
Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A),
sofern Sie mit Abgabe des Angebots etwa durch eine entsprechende
Verpflichtungserklärung nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen
Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung
stehen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/10/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/08/2019
Ortszeit: 14:00
Ort:
Bei ZAK Zentrale Abfallwirtschaft
Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des
Landkreises Kaiserslautern Hauptverwaltung 1. OG Konferenzraum
Kapiteltal
67657 Kaiserslautern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYJY6SF
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Landes Rheinland-Pfalz Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162-234
E-Mail: [9]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162-113
Internet-Adresse: [10]https://mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von
Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei
der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin,
dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist,
soweit der Bieter:
den Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
und diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden.
Andernfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/07/2019
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References
1. mailto:matthias.wolfger@zak-kl.de?subject=TED
2. http://www.zak-kl.de/
3. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYJY6SF/documents
4. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYJY6SF
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6. http://www.zak-kl.de/downloads"
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9. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
10. https://mwvlw.rlp.de/
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