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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Kaiserslautern
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 324561-2019 (ID: 2019071109462619731)
Veröffentlicht: 11.07.2019
*
  DE-Kaiserslautern: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2019/S 132/2019 324561
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   ZAK  Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR
   Kapiteltal
   Kaiserslautern
   67657
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stabsstelle Recht und Vergabe
   Telefon: +49 63134117-1180
   E-Mail: [1]matthias.wolfger@zak-kl.de
   Fax: +49 63134117-7777
   NUTS-Code: DEB32
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.zak-kl.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYJY6SF/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYJY6SF
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft und Entsorgung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarungen zur Übernahme und zur Verwertung von
   unvorbehandeltem Bioabfall sowie zur Abgabe von gütegesichertem Kompost
   Referenznummer der Bekanntmachung: 05_2019_VOL
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die
   Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem
   Bioabfall aus kommunaler Sammlung, AVV 200301 gemischte
   Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der
   Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über
   unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG
   zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
   Los 1 (Übernahme im Havariefall):
   Los 2 (Übernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund
   Planmengensteigerungen, jahreszeit. Schwankungen etc.), ab den
   Stationen:
   1) ZAK in 67657 Kaiserslautern;
   2) Fa. Zeller in 67112 Mutterstadt;
   3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt.
   Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von güte gesichertem Kompost aus
   Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3). Es handelt sich nicht um einen
   Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die
   Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Für alle LOSE gilt: Beladung erfolgt
   mittels Radlader.
   Es wird auf die Vergabe unterlagen (Leistungsbeschreibung etc.)
   verwiesen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für nur ein Los
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mengenübernahme im Havariefall
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB32
   Hauptort der Ausführung:
   ZAK  Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR Kapiteltal
   67657 Kaiserslautern
   Zeller Recycling GmbH In der Schlicht 6 67112 Mutterstadt, GML
   Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Biokompostwerk O...
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1 (Mengenübernahme im Havariefall):
   Bis zu 15 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter
   Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 %/100 % und 130 % der
   Gesamtjahresmenge);
   Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h.
   Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze)
   Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge
   und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall
   (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab
   Umladestation:
   1) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern;
   2) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt;
   3) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt.
   Unternehmen, mit welchen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde,
   sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen
   Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog.
   Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Bioabafallverwertung zu
   bewerben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug
   auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind. / Gewichtung: 100 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 16/10/2019
   Ende: 15/10/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
    für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die
   vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst
   werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw.
   Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der
   Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des
   Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog.
   vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der
   Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt,
    außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung durch Abgabe der
   Fremdfirmenerklärung der ZAK mit Abgabe des Angebots anzuerkennen.
   Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige
   Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers
   ([5]www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden,
    in den Vergabeunterlagen wird je Los eine
   Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter
   vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten - auch zu den zu beachtenden
   Transportwegen  wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den
   Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer
   Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung
   ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK,
   Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
   Diese können unter [6]http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen
   werden.
   Näheres zu den Losen z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen
   und prognostizierte Mengen an den jeweiligen Umladestationen sowie
   Mindestübernahmemengen und zu beachtende Transportwege siehe
   Vergabeunterlagen.
   Ferner wird auf die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreiung etc.)
   verwiesen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund unerwarteter
   Planmengensteigerungen, jahreszeitlicher Schwankungen etc.
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB32
   Hauptort der Ausführung:
   ZAK  Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR Kapiteltal
   67657 Kaiserslautern,
   Zeller Recycling GmbH
   In der Schlicht 6
   67112 Mutterstadt
   GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Obersülzer Straß...
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 2 (Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund
   unerwarteter Planmengensteigerungen, jahreszeitlicher Schwankungen
   etc.):
   bis zu 9 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter
   Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 %/100 % und 130 % der
   Gesamtjahresmenge); Preisobergrenze für das angebotene Verwertungs-
   einschließlich Transportentgelt: 60,00 EUR/Mg (netto) Übernahme mittels
   für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten
   zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge,
   Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum
   Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301
   gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den
   Umladestationen:
   1) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern;
   2) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt;
   3) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug
   auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind. / Gewichtung: 100 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 16/10/2019
   Ende: 15/10/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   In LOS 2 ist zu beachten, dass eine Preisobergrenze von 60,00 EUR/Mg
   (netto) nicht überschritten werden darf, andernfalls wird das Angebot
   von der Wertung ausgeschlossen.
   In den Vergabeunterlagen wird je LOS eine
   Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter
   vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten  auch zu den zu beachtenden
   Transportwegen  wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den
   Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer
   Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung
   ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK,
   Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
   Diese können unter [7]http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen
   werden.
   Für LOS 1 und LOS 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge,
   die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung
   erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG
   (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen.
   Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel
   des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog.
   vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der
   Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt.
   Näheres zu den LOSEN z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen
   und prognostizierte Mengen an den jeweiligen Umladestationen sowie
   Mindestübernahmemengen und zu beachtende Transportwege siehe
   Vergabeunterlagen.
   Ferner wird grundsätzlich auf die Vergabeunterlagen
   (Leistungsbeschreibung etc.) verwiesen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mengenübernahme von gütegesichertem Fertigkompost
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB32
   Hauptort der Ausführung:
   ZAK  Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR Kapiteltal
   67657 Kaiserslautern
   Bioabfallumladestation Süd (BAUS)
   67112 Mutterstadt
   Bioabfallumladestation Nord (BAUN)
   67269 Grünstadt
   Zel...
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 3 (Mengenübernahme von gütegesichertem Fertigkompost):
   bis zu 15 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter
   Mengenschwankungen); der Auftraggeber erwartet eine Vergütung für die
   Abgabe des Komposts.
   Übernahme mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen und/oder
   Containerfahrzeugen und Transport von gütegesichertem Kompost aus
   Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer
   NPKDünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab Umladestation:
   1) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern.
   Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Abnahme einer bestimmten
   Charge von Fertigkompost über unterschiedliche Zeiträume von mindestens
   einem Monat.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug
   auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind. / Gewichtung: 100 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 16/10/2019
   Ende: 15/10/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
    in Los 3 ist zu beachten, dass der Auftraggeber eine Vergütung für
   die Abgabe des Fertigkomposts erwartet,
    in den Vergabeunterlagen wird je Los eine
   Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter
   vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten  auch zu den zu beachtenden
   Transportwegen  wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den
   Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer
   Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung
   ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK,
   Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
   Diese können unter "[8]http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen
   werden.
   Ferner wird auf die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung etc.)
   verwiesen.
   Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei LOS 3 nicht um
   einen Beschaffungsvorgang handelt und die Bestimmungen der VOL/A nicht
   anwendbar sind. Die Bekanntmachung für die Abgabe des Kompost erfolgt
   freiwillig. Daher gelten die Angaben zu
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren unter Ziffer VI. 4 auch nur für
   die LOSE 1 und 2.
   Näheres zu den LOSEN z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen
   sowie abzunehmender Mindestmengen, siehe Vergabeunterlagen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es sind folgende Angaben und Nachweise  ggf. mit amtlich anerkannter
   Übersetzung  vorzulegen:
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6
   EG Abs. 6 VOL/A,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6
   EG Abs. 4 VOL/A.
   Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in
   geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
    Bescheinigungen der zuständigen Stellen nach § 7 EG Abs. 6 und 7
   VOL/A als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4
   und 6 VOL/A nicht vorliegen (etwa Unbedenklichkeitsbescheinigung des
   Finanzamtes, Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben, etc.),
    Vorlage eines aktuellen Handels-/Unternehmensregisterauszugs (nicht
   älter als 6 Monate) nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 8 VOL/A,
    für LOS 1 und 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise,
   Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
   Hinweise:
   Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen
   sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der
   bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG
   Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von
   Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen
   Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen
   und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
   Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und
   Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S.
   v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die
   Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein
   Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die
   geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich
   Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können
   sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch
   auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog.
   Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des
   Angebots  etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung 
   nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch
   tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es sind folgende Angaben und Nachweise  ggf. mit amtlich anerkannter
   Übersetzung  vorzulegen:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie die Umsätze
   des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der
   Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu
   berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem
   anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes
   Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils
   des Bieters.
   Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in
   geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
    die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 7 EG Abs.
   2 lit. c VOL/A,
    die Vorlage einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr)
   im Sinne des § 7 EG Abs. 2 lit. a VOL/A.
   Die Bankerklärung muss Rückschluss auf die Bonität des Bieters
   zulassen:
    für LOS 1 und 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise,
   Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
   Hinweise:
   Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen
   sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der
   bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG
   Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von
   Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen
   Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen
   und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
   Anstatt der Bankerklärung und der Bilanzen können die Bieter ein
   externes oder bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr)
   vorlegen.
   Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und
   Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S.
   v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die
   Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein
   Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die
   geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich
   Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können
   sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch
   auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog.
   Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des
   Angebots  etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung 
   nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch
   tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vorzulegen:
    für Los 1 u. 2: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern (UN) mit
   Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte
   Leistungen als UN vorgesehen ist, sofern UN eingesetzt werden,
    Darstellung des Verwertungskonzepts (nach LOSEN). Hierin sind die
   Verwertungswege der Bioabfälle u. des Fertigkomposts unter Nennung der
   Art der Übernahme, des Transports sowie der vorgesehenen Verwertungs-,
   Vermarktungswege/des Bestimmungsorts zu beschreiben. Die
   Genehmigungssituation ist zu erläutern. Der Bieter kann auch andere
   zulässige Entsorgungswege wählen, z. B. auf einen Ausfallverbund
   zurückgreifen,
    für Los 1 u. 2: Eigenerklärung o. Fremderklärungen (in Form
   verbindlicher Zusagen) welche die tats. Verfügbarkeit der
   Verwertungsanlage(n) (freien Kapazitäten vorausgesetzt) für die
   Laufzeit der RV belegen,
    für Los 1 u. 2: Nachweis gem. § 56 KrWG (EfB) u. Anzeigenbestätigung
   gem. § 53 KrWG o. Einzelnachweis der
   Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde für die einzelnen zu
   erbringenden Leistungen (Befördern, Lagern, Behandeln u. Verwerten des
   AVV 200301). Zertifikat inkl. Positivkatalog kann in Kopie eingereicht
   werden,
    für Los 1 u. 2: Angaben von Referenzen über vergleichbare Leistungen
   gem. § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A, eine Auftraggeberbestätigung muss
   (zunächst) nicht beigefügt werden. Sofern der Bieter noch nicht o. über
   nicht hinreichende Referenzen seiner abfallwirtschaftl. Leistungen
   verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sich für ausreichend
   fachkundig u. leistungsfähig hält. Er kann weitere
   Unterlagen,Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten die für den
   Auftrag verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen.
   Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
    Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnr.),
    Beschreibung des Leistungsumfanges,
    Auftragssumme (netto),
    Ausführungszeitraum.
   Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in
   geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
    für Los 1 u. 2: Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von §
   7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
    für Los 1 u. 2: Angaben zu Verwertungswegen u. -anlagen.
   Der AG behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen.
   Bei Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht
   Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist eine
   Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme vorzulegen:
    für Los 1 u. 2: Benennung von UN, sofern im Angebot angegeben wurde,
   dass Leistungen an UN vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret
   benannt wurden,
    für Los 1 u. 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise,
   Angaben und Erklärungen auch vom UN.
   Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen
   sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der
   bereits vorgelegten Nachweise gem. § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2
   VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen
   setzen.
   Anstatt der Bankerklärung u. Bilanzen können Bieter ein externes o.
   bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
   Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Nachweise auf eine
   von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A
   verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer u. die
   zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation
   ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben
   und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
   Präqualifikationsverfahrens waren.
   Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde u.
   Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten u. Mittel anderer
   Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A),
   sofern Sie mit Abgabe des Angebots  etwa durch eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung  nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen
   Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung
   stehen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/08/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/08/2019
   Ortszeit: 14:00
   Ort:
   Bei ZAK  Zentrale Abfallwirtschaft
   Kaiserslautern  gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des
   Landkreises Kaiserslautern Hauptverwaltung  1. OG Konferenzraum
   Kapiteltal
   67657 Kaiserslautern
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP6YYJY6SF
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Landes Rheinland-Pfalz Pfalz  Ministerium für
   Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131162-234
   E-Mail: [9]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131162-113
   Internet-Adresse: [10]https://mwvlw.rlp.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von
   Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei
   der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin,
   dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist,
   soweit der Bieter:
    den Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
   und diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
   Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
   4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden.
   Andernfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/07/2019
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   1. mailto:matthias.wolfger@zak-kl.de?subject=TED
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   3. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYJY6SF/documents
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   5. http://www.zak-kl.de/
   6. http://www.zak-kl.de/downloads"
   7. http://www.zak-kl.de/downloads"
   8. http://www.zak-kl.de/downloads"
   9. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  10. https://mwvlw.rlp.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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