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Ausschreibung: Scannersoftwarepaket - DE-Hamburg
Scannersoftwarepaket
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 323488-2019 (ID: 2019071109151218659)
Veröffentlicht: 11.07.2019
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DE-Hamburg: Scannersoftwarepaket
2019/S 132/2019 323488
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Freie und Hansestadt Hamburg Justizbehörde
Drehbahn 36
Hamburg
20354
Deutschland
Kontaktstelle(n): Lange, Anna
E-Mail: [1]dataportvergabe10687@dataport.de
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.hamburg.de/justizbehoerde
I.1)Name und Adressen
Freistaat Bayern Bayerische Staatsministerium der Justiz
Prielmayerstr. 7
München
80335
Deutschland
E-Mail: [3]dataportvergabe10687@dataport.de
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]https://www.justiz.bayern.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[5]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=0fDr8hApKcQ%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
ortal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Scan-Software FHH, BY
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000016
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48318000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Einführung der elektronischen Akte wird im Zeitraum 2019-2026
schrittweise in der Justiz Hamburg und Bayern erfolgen. Auch nach
Einführung der elektronischen Aktenführung wird es Papiereingänge in
der Justiz geben, die zur Weiterverarbeitung durch Scannen
digitalisiert und an die elektronische Akte übergeben werden müssen.
Insb. die gesetzlichen Anforderungen der Prozessordnungen und der TR
RESISCAN sind zu berücksichtigen. Um das Scannen umzusetzen wurde im
länderübergreifenden Entwicklungsverbund ein Scan-System entwickelt,
das sich in die bestehende Software-Landschaft der Justiz (insb. das
elektronische Integrationsportal eIP und die elektronische
Kommunikationsplatform eKP) integriert und sich nahtlos in die von der
Justiz benötigten Arbeitsabläufe einfügt. Hierzu beinhaltet das
Scan-System spezielle Justiz-Scan-Prozesse, welche die Verwendung
verschiedener Standardsoftwarekomponenten voraussetzen. Hierzu gehören
die Produkte OpenText Captiva und Foxit Rendition Server.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
In den Gerichten und Staatsanwaltschaften muss aufgrund gesetzlicher
Rahmenbedingungen bis spätestens 1.1.2026 die Verfahrensakte
flächendeckend elektronisch geführt werden. In dem Entwicklungsverbund
(ein Zusammenschluss) aus mehreren Ländern wurde gemeinsam das
elektronische Integrationsportal (eIP) entwickelt. Auch nach
Einführung der elektronischen Aktenführung wird es Papiereingänge in
der Justiz geben. Diese müssen zur Weiterverarbeitung durch Scannen
digitalisiert und an die elektronische Akte übergeben werden. Zur
Vermeidung einer doppelten Aktenführung hat dieses Scannen auf sicherem
und standardisiertem Wege zu erfolgen, um einen verlässlichen und
rechtssicheren Scan für die elektronische Akte zu erhalten. Hierbei
sind insbesondere die gesetzlichen Anforderungen der Prozessordnungen
und der TR RESISCAN zu berücksichtigen. Um im Rahmen der elektronischen
Aktenführung mit eIP rechtssicher (d. h. ersetzend) scannen zu können,
wurde im o.g. länderübergreifenden Entwicklungsverbund ein Scan-System
entwickelt, das sich in die bestehende Software-Landschaft der Justiz
(insbesondere das elektronische Integrationsportal eIP und die
elektronische Kommunikationsplattform eKP) integriert und sich nahtlos
in die von der Justiz benötigten Arbeitsabläufe einfügt. Hierzu
beinhaltet das Scan-System spezielle Justiz-Scan-Prozesse, welche die
Verwendung verschiedener Standardsoftwarekomponenten voraussetzen.
Hierzu gehören insbesondere die Produkte OpenText Captiva und Foxit
Rendition Server. Diese Lizenzen und die hierzu benötigten Pflege- und
Supportleistungen sollen beschafft werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
fachgerecht ausführen zu können. Zur Feststellung der Fachkunde werden
die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
Das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft muss unter Berücksichtigung
des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes insbesondere angeben, in
welchem Umfang das Unternehmen eine besondere Fachkunde im Bereich der
OpenText Captiva Scan-Lösung in Verbindung mit dem Foxit
Rendition-Server hat.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzangabe im Hinblick auf die erforderlichen personellen und
technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrung, um den Auftrag in
angemessener Qualität ausführen zu können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens ein Referenzprojekt muss angegeben werden, welches für die
Justiz durchgeführt wird oder wurde. Darüber hinaus muss der Bieter
mindestens über eine Referenz der Justiz hinaus ein vergleichbares
Referenzprojekt, das der Bieter nach dem 31.12.2015 durchgeführt hat,
angeben. Eine derartige Vergleichbarkeit ist gegeben:
wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der
Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung,
Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in
wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare
Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch, dass mindestens ein
Referenzprojekt in der Justiz vorweisbar sein muss) beschreiben.
(ANLAGE Referenzprojekt, benannt werden muss ein Ansprechpartner aus
dem Referenzprojekt und nicht von Bieterseite)
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
Auftragsdurchführung,
Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß
§ 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
Hamburg
Erklärung zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/08/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/08/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
([7]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplier
portal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B
Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (28.5.2019) über
den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
und geboten ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231491
E-Mail: [8]vergabekammer@fb.hamburg.de
Fax: +49 40428232020
Internet-Adresse:
[9]https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den
Bieterassistenten zu senden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/07/2019
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References
1. mailto:dataportvergabe10687@dataport.de?subject=TED
2. https://www.hamburg.de/justizbehoerde
3. mailto:dataportvergabe10687@dataport.de?subject=TED
4. https://www.justiz.bayern.de/
5. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=0fDr8hApKcQ%253d
6. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
7. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
8. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
9. https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
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