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Ausschreibung: Scannersoftwarepaket - DE-Hamburg
Scannersoftwarepaket
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 323488-2019 (ID: 2019071109151218659)
Veröffentlicht: 11.07.2019
*
  DE-Hamburg: Scannersoftwarepaket
   2019/S 132/2019 323488
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Freie und Hansestadt Hamburg  Justizbehörde
   Drehbahn 36
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Lange, Anna
   E-Mail: [1]dataportvergabe10687@dataport.de
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.hamburg.de/justizbehoerde
   I.1)Name und Adressen
   Freistaat Bayern  Bayerische Staatsministerium der Justiz
   Prielmayerstr. 7
   München
   80335
   Deutschland
   E-Mail: [3]dataportvergabe10687@dataport.de
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]https://www.justiz.bayern.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [5]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
   iles.ashx?subProjectId=0fDr8hApKcQ%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
   ortal/dataport
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Justiz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Scan-Software FHH, BY
   Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000016
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48318000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Einführung der elektronischen Akte wird im Zeitraum 2019-2026
   schrittweise in der Justiz Hamburg und Bayern erfolgen. Auch nach
   Einführung der elektronischen Aktenführung wird es Papiereingänge in
   der Justiz geben, die zur Weiterverarbeitung durch Scannen
   digitalisiert und an die elektronische Akte übergeben werden müssen.
   Insb. die gesetzlichen Anforderungen der Prozessordnungen und der TR
   RESISCAN sind zu berücksichtigen. Um das Scannen umzusetzen wurde im
   länderübergreifenden Entwicklungsverbund ein Scan-System entwickelt,
   das sich in die bestehende Software-Landschaft der Justiz (insb. das
   elektronische Integrationsportal eIP und die elektronische
   Kommunikationsplatform eKP) integriert und sich nahtlos in die von der
   Justiz benötigten Arbeitsabläufe einfügt. Hierzu beinhaltet das
   Scan-System spezielle Justiz-Scan-Prozesse, welche die Verwendung
   verschiedener Standardsoftwarekomponenten voraussetzen. Hierzu gehören
   die Produkte OpenText Captiva und Foxit Rendition Server.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72267000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   In den Gerichten und Staatsanwaltschaften muss aufgrund gesetzlicher
   Rahmenbedingungen bis spätestens 1.1.2026 die Verfahrensakte
   flächendeckend elektronisch geführt werden. In dem Entwicklungsverbund
   (ein Zusammenschluss) aus mehreren Ländern wurde gemeinsam das
   elektronische Integrationsportal (eIP) entwickelt. Auch nach
   Einführung der elektronischen Aktenführung wird es Papiereingänge in
   der Justiz geben. Diese müssen zur Weiterverarbeitung durch Scannen
   digitalisiert und an die elektronische Akte übergeben werden. Zur
   Vermeidung einer doppelten Aktenführung hat dieses Scannen auf sicherem
   und standardisiertem Wege zu erfolgen, um einen verlässlichen und
   rechtssicheren Scan für die elektronische Akte zu erhalten. Hierbei
   sind insbesondere die gesetzlichen Anforderungen der Prozessordnungen
   und der TR RESISCAN zu berücksichtigen. Um im Rahmen der elektronischen
   Aktenführung mit eIP rechtssicher (d. h. ersetzend) scannen zu können,
   wurde im o.g. länderübergreifenden Entwicklungsverbund ein Scan-System
   entwickelt, das sich in die bestehende Software-Landschaft der Justiz
   (insbesondere das elektronische Integrationsportal eIP und die
   elektronische Kommunikationsplattform eKP) integriert und sich nahtlos
   in die von der Justiz benötigten Arbeitsabläufe einfügt. Hierzu
   beinhaltet das Scan-System spezielle Justiz-Scan-Prozesse, welche die
   Verwendung verschiedener Standardsoftwarekomponenten voraussetzen.
   Hierzu gehören insbesondere die Produkte OpenText Captiva und Foxit
   Rendition Server. Diese Lizenzen und die hierzu benötigten Pflege- und
   Supportleistungen sollen beschafft werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
   aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
   und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
   gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
   fachgerecht ausführen zu können. Zur Feststellung der Fachkunde werden
   die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
   Das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft muss unter Berücksichtigung
   des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes insbesondere angeben, in
   welchem Umfang das Unternehmen eine besondere Fachkunde im Bereich der
   OpenText Captiva Scan-Lösung in Verbindung mit dem Foxit
   Rendition-Server hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Referenzangabe im Hinblick auf die erforderlichen personellen und
   technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrung, um den Auftrag in
   angemessener Qualität ausführen zu können.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestens ein Referenzprojekt muss angegeben werden, welches für die
   Justiz durchgeführt wird oder wurde. Darüber hinaus muss der Bieter
   mindestens über eine Referenz der Justiz hinaus ein vergleichbares
   Referenzprojekt, das der Bieter nach dem 31.12.2015 durchgeführt hat,
   angeben. Eine derartige Vergleichbarkeit ist gegeben:
    wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der
   Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung,
   Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
    Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in
   wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare
   Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch, dass mindestens ein
   Referenzprojekt in der Justiz vorweisbar sein muss) beschreiben.
   (ANLAGE Referenzprojekt, benannt werden muss ein Ansprechpartner aus
   dem Referenzprojekt und nicht von Bieterseite)
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
    keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
   Auftragsdurchführung,
    Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß
   § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
    Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
    Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
   Hamburg
    Erklärung zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/08/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/08/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
   ([7]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplier
   portal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
   sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
   dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
   für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
   eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
   Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
   Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
   sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
   Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
   Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
   Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
   Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
   Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
   Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
   seinen Lasten.
   Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
   dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
   Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
   Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
   einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
   Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
   Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B 
   Leistungsbeschreibung).
   Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
   teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
   genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (28.5.2019) über
   den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
   Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
   Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
   die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
   die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
   Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
   Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
   versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
   unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
   zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
   darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
   Antworten versendet.
   Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
   wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
   des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
   und geboten ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 40428231491
   E-Mail: [8]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Fax: +49 40428232020
   Internet-Adresse:
   [9]https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den
   Bieterassistenten zu senden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/07/2019
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   1. mailto:dataportvergabe10687@dataport.de?subject=TED
   2. https://www.hamburg.de/justizbehoerde
   3. mailto:dataportvergabe10687@dataport.de?subject=TED
   4. https://www.justiz.bayern.de/
   5. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=0fDr8hApKcQ%253d
   6. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
   7. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
   8. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
   9. https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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