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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Suhl
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 270453-2019 (ID: 2019061010323460410)
Veröffentlicht: 10.06.2019
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DE-Suhl: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 110/2019 270453
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
aufweist.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Stadtverwaltung Suhl
Marktplatz 1
Suhl
98527
Deutschland
Kontaktstelle(n): Büro Oberbürgermeister
Telefon: +49 368174-2649
E-Mail: [1]andrea.stenzel@stadtsuhl.de
Fax: +49 368174-2292
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.suhl.eu
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 5
Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Stadtbusverkehr in den zum
1.1.2019 neu hinzugekommenen Ortsteilen Schmiedefeld und Geh
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG04
Hauptort der Ausführung:
Suhl-Schmiedefeld, Suhl-Gehlberg inkl. Anbindung an Gräfenroda
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen gemäß
Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Stadtbusverkehr in den
zum 1.1.2019 neu hinzugekommenen Ortsteilen Schmiedefeld und Gehlberg
der kreisfreien Stadt Suhl als Gesamtleistung an die Städtische
Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis als internen Betreiber.
Von der beabsichtigten Direktvergabe sollen alle Verkehrsleistungen,
die die Ortsteile Schmiedefeld und Gehlberg inklusive Anbindung an
Gräfenroda betreffen, erfasst werden.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/10/2019
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabe der unter II. bezeichneten Verkehrsleistung ist als
Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG beabsichtigt. Die von dem
beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen
haben die Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans 2017-2021 der Stadt
Suhl zu beachten. Die wesentlichen Anforderungen an die zu vergebenden
öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2Satz 3 PBefG und § 13
Abs. 2a Sätze 2 und 3 PBefG) sind darüber hinaus in einem Ergänzenden
Dokument zur Vorabbekanntmachung im TED zusammengefasst, das bei der
Kontaktstelle gemäß I.1) angefordert werden kann.
Die Stadt Suhl behält sich weiterhin vor, die Verkehrsleistungen
während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an
veränderte Verkehrsbedürfnisse, den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche
oder finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können
sich insbesondere sowohl auf den Bestand und den Verlauf der Linien,
das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.
1) Die kreisfreie Stadt Suhl ist zuständiger Aufgabenträger für den
nach dem PBefG genehmigten ÖPNV auf ihrem Gebiet und damit zuständige
Behörde gem. Art. 2 lit. b VO 1370/2007;
2) Die Vergabe der Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung gemäß § 8a
Abs. 2 Satz 4 PBefG in Verbindung mit § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG
beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die
Gesamtleistung und nicht auf Teilleistungen beziehen;
3) Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinie 2014/23/EU,
2014/24/EU und 2014/25/EU sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen
Wettberwerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabverordnung (VgV) und die
Verdingungsordnungen keine Anwendung finden;
4) Für die von der Vergabe umfassten Linienverkehre können innerhalb
einer Frist von drei Monaten seit dem Tag dieser Vorabbekanntmachung im
TED eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge gestellt werden. Diese
Frist ist eine Ausschlussfrist (§ 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG). Die Anträge
müssen die in der Vorabbekanntmachung und den ergänzenden Dokumenten
beschriebenen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung
zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Zuständige Behörde für das
Genehmigungsverfahren und die Erteilung von Auskünften über das
Genehmigungsverfahren ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat
520, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Telefon + 036137700, Telefax +
0361377371900, [3]poststelle@tlvwa.thueringen.de
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/06/2019
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References
1. mailto:andrea.stenzel@stadtsuhl.de?subject=TED
2. http://www.suhl.eu/
3. mailto:poststelle@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
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