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Ausschreibung: OP-Ausrüstung - DE-Düren
OP-Ausrüstung
Dokument Nr...: 268636-2019 (ID: 2019061009443758557)
Veröffentlicht: 10.06.2019
*
DE-Düren: OP-Ausrüstung
2019/S 110/2019 268636
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Krankenhaus Düren gem. GmbH
Roonstraße 30
Düren
52351
Deutschland
Telefon: +49 20118550
E-Mail: [1]vergabe@agkamed.de
Fax: +49 2011855399
NUTS-Code: DEA26
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.agkamed.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
INVP-030-2019 DaVinci Operationsroboter KH Düren
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33162100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Krankenhaus Düren gem. GmbH beabsichtigt die Beschaffung eines
Operationsroboters.
Das Krankenhaus steht vor der Herausforderung, einen Operationsroboter
für einen interdisziplinären Einsatz in der allgemeinen Chirurgie,
Thorax-Chirurgie und Urologie zu beschaffen, der sowohl den
medizinischen und den wirtschaftlichen Anforderungen als auch den
Prozessen des Krankenhauses gerecht wird.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA26
Hauptort der Ausführung:
Krankenhaus Düren gem. GmbH
Roonstraße 30
52351 Düren
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Krankenhaus Düren gem. GmbH beabsichtigt die Beschaffung eines
Operationsroboters.
Das Krankenhaus steht vor der Herausforderung, einen Operationsroboter
für einen interdisziplinären Einsatz in der allgemeinen Chirurgie,
Thorax-Chirurgie und Urologie zu beschaffen, der sowohl den
medizinischen und den wirtschaftlichen Anforderungen als auch den
Prozessen des Krankenhauses gerecht wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für
ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen
im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitgehend frei. Die Wahl
unterliegt der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers,
deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Die
Bestimmungsfreiheit unterliegt aber im Interesse des Wettbewerbs
vergaberechtlichen Grenzen. Nach der maßgeblich vom OLG Düsseldorf
geprägten Spruchpraxis sind die vergaberechtlichen Grenzen der
Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, sofern
die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt
ist,
vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und
auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung
folglich willkürfrei getroffen worden ist,
solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls
erwiesen) sind,
und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
1 So u. a. OLG Düsseldorf vom 1.8.2012 VII-Verg 10/12, vom 27.6.2012
VII-Verg 7/12.
Auch technische Anforderungen dürfen nicht auf eine bestimmte
Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken,
Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verweisen, wenn dadurch
bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder
ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den
Auftragsgegenstand gerechtfertigt.3
Eine damit gerechtfertigte Beschaffungsentscheidung zur Wahl einer
bestimmten Technologie hätte zur Konsequenz, dass die damit verbundene
Beschränkung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des
öffentlichen Auftraggebers hinzunehmen ist.4
Vergaberecht greift erst nach dieser Entscheidung ein und muss sie
respektieren. Es steht mithin im Belieben der Vergabestelle, die
Leistung frei nach ihren Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser
ihren autonomen Zwecken entsprechend Gestalt den Wettbewerb zu
öffnen.5
Das Medizinproduktegesetz ist ein dem Vergaberecht vorgelagertes
Fachgesetz. Das MPG fordert eine Zulassung als Medizinprodukt mit
Vergabe eines CE-Zeichens.
Im vorliegenden Fall ist durch die Marktanalyse nachgewiesen worden,
dass der Beschaffungsbedarf aus objektiven und auftragsbezogenen
Gründen alleine durch das System DaVinci X gedeckt werden kann.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/06/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Intuitive Surgical Deutschland GmbH
Pelmanstraße 46
45131 Essen
Deutschland
NUTS-Code: DEA13
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 100.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper
Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper
Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der
Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen
durchzuführen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/06/2019
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2. http://www.agkamed.de/
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