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Ausschreibung: OP-Ausrüstung - DE-Düren
OP-Ausrüstung
Dokument Nr...: 268636-2019 (ID: 2019061009443758557)
Veröffentlicht: 10.06.2019
*
  DE-Düren: OP-Ausrüstung
   2019/S 110/2019 268636
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Krankenhaus Düren gem. GmbH
   Roonstraße 30
   Düren
   52351
   Deutschland
   Telefon: +49 20118550
   E-Mail: [1]vergabe@agkamed.de
   Fax: +49 2011855399
   NUTS-Code: DEA26
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.agkamed.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   INVP-030-2019  DaVinci Operationsroboter  KH Düren
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33162100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Krankenhaus Düren gem. GmbH beabsichtigt die Beschaffung eines
   Operationsroboters.
   Das Krankenhaus steht vor der Herausforderung, einen Operationsroboter
   für einen interdisziplinären Einsatz in der allgemeinen Chirurgie,
   Thorax-Chirurgie und Urologie zu beschaffen, der sowohl den
   medizinischen und den wirtschaftlichen Anforderungen als auch den
   Prozessen des Krankenhauses gerecht wird.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA26
   Hauptort der Ausführung:
   Krankenhaus Düren gem. GmbH
   Roonstraße 30
   52351 Düren
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Krankenhaus Düren gem. GmbH beabsichtigt die Beschaffung eines
   Operationsroboters.
   Das Krankenhaus steht vor der Herausforderung, einen Operationsroboter
   für einen interdisziplinären Einsatz in der allgemeinen Chirurgie,
   Thorax-Chirurgie und Urologie zu beschaffen, der sowohl den
   medizinischen und den wirtschaftlichen Anforderungen als auch den
   Prozessen des Krankenhauses gerecht wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für
   ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen
   im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitgehend frei. Die Wahl
   unterliegt der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers,
   deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Die
   Bestimmungsfreiheit unterliegt aber im Interesse des Wettbewerbs
   vergaberechtlichen Grenzen. Nach der maßgeblich vom OLG Düsseldorf
   geprägten Spruchpraxis sind die vergaberechtlichen Grenzen der
   Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, sofern
    die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt
   ist,
    vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und
   auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung
   folglich willkürfrei getroffen worden ist,
    solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls
   erwiesen) sind,
    und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
   1 So u. a. OLG Düsseldorf vom 1.8.2012  VII-Verg 10/12, vom 27.6.2012
    VII-Verg 7/12.
   Auch technische Anforderungen dürfen nicht auf eine bestimmte
   Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken,
   Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verweisen, wenn dadurch
   bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder
   ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den
   Auftragsgegenstand gerechtfertigt.3
   Eine damit gerechtfertigte Beschaffungsentscheidung zur Wahl einer
   bestimmten Technologie hätte zur Konsequenz, dass die damit verbundene
   Beschränkung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des
   öffentlichen Auftraggebers hinzunehmen ist.4
   Vergaberecht greift erst nach dieser Entscheidung ein und muss sie
   respektieren. Es steht mithin im Belieben der Vergabestelle, die
   Leistung frei nach ihren Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser 
   ihren autonomen Zwecken entsprechend  Gestalt den Wettbewerb zu
   öffnen.5
   Das Medizinproduktegesetz ist ein dem Vergaberecht vorgelagertes
   Fachgesetz. Das MPG fordert eine Zulassung als Medizinprodukt mit
   Vergabe eines CE-Zeichens.
   Im vorliegenden Fall ist durch die Marktanalyse nachgewiesen worden,
   dass der Beschaffungsbedarf aus objektiven und auftragsbezogenen
   Gründen alleine durch das System DaVinci X gedeckt werden kann.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   05/06/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Intuitive Surgical Deutschland GmbH
   Pelmanstraße 46
   45131 Essen
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA13
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 100.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper
   Köln
   Zeughausstraße 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper
   Köln
   Zeughausstraße 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
   soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der
   Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen
   durchzuführen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/06/2019
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   2. http://www.agkamed.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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