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Ausschreibung: Mikrokreditgewährung - DE-Berlin
Mikrokreditgewährung
Treuhandverwaltung und Verwahrgeschäfte
Dokument Nr...: 243067-2019 (ID: 2019052409501817272)
Veröffentlicht: 24.05.2019
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  DE-Berlin: Mikrokreditgewährung
   2019/S 100/2019 243067
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
   11019 Berlin
   Berlin
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat ZB7-Vergabe
   Telefon: +49 3018615-7479
   E-Mail: [1]ZB7-Vergabestelle@bmwi.bund.de
   Fax: +49 3018615-7010
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bmwi.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mandatar für die Verwaltung einer Mikromezzaninfazilität
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   66113100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mandatar für die Verwaltung einer Mikromezzaninfazilität
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   66160000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Der Zugang von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen ist in
   Deutschland erheblich eingeschränkt. Die kommerziellen Anbieter sehen
   sich nicht in der Lage, kleinvolumige Mezzaninfinanzierungen
   anzubieten, da die Verwaltungsfixkosten zur Begleitung dieser Vorhaben
   in Relation zu den Finanzierungsvolumina sehr hoch sowie die
   Ausfallrisiken erheblich sind. Selbst die Mittelständischen
   Beteiligungsgesellschaften, die von Bund und Ländern mit anteiligen
   Rückgarantien unterstützt werden, bieten unterhalb von 50 000 EUR
   durchweg keine Mezzaninfinanzierungen an und konzentrieren sich auf
   Finanzierungsbeträge mit mehr als 100 000 EUR Finanzierungsvolumen.
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines Mandatars, der
   für den Auftraggeber, das ERP-Sondervermögen, vertreten durch das
   Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), auf vertraglicher
   Basis die geplante Mikromezzaninfazilität verwaltet. Nach Auswahl des
   Mandatars durch dieses Vergabeverfahren sollen in einem zweiten
   Vergabeverfahren, das durch den Mandatar durchzuführen sein wird,
   diejenigen Dienstleister ausgewählt werden, die die
   Mikromezzaninfinanzierungen vertreiben, zusagen, verwalten und
   abrechnen.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/01/2016
   Ende: 31/12/2032
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 13005/008-09#005
   Bezeichnung des Auftrags:
   Mandatar für die Verwaltung einer Mikromezzaninfazilität
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   04/02/2016
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   NBank  Investitions- und Förderbank Niedersachsen
   Günter-Wagner-Allee 12-16
   Hannover
   30177
   Deutschland
   NUTS-Code: DE300
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 8 500 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Kaiser-Friedrich-Str. 16
   Bonn
   53113
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft
   und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
   Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
   Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§
   107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen  GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi
   geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem
   Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
   Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter,
   deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
   werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
   Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
   11019 Berlin
   Berlin
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/05/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   66113100
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   66160000
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Zugang von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen ist in
   Deutschland erheblich eingeschränkt. Die kommerziellen Anbieter sehen
   sich nicht in der Lage, kleinvolumige Mezzaninfinanzierungen
   anzubieten, da die Verwaltungsfixkosten zur Begleitung dieser Vorhaben
   in Relation zu den Finanzierungsvolumina sehr hoch sowie die
   Ausfallrisiken erheblich sind. Selbst die Mittelständischen
   Beteiligungsgesellschaften, die von Bund und Ländern mit anteiligen
   Rückgarantien unterstützt werden, bieten unterhalb von 50 000 EUR
   durchweg keine Mezzaninfinanzierungen an und konzentrieren sich auf
   Finanzierungsbeträge mit mehr als 100 000 EUR Finanzierungsvolumen.
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines Mandatars, der
   für den Auftraggeber, das ERP-Sondervermögen, vertreten durch das
   Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), auf vertraglicher
   Basis die geplante Mikromezzaninfazilität verwaltet. Nach Auswahl des
   Mandatars durch dieses Vergabeverfahren sollen in einem zweiten
   Vergabeverfahren, das durch den Mandatar durchzuführen sein wird,
   diejenigen Dienstleister ausgewählt werden, die die
   Mikromezzaninfinanzierungen vertreiben, zusagen, verwalten und
   abrechnen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/01/2016
   Ende: 31/12/2033
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 9 000 000.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   NBank  Investitions- und Förderbank Niedersachsen
   Günter-Wagner-Allee 12-16
   Hannover
   30177
   Deutschland
   NUTS-Code: DE300
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Verlängerung der Laufzeit
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Es war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar, dass für
   die ESF-Förderperiode 2014-2020 ein im Vergleich zur vorangegangenen
   Förderperiode (2007-2013) längerer Abrechnungszeitraum besteht. Ein
   Erläuterungspapier der KOM zur Aufhebung der Mittelbindung erst zu Ende
   2023, d. h. 3  anstatt wie zuvor 2  Jahre nach Ende der
   Förderperiode, lag zu dem Zeitpunkt noch nicht vor. Um das Instrument
   Mikromezzaninfonds im Rahmen des ESF Operationellen Programms des
   Bundes 2014-2020 erfolgreich umzusetzen, muss der AN seine
   ursprüngliche Tätigkeit bis zum Abschluss aller Förderfälle
   (Rückzahlung der Finanzierungen) fortsetzen. Unter Berücksichtigung der
   10-jährigen Laufzeit der Finanzierungen ist das Ende der
   Vertragslaufzeit für die Verwaltung des Instruments entsprechend von
   2032 auf 2033 zu verlängern.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 8 500 000.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 9 000 000.00 EUR
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