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Ausschreibung: Mikrokreditgewährung - DE-Berlin
Mikrokreditgewährung
Treuhandverwaltung und Verwahrgeschäfte
Dokument Nr...: 243067-2019 (ID: 2019052409501817272)
Veröffentlicht: 24.05.2019
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DE-Berlin: Mikrokreditgewährung
2019/S 100/2019 243067
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
11019 Berlin
Berlin
Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat ZB7-Vergabe
Telefon: +49 3018615-7479
E-Mail: [1]ZB7-Vergabestelle@bmwi.bund.de
Fax: +49 3018615-7010
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mandatar für die Verwaltung einer Mikromezzaninfazilität
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66113100
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mandatar für die Verwaltung einer Mikromezzaninfazilität
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66160000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Der Zugang von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen ist in
Deutschland erheblich eingeschränkt. Die kommerziellen Anbieter sehen
sich nicht in der Lage, kleinvolumige Mezzaninfinanzierungen
anzubieten, da die Verwaltungsfixkosten zur Begleitung dieser Vorhaben
in Relation zu den Finanzierungsvolumina sehr hoch sowie die
Ausfallrisiken erheblich sind. Selbst die Mittelständischen
Beteiligungsgesellschaften, die von Bund und Ländern mit anteiligen
Rückgarantien unterstützt werden, bieten unterhalb von 50 000 EUR
durchweg keine Mezzaninfinanzierungen an und konzentrieren sich auf
Finanzierungsbeträge mit mehr als 100 000 EUR Finanzierungsvolumen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines Mandatars, der
für den Auftraggeber, das ERP-Sondervermögen, vertreten durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), auf vertraglicher
Basis die geplante Mikromezzaninfazilität verwaltet. Nach Auswahl des
Mandatars durch dieses Vergabeverfahren sollen in einem zweiten
Vergabeverfahren, das durch den Mandatar durchzuführen sein wird,
diejenigen Dienstleister ausgewählt werden, die die
Mikromezzaninfinanzierungen vertreiben, zusagen, verwalten und
abrechnen.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2016
Ende: 31/12/2032
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 13005/008-09#005
Bezeichnung des Auftrags:
Mandatar für die Verwaltung einer Mikromezzaninfazilität
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
04/02/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Günter-Wagner-Allee 12-16
Hannover
30177
Deutschland
NUTS-Code: DE300
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 8 500 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
Bonn
53113
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§
107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi
geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter,
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
11019 Berlin
Berlin
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/05/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
66113100
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66160000
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Zugang von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen ist in
Deutschland erheblich eingeschränkt. Die kommerziellen Anbieter sehen
sich nicht in der Lage, kleinvolumige Mezzaninfinanzierungen
anzubieten, da die Verwaltungsfixkosten zur Begleitung dieser Vorhaben
in Relation zu den Finanzierungsvolumina sehr hoch sowie die
Ausfallrisiken erheblich sind. Selbst die Mittelständischen
Beteiligungsgesellschaften, die von Bund und Ländern mit anteiligen
Rückgarantien unterstützt werden, bieten unterhalb von 50 000 EUR
durchweg keine Mezzaninfinanzierungen an und konzentrieren sich auf
Finanzierungsbeträge mit mehr als 100 000 EUR Finanzierungsvolumen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines Mandatars, der
für den Auftraggeber, das ERP-Sondervermögen, vertreten durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), auf vertraglicher
Basis die geplante Mikromezzaninfazilität verwaltet. Nach Auswahl des
Mandatars durch dieses Vergabeverfahren sollen in einem zweiten
Vergabeverfahren, das durch den Mandatar durchzuführen sein wird,
diejenigen Dienstleister ausgewählt werden, die die
Mikromezzaninfinanzierungen vertreiben, zusagen, verwalten und
abrechnen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2016
Ende: 31/12/2033
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 9 000 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Günter-Wagner-Allee 12-16
Hannover
30177
Deutschland
NUTS-Code: DE300
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Verlängerung der Laufzeit
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Es war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar, dass für
die ESF-Förderperiode 2014-2020 ein im Vergleich zur vorangegangenen
Förderperiode (2007-2013) längerer Abrechnungszeitraum besteht. Ein
Erläuterungspapier der KOM zur Aufhebung der Mittelbindung erst zu Ende
2023, d. h. 3 anstatt wie zuvor 2 Jahre nach Ende der
Förderperiode, lag zu dem Zeitpunkt noch nicht vor. Um das Instrument
Mikromezzaninfonds im Rahmen des ESF Operationellen Programms des
Bundes 2014-2020 erfolgreich umzusetzen, muss der AN seine
ursprüngliche Tätigkeit bis zum Abschluss aller Förderfälle
(Rückzahlung der Finanzierungen) fortsetzen. Unter Berücksichtigung der
10-jährigen Laufzeit der Finanzierungen ist das Ende der
Vertragslaufzeit für die Verwaltung des Instruments entsprechend von
2032 auf 2033 zu verlängern.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 8 500 000.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 9 000 000.00 EUR
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