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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Leer
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 242455-2019 (ID: 2019052409332916640)
Veröffentlicht: 24.05.2019
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DE-Leer: Schlammentsorgung
2019/S 100/2019 242455
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadtwerke Leer AöR
Schleusenweg 16
Leer
26789
Deutschland
Kontaktstelle(n): Ass. jur. Timo Kramer
Telefon: +49 491 / 92770-61
E-Mail: [1]t.kramer@stadtwerke-leer.de
Fax: +49 491 / 92770-10
NUTS-Code: DE94C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.stadtwerke-leer.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E52173292
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Leer (Stadtwerke Leer AöR)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513900
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Übernahme, die Verladung,
der Transport und die Verwertung/Entsorgung des Klärschlamms auf der
Kläranlage Leer einschließlich Nachweisführung/Dokumentation. Der
genaue Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und
dem Leistungsverzeichnis.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 592 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94C
Hauptort der Ausführung:
Stadtwerke Leer AöR
Großer Stein 6
26789 Leer
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst die Verpflichtung, sämtliche vom AG auf der
Kläranlage Leer bereitgestellten Klärschlammmengen, die Gegenstand der
Ausschreibung sind, zu übernehmen und gemäß Leistungsbeschreibung zu
entsorgen. Der Anteil des landwirtschaftlich bzw. thermisch zu
verwerteten Klärschlammes liegt im Ermessen des Entsorgers (AN). Somit
ist eine komplette Landwirtschafliche- oder Thermische-Verwertung
möglich.
Klärschlammmenge kalkstabilisiert: ca. 4 000 bis 5 000 t OS/a
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 592 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2019
Ende: 31/08/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Feststellung Ihrer Eignung reichen Sie bitte die von Ihnen
ausgefüllten erforderlichen Eigenerklärungen, Nachweise und
Bescheinigungen gemeinsam mit Ihrem Angebot ein. Ist beabsichtigt, die
Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu
erbringen, so hat jedes Mitglied die genannten Unterlagen vorzulegen.
Bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind diese
Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen auch vom jeweiligen
Unterauftragnehmer beizubringen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils
in deutscher Sprache.
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Beleg der Eignung folgende Nachweise
und Erklärungen beizufügen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
42 VgV iVm. §§ 123, 124 GWB,
Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- bzw.
Handelsregister, soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der
Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den
Krankenkasse(n), soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der
Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der
Berufsgenossenschaft, soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes der Gemeinschaft Entsprechendes verpflichtend vorgesehen
ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation
befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der
Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die
Integrität des Unternehmen infrage stellen,
Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden
Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung
hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Vermögensschäden und Personenschäden 5 000 000 EUR. Sollte die
Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit
nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung
abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der
Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen
abzuschließen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge
im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in vergleichbarem Umfang in
Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen
Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie
des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die Referenzliste ist in
Form einer Tabelle beizufügen,
Eigenerklärung über das Vorhandensein eines Zertifikates als
Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder eine vergleichbare
Qualifikation für den zu verwertenden Abfall des für die
Auftragsausführung vorgesehenen Standortes im Zeitpunkt der
Auftragsvergabe,
Eigenerklärung über das Erfordernis und das Vorhandensein einer
Erlaubnis nach § 54 KrWG oder einer bestehenden Genehmigung nach altem
Recht (Transportgenehmigung nach § 49 KrW/AbfG) oder eine vergleichbare
Qualifikation, welche im Zeitpunkt der Auftragsvergabe Gültigkeit
besitzt.
Die vorbezeichneten Eigenerklärungen sollen durch nicht
präqualifizierten Unternehmen durch Vorlage des beigefügten Vordruckes
Eigenerklärung zur Eignung, VHB 124 (Erhältlich: siehe
Vergabeunterlagen) nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu erbracht
werden. Die Eigenerklärungen sind auszufüllen und mit
Originalunterschrift unterschrieben vorzulegen. Zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe sollen die Eigenerklärungen nicht älter als einen Monat
sein.
Die Vorlage von Eigenerklärungen sowie Nachweisen und Bescheinigungen
ist nicht erforderlich, wenn den Angebotsunterlagen eine Bescheinigung
der Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich beigefügt ist und soweit die jeweiligen
Eigenerklärungen sowie Nachweisen und Bescheinigungen bei der
angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sind.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder Nachunternehmer)
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der
Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise und Bescheinigungen zu
belegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die Bestimmungen des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes;
siehe Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/06/2019
Ortszeit: 12:00
Ort:
Stadtwerke Leer AöR, Vergabestelle
Schleusenweg 16
26789 Leer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind vor Einreichung eines
Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB gegenüber der
Stadtwerke Leer AöR innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der
Stadtwerke Leer AöR zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
Stadtwerke Leer AöR zu rügen. (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3
GWB). Der Antrag ist im Übrigen auch unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadtwerke Leer AöR, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nicht berücksichtigte Bieter werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter kommt es nicht an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/05/2019
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