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Ausschreibung: Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen - DE-Hannover
Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
Dokument Nr...: 242387-2019 (ID: 2019052409312916567)
Veröffentlicht: 24.05.2019
*
  DE-Hannover: Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
   2019/S 100/2019 242387
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Allgemeiner Hannoverscher Klosterfond
   Eichstr. 4
   Hannover
   30161
   Deutschland
   E-Mail: [1]info@klosterforsten.de
   NUTS-Code: DE93A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.klosterkammer.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1YSVF/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Landwirtschaftskammer Niedersachsen Forstamt Uelzen
   Wendlandstr. 10
   Uelzen
   29525
   Deutschland
   Telefon: +49 581-94639-14
   E-Mail: [4]martin.groffmann@lwk-niedersachsen.de
   Fax: +49 581-94639-30
   NUTS-Code: DE93A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]https://www.lwk-niedersachsen.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1YSVF
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forstwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung einer Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 4/2019/00007
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60440000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im
   Zuständigkeitsbereich des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfond auf
   Waldflächen in den Revierförstereien Niebeck und Wehlen-Scharrl.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60440000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE93A
   NUTS-Code: DE931
   NUTS-Code: DE938
   NUTS-Code: DE933
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreise Uelzen, Celle, Heidekreis und Harburg. Durchführung einer
   forstlichen Bodenschutzkalkung im Zuständigkeitsbereich des Allgemeinen
   Hannoverschen Klosterfond auf ca. 2 898,67 ha.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen in
   den Landkreisen Uelzen, Celle, Heidekreis und Harburg auf ca. 2 898,67
   ha. Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von
   kohlensaurem Magnesiumkalk gemäß Düngemittelverordnung vom 5.12.2012
   (BGBl. I S. 2482) einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag,
   ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Verteilung und
   geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
   Als Kalke sind kohlen- und kieselsaure Kalkdüngemittel zugelassen, die
   hinsichtlich der Mindestgehalte, typbestimmender Bestandteile,
   Aufmahlungen und Schadstoffgehalten den Vorgaben der
   Düngemittelverordnung in der neuesten Fassung entsprechen. Die Gehalte
   an Schwermetallen dürfen die Richtwerte des Gütezeichens Düngekalke
   (RAL-GZ 545) nicht überschreiten.
   Zusätzliche Anforderungen sind:
    die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO3 (3 to/ha CaCo3
   Äquivalent!).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Lieferzeitpunkt / Gewichtung: 10 %
   Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Gewichtung: 10 %
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 80 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2019
   Ende: 10/10/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Wir weisen daraufhin, dass die Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG in
   schriftlicher Form bis zum Ende der Angebotsfrist vorliegen muss. Eine
   Abgabe in elektronischer Form, per Fax oder Scan führt zum Ausschluss
   des Verfahrens.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats
   oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die
   Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
   Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
   Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
   Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94
   vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
   Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem
   zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist
   in deutscher Sprache zu führen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
   Verfahren ist weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung
   nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
   Liquidation befindet.
   Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
   zur Beitragszahlung unterliegen, sind ordnungsgemäß erfüllt.
   Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende
   Leistung mit dem Angebot:
    Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur
   Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),
    Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als
   vorläufigen Nachweis vorzulegen.
   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind
   auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese
   abzugeben.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die
   der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
   Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
   bestätigen.
   Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen
   entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen)
   bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
   Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem
   zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist
   in deutscher Sprache zu führen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Luftverkehrsrechtliche Genehmigungen als Luftfahrtunternehmen (einschl.
   AOC-Bescheinigung, Allgemeinerlaubnis) bzw. entsprechende Vorabfrage
   bei der zuständigen Luftverkehrsbehörde.
   Ein aktueller Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
   gem. §43 LuftVG sowie eine gültige Streu- und
   Sprühhaftpflichtversicherung.
   Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem
   zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist
   in deutscher Sprache zu führen.
   Nachweis einer gültigen
   Unfall-/Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen
   des Luftverkehrsgesetzes vom 14.1.1981 (BGBI I S. 61) in der jeweils
   gültigen Fassung. (CSL-Deckung) Nachweis der Berechtigung zum Streuen
   und Sprühen aus Luftfahrzeugen gem. § 86 LuftPersV  nur soweit diese
   noch in älteren Lizenzen verzeichnet ist.
   Außenstart- und Landeerlaubnis, soweit nicht Bestandteil der
   Allgemeinerlaubnis
   Aktueller Nachweis über das Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 1,5 Mio. EUR
   für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden.
   Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem
   zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist
   in deutscher Sprache zu führen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    geeignete Hubschrauber in ausreichender Anzahl mit entsprechender
   Streuvorrichtung zur Ausbringung des Materials,
    Nachweis der Ausrüstung der Fluggeräte mit GPS,
    als Kalke sind kohlen- und kieselsaure Kalkdüngemittel zugelassen,
   die hinsichtlich der Mindestgehalte, typbestimmender Bestandteile,
   Aufmahlungen und Schadstoffgehalten den Vorgaben der
   Düngemittelverordnung in der neuesten Fassung entsprechen. Die Gehalte
   an Schwermetallen dürfen die Richtwerte des Gütezeichens Düngekalke
   (RAL-GZ 545) nicht überschreiten.
   Zusätzliche Anforderungen sind:
    die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO3 bzw.7 % MgO
   betragen (3t/ha CaCo3 Äquivalent!).
   Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem
   zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist
   in deutscher Sprache zu führen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   Beschleunigtes Verfahren
   Begründung:
   Fristverkürzung durch die Vorinformation vom 6.2.2019. nach § 38 VgV.
   Amtsblatt: 2019/S029/064787
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [7]2019/S 029-064787
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/06/2019
   Ortszeit: 09:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/07/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/06/2019
   Ortszeit: 09:30
   Ort:
   Landwirtschaftskammer Niedersachsen
   Forstamt Uelzen
   Wendlandstr. 10
   29525 Uelzen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1YSVF
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 
   Regierungsvertretung Lüneburg  Vergabekammer
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen des §160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig,
   soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2019
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   1. mailto:info@klosterforsten.de?subject=TED
   2. https://www.klosterkammer.de/
   3. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1YSVF/documents
   4. mailto:martin.groffmann@lwk-niedersachsen.de?subject=TED
   5. https://www.lwk-niedersachsen.de/
   6. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1YSVF
   7. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:064787-2019:TEXT:DE:HTML
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