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Ausschreibung: Technische Tests, Analysen und Beratung - DE-Viersen
Technische Tests, Analysen und Beratung
Dokument Nr...: 242398-2019 (ID: 2019052409312616564)
Veröffentlicht: 24.05.2019
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  DE-Viersen: Technische Tests, Analysen und Beratung
   2019/S 100/2019 242398
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Niersverband Viersen
   Am Niersverband 10
   Viersen
   41747
   Deutschland
   Telefon: +49 2162 / 3704-340
   E-Mail: [1]vergabeaw@niersverband.de
   NUTS-Code: DEA1E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E63769537
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E63769537
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Prüfung elektrischer Anlagen und E- Unterweisungen für Mitarbeiter
   Referenznummer der Bekanntmachung: 100.132
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgeschrieben werden die in den Jahren 2020 bis 2023 nach den Regeln
   des VdS und des Baurechts durchzuführenden Prüfungen elektrischer
   Anlagen (einschließlich Sicherheitsbeleuchtungs-, Brandmelde- und
   Alarmierungsanlagen). Ebenfalls ausgeschrieben werden die in den
   genannten Jahren erforderlichen elektrotechnischen Unterweisungen für
   unser elektrotechnisches Fachpersonal.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1E
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   14 ganztägige (ca. 8 Stunden) Unterweisungstermine, ca. 200-250
   einzelne Prüfungstermine unterschiedlicher Dauer als Erst- und als
   Wiederholungsprüfungen sowohl VdS- als auch Baurechtsprüfungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es sind nur Bieter (Prüfer und Unterweiser) zugelassen, die über die
   folgenden Anerkennungen verfügen:
   1) Anerkennung VdS-Zertifikat über die Anerkennung als
   Sachverständige/r zum Prüfen elektrischer Anlagen. Dem Inhaber der
   Anerkennung ist es gestattet, Prüfungen nach Klausel 3602 Elektrische
   Anlagen für die Feuerversicherung durchzuführen. Richtlinien für die
   Anerkennung von Sachverständigen zum Prüfen von elektrischen Anlagen
   ist die VdS 2228.
   2) Anerkennung als Prüf-Sachverständige/r, der die in Teil 1 der PrüfVO
   NRW benannten Voraussetzungen der Fachrichtung Elektrotechnik
   nachweislich voll erfüllt. Die Anerkennung muss die folgenden
   technischen Anlagen umfassen:
    Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen,
    Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
    elektrische Anlagen.
   3) Referenzen zu durchgeführten Seminaren, Schulungen oder
   Unterweisungen z. B. durch Flyerkopien, vergleichbare Unterlagen oder
   Links.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Anforderungen gemäß VgV § 45 Abs. 1) Nr. 1 für die letzten 3 Jahre und
   Nr. 3: Eigenerklärungen und Kopien der entsprechenden Dokumente, im
   Detail dem Anschreiben zu den Submissionsunterlagen zu entnehmen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Anforderungen gemäß VgV § 46 Abs. 3) Nr. 1: Eigenerklärungen und Kopien
   der entsprechenden Dokumente, im Detail dem Anschreiben zu den
   Submissionsunterlagen zu entnehmen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/06/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/06/2019
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Den Verdingungsunterlagen liegen bei: Angebotsschreiben (Formular),
   Leistungsverzeichnis als GAEB Datei, Leistungsverzeichnis (pdf),
   Eigenerklärung (Formular), Besondere Vertragsbedingungen, Hinweis an
   Bieter zur Abgabe elektronischer Angebote, Wichtiger Hinweis für Bieter
   (zur Vermeidung von Fehlern), Nichtbieter Rückinfo (Formular),
   Informationen zum Datenschutz, Einheitliche Europäische Eigenerklärung
   (Formular), Liste der Betriebsstellen inkl. Aufwandsabschätzung,
   Muster: Exceltabelle der Prüfergebnisse, Muster: Aufmaßzettel für die
   Leistungserfassung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
   Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
   per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
   auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
   des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
   134 Abs. 2 S. 3 GWB).
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S.
   1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2019
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   1. mailto:vergabeaw@niersverband.de?subject=TED
   2. http://www.niersverband.de/
   3. https://www.subreport.de/E63769537
   4. https://www.subreport.de/E63769537
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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