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Ausschreibung: Administrative Dienste im Gesundheitswesen - DE-Helgoland
Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung
Dokument Nr...: 242328-2019 (ID: 2019052409300616494)
Veröffentlicht: 24.05.2019
*
  DE-Helgoland: Administrative Dienste im Gesundheitswesen
   2019/S 100/2019 242328
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Helgoland
   Lung Wai 28
   Helgoland
   27498
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kersten Wagner-Cardenal
   Telefon: +49 40500360480
   E-Mail: [1]kwagner-cardenal@goerg.de
   Fax: +49 40500360444
   NUTS-Code: DEF09
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.helgoland.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGY2A7/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
   Dammtorstraße 12
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kersten Wagner-Cardenal
   Telefon: +49 40500360480
   E-Mail: [4]kwagner-cardenal@goerg.de
   Fax: +49 40500360444
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.goerg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGY2A7
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Managementleistungen für das Gesundheitszentrum auf Helgoland
   Referenznummer der Bekanntmachung: VV_02-2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75122000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zur Sicherstellung der haus ärztlichen Versorgung der Inselgemeinde
   Helgoland gründet die Gemeinde ein Ärztezentrum in kommunaler
   Trägerschaft. Die kaufmännische Geschäftsführung und Betriebsführung
   des Ärztezentrums soll als Dienstleistung über einen Managementvertrag
   gewährleistet werden, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
   Die Gemeinde Helgoland verfolgt mit dem Managementvertrag, der Gründung
   und dem Betrieb des Gesundheitszentrums folgende Ziele:
    Gewährleistung einer langfristigen und stabilen Geschäftsführung zum
   Auf- und Ausbau des Gesundheitszentrums auf Helgoland,
    Sicherstellung einer nachhaltigen bedarfsgerechten haus ärztlichen
   Versorgung der Bevölkerung und der Gäste,
    Attraktivierung von Helgoland für ärztliches und nicht ärztliches
   Personal und deren Familien,
    Bereitstellung moderner medizinischer Untersuchungsgeräte für
   umfassende haus ärztliche Diagnostik und Therapie sowie,
    Erreichung einer zumindest mittelfristig vollständigen Kostendeckung
   der Einrichtung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85100000
   79420000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF09
   Hauptort der Ausführung:
   Gesundheitszentrum Helgoland
   27498 Helgoland
   Der Auftragnehmer des Managementvertrages muss nicht zwingend seinen
   Sitz auf Helgoland nehmen; Einzelheiten siehe in den Vergabeunterlagen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des hier ausgeschriebenen Managementvertrages für das
   Gesundheitszentrum sind insbesondere folgende Leistungen:
    Betrieb, Leitung und Kontrolle des Tagesgeschäfts des
   Gesundheitszentrums unter Berücksichtigung der Patientenbelange im
   Sinne einer Optimierung der Versorgungsstruktur am Standort und des
   festgelegten Budgets,
    Stellung eines Geschäftsführers für die Gesellschaft des
   Gesundheitszentrums Helgoland,
    Aufbau- und Ablauforganisation des Gesundheitszentrums,
    Ressourcenmanagement (Personal, Räume, Ausstattung, Arbeitshilfen und
   Verbrauchsmaterialien),
    Planung, Steuerung und Überwachung des Leistungsabsatzes,
    Planung und Überwachung der Honorarabrechnung,
    Zulassungswesen,
    Finanzmanagement,
    Vertragswesen und Kooperationen,
    Risiko- und Chancenmanagement sowie
    Berichterstattung, Bekanntmachungen und Öffentlichkeitsarbeit.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die
   Kündigung nicht bis zum 30. Juni des jeweils laufenden Jahres
   ausgesprochen wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit
   (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde
   (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden
   Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser
   Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
   Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20 %
   (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
   Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2)
   genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der
   Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten
   Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der
   Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich
   der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden
   (Punkte)Skala/Notenstufen.
   Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu
   10 Bewertungspunkte vergeben:
    10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde hervorragend geeignet,
    8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde gut geeignet,
    6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde hinreichend geeignet,
    4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde ausreichend geeignet,
    2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde lediglich hinsichtlich
   einzelner Aspekte geeignet.
   Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer
   Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3
   P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der
   darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung
   eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen
   Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den
   Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung
   erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium
   mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert
   wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die
   Zuschlagskriterien.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Das Vertragswerk enthält Vertragsverlängerungsoptionen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1) Zu Ziffer II.2.10: Nebenangebote sind Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt
   vorbehalten;
   2) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
   allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
   abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Soweit unter Ziffer
   III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält
   sich die Gemeinde Helgoland das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
   (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder
   Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
   Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) sowie der Entwurf
   des Managementvertrages können auf der in Ziffer I.3) genannten
   Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der
   Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
   Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
   die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
   der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit
   ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
   Unterlagen vorzulegen:
   PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,
   124 GWB) gemäß § 48 VgV.
   PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand,
   Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B.
   Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit Darstellung der
   Gesellschafts-und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur
   zuständigen Niederlassung.
   PL3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer branchenüblichen
   Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, für Personenschäden sowie
   für sonstige Schäden/Sachschäden. Sofern Bewerber über keine
   entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag
   verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der
   Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
   nachweisen.
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte
   Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf
   gesondertes Verlangen vor.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre
   existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des
   Bestehens anzugeben;
   WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit
   den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Tätigkeit im
   Gesundheitswesen, insbesondere in der Versorgung von Patienten sowie
   Erfahrungen im Management von Gesundheitszentren oder im
   Gesundheitswesen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende
   Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft.
   Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den
   Bewerber einzuholen.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
   nachweisen.
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte
   Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf
   gesondertes Verlangen vor.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
   maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung nach
   Tätigkeiten bzw. Qualifikation) in den letzten 3 Jahren. Falls der
   Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für
   den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
   TL2. Referenzen mit Angaben über die Ausführung von vergleichbaren
   Leistungen. Vergleichbar sind Referenzen mit Erfahrungen im
   Gesundheitswesen, insbesondere in der Versorgung von Patienten sowie
   Erfahrungen im Management von Gesundheitszentren oder im
   Gesundheitswesen. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den
   Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte
   reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie
   diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem
   Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzprojekte können innerhalb der
   letzten 3 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
   Die Referenzprojekte dürfen noch laufen. Im Fall von
   Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann
   in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
   Referenzauftraggeber verlangen.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben nach
   TL1 und TL2 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter (bei
   Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im Laufe des
   Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur
   Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein
   abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen
   beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden;
   2) Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung
   hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf
   Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im
   EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland
   erbringen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
   in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
   Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe
   des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens
   der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese
   Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
   veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
   der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
   wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
   Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
   2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
   Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum
   17.6.2019 über die Kommunikationsfunktion der elektronischen
   Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt
   werden. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, später eingehende
   Fragen nicht zu beantworten;
   3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
   dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
   vorbehalten;
   4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte
   Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
   Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die
   Gemeinde Helgoland keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es
   jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu
   bearbeiten und neu hochzuladen;
   5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen
   zulassen;
   6) Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
   Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind 
   soweit rechtlich zulässig  ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
   Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
   7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der
   Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
   ausgegeben;
   8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
   Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Anfang
   Juli 2019 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den
   Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in
   Hamburg stattfinden.
   9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
   Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
   und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
   Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits
   wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens
   verwenden;
   10) Zur Verfahrensstruktur: Es ist beabsichtigt, den maximal 5
   ausgewählten Bietern zu Beginn des Verhandlungsverfahrens u. a. den
   Vertragsentwurf mit der Leistungsbeschreibung zukommen zu lassen. Auf
   dieser Grundlage erstellen die ausgewählten Bieter ihr erstes Angebot,
   über das sodann im Rahmen der Verhandlungsgespräche verhandelt werden
   wird.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGY2A7
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Technologie
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Fax: +49 4319884702
   Internet-Adresse:
   [7]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 134 Abs. 2 GWB  Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an,
    das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/05/2019
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   5. http://www.goerg.de/
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGY2A7
   7. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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