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Ausschreibung: Münzronden - DE-Berlin
Münzronden
Dokument Nr...: 241781-2019 (ID: 2019052409173716012)
Veröffentlicht: 24.05.2019
*
  DE-Berlin: Münzronden
   2019/S 100/2019 241781
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesverwaltungsamt (BVA)
   DGZ-Ring 12
   Berlin
   13086
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert
   oder Vertreter im Amt
   Telefon: +49 228-99358681398
   E-Mail: [1]Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de
   Fax: +49 228-99358681645
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bva.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=259740
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=259740
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Herstellung und Lieferung von 100-EUR-Goldmünzronden
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-187/19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   44451000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Herstellung und Lieferung von 100-EUR-Goldmünzronden.
   Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   44451000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Prägestätten in München, Stuttgart, Karlsruhe, Berlin und Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag
   zur Herstellung und Lieferung von 150 000 Stück (zzgl. der vom
   Auftragnehmer zu liefernden 5-prozentige Mehrmenge sowie der
   Musterronden, für die kein Goldausgleich durch den Auftraggeber
   erfolgt)  wobei die garantierte Liefermenge mindestens 80 000
   Goldronden (zuzüglich der 5-prozentigen Mehrmenge von 4 000 Stück und
   der 500 Musterronden, für die kein Goldausgleich durch den Auftraggeber
   erfolgt) beträgt, vergeben.
   Die Aufteilung der vom Auftraggeber beauftragten Goldrondenmenge (dies
   betrifft sowohl die Mindest- als auch die Optionsmenge  sofern
   letztere vom Auftraggeber beauftragt wird) auf die Münzstätten Berlin,
   München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg hat gleichmäßig zu erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2019
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Für die Jahre 2021 und 2022 können durch den Auftraggeber einseitig
   Optionen bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 300 000 Stück (ohne die
   vom Auftragnehmer zu liefernde 5-prozentige Mehrmenge sowie
   Musterronden) wahrgenommen werden. Die zu liefernden Rondenmengen
   (eines ersten Lieferauftrages) für die Jahre 2021 und 2022  sofern
   Optionen vom Auftraggeber wahrgenommen werden  werden dem
   Auftragnehmer spätestens bis Ende des Vorjahres mitgeteilt.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben:
   Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer,
   Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische
   Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen,
   ggf. weitere Angaben;
   2) Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der
   Bewerbunsgbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen
   nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link
   online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit
   selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum
   Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe
   nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen
   Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
   Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine
   gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder
   Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des
   Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und
   § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
   bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des
   Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte
   Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält
   sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von
   ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen
   sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das
   jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der
   natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der
   wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben
   nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder
   vergleichbarer Unterlagen;
   3) Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern
   eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des
   EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
   (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines
   Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie
   oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als
   6 Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein
   anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
   zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
   Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
   Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen
   (Eignungsleihe) bzw. sollen andere Unternehmen Teile der Leistung
   ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese
   Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen
   Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die
   Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der
   Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
   Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016).
   Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen
   inhaltlich entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich
   des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten
   drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung,
    Aktuelle Bankauskunft zum Nachweis geordneter finanzieller
   Verhältnisse, ausgestellt von der Bank.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringen.
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der
   Bietergemeinschaft wird in Summe der Angaben aller Mitglieder der
   Bietergemeinschaft beurteilt. Beruft sich ein Bieter oder eine
   Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens (insb. Nachunternehmer) sind die Nachweise auch für diese
   Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen
   Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der
   Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur
   Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen
   Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei
   Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer-
   bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten
   Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug
   auf die Herstellung von Münzronden,
    Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss
   ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte
   das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere
   hinsichtlich der Herstellung von Münzronden,
    Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
   nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den
   Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer
   akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2019) in Kopie,
    Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden
   sollen (Eigenerklärung).
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter
   der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche
   Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die
   konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige
   konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der
   Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die
   konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden
   (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis
   der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7
   der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für
   die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016).
   Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen
   inhaltlich entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015
   in Bezug auf den Herstellungsprozess,
    Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/07/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/07/2019
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Es ist erforderlich, sich unter [5]Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de
   unter Angabe Ihres Firmennamens und Benennung eines Ansprechpartners
   bzw. Vertreters im Vergabeverfahren, einschließlich dessen
   Kontaktdaten, zu registrieren,
   2) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die
   bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten
   lesbar bei vorstehend genannter E-Mailadresse eingegangen sind.
   Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die
   Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende
   Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt,
   3) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft,
   zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen
   und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten
   anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der
   Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des
   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in
   Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung
   erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
   Im Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser
   Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der
   Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall
   auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis
   der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann
   (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise
   nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung
   stehen,
   4) Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen
   (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst
   Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der
   Firmenstempel aufzubringen, alle Seiten sind zu paraphieren,
   5) Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis,
   6) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen,
   die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche
   Übersetzung beizufügen!
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-9499163
   E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs.
   3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2019
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   1. mailto:Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bva.bund.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=259740
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=259740
   5. mailto:Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de?subject=TED
   6. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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