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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Berlin
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 237370-2019 (ID: 2019052209295911466)
Veröffentlicht: 22.05.2019
*
DE-Berlin: Werbe- und Marketingdienstleistungen
2019/S 98/2019 237370
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit kurz BIG direkt gesund
Marktgrafenstr. 62
Berlin
10969
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle BIG direkt gesund
E-Mail: [1]ausschreibungen@big-direkt.de
NUTS-Code: DE3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.big-direkt.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E48679153
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Social Media
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
BIG direkt gesund ist Deutschlands erste Direktkrankenkasse. Wir haben
den Anspruch, einfach, verständlich und auf Augenhöhe zu informieren
und mit Interessierten wie Versicherten in den Dialog zu treten. Die
BIG ist derzeit auf folgenden Plattformen vertreten: big-direkt.de,
facebook.com/BIG, insta-gram.com/bigdirektgesund, twitter.com/BIG und
youtube.com/BIG. Für uns als Direktkrankenkasse haben die Online-Kanäle
zusammen mit Telefonie und E-Mail einen besonders hohen Stellenwert.
Die Kommunikation ist grundsätzlich bundesweit ausgerichtet. Dabei hat
BIG direkt gesund als Direktanbieter den Anspruch, Marktführer in
digitalen Medien zu sein und auch zukünftig durch Unterstützung seiner
Dienstleister das Direktprinzip in Bezug auf künftige Markt- und
Medienentwicklung erfolgreich und innovativ zu interpretieren.
Für die Betreuung und die Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle
sucht die BIG ab 1.10.2019 einen neuen Vertragspartner.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
BIG direkt gesund ist Deutschlands erste Direktkrankenkasse. Wir haben
den Anspruch, einfach, verständlich und auf Augenhöhe zu informieren
und mit Interessierten wie Versicherten in den Dialog zu treten. Die
BIG ist derzeit auf folgenden Plattformen vertreten: big-direkt.de,
facebook.com/BIG, insta-gram.com/bigdirektgesund, twitter.com/BIG und
youtube.com/BIG. Für uns als Direktkrankenkasse haben die Online-Kanäle
zusammen mit Telefonie und E-Mail einen besonders hohen Stellenwert.
Die Kommunikation ist grundsätzlich bundesweit ausgerichtet. Dabei hat
BIG direkt gesund als Direktanbieter den Anspruch, Marktführer in
digitalen Medien zu sein und auch zukünftig durch Unterstützung seiner
Dienstleister das Direktprinzip in Bezug auf künftige Markt- und
Medienentwicklung erfolgreich und innovativ zu interpretieren.
Für die Betreuung und die Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle
sucht die BIG ab 1.10.2019 einen neuen Vertragspartner.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat 2 Mal die Möglichkeit, den Vertrag durch
einseitige Erklärung um jeweils ein Jahr zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate), Eigenerklärung gemäß Anlage
Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB.
allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anlage Eigenerklärung Umsatz entsprechend den Anforderungen, die sich
aus der Anlage.
Eigenerklärung Umsatz ergeben.
allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anlage Referenzliste des Unternehmens entsprechend den Anforderungen,
die sich aus der Anlage.
Referenzliste des Unternehmens.
allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Der Bewerber hat mit seinem Angebot 3 Referenzaufträge nachzuweisen;
b) Alle Referenzaufträge müssen auf dem deutschsprachigen Markt
umgesetzt sein;
c) Bei allen Referenzaufträgen darf die Beendigung bei Ablauf der
Angebotsfrist nicht länger als 2 Jahre zurückliegen;
d) Eine Referenz muss die Konzeption und Umsetzung von Social Media
Strategien auf Facebook" beinhalten, eine Referenz die Konzeption und
Umsetzung von Social Media Strategien auf instagram und die dritte die
Konzeption und Umsetzung einer Social Media-Werbekampagne";
e) Einer der beiden Referenzauftraggeber der beiden ersten genannten
Referenzen muss eine öffentliche Behörde sein oder aus der Finanz- oder
Versicherungsdienstleistungsbranche kommen, für den anderen
Referenzauftraggeber gibt es diesbezüglich keine Vorgaben; und Referenz
1 und 2 müssen unterschiedliche Auftraggeber haben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/06/2019
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über
das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne
Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum
download bereitgestellt, siehe oben unter I.3).
Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter
der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter [4]www.subreport.de
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich
über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine
vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf.
einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal
subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die
Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen
nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben.
Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur
Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499163
Internet-Adresse:
[5]http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.htm
l
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen.
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen.
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in.
Textform zu informieren. (...);
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen Werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10.
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den.
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(...).
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und 3 der Vertrag nicht vor Ablauf einer
Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Abgeschlossen wurde. (...).
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein (...).
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe oben Ziff. VI.4.1)
Bonn
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2019
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References
1. mailto:ausschreibungen@big-direkt.de?subject=TED
2. http://www.big-direkt.de/
3. https://www.subreport.de/E48679153
4. http://www.subreport.de/
5. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
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