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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Berlin
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 237370-2019 (ID: 2019052209295911466)
Veröffentlicht: 22.05.2019
*
  DE-Berlin: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2019/S 98/2019 237370
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   BundesInnungskrankenkasse Gesundheit kurz BIG direkt gesund
   Marktgrafenstr. 62
   Berlin
   10969
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle BIG direkt gesund
   E-Mail: [1]ausschreibungen@big-direkt.de
   NUTS-Code: DE3
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.big-direkt.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E48679153
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Social Media
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   BIG direkt gesund ist Deutschlands erste Direktkrankenkasse. Wir haben
   den Anspruch, einfach, verständlich und auf Augenhöhe zu informieren
   und mit Interessierten wie Versicherten in den Dialog zu treten. Die
   BIG ist derzeit auf folgenden Plattformen vertreten: big-direkt.de,
   facebook.com/BIG, insta-gram.com/bigdirektgesund, twitter.com/BIG und
   youtube.com/BIG. Für uns als Direktkrankenkasse haben die Online-Kanäle
   zusammen mit Telefonie und E-Mail einen besonders hohen Stellenwert.
   Die Kommunikation ist grundsätzlich bundesweit ausgerichtet. Dabei hat
   BIG direkt gesund als Direktanbieter den Anspruch, Marktführer in
   digitalen Medien zu sein und auch zukünftig durch Unterstützung seiner
   Dienstleister das Direktprinzip in Bezug auf künftige Markt- und
   Medienentwicklung erfolgreich und innovativ zu interpretieren.
   Für die Betreuung und die Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle
   sucht die BIG ab 1.10.2019 einen neuen Vertragspartner.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   BIG direkt gesund ist Deutschlands erste Direktkrankenkasse. Wir haben
   den Anspruch, einfach, verständlich und auf Augenhöhe zu informieren
   und mit Interessierten wie Versicherten in den Dialog zu treten. Die
   BIG ist derzeit auf folgenden Plattformen vertreten: big-direkt.de,
   facebook.com/BIG, insta-gram.com/bigdirektgesund, twitter.com/BIG und
   youtube.com/BIG. Für uns als Direktkrankenkasse haben die Online-Kanäle
   zusammen mit Telefonie und E-Mail einen besonders hohen Stellenwert.
   Die Kommunikation ist grundsätzlich bundesweit ausgerichtet. Dabei hat
   BIG direkt gesund als Direktanbieter den Anspruch, Marktführer in
   digitalen Medien zu sein und auch zukünftig durch Unterstützung seiner
   Dienstleister das Direktprinzip in Bezug auf künftige Markt- und
   Medienentwicklung erfolgreich und innovativ zu interpretieren.
   Für die Betreuung und die Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle
   sucht die BIG ab 1.10.2019 einen neuen Vertragspartner.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin hat 2 Mal die Möglichkeit, den Vertrag durch
   einseitige Erklärung um jeweils ein Jahr zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate), Eigenerklärung gemäß Anlage
   Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB.
    allgemeine Hinweise:
   a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen;
   b) für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
   Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
   c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
   auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
   werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Anlage Eigenerklärung Umsatz entsprechend den Anforderungen, die sich
   aus der Anlage.
   Eigenerklärung Umsatz ergeben.
    allgemeine Hinweise:
   a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen;
   b) für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
   Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
   c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
   auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
   werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Anlage Referenzliste des Unternehmens entsprechend den Anforderungen,
   die sich aus der Anlage.
   Referenzliste des Unternehmens.
    allgemeine Hinweise:
   a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen;
   b) für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
   Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
   c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
   auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
   werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a) Der Bewerber hat mit seinem Angebot 3 Referenzaufträge nachzuweisen;
   b) Alle Referenzaufträge müssen auf dem deutschsprachigen Markt
   umgesetzt sein;
   c) Bei allen Referenzaufträgen darf die Beendigung bei Ablauf der
   Angebotsfrist nicht länger als 2 Jahre zurückliegen;
   d) Eine Referenz muss die Konzeption und Umsetzung von Social Media
   Strategien auf Facebook" beinhalten, eine Referenz die Konzeption und
   Umsetzung von Social Media Strategien auf instagram und die dritte die
   Konzeption und Umsetzung einer Social Media-Werbekampagne";
   e) Einer der beiden Referenzauftraggeber der beiden ersten genannten
   Referenzen muss eine öffentliche Behörde sein oder aus der Finanz- oder
   Versicherungsdienstleistungsbranche kommen, für den anderen
   Referenzauftraggeber gibt es diesbezüglich keine Vorgaben; und Referenz
   1 und 2 müssen unterschiedliche Auftraggeber haben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/06/2019
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über
   das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne
   Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum
   download bereitgestellt, siehe oben unter I.3).
   Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter
   der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter [4]www.subreport.de
   Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich
   über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine
   vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf.
   einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal
   subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die
   Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen
   nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben.
   Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur
   Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 2289499163
   Internet-Adresse:
   [5]http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.htm
   l
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen.
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber
   haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
   über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
   über die Gründe der vorgesehenen.
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in.
   Textform zu informieren. (...);
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen Werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10.
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den.
   Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (...).
   § 135 Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und 3 der Vertrag nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
   Abgeschlossen wurde. (...).
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein (...).
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach.
   § 135 Absatz 1 Nummer 2.
   § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe oben Ziff. VI.4.1)
   Bonn
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2019
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   1. mailto:ausschreibungen@big-direkt.de?subject=TED
   2. http://www.big-direkt.de/
   3. https://www.subreport.de/E48679153
   4. http://www.subreport.de/
   5. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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