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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Sanitäreinrichtungen
Dokument Nr...: 235102-2019 (ID: 2019052109494109116)
Veröffentlicht: 21.05.2019
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  DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2019/S 97/2019 235102
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden  Württemberg
   Presselstraße 19
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY2YG/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY2YG
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und
   Gesundheitszentrum in Pforzheim-Ingenieurleistungen HLS
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-05-17-BW-SPE
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Neubau eines
   Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und Gesundheitszentrum an
   zentraler Stelle in Pforzheim zu errichten.
   Es sind Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung,
   Planungsleistungen gemäß Anlage 15 zu §§ 55 und 56 der HOAI 2013 für
   die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1,2,3 und 8 zunächst
   für LPH 1-3 der HOAI 2013:
    Anlagengruppe 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
    Anlagengruppe 2) Wärmeversorgungsanlagen,
    Anlagengruppe 3) Lufttechnische Anlagen,
    Anlagengruppe 8) Gebäudeautomation (MSR-Technik)
   zu vergeben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000
   42512300
   39715300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   AOK Baden  Württemberg
   Presselstraße 19
   70191 Stuttgart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die Planung und den Betrieb des Gebäudes sind insbesondere bei den
   technischen Anlagen folgende Ziele hinsichtlich der Energie und
   Nachhaltigkeit zu berücksichtigen:
    Sicherstellung eines geringen Energiebedarfs (Gebäude,
   Anlagentechnik),
    Optimierung der Tageslichtnutzung,
    sehr gute akustische Raumeigenschaften und Sprachverständlichkeit,
    Schaffung eines fördernden Raumklimas hinsichtlich Luftqualität,
    Kosteneffizienz bei Baukosten,
    Minimierung der Betriebskosten,
    Reduktion von Immissionen und Emissionen,
    klimatische Zonierung der Nutzungsbereiche,
    gute thermische Qualität und Fugendichtheit,
    wärmebrückenoptimierte Konstruktionen der Gebäudehülle,
    kompakte Bauweise.
   Die Kosten der einzelnen Anlagengruppen und die jeweiligen Honorarzonen
   (Mindestsatz) teilen sich danach wie folgt auf:
    Anlagengruppe 1  Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen:
   Rd. 450 000 EUR; Hz. II Mindestsatz.
    Anlagengruppe 2  Wärmeversorgungsanlagen:
   Rd. 1 228 000 EUR; Hz. II Mindestsatz.
    Anlagengruppe 3  Lufttechnische Anlagen:
   Rd. 572 000 EUR; Hz. II Mindestsatz.
    Anlagengruppe 8  Gebäudeautomation (MSR-Technik):
   450 000 EUR; Hz. II Mindestsatz.
   Es sind zunächst die Leistungsphasen 1-3 gemäß Anlage 15 HOAI voll
   umfänglich zu erbringen. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 kann
   erst nach der Genehmigung durch die Aufsicht erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet
   voraussichtlich im Dezember 2024, spätestens jedoch mit Abnahme der
   Leistungsphase 8.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1) Umsatz:
   Angabe des jeweils innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre erwirtschafteten Jahresumsatzes des Bewerbers/des
   Mitglieds der Bewerbergemeinschaft.
   2) Referenzen:
   Bewertet werden die Referenzen des Bewerbers mit Fertigstellung
   innerhalb der letzten 5 Jahre über mit dem vorliegenden Auftrag
   vergleichbare Leistungen. Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal
   10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten
   Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 30
   Punkte erreicht werden. Für die Bewertung gelten folgende Regeln:
    die Referenz muss Fachplanungsleistungen TGA für die Anlagengruppen
   1, 2, 3 und 8 (hier: MSR) nach der HOAI mit anrechenbaren Kosten (KG
   400) in Höhe von mindestens 200 000 EUR je Anlagengruppe umfassen (2
   Punkte).
   Weitere Punkte werden wie folgt vergeben:
    die Planungsleistung umfasst mindestens 6 Leistungsphasen innerhalb
   der Leistungsphase 1 bis 8 der HOAI (2 Punkte),
    die Planungsleistung wurde für einen Neubau erbracht (2 Punkte),
    die Planungsleistung wurde termin- und kostengerecht durchgeführt (1
   Punkt),
    die Planungsleistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber
   erbracht (1 Punkt),
    die Planungsleistung beinhaltet Brandschutz (1 Punkt),
    die Planungsleistung beinhaltet Arbeitsschutz (1 Punkt).
   Der Bewerber hat die Referenz in Form einer Eigenerklärung vorzulegen,
   die folgende Angaben beinhalten muss: Leistungszeitraum, Auftragswert,
   Auftraggeber sowie eine kurze Erläuterung des Leistungsinhalts. Der
   Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den
   jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
   Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte erzielen,
   werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
   3) Anzahl der Mitglieder im Projektteam:
   Bewertet wird die vom Bewerber angegebene Anzahl der Mitglieder des
   Projektteams mit der Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbar,
   z. B. staatlich geprüfter Techniker), deren Einsatz der Bewerber bei
   der Leistungserbringung vornehmen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter
   bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren
   arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche
   beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden
   in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30
   Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften).
   4) Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl:
   Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des
   Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2016, 2017,
   2018). Die Anzahl der sozialpflichtig beschäftigten Mitarbeiter bezieht
   sich auf Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte so wie in Ziffer 2
   angegeben berücksichtigt werden.
   Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen
   verwiesen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärung zur Eintragung in das einschlägige
   Berufs-/Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des
   Mitglieds der Bietergemeinschaft;
   2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3
   Geschäftsjahren;
   2) Erklärung über das Vorhandensein einer aktuellen Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung bzw. den Nachweis einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme
   für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und für sonstige
   Schäden (Sach- und Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der
   Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen) in Höhe von
   mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Referenzen/
   Bewertet werden die Referenzen des Bewerbers mit Fertigstellung
   innerhalb der letzten 5 Jahre über mit dem vorliegenden Auftrag
   vergleichbare Leistungen. Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal
   10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten
   Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 30
   Punkte erreicht werden. Für die Bewertung gelten folgende Regeln:
    die Referenz muss Fachplanungsleistungen TGA für die Anlagengruppen
   1, 2, 3 und 8 (hier: MSR) nach der HOAI mit anrechenbaren Kosten (KG
   400) in Höhe von mindestens 200 000 EUR je Anlagengruppe umfassen (2
   Punkte).
   Weitere Punkte werden wie folgt vergeben:
    die Planungsleistung umfasst mindestens 6 Leistungsphasen innerhalb
   der Leistungsphase 1 bis 8 der HOAI (2 Punkte),
    die Planungsleistung wurde für einen Neubau erbracht (2 Punkte),
    die Planungsleistung wurde termin- und kostengerecht durchgeführt (1
   Punkt),
    die Planungsleistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber
   erbracht (1 Punkt),
    die Planungsleistung beinhaltet Brandschutz (1 Punkt),
    die Planungsleistung beinhaltet Arbeitsschutz (1 Punkt).
   Der Bewerber hat die Referenz in Form einer Eigenerklärung vorzulegen,
   die folgende Angaben beinhalten muss: Leistungszeitraum, Auftragswert,
   Auftraggeber sowie eine kurze Erläuterung des Leistungsinhalts. Der
   Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den
   jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
   Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte erzielen,
   werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
   2) Anzahl der Mitglieder im Projektteam:
   Bewertet wird die vom Bewerber angegebene Anzahl der Mitglieder des
   Projektteams mit der Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbar,
   z. B. staatlich geprüfter Techniker), deren Einsatz der Bewerber bei
   der Leistungserbringung vornehmen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter
   bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren
   arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche
   beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden
   in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30
   Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften):
    Mitgliederanzahl größer bzw. gleich: 3 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) =
   15 Punkte,
    Mitgliederanzahl gleich: 2 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 10 Punkte,
    Mitgliederanzahl gleich: 1 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 5 Punkte,
    Mitgliederanzahl 0 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte): 0 Punkte.
   3) Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl:
   Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des
   Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2016, 2017,
   2018). Die Anzahl der sozialpflichtig beschäftigten Mitarbeiter bezieht
   sich auf Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte so wie in Ziffer 2
   angegeben berücksichtigt werden.
    durchschnittliche Beschäftigtenzahl größer bzw. gleich: 8 Mitarbeiter
   (Vollzeitkräfte) = 15 Punkte,
    durchschnittliche Beschäftigtenzahl 5 bis 7 Mitarbeiter
   (Vollzeitkräfte) = 10 Punkte,
    durchschnittliche Beschäftigtenzahl 2 bis 4 Mitarbeiter
   (Vollzeitkräfte) = 5 Punkte,
    durchschnittliche Beschäftigtenzahl weniger als 2 Mitarbeiter
   (Vollzeitkräfte): 0 Punkte.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1.) Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte
   erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zur Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistung müssen die
   Projektleiter, Mitarbeiter die über die Berufsqualifikation Ingenieur
   (oder vergleichbar, z. B. staatlich geprüfter Techniker) verfügen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Erklärung über die Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz-
   LTMG).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/06/2019
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY2YG.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2019
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References
   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY2YG/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY2YG
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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