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Ausschreibung: Informationssysteme und Server - DE-Berlin
Informationssysteme und Server
Dokument Nr...: 234610-2019 (ID: 2019052109380608688)
Veröffentlicht: 21.05.2019
*
DE-Berlin: Informationssysteme und Server
2019/S 97/2019 234610
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts,
Zentraler Einkauf
Ringbahnstr. 96
Berlin
12103
Deutschland
Telefon: +49 3075922717
E-Mail: [1]oliver.schulze@bsr.de
Fax: +49 3075922781
NUTS-Code: DE3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bsr.de/8248.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nach- und Neulizenzierung VMware inkl. Wartung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48800000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Nach- und Neulizenzierung VMware inkl. Wartung für 5 Jahre
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Nach- und Neulizenzierung VMware inkl. Wartung für 5 Jahre
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4 liegt eine Ausnahmefall
nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Auf Grund der bestehenden Systemlandschaft der BSR ist eine
herstellerneutrale Ausschreibung nicht möglich. Die Vergabe an Dell
minimiert die zeitlichen und technischen Risiken für die BSR.
Darüber hinaus wird die Wartung des noch laufenden ELA Vertrages mit
der EMC/Dell in den neuen Vertrag zeitlich angepasst integriert, so
dass es für die komplette Wartung einen einheitlichen Endzeitpunkt
gibt.
Der Direktvertrag mit der Dell GmbH (Lizenzgeber/Urheber) ist die
Lösung für die BSR, um bei der Erneuerung und Erweiterung der
Systemlandschaft erwartete Wartungs- und Supportlücken durch direkten
Zugang zum Lizenzgeber auszuschließen. Daher ist eine Vergabe im
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb geplant.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
ELA VMware
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
17/05/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DELL GmbH
Unterschweinstiege 10
Frankfurt am Main
60549
Deutschland
NUTS-Code: DE
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass es
sich bei dem Datum zu V.2.1 um das heutige Datum handelt, da technisch
keine späteren Daten zugelassen werden. Der Abschluss des Vertrages
erfolgt erst 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (gem.
§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Berlin
10825
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2019
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References
1. mailto:oliver.schulze@bsr.de?subject=TED
2. http://www.bsr.de/8248.html
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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