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Ausschreibung: Informationssysteme und Server - DE-Berlin
Informationssysteme und Server
Dokument Nr...: 234610-2019 (ID: 2019052109380608688)
Veröffentlicht: 21.05.2019
*
  DE-Berlin: Informationssysteme und Server
   2019/S 97/2019 234610
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts,
   Zentraler Einkauf
   Ringbahnstr. 96
   Berlin
   12103
   Deutschland
   Telefon: +49 3075922717
   E-Mail: [1]oliver.schulze@bsr.de
   Fax: +49 3075922781
   NUTS-Code: DE3
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bsr.de/8248.html
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Entsorgung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Nach- und Neulizenzierung VMware inkl. Wartung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48800000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Nach- und Neulizenzierung VMware inkl. Wartung für 5 Jahre
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nach- und Neulizenzierung VMware inkl. Wartung für 5 Jahre
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4 liegt eine Ausnahmefall
   nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Auf Grund der bestehenden Systemlandschaft der BSR ist eine
   herstellerneutrale Ausschreibung nicht möglich. Die Vergabe an Dell
   minimiert die zeitlichen und technischen Risiken für die BSR.
   Darüber hinaus wird die Wartung des noch laufenden ELA Vertrages mit
   der EMC/Dell in den neuen Vertrag zeitlich angepasst integriert, so
   dass es für die komplette Wartung einen einheitlichen Endzeitpunkt
   gibt.
   Der Direktvertrag mit der Dell GmbH (Lizenzgeber/Urheber) ist die
   Lösung für die BSR, um bei der Erneuerung und Erweiterung der
   Systemlandschaft erwartete Wartungs- und Supportlücken durch direkten
   Zugang zum Lizenzgeber auszuschließen. Daher ist eine Vergabe im
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb geplant.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   ELA VMware
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   17/05/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   DELL GmbH
   Unterschweinstiege 10
   Frankfurt am Main
   60549
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass es
   sich bei dem Datum zu V.2.1 um das heutige Datum handelt, da technisch
   keine späteren Daten zugelassen werden. Der Abschluss des Vertrages
   erfolgt erst 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (gem.
   § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Berlin
   10825
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB (Unwirksamkeit):
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
   Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2019
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