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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen - DE-Hofheim am Taunus
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Dokument Nr...: 410257-2018 (ID: 2018092009153376364)
Veröffentlicht: 20.09.2018
*
DE-Hofheim am Taunus: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2018/S 181/2018 410257
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Am Kreishaus 1-5
Hofheim am Taunus
65719
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbau- und Liegenschaftsamt, Amt 66
Telefon: +49 6192201-6142
E-Mail: [1]hochbau@mtk.org
Fax: +49 6192201-6801
NUTS-Code: DE71A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.mtk.org
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4065-776
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Submissionsstelle Amt 63
Am Kreishaus 1-5
Hofheim am Taunus
65719
Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle Amt 63
Telefon: +49 6192201-0
E-Mail: [4]hochbau@mtk.org
NUTS-Code: DE71A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.mtk.org
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung der Steinbergschule, 65719 Hofheim, Dienstleistungsauftrag
Technische Ausrüstung TGA I, § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 8 §
53 HOAI
Referenznummer der Bekanntmachung: 4065/776
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71321000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen
Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI):
1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2) Wärmeversorgungsanlagen;
3) Lufttechnische Anlagen und 8. Gebäudeautomation. Es ist
beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u.
Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem
Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme
weiterer Leistungen einzeln oder im Ganzen der Leistungsphasen 4-9
nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf
Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca.
970 000 EUR.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A
Hauptort der Ausführung:
65719 Hofheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen
Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI):
1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2) Wärmeversorgungsanlagen;
3) Lufttechnische Anlagen und 8. Gebäudeautomation. Es ist
beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u.
Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem
Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme
weiterer Leistungen einzeln oder im Ganzen der Leistungsphasen 4-9
nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf
Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Der in den 70-ziger Jahren errichtete Schulkomplex besteht aus einem
zweigeschossigen vollunterkellertem Hauptgebäude (UG; EG; OG) in dem
die Klassenzimmer und die Verwaltung untergebracht sind. Weiterhin
befinden sich auf dem Gelände eine Sporthalle, ein temporärer
Klassentrakt in Containerbauweise, der nach Fertigstellung der
Erweiterung wieder zurückgebaut wird und ein eingeschossiges
Betreuungsgebäude, das mit in die Planung einbezogen werden soll. Die
Bruttogeschossfläche des Hauptgebäudes beträgt 2 020 m^2. Die Schule
soll gemäß Raumprogramm um rund 1 325 m^2 Hauptnutzfläche erweitert
werden. Die Erweiterung beinhaltet: 6 Klassenräume, 3 Gruppenräume, 1
Musikraum, PC-Raum sowie ein Mehrzweckraum/Schülerbibliothek, der
Ganztagesbereich mit insgesamt 810 m^2 für Küche, Mensa sowie
Betreuungsräume. Die Nebennutz- und Technikflächen sind entsprechend
den Anforderungen in der Planung zu berücksichtigen. Das Gebäude soll
behindertengerecht und in Passivhausweise errichtet werden. Dabei
beträgt der Anteil des Umbaus ca. 10 % der Gesamtmaßnahme. Hinweis:
Umbau erfolgt im laufenden Betrieb. Um den Betrieb weiterhin zu
ermöglichen, ist es erforderlich im ersten Schritt die Erweiterung zur
errichten und im Nachgang die Räume im Bestand umzubauen. Die
Wärmeversorgung der Gebäude aus der Sporthalle erfolgt derzeit und auch
zukünftig über einen Nahwärmeverbund. Der Altbau verfügt über eine
Einzelraumregelung, die von einer übergeordneten Gebäudeleittechnik
geregelt wird. Die auf einen geringen Energiebedarf ausgerichtete
Ganztagsbetreuung in Passivhausweise soll unter anderem den
Anforderungen der Raumluftqualität, der thermischen Behaglichkeit und
der Raumlufthygiene entsprechen. Zur Absicherung der zuvor genannten
Qualitäten sind Techniken, die den a. a. R. d. T entsprechend
vorzusehen. Die Schulen im Main-Taunus-Kreis sind mit
Gefahrenmeldeanlagen (BMA, SAA und Sicherheitsbeleuchtung)
flächendeckend zur Abwehr von Gefahren für das Leben und für Sachwerte
ausgestattet und entsprechen den aktuellen Normen. Alle Gebäude
erhalten eine strukturierte Verkabelung für die Datenübertragung der
Gebäudeleittechnik, der Fernmeldeanlagen, der Gefahrenmeldeanlagen, dem
Internet und der Übertragung von Daten aus dem WLAN-Netz.
Zeitlicher angedachter Ablauf: Planungsbeginn im Herbst 2018
Baubeginn Sommer 2019 Fertigstellung Neubau im Winter 2020
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 28
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 5
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund
von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr.
7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die
Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 14) und
bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
Wichtung und Wertung:
Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen(Gewichtung 10 %): der
angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den
zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 115 T EUR)
bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1,
Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4,
Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen
(Gewichtung 5 %): die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre
wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro
Jahr (MB/a = 1) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1,
MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5 MB/a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >=
3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): die Bewertung
erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt
vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die
Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus
der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 =
2, AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5,
Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung
analog Nr. 10,
Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 15 %): die Bewertung
erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar
sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit
orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der
Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe
der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3
= 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
Nr. 13 Referenzschreiben (Gewichtung 20 %): die Bewertung erfolgt
quantitativ (Anzahl) über die positiven spezifischen Referenzschreiben
der Auftraggeber zu den Nr. 12 entsprechenden Referenzen; (Anzahl
positiver Referenzschreiben (ARS)). Wertung nach Schlüssel ARS = 1 = 1,
ARS = 2 = 2, ARS = 3 = 3, ARS = 4 = 4, ARS > 4 = 5,
Nr. 14 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): die
Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen
verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird
qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur
sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass
nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass
mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe
Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe
Qualität erwartet werden kann = 5.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der
Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen einzeln
oder im Ganzen der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu
übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen
besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte
Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch
die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55
u. Anlage 15 HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach
§ 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind:
Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des
Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen
und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die
Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV)
(Ausschlusskriterium);
4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: die Bewerbergemeinschaft hat
mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und
der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
haften (Ausschlusskriterium).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - in Kopie mit
Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5
Mio. EUR für Sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die
entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage
einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende
Deckung verfügbar sein wird. !!! Der Nachweis bzw. die Zusage der
Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein !!!
(Ausschlusskriterium).
6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die
mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei
Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung
und Wertung siehe II.2.9).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Aktuelle Nachweise / Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5 u. 6
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit
einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm;
(Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter
und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);
8) Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur durch beigefügte
Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen
und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL
2005/36/EG EG-ABI. L 255/22 v. 30.09.2005) für den Bewerber oder den
bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46
Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium);
9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit
der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt
dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen
Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und
Wertung siehe II.2.9);
11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen
Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und
Wertung siehe II.2.9);
Zu 10. und 11. Es werden nur Referenzen gewertet, deren
Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, §
55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht
wurden:
a) Art des Referenzobjektes, bearbeitete Anlagengruppen,
b) Auftraggeber,
c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung und verschiedene
Anlagengruppen), die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach
Anlagengruppen ,
d) anrechenbare Kosten in Euro (netto),
e) Honorarzone,
f) Zeitraum der Leistungserbringung,
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung
unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8
abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium,
Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung
abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei
denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
a) Art des Referenzobjektes, bearbeitete Anlagengruppen,
b) Auftraggeber,
c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung und verschiedene
Anlagengruppen), die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach
Anlagengruppen,
d) anrechenbare Kosten in Euro (netto),
e) Honorarzone ,
f) Zeitraum der Leistungserbringung,
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der
erbrachten Leistungsphasen.
13) Referenzschreiben der Auftraggeber zu den angegebenen Referenzen
unter 12. (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und
Wertung siehe II.2.9);
14) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium,
Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 - 14
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen
Anforderungen erfüllen: Ingenieur im Sinne des § 75 Abs. 2 u. 3 VgV.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der
Bekanntmachung nach dem hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz
(Hessisches Ingenieurgesetz HIngG) berechtigt sind, in der dem
Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung
Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als
Ingenieur tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die
fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand
entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
Person und der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen
erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind
ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 15 zu
§ 55 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV).
Eine Weitergabe an Nachunternehmer / Unterauftragnehmer ist nicht
zulässig.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie
deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung
zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem
Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl.
S. 354 abzugeben haben.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/10/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/11/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der
Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von
Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7
u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung
(Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 14) und bildet
unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der
Bewerber.
In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der
Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9 angegebenen Höchstzahl zu
Auftragsgesprächen aufgefordert (voraussichtlicher Tag der Absendung
der Aufforderung zur Angebotsabgabe: 5.11.2018). Sollten mehr Bewerber
als die unter II.2.9 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt
die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
!!! Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei
Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die
Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.1.1-3, Nr. 1-14 verlangten
Nachweisen und Erklärungen!!!
Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr. 1-14) - zusätzlich
bei Bewerbergemeinschaften III.1.1u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen
Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe,
nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht
fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.2.2) wird der
Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren
ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten
Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 56 Abs. 2 VgV
vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und
Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Wenn ein
Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer
vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der
Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine
Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und
Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die
Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene
Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und /
oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den
Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu
erbringen, besteht ausdrücklich nicht.
Alle verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und
nummeriert nach der unter III.1.1-3, Nr. 1-14 angeführten Reihenfolge
abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw.
Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet
werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
Die Anträge auf Teilnahme an dem Verfahren einschließlich der o. g.
Bewerbungsunterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden,
jeweils in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist mit dem
Hinweis Bewerbung Verhandlungsverfahren, Erweiterung Steinbergschule,
Technische Ausrüstung TGA I, Einreichungstermin 22.10.2018, 10:00 Uhr
zu kennzeichnen. Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt
in der Risikosphäre des Bewerbers. Die Möglichkeit zum elektronischen
Teilnahmeantrag besteht nicht. Eine Rücksendung der
Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der
Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Eine
Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Vervollständigung der
Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Eingangsfrist besteht nicht. Für
die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie in Textform d. h. per
Post, Email oder Fax - an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle
(Hochbau- und Liegenschaftsamt) gestellt werden. Eine Beantwortung
gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Der
Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu
Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes
Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der
Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134
Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre
Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134
GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2018
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References
1. mailto:hochbau@mtk.org?subject=TED
2. http://www.mtk.org/
3. https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4065-776
4. mailto:hochbau@mtk.org?subject=TED
5. http://www.mtk.org/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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