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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen - DE-Hofheim am Taunus
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Dokument Nr...: 410257-2018 (ID: 2018092009153376364)
Veröffentlicht: 20.09.2018
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  DE-Hofheim am Taunus: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
   2018/S 181/2018 410257
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
   Am Kreishaus 1-5
   Hofheim am Taunus
   65719
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hochbau- und Liegenschaftsamt, Amt 66
   Telefon: +49 6192201-6142
   E-Mail: [1]hochbau@mtk.org
   Fax: +49 6192201-6801
   NUTS-Code: DE71A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.mtk.org
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4065-776
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Submissionsstelle Amt 63
   Am Kreishaus 1-5
   Hofheim am Taunus
   65719
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Submissionsstelle Amt 63
   Telefon: +49 6192201-0
   E-Mail: [4]hochbau@mtk.org
   NUTS-Code: DE71A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.mtk.org
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung der Steinbergschule, 65719 Hofheim, Dienstleistungsauftrag
   Technische Ausrüstung TGA I, § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 8 §
   53 HOAI
   Referenznummer der Bekanntmachung: 4065/776
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71321000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen
   Ausrüstung,
   § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI):
   1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
   2) Wärmeversorgungsanlagen;
   3) Lufttechnische Anlagen und 8. Gebäudeautomation. Es ist
   beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u.
   Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem
   Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme
   weiterer Leistungen  einzeln oder im Ganzen  der Leistungsphasen 4-9
   nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf
   Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
   Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca.
   970 000 EUR.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71A
   Hauptort der Ausführung:
   65719 Hofheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen
   Ausrüstung,
   § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI):
   1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
   2) Wärmeversorgungsanlagen;
   3) Lufttechnische Anlagen und 8. Gebäudeautomation. Es ist
   beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u.
   Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem
   Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme
   weiterer Leistungen  einzeln oder im Ganzen  der Leistungsphasen 4-9
   nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf
   Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
   Der in den 70-ziger Jahren errichtete Schulkomplex besteht aus einem
   zweigeschossigen vollunterkellertem Hauptgebäude (UG; EG; OG) in dem
   die Klassenzimmer und die Verwaltung untergebracht sind. Weiterhin
   befinden sich auf dem Gelände eine Sporthalle, ein temporärer
   Klassentrakt in Containerbauweise, der nach Fertigstellung der
   Erweiterung wieder zurückgebaut wird und ein eingeschossiges
   Betreuungsgebäude, das mit in die Planung einbezogen werden soll. Die
   Bruttogeschossfläche des Hauptgebäudes beträgt 2 020 m^2. Die Schule
   soll gemäß Raumprogramm um rund 1 325 m^2 Hauptnutzfläche erweitert
   werden. Die Erweiterung beinhaltet: 6 Klassenräume, 3 Gruppenräume, 1
   Musikraum, PC-Raum sowie ein Mehrzweckraum/Schülerbibliothek, der
   Ganztagesbereich mit insgesamt 810 m^2 für Küche, Mensa sowie
   Betreuungsräume. Die Nebennutz- und Technikflächen sind entsprechend
   den Anforderungen in der Planung zu berücksichtigen. Das Gebäude soll
   behindertengerecht und in Passivhausweise errichtet werden. Dabei
   beträgt der Anteil des Umbaus ca. 10 % der Gesamtmaßnahme. Hinweis:
   Umbau erfolgt im laufenden Betrieb. Um den Betrieb weiterhin zu
   ermöglichen, ist es erforderlich im ersten Schritt die Erweiterung zur
   errichten und im Nachgang die Räume im Bestand umzubauen. Die
   Wärmeversorgung der Gebäude aus der Sporthalle erfolgt derzeit und auch
   zukünftig über einen Nahwärmeverbund. Der Altbau verfügt über eine
   Einzelraumregelung, die von einer übergeordneten Gebäudeleittechnik
   geregelt wird. Die auf einen geringen Energiebedarf ausgerichtete
   Ganztagsbetreuung in Passivhausweise soll unter anderem den
   Anforderungen der Raumluftqualität, der thermischen Behaglichkeit und
   der Raumlufthygiene entsprechen. Zur Absicherung der zuvor genannten
   Qualitäten sind Techniken, die den a. a. R. d. T entsprechend
   vorzusehen. Die Schulen im Main-Taunus-Kreis sind mit
   Gefahrenmeldeanlagen (BMA, SAA und Sicherheitsbeleuchtung)
   flächendeckend zur Abwehr von Gefahren für das Leben und für Sachwerte
   ausgestattet und entsprechen den aktuellen Normen. Alle Gebäude
   erhalten eine strukturierte Verkabelung für die Datenübertragung der
   Gebäudeleittechnik, der Fernmeldeanlagen, der Gefahrenmeldeanlagen, dem
   Internet und der Übertragung von Daten aus dem WLAN-Netz.
   Zeitlicher angedachter Ablauf:  Planungsbeginn im Herbst 2018 
   Baubeginn Sommer 2019  Fertigstellung Neubau im Winter 2020
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 28
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 5
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund
   von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr.
   7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die
   Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 14) und
   bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
   Wichtung und Wertung:
    Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen(Gewichtung 10 %): der
   angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den
   zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 115 T EUR)
   bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1,
   Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4,
   Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
   Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
    Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen
   (Gewichtung 5 %): die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre
   wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro
   Jahr (MB/a = 1) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1,
   MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5 MB/a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >=
   3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
   Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
    Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): die Bewertung
   erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
   Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt
   vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die
   Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus
   der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 =
   2, AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5,
    Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung
   analog Nr. 10,
    Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 15 %): die Bewertung
   erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
   Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar
   sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit
   orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der
   Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe
   der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3
   = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
    Nr. 13 Referenzschreiben (Gewichtung 20 %): die Bewertung erfolgt
   quantitativ (Anzahl) über die positiven spezifischen Referenzschreiben
   der Auftraggeber zu den Nr. 12 entsprechenden Referenzen; (Anzahl
   positiver Referenzschreiben (ARS)). Wertung nach Schlüssel ARS = 1 = 1,
   ARS = 2 = 2, ARS = 3 = 3, ARS = 4 = 4, ARS > 4 = 5,
    Nr. 14 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): die
   Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen
   verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird
   qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur
   sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass
   nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass
   mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe
   Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe
   Qualität erwartet werden kann = 5.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der
   Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen  einzeln
   oder im Ganzen  der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu
   übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen
   besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.7):
   Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte
   Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch
   die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55
   u. Anlage 15 HOAI.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
   1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach
   § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
   2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe
   nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
   3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind:
   Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des
   Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen
   und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die
   Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV)
   (Ausschlusskriterium);
   4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: die Bewerbergemeinschaft hat
   mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
   Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und
   der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
   bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der
   bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
   rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
   haften (Ausschlusskriterium).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
   5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
    bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - in Kopie mit
   Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5
   Mio. EUR für Sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die
   entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage
   einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende
   Deckung verfügbar sein wird. !!! Der Nachweis bzw. die Zusage der
   Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs
   der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein !!!
   (Ausschlusskriterium).
   6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die
   mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
   Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei
   Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung
   und Wertung siehe II.2.9).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aktuelle Nachweise / Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5 u. 6
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
   7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit
   einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm;
   (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter
   und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);
   8) Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur durch beigefügte
   Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen
   und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL
   2005/36/EG  EG-ABI. L 255/22 v. 30.09.2005) für den Bewerber oder den
   bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46
   Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium);
   9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit
   der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
   Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt
   dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
   10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
   Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen
   Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und
   Wertung siehe II.2.9);
   11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
   Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen
   Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und
   Wertung siehe II.2.9);
   Zu 10. und 11. Es werden nur Referenzen gewertet, deren
   Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, §
   55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht
   wurden:
   a) Art des Referenzobjektes, bearbeitete Anlagengruppen,
   b) Auftraggeber,
   c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
   umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung und verschiedene
   Anlagengruppen), die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach
   Anlagengruppen ,
   d) anrechenbare Kosten in Euro (netto),
   e) Honorarzone,
   f) Zeitraum der Leistungserbringung,
   g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung
   unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
   12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8
   abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der
   Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium,
   Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
   Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung
   abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei
   denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
   a) Art des Referenzobjektes, bearbeitete Anlagengruppen,
   b) Auftraggeber,
   c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
   umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung und verschiedene
   Anlagengruppen), die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach
   Anlagengruppen,
   d) anrechenbare Kosten in Euro (netto),
   e) Honorarzone ,
   f) Zeitraum der Leistungserbringung,
   g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der
   erbrachten Leistungsphasen.
   13) Referenzschreiben der Auftraggeber zu den angegebenen Referenzen
   unter 12. (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und
   Wertung siehe II.2.9);
   14) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
   Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium,
   Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 - 14
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen
   Anforderungen erfüllen: Ingenieur im Sinne des § 75 Abs. 2 u. 3 VgV.
   Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
   wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der
   Bekanntmachung nach dem hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz
   (Hessisches Ingenieurgesetz  HIngG) berechtigt sind, in der dem
   Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung
   Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als
   Ingenieur tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die
   fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
   Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand
   entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
   Person und der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen
   erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. 
   Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind
   ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der
   Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 15 zu
   § 55 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV).
   Eine Weitergabe an Nachunternehmer / Unterauftragnehmer ist nicht
   zulässig.
   Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie
   deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung
   zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem
   Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl.
   S. 354 abzugeben haben.
   Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
   entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
   Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
   beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/10/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 05/11/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der
   Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von
   Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7
   u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung
   (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 14) und bildet
   unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der
   Bewerber.
   In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der
   Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9 angegebenen Höchstzahl zu
   Auftragsgesprächen aufgefordert (voraussichtlicher Tag der Absendung
   der Aufforderung zur Angebotsabgabe: 5.11.2018). Sollten mehr Bewerber
   als die unter II.2.9 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt
   die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
   !!! Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei
   Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die
   Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.1.1-3, Nr. 1-14 verlangten
   Nachweisen und Erklärungen!!!
   Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr. 1-14) - zusätzlich
   bei Bewerbergemeinschaften III.1.1u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen
   Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe,
   nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht
   fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.2.2) wird der
   Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren
   ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten
   Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 56 Abs. 2 VgV
   vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und
   Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Wenn ein
   Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer
   vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der
   Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine
   Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und
   Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die
   Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene
   Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und /
   oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den
   Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu
   erbringen, besteht ausdrücklich nicht.
   Alle verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und
   nummeriert nach der unter III.1.1-3, Nr. 1-14 angeführten Reihenfolge
   abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw.
   Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet
   werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
   Die Anträge auf Teilnahme an dem Verfahren einschließlich der o. g.
   Bewerbungsunterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden,
   jeweils in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist mit dem
   Hinweis Bewerbung Verhandlungsverfahren, Erweiterung Steinbergschule,
   Technische Ausrüstung TGA I, Einreichungstermin 22.10.2018, 10:00 Uhr
   zu kennzeichnen. Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt
   in der Risikosphäre des Bewerbers. Die Möglichkeit zum elektronischen
   Teilnahmeantrag besteht nicht. Eine Rücksendung der
   Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der
   Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Eine
   Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Vervollständigung der
   Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Eingangsfrist besteht nicht. Für
   die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
   berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie in Textform  d. h. per
   Post, Email oder Fax - an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle
   (Hochbau- und Liegenschaftsamt) gestellt werden. Eine Beantwortung
   gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Der
   Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu
   Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
   Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes
   Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1).
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
   Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3
   GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
   Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
   GWB sind zwingend zu beachten.
   Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der
   Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134
   Abs. 2 GWB möglich.
   Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des
   Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre
   Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134
   GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
   Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
   beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber.
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/09/2018
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