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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 406534-2018 (ID: 2018091809505473075)
Veröffentlicht: 18.09.2018
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  DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2018/S 179/2018 406534
   Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   SWR Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
   Stuttgart
   70190
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): albrings + müller ag, Silberburgstraße 157, 79189
   Stuttgart
   E-Mail: [1]info@am-ag.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.swr.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Rundfunk, öffentlicher Auftraggeber § 99 GWB
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Nichtoffener Realisierungswettbewerb SWR Studio Mannheim-Ludwigshafen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1) Aufgabe
   Der SWR plant den Neubau des Studios Mannheim-Ludwigshafen unter
   Berücksichtigung des aktuellen Raumbedarfs und Berücksichtigung der
   technischen Anforderung unter Einhaltung des Kostenrahmens. Für die
   Kostengruppen 300 bis 500 wurde ein Kostenrahmen von 9 Mio. EUR
   einschließlich MwSt. festgelegt. Das Gesamtprojekt umfasst eine
   Gesamtfläche von ca. 2.600 m^2 BGF, welche sich auf die folgenden
   Funktionsbereiche bezieht:
    Desk (Funktionsbereich)
    Medientechnik
    Büroflächen
    Infrastukturflächen
   Darüber hinaus soll unter dem Baukörper eine Tiefgarage mit Ausfahrt
   über die Tiefgarage der angrenzenden (noch herzustellenden) Bebauung
   geplant werden.
   Hauptsächlicher Zweck des Wettbewerbs ist es, unterschiedliche
   Lösungsvorschläge für die geschilderte komplexe Aufgabenstellung zu
   erhalten und im Rahmen der Preisträgerentscheidung geeignete
   Objektplaner zu ermitteln. Im Anschluss an den Planungswettbewerb ist
   mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach § 80 VgV
   vorgesehen. Seitens des SWR ist beabsichtigt, die bauliche Realisierung
   des geschilderten Bauvorhabens in Form einer kombinierten Ausschreibung
   zur schlüsselfertigen Umsetzung zu vergeben.
   2) Beauftragung und Leistungsumfang:
   Der SWR beabsichtigt, einen der Preisträger als Objektplaner für den
   Neubau des Studios Mannheim-Ludwigshafen entsprechend den LPH 1 bis 4
   nach HOAI inkl. einer Leitdetailplanung zu allen für die Gestaltung
   maßgeblichen Bauteilen zu beauftragen. In einer zweiten Stufe soll der
   Objektplaner seine Planung zur Vorbereitung einer schlüsselfertigen
   Umsetzung funktional ausschreiben, wobei er die Beiträge aller
   beteiligten Fachplaner in seine Ausschreibung integriert. Desweiteren
   ist beabsichtigt, im Rahmen einer Qualitätskontrolle eine Teilnahme an
   dem Vergabeprozess, sowie eine Mitwirkung bei der Überprüfung der in
   der Ausschreibung festgelegten Qualitäten im Bauprozess zu beauftragen.
   Die Beauftragung dieser zweiten Stufe oder weiterer Leistungsphasen ist
   ausschließlich optional, wobei sich der SWR vorbehält, diese an ein
   anderes Unternehmen zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung
   aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Vergabe der ausgeschriebenen
   Leistung erfolgt durch den Auftraggeber nach den Bestimmungen der VgV
   und der RPW.
   3) Wettbewerb und Vergabe: Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen:
   (1) In der ersten Stufe werden im Rahmen des nichtoffenen
   Planungswettbewerbs Preisträger ermittelt. Hierfür werden im
   europaweiten Teilnahmewettbewerb 15 Teilnehmer für die Teilnahme am
   Planungswettbewerb ausgewählt.
   (2) Nach Abschluss des Planungswettbewerbs erfolgt mit den Preisträgern
   der Eintritt in das Verhandlungsverfahren nach § 80 VgV.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Wertung der Arbeiten durch das Preisgericht:
    Architektonische Qualität und Stadträumliche Einbindung
    Innere Funktion und Innenraumqualität
    Umsetzung des vorgegebenen Nutzungskonzepts bzw. Raumprogramms
    Freiflächen
    Integration Gebäudetechnik
    Wirtschaftlichkeit (anhand planerischer Kenndaten z. B. PF/BGF;
   BRI/BGF; A/BRI)
    Erschließung / Adressbildung
   Zuschlagskriterien (VgV):
    Ergebnis Preisgericht
    Projektwirtschaftlichkeit
    Möglichkeit / Bereitschaft Weiterentwicklung der Planung
    Organisation, Qualifikation Planungsteam
    Konzept zur Sicherung von Qualitäten und Terminen
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 040-088091
   Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
   Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
   V.3)Zuschlag und Preise
   V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
   11/07/2018
   V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
   V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
   Steimle Architekten GmbH Stuttgart
   Stuttgart
   Deutschland
   NUTS-Code: DE11
   Der Gewinner ist ein KMU: ja
   V.3.4)Höhe der Preise
   Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 76 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Internet-Adresse:
   [4]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160, GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
   Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
   § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   (1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen,
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/09/2018
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