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Ausschreibung: Rechtsberatung - DE-Berlin
Rechtsberatung
Dokument Nr...: 406837-2018 (ID: 2018091809405072458)
Veröffentlicht: 18.09.2018
*
DE-Berlin: Rechtsberatung
2018/S 179/2018 406837
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB AG Konzernleitung (Bukr 10)
Potsdamer Platz 2
Berlin
10785
Deutschland
Kontaktstelle(n): Seifert, Ivette
Telefon: +49 3029756741
E-Mail: [1]ivette.seifert@deutschebahn.com
Fax: +49 3029756729
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFile
s.ashx?subProjectId=k1Kf5vGsEP4%3d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Deutsche Bahn AG, GS.EA34 - Beschaffung Dienstleistungen Recht
Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Berlin
10115
Deutschland
Kontaktstelle(n): Seifert, Ivette
Telefon: +49 3029756741
E-Mail: [4]ivette.seifert@deutschebahn.com
Fax: +49 3029756729
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im öffentlichen
Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEA35507
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79111000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Rechtsberatung
von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturprojekten der
Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im öffentlichen Recht,
insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79111000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, zur Unterstützung der internen
Rechtsberatung eine externe Rechtsberatung im öffentlichen Recht,
insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht zu beauftragen.
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Rechtsberatung
von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturvorhaben der
Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im öffentlichen Recht,
insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht. Vom Gegenstand der
Rahmenvereinbarung soll auch, vorbehaltlich der Erteilung einer
gesonderten Vollmacht, die außergerichtliche Vertretung sowie
Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren umfasst sein.
Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit mehreren Anwaltskanzleien
abzuschließen. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll mit den
entsprechenden Kanzleien jeweils eine Rahmenvereinbarung über 2 Jahre
(1.1.2019 bis 31.12.2020) mit 2 einseitigen Optionen des Auftraggebers
zur Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr (bis längstens 31.12.2022)
abgeschlossen werden.
Durch die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie aus der abzuschließenden
Rahmenvereinbarung entsteht kein Anspruch auf Beauftragung. Eine
Beauftragung im Einzelfall erfolgt durch die Rechtsabteilung der
Deutsche Bahn AG für die betreffende Gesellschaft des DB-Konzerns und
richtet sich nach dem in der Rahmenvereinbarung beschriebenen Modus.
(Rahmenvereinbarung, Ziffer 2.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers:
Die DB AG hat das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um
jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Vertrags
beträgt 4 Jahre.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung der Laufzeit gemäß Ziffer II.2.7
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziffer II.2.5
Es erhalten nur diejenigen Bieter eine Rahmenvereinbarung, deren
Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnitts aller im Wettbewerb
erzielten, endverhandelten Angebotspreise (Honorarstundensatz) nicht
überschreitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) soweit einschlägig: Auszug aus dem Handels- oder
Partnerschaftsregister ist beizufügen (nicht älter als sechs Monate zum
Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
Ausländische Bewerber haben eine gleichwertige Bescheinigung des
Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen;
b) Ausgefüllte und unterzeichnete Bietereigenerklärung (Vordruck
bereitgestellt unter [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter
Angabe der Vergabenr. 18FEA35507 oder jeweils unterzeichnete:
Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels
Masse abgelehnt worden ist,
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Erklärung, ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das
Unternehmen verzeichnet sind,
Erklärung, ob und welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),
das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen
kann/können,
Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und sofern nach HGB eintragungspflichtig im
Handelsregister eingetragen ist,
Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG oder § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften, verstoßen hat,
Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und
Korruptionsprävention.
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber
hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere
Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art.
101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können;
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur
Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die
Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller
geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren
Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem
mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB
oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch
keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug
auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und
ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Weitere Erklärungen siehe III.1.2)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Fortsetzung von Ziffer III.1.1:
Erklärung, ob und ggf. welche Kenntnis darüber besteht, dass:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB
genannten Tatbestände verurteilt ist
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen der
in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig
festgesetzt wurde
Erklärung, dass die im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (siehe
Vergabeunterlagen, Anhang B, Anlage 5) aufgeführten Prinzipien
eingehalten werden,
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im
Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte ArbeitnehmerInnen
(AEntG);
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG);
c) sonstige bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über
Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind,
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen
verbindlich vorgegeben werden:
Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der
vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer
(NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher
jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher
schriftlich übertragen hat und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachgewiesen wird,
Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass eine fahrlässig
oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren:
a) den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren
Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und
b) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen
Kündigung berechtigt.
Nachweis einer marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsjahr; sollte
noch kein Versicherungsschutz in dem Umfang bestehen, ist eine
schriftliche Zusage des Versicherers vorzulegen, dass im Fall der
Auftragserteilung Versicherungsschutz in dem genannten Umfang gewährt
wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unternehmensdarstellung / Kanzleiprofil mit Angaben zu
Tätigkeitsfeldern, Standorten, Anzahl der Berufsträger im öffentlichen
Recht (aufgegliedert nach Standort),
Benennung eines Beratungsteams von mindestens 3 Rechtsanwälten, die
öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber des schienen-
und/oder straßengebundenen Verkehrsinfrastrukturbereichs im deutschen
öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungs- und Umweltrecht
(vergleichbare Leistungen) beraten haben.
Jeder Rechtsanwalt des Beratungsteams muss folgende
Mindestanforderungen erfüllen:
Rechtsanwaltszulassung seit mindestens 3 Jahren, wobei mindestens ein
Rechtsanwalt des Beratungsteams eine Zulassung seit mindestens 10
Jahren haben muss,
planungsbegleitende Rechtsberatung öffentlicher Auftraggeber oder
Sektorenauftraggeber des schienen- und/oder straßengebundenen
Verkehrsinfrastrukturbereichs im deutschen öffentlichen Recht,
insbesondere Fachplanungs- und Umweltrecht seit mindestens 3 Jahren,
wobei mindestens einer der Rechtsanwälte des Beratungsteams seit
mindestens 10 Jahren in diesem Bereich Beratungsleistungen erbracht
haben muss,
Auflistung und Darstellung der in den letzten 3 bzw. 10 Jahren
erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen); soweit möglich mit
Beschreibung der erbrachten Beratungsleistungen, Umfang des Mandats,
Zeitraum, Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, ansonsten anonymisiert
(mindestens Anzahl und Zeitraum der Mandate mit Beschreibung).
Durch das Beratungsteam müssen insgesamt folgende Mindestanforderungen
erfüllt sein:
Vertretung in mindestens 10 Verwaltungsstreitverfahren vor
Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht in den
letzten 5 Jahren,
ausgewiesene fachliche Expertise durch Veröffentlichungen zum
öffentlichen Recht, insbesondere dem Fachplanungs- und Umweltrecht in
den letzten 5 Jahren,
Erbringung vergleichbarer Leistungen bei mindestens jeweils 3
Projekten oder Teilprojekten mit einem Volumen von > 5 Mio. EUR > 50
Mio. EUR und > 100 Mio. EUR,
Erbringung vergleichbarer Leistungen bei mindestens einem Projekt
oder Teilprojekt mit einem Projektvolumen > 250 Mio. EUR,
Prüfung von Antragsunterlagen für planungsrechtliche
Zulassungsverfahren für öffentliche Auftraggeber oder
Sektorenauftraggeber des Verkehrsinfrastrukturbereichs,
Prüfung und Bearbeitung von Einwenden in planungsrechtlichen
Zulassungsverfahren für öffentliche Auftraggeber oder
Sektorenauftraggeber des Verkehrsinfrastrukturbereichs,
Kenntnisse im Zuwendungsrecht bzw. zur Finanzierung öffentlich
geförderter Bauvorhaben Nachweis der vorgenannten Kriterien über
Eigenerklärungen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bereitschaft zur Abgabe einer Datenschutz- und
Vertraulichkeitserklärung, die auch über die Vertragslaufzeit hinaus
Gültigkeit behält,
Bereitschaft zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung, dass während
der Vertragslaufzeit bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben keine Mandate
gegen die DB AG bzw. konzernverbundene Unternehmen im öffentlichen
Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht, angenommen
werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Gemäß § 5 RDG sowie den jeweiligen gerichtlichen Verfahrensordnungen
nur zugelassene Rechtsanwälte
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Verpflichtungserklärung, dass während der Vertragslaufzeit keine
Mandate gegen die DB AG bzw. konzernverbundene Unternehmen im Bereich
des öffentlichen Rechts, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht
angenommen werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/10/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/11/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Auf dem Bieterportal [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
erhalten Sie alle Unterlagen zum Downloaden.
Hinweis: Jegliche Kommunikation (insbes. Teilnahmeanträge, Angebote)
erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform der DB AG.
Zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung
und Anmeldung auf der e-Vergabeplattform des Auftraggebers
erforderlich, [9]http://www.deutschebahn.com/bieterportal.
Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Abgabe von Teilnahmeanträgen
und Angeboten eine Registrierung (Zugang) erforderlich ist. Planen Sie
daher sowohl für die Beantragung Ihres Zugangs für das Bieterportal
(soweit noch nicht vorhanden) als auch für die Abgabe Ihrer Unterlagen
ausreichend Bearbeitungszeit ein.
Die dort auszuwählende Projektnummer ist: 18FEA35507. Das Verfahren ist
zweistufig. Zunächst werden Teilnahmeanträge abgefordert. Nach
Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die zugelassenen Bewerber
zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zu weiteren Einzelheiten siehe die
Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen, Anhang A, abrufbar unter
[10]http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Nr. 18FEA35507).
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Jeder Bewerber muss bis spätestens zum 15.10.2018 (12.00 Uhr) alle
unter Ziffer III.1.1. bis III.1.4 sowie VI.3 geforderten Unterlagen auf
der e-Vergabeplattform in einem mit Standardsoftware lesbaren
Datenformat (z. B. PDF) hinterlegen. Erklärungen/Nachweise sind
zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Zusendung z. B. per E-Mail ist
ausgeschlossen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der
Vergabeplattform des Auftraggebers zu der Projektnr. 18FEA35507 zu
hinterlegen. Diese Fragen werden zentral dort beantwortet und sind nur
auf der Vergabeplattform (nach erfolgter Registrierung) sichtbar.
Fragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter
Berücksichtigung interner Abstimmung eine Beantwortung spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält
sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb
von weniger als 6 Kalendertagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
bzw. Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2018
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1. mailto:ivette.seifert@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=k1Kf5vGsEP4%3d
4. mailto:ivette.seifert@deutschebahn.com?subject=TED
5. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
6. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
10. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
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