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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen - DE-Augsburg
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Dokument Nr...: 405914-2018 (ID: 2018091809270471577)
Veröffentlicht: 18.09.2018
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DE-Augsburg: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2018/S 179/2018 405914
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Augsburg
Rathausplatz 1
Augsburg
86150
Deutschland
Telefon: +49 8213244605
E-Mail: [1]vergabe.baureferat@augsburg.de
Fax: +49 8213243084
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/156146
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Theater Augsburg Planung Neubau Gesamtareal, Fachplanung Technische
Ausrüstung
Referenznummer der Bekanntmachung: 600 18 700 01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71321000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Beauftragung der
Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend HOAITeil 4, Abschnitt 2,
für die Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen für die Bühnen,
bestehend aus Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung und Ton- und
Medientechnik.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 514 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271
Hauptort der Ausführung:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle,
soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des
Auftraggebers.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Areal des Stadttheaters Augsburg am Kennedy-Platz 1 umfasst neben
dem denkmalgeschützten Großen Haus als Drei-Sparten-Spielstätte eine
Vielzahl von weiteren Gebäuden mit unterschiedlichen Funktionen
inunmittelbarer Nähe, die durch die Kasernstraße räumlich getrennt,
aber über eine Brücke mit dem Haupthausverbunden sind. Werkstätten,
Verwaltung, Probebühne und Magazin sind in Gebäudestrukturen aus den
1930er, 1950er und 1980er Jahren auf dem so genannten Gesamtareal
untergebracht. Erhebliche bauliche,funktionale und theaterbetriebliche
Mängel machen eine Planung für das Gesamtareal (Bauteil 2) für
eineschrittweise Erneuerung im Zusammenhang mit der
Generalinstandsetzung des Großen Hauses (Bauteil 1) notwendig.
2011/2012 wurde im Bereich des Gesamtareals auf einer vormals als
Parkplatz genutzten Freifläche eine Interimsspielstätte mit ca. 240
Plätzen für das Schauspiel mit Probebühne und Funktionsräumen
errichtet. Parallel zur Generalinstandsetzung des Großen Hauses
(Bauteil 1) soll die Umsetzung der durch die ARGE Atelier Achatz
Architekten/IMP Ingenieure GmbH ausgeführten Objektplanung Gebäude des
Gesamtareals (Bauteil 2) erfolgen. Die Konzeptplanung liegt den
Bewerbungsunterlagen als Anlage bei. Die Errichtung des Bauteils 2
(Gesamtareal) mit einer Multifunktionsspielstätte (Obermaschinerie) mit
Zuschauerbereich sowie jeweils 2 kleinerer Probebühnen für Oper und
Schauspiel, einem Ballettprobensaal und Ballettstudio, einem
Orchesterprobensaal mit Hubpodien, einem Tonstudio und diverser
Stimmzimmer erfolgt nach Abriss des Bestandes auf einem dann
freigemachten Grundstück. Teilweise ist an Bestandsgebäude und an das
Bauteil 1 anzuschließen. Der gesamte Theaterbetrieb (Werkstätten,
Verwaltung, Spielstätten, Probebühnen) findet während der gesamten
Bauzeit an Interimsstandorten statt.
Die Stadt Augsburg verfolgt mit der Planung für das Gesamtareal des
Stadttheaters Augsburg eine städtebaulich der prominenten
innerstädtischen Lage angemessene bauliche, funktionale wie
theaterbetriebliche Neukonzeption zur schrittweisen Erneuerung und
Optimierung der für den Theaterbetrieb notwendigen Funktionen, in enger
Verzahnung mit der Generalinstandsetzung des Großen Hauses. Beider
Planung sind Aspekte der Funktionalität, der Wirtschaftlichkeit und des
Brandschutzes von besonderer Bedeutung.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische
Ausrüstung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3
und 5-9 für die Anlage der Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen
für die Bühnen, bestehend aus Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung und Ton-
und Medientechnik für das Gesamtareal (Bauteil 2). Die einheitliche
Betrachtung von Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung und Ton- und
Medientechnik als Nutzungsspezifische Anlage der Anlagengruppe 7
(Schwerpunkt der Maßnahme) ist mit der Bayer. Ingenieurkammer Bau
abgestimmt worden. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise.
Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet
der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen
Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer
Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Der
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Winter
2018. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Herbst 2021 begonnen
werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll Frühjahr 2025
erfolgen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend der HOAI die
Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 7 in der
Honorarzone III eingestuft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgendem
Kostenansatz (netto) für die Anlagengruppe 7 von ca. 3 400 000 EUR aus.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 514 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie
unterschrieben und vollständig sind. Die Entscheidung über das
Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die
Bewerber haben hierauf keinen Anspruch,
die Teilnahmeanträge werden daraufhin untersucht, ob die
Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
die Teilnahmeanträge werden anhand der in der Eignungsmatrix benannten
Kriterien bewertet:
(1) Anzahl der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
(2) Referenzen/Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im
Hinblick auf die Planungs- und Beratungsanforderungen der spezifischen
Nutzungsart:
der jeweilige Zielerreichungsgrad und Erwartungshorizont ergeben sich
aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist,
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden die vier Bewerber mit den
meisten Wertungspunkten. Unter Bewerbern mit derselben Anzahl an
Wertungspunkten wird die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für
Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige
Schäden von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor
Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die
Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit
unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur
Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro
Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit
Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand von 2
Eignungskriterien bewertet:
Kriterium 1: die Anzahl der technischen Fachkräfte (Ingenieure,
Techniker), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden;
Kriterium 2: Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit
vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen der spezifischen
Nutzungsart.
Kriterium 1 Anzahl der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Angabe im Bewerberbogen. Bewertet wird die Anzahl der technischen
Fachkräfte, die einen Abschluss als Ingenieur oder Techniker haben,
einschließlich der Führungskräfte. Vollzeitkräfte werden als 1,00
Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h
Woche) umgerechnet und auf 2 Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bei
Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft addiert.
Kriterium 2 Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im
Hinblick auf die Planungs- und Beratungsanforderungen der spezifischen
Nutzungsart:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung
zumindest die Leistungsphase 2-3 und 5-8 vom Bewerber erbracht worden
und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Referenzen werden nur
gewertet, wenn die beauftragten Leistungen in die Honorarzone III
eingeordnet waren (Mindestanforderung). Referenzen werden nur gewertet,
wenn die Auskunft des Referenzgebers über die Kosten- und Termintreue
in der Referenzbescheinigung positiv ist (Mindestanforderung). Es
werden Referenzen aus den letzten 10 Jahren gewertet.
Die Referenzen sind auf der Anlage Referenzliste abzugeben. Für die
Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste
abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren
Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der
eigenen Leistung anzugeben. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an,
welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag fünf Referenzen
einreichen (siehe Anlage Referenzliste).Werden mehr als fünf
Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers
besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bei Referenzen, denen nicht die HOAI zugrunde lag (z. B. aus dem
Ausland), ist vom Bieter darzulegen, in welche Leistungsphasen und
Honorarzone die Leistung bei Anwendbarkeit der HOAI einzuordnen gewesen
wäre (§ 56 Abs. 3 i. V. m. Anlage 15.2 HOAI).
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behand§ 43 Abs. 2
S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame
Referenzliste vor.
Die Referenzen werden anhand nachfolgender Unterkriterien bewertet:
Herstellungskosten Bühnentechnik (netto) mind. 2,5 Mio. EUR,
Herstellungskosten Ton- und Medientechnik (netto) mind. 1,25 Mio.
EUR,
Herstellungskosten Bühnenbeleuchtung (netto) mind. 1,25 Mio. EUR,
Referenz umfasst alle 3 Teilleistungen Bühnentechnik,
Bühnenbeleuchtung und Ton- und Medientechnik mit Herstellungskosten
(netto) mind 5,0 Mio. EUR,
Planung und Ausführung von Kultur- und Veranstaltungsbauten mit
Großbühne i. S. d. § 2 Abs. 5 Nr. 5 VStättV oder vergleichba,r
Planung und Ausführung von Multifunktionsspielstätten (=
Mehrspartenhaus oder variabel nutzbarer Bühnen-/Zuschauerraum) mit
mind. 400 Zuschauern,
Planung und Ausführung von staatlich geförderten Bauvorhaben (mit
Erfordernis Verwendungsnachweis) und Ausschreibung der zu vergebenden
Leistungen (Lph 6) nach VOB/A oder vergleichbar.
Die Mindestanforderungen, der Zielerreichungsgrad und der
Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil
der Vergabeunterlagen ist.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/10/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/10/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es gelten die den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen
Teilnahmewettbewerb (III. 18 VHF), diese enthalten folgende Punkte:
1) Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen;
2) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen;
3) Teilnahmeantrag;
4) Bewerbergemeinschaften;
5) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe);
6) Eignung:
A) Als Bewerbung ist der "Bewerberbogen (III.6 VHF), die Anlage der
Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, die Anlage
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (III.7
VHF) (falls zutreffend), die Anlage Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen (III.8 VHF) (falls zutreffend), die Anlage Erklärung der
Bewerbergemeinschaft (III.9 VHF) falls zutreffend, in Schriftform, d.
h. vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen;
B) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter
einzureichen. Die Bewerbungen sind im verschlossenen Umschlag mit
deutlichem Hinweis (Aufkleber auf dem Umschlag) auf das betreffende
VgV-Verfahren bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt
einzureichen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der
Teilnahmeanträge ist der Eingang bei der Einreichungsstelle;
C) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgegeben;
D) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2
VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf
Nachforderung;
E) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind
schriftlich an die unter I.3 der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle
zu senden. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 8 Kalendertage vor
Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die
Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich unter dem
entsprechenden Verfahren auf der unter Ziffer I.3 der Bekanntmachung
genannten Internetseite ([5]https://www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben
sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über
Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen
zu informieren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilanstraße 39
München
80438
Deutschland
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der
geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach
Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein
Nachprüfungsantragist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Augsburg
Rathausplatz 1
Augsburg
86150
Deutschland
Telefon: +49 8213244605
Fax: +49 8213243084
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2018
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References
1. mailto:vergabe.baureferat@augsburg.de?subject=TED
2. https://my.vergabe.bayern.de/
3. https://my.vergabe.bayern.de/
4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/156146
5. https://www.vergabe.bayern.de/
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