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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-Berlin
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 371469-2018 (ID: 2018082409341234056)
Veröffentlicht: 24.08.2018
*
DE-Berlin: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2018/S 162/2018 371469
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Abt.
Einkauf FEM-SE2 IPLZ 42300; 10096 Berlin
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts FEM-E2
(IPLZ 42200) 10096 Berlin
Berlin
10179
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (IPLZ 42300)
E-Mail: [1]Einkauf.2@BVG.de
Fax: +49 3025620325
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bvg.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.bvg.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag zur Bereitstellung und dem Betrieb des Shopsystems in Web
und App
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Bereitstellung, den Betrieb des Shopsystems in
Web und App über 2 Jahre mit 2 weiteren Jahren Option
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Dieser beinhaltet die
Bereitstellung und den Betrieb sowie die Verbesserung des Shopsystems
in Web und App.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Die Bauleistungen / Lieferungen / Dienstleistungen können aus
folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer
ausgeführt werden:
aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich
Rechten des geistigen Eigentums; aber auch
vorhandene Programmierungen und Schnittstellen zur Verarbeitung von
Daten Dritter (VBB) und BVG-eigenen Daten
VBB-weit einheitliche Fahrinfo durch alle im VBB zusammenarbeitenden
Verkehrsunternehmen
Erläuterung: Der Beschaffungsbedarf kann nur von einem Unternehmen
erbracht werden, da die Rechte am Einsatz des Quellcodes allein beim
Nutzungsrechteinhaber liegen. Der Beschaffungsbedarf ist auch
Bestandteil der Daseinsvorsorge der BVG und unerlässlich für die
Aufrechterhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der BVG. Der
Vertragsschluss soll mit dem bereits in der Vergangenheit involvierten
Unternehmen erfolgen, sodass kein Lücke in der Erbringung der
Leistungen der Daseinsvorsorge erfolgt:
Eos.uptrade GmbH
Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
23/07/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
eos.uptrade GmbH
Hamburg
Deutschland
NUTS-Code: DE92
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Matin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 30-90138316
E-Mail: [4]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Fax: +49 30-90137613
Internet-Adresse:
[5]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
schaftsrecht/vergabekammer
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts,
Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPLZ: 10601)
Berlin
10096
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein, nach § 160 GWB.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2 Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Matin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 30-90138316
E-Mail: [6]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Fax: +49 30-90137613
Internet-Adresse:
[7]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
schaftsrecht/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2018
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References
1. mailto:Einkauf.2@BVG.de?subject=TED
2. http://www.bvg.de/
3. http://www.bvg.de/
4. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
5. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
6. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
7. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
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