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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-Berlin
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 371469-2018 (ID: 2018082409341234056)
Veröffentlicht: 24.08.2018
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   2018/S 162/2018 371469
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Abt.
   Einkauf FEM-SE2 IPLZ 42300; 10096 Berlin
   Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts FEM-E2
   (IPLZ 42200) 10096 Berlin
   Berlin
   10179
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (IPLZ 42300)
   E-Mail: [1]Einkauf.2@BVG.de
   Fax: +49 3025620325
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bvg.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.bvg.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag zur Bereitstellung und dem Betrieb des Shopsystems in Web
   und App
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72260000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag über die Bereitstellung, den Betrieb des Shopsystems in
   Web und App über 2 Jahre mit 2 weiteren Jahren Option
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Dieser beinhaltet die
   Bereitstellung und den Betrieb sowie die Verbesserung des Shopsystems
   in Web und App.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
    Die Bauleistungen / Lieferungen / Dienstleistungen können aus
   folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer
   ausgeführt werden:
    aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich
   Rechten des geistigen Eigentums; aber auch
    vorhandene Programmierungen und Schnittstellen zur Verarbeitung von
   Daten Dritter (VBB) und BVG-eigenen Daten
    VBB-weit einheitliche Fahrinfo durch alle im VBB zusammenarbeitenden
   Verkehrsunternehmen
   Erläuterung: Der Beschaffungsbedarf kann nur von einem Unternehmen
   erbracht werden, da die Rechte am Einsatz des Quellcodes allein beim
   Nutzungsrechteinhaber liegen. Der Beschaffungsbedarf ist auch
   Bestandteil der Daseinsvorsorge der BVG und unerlässlich für die
   Aufrechterhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der BVG. Der
   Vertragsschluss soll mit dem bereits in der Vergangenheit involvierten
   Unternehmen erfolgen, sodass kein Lücke in der Erbringung der
   Leistungen der Daseinsvorsorge erfolgt:
   Eos.uptrade GmbH
   Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   23/07/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   eos.uptrade GmbH
   Hamburg
   Deutschland
   NUTS-Code: DE92
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Matin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 30-90138316
   E-Mail: [4]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 30-90137613
   Internet-Adresse:
   [5]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
   schaftsrecht/vergabekammer
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts,
   Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPLZ: 10601)
   Berlin
   10096
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein, nach § 160 GWB.
   (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   Nach § 135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   2 Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Matin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 30-90138316
   E-Mail: [6]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 30-90137613
   Internet-Adresse:
   [7]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
   schaftsrecht/vergabekammer
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/08/2018
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References
   1. mailto:Einkauf.2@BVG.de?subject=TED
   2. http://www.bvg.de/
   3. http://www.bvg.de/
   4. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
   5. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
   6. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
   7. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
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