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Ausschreibung: Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke & Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände - DE-Berlin
Umzugsdienste
Dokument Nr...: 863714-2018 (ID: 2018073007474390749)
Veröffentlicht: 30.07.2018
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Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
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25. Juli 2018
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und
Plakatschränke & Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Auftraggeber/in - Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V. - beabsichtigt, die in der beiliegenden
Leistungsbeschreibung genannten Leistungen durch ein Verfahren gemäß UVgO (national) in einer
Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
Bitte beachten Sie folgende Termine:
Besichtigungszeitraum: 01.08.-30.08. rechtzeitig zu vereinbaren mit Vergabestelle
vergabe@rosalux.de
Ende der Angebotsfrist: 10.09.2018; 12:00 Uhr (per Post oder Übergabe im Raum
208 oder 209)
Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 08.10.2018
Vertragsbedingungen:
Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B und die
Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Die AGB des Bieters sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wir bitten um Abgabe eines Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Anna Gross
Anlagen: 1. Vergabeordnung
2. Leistungsbeschreibung
3. Teilnahmebedingungen
4. Angebotsvordruck
5. Preisblatt
6. Eigenerklärung
7. Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung u.
Sozialversicherungsbeiträgen
8. Drei qualifizierte Referenzen Umsetzen von Rollregalanlagen
9. Drei qualifizierte Referenzen Umzügen von Kulturgütern
10. Vertragsbedingungen
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Folgende Nachweise/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Angebotsvordruck... (Anlage 4)
Preisblatt (Anlage 5)
Eignungserklärung Vordruck. (Anlage 6)
Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen.......................... (Anlage 7)
Drei qualifizierte Referenzendruck - Umsetzen von Rollregalanlagen ..(Anlage 8)
Drei qualifizierte Referenzendruck - Umzügen von Kulturgütern ..(Anlage 9)
Erstentwurf für Neuaufstellung der Bestandsanlage im Neubau
Zeitplan Umzug / Umzugskonzept
Eignungskriterien:
1. Wahrnehmung des Besichtigungstermins (zwingend notwendig für die Abgabe des
Angebotes)
2. Drei Referenzen Umsetzen von Rollregalanlagen
3. Drei Referenzen zu Umzügen von Kulturgütern
Bewertungskriterien:
1. Preis 40%
2. Erstentwurf für Neuaufstellung der Bestandsanlage im Neubau 35%
3. Zeitplan Umzug / Umzugskonzept 25%
Das Angebot ist zu richten an:
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V.
Ref. Verwaltung und Vergabe, Raum 209
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Kontaktadresse bei Fragen:
Fragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind grundsätzlich als Email zu richten!
E-Mail: vergabe@rosalux.de
Dabei ist die Betreffzeile: Ausschreibung Ausschreibung Archivumzug
zu benennen.
Die Antwort erhalten alle möglichen Bieter, so dass das Transparenzgebot sowie die
Gleichbehandlung gewährleistet sind.
Nebenangebote sind nicht zugelassen!
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 1: Vergabeordnung
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1. Allgemeines
1.1. Das Leistungsverzeichnis wird Bestandteil des Vertrages Umsetzung der
Rollregalanlage und Plakatschränke & Umzug der Archiv- und
Bibliotheksbestände.
1.2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
Leistungsverzeichnis
Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)
Das Angebot des Bieters
1.3. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerberin/ des Bewerbers
Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat sie / er die zur
Angebotsabgabe auffordernde Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich
darauf hinzuweisen. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind so
rechtzeitig anzufordern, dass sie innerhalb der Angebotsfrist berücksichtigt werden
können.
2. Ort der Leistungserbringung
Ausführungsort ist Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V., Franz-Mehring-Platz 1 und Straße der
Pariser Kommune 8, 10243 Berlin.
3. Das Angebot ist zu richten an:
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V.
Ref. Verwaltung und Vergabe, Raum 209
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
4. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber vergibt den Auftrag als ein Los.
5. Nebenangebote sind nicht zugelassen
6. Kontaktadresse: Fragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind
grundsätzlich über vergabe@rosalux.de zu stellen!
Die Antwort erhalten alle möglichen Bieter, so dass das Transparenzgebot sowie die
Gleichbehandlung gewährleistet sind.
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieterin/des Bieters sind ausgeschlossen!
8. Datenschutzklausel:
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
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Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 1: Vergabeordnung
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Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für
die Berücksichtigung Ihres Angebots nach der UVgO.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet.
9. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen:
Die Ihnen überlassenen Unterlagen dürfen nur in Zusammenhang mit dieser Vergabe
zum Zwecke der Angebotserstellung genutzt werden. Eine Nutzung für andere Zwecke
sowie die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
10. Wertungskriterium:
Gemäß 43 UVgO wird der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht
entscheidend. Weitere Wertungskriterien sind den Teilnahmebedingungen zu
entnehmen.
11. Vertragsabschluß:
Aufgrund der Zuschlagserteilung wird zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin ein
rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen.
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Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anhang 2: Leistungsbeschreibung
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Leistungsbeschreibung
Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke & Umzug der
Archiv- und Bibliotheksbestände
1. Auftragsgegenstand
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. (RLS) baut derzeit ein Gebäude auf dem
Postbahnhofsgelände in Berlin und plant den Umzug zum Jahresbeginn 2020. Zu den
umziehenden Bereichen gehören das Archiv und die Bibliothek der RLS. Diese teilen sich
ein Magazin mit einer Rollregalanlage und unterhalten jeweils weitere Räume. Zusammen
haben Archiv und Bibliothek Bestände in der Größe von ca. 2.000 laufenden Metern (lfm).
Die sich im Betrieb befindende Rollregalanlage im Magazin soll, ebenso wie drei
Plakatschränke, in den ca. 450 m entfernten Neubau der Stiftung umgesetzt werden. Dafür
muss die bestehende Anlage demontiert, modifiziert und verkleinert auf zwei
Magazinräume im Neubau verteilt und dort effizient remontiert werden.
Die Archiv- und Bibliotheksbestände sind derzeit verteilt auf vier Etagen, in insgesamt fünf
Räumen. Im Neubau werden diese Bestände auf drei Räume in drei Etagen verteilt.
Der Auftrag beinhaltet:
1. Raumkonzept für die Neuaufstellung der Rollregalanlage und der Plakatschränke
2. Verlegung der Schienen im Untergeschoss (UG) sowie im 2.Obergeschoss (OG)
3. De- und Remontage (inkl. Umzug) der Rollregalanlage sowie der drei Plakatschränke
4. Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
5. Ausbau der alten Schienen
6. Verschrottung der nicht verwendeten Regalteile und Schienen
Das Raumkonzept für die Neuaufstellung der Rollregalanlage und der Plakatschränke in
zwei Räumen des Neubaus ist Teil des Angebots und wird vom Bieter unter
Berücksichtigung von archiv- und bibliotheksfachlichen sowie arbeits- und
gesundheitsrechtlichen Normen, Richtlinien und Vorschriften (z.B. Technische Regeln für
Arbeitsstätten, DIN 67700, DGUV Regel 108-007, etc.) angefertigt.
Die Verlegung von neuen Schienen hat während des Gebäudeausbaus und unmittelbar vor
dem Gießen des Estrichs, bzw. der Fußbodenlegung im März/April 2019 zu erfolgen. In
Abhängigkeit des Baufortschritts werden die Schienen im UG sowie im 2. OG
voraussichtlich im März 2019 verlegt.
Die De- und Remontage (inkl. Umzug) der Rollregalanlage sowie der drei Plakatschränke ist
für Januar 2020 geplant. Ebenso der sach- und fachgerechte Umzug der Archiv- und
Bibliotheksbestände. Ein Zeitplan für den Umzug ist Teil des einzureichenden Angebots.
Der Ausbau der alten Schienen, ihre Verschrottung sowie die der nicht verwendeten
Regalteile ist durch den Auftragnehmer vorzunehmen.
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Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anhang 2: Leistungsbeschreibung
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2. Art und Umfang der Leistung
2.1. Bestandsanlage
Die Rollregalanlage des Herstellers Ronniger Regalbau GmbH System AV25, Stahlregale,
fahrbar mit Handradantrieb wurde ca. 2001/2002 im Erdgeschoss des Gebäudes am
Franz-Mehring-Platz 1, Berlin, aufgebaut und 2018 zuletzt gewartet.
Sie besteht aus 28 doppelseitigen Fahrregalen 4.490 mm breit,
2 feststehenden doppelseitigen Regalen 4.490 mm breit und
3 feststehenden einseitige Regalen 3.390 mm breit.
Jeweils 15 doppelseitige Regale haben eine Fachbodentiefe von 250 mm und 350 mm. Die
3 feststehenden einseitigen Regale sind 350 mm tief.
Die 3 Plakatschränke sind Zeichenschränke der Marke Kind B 1359 x T 1000 x H 1275
mm (DIN A0 für horizontalen Zugriff), jeweils bestehend aus 2 aufeinandergesetzten
Schränken mit einmal 5 und einmal 9 Schüben, plus einem Sockel.
Vor Abgabe eines Angebots sind die Bestandsanlage und die Bestände zu besichtigen. Dies
ist zwingend für die Vergabe des Auftrages. Ein Termin ist rechtzeitig für den Zeitraum der
Ausschreibung vom 01.08. bis 30.08.2018 mit der Vergabestelle zu vereinbaren. Dort
aufkommende Fragen sind aus Wettbewerbsgründen schriftlich einzureichen.
2.2. Raumkonzept
Für die Unterbringung der Rollregalanlage und der Plakatschränke wird vom Bieter ein
effizientes Raumkonzept erstellt und als Teil des Angebotes eingereicht. Das Raumkonzept
wird vom Bieter unter Berücksichtigung von archiv- und bibliotheksfachlichen sowie
arbeits- und gesundheitsrechtlichen Normen, Richtlinien und Vorschriften (z.B. DIN 67700,
Technische Regeln für Arbeitsstätten, etc.) angefertigt. Es gestattet so viel Fläche der
Bestandsanlage wie möglich in den Neubau zu übertragen. Wenn nötig kann bei der
Modifizierung der vorhandenen Regalanlage zusätzliches Material eingesetzt werden. Dies
ist im Preisblatt (Anlage 5) anzugeben.
Bei der Verteilung der Regalanlage ist darauf zu achten, dass in beiden Magazinräumen
eine ausgewogene Mischung von Regalwagen mit 250 mm und 350 mm tiefen Fachböden
entsteht. Es muss in beiden Magazinräumen sowohl Bibliotheks- als auch Archivgut
untergebracht werden. Die drei Plakatschränke sollen zusammen in einem der
Magazinräume unterkommen, ist eine Trennung sinnvoller, ist dies zu belegen.
Aufgrund der sich verkleinernden Magazinflächen, bittet die RLS den Bieter Möglichkeiten
vorzuschlagen, wie sich die Regalanlage durch den Einbau von flexiblen Ablageflächen
(Klapptischen, ausziehbaren Regalböden, etc.) erweitern ließe.
2.3. Verlegung von Schienen
Im Neubau werden neue Schienen für die Regalanlage benötigt. Diese müssen durch den
Auftragnehmer beschafft und in Zusammenarbeit mit Fußbodenleger und Bauunternehmen
durch den Auftragnehmer verlegt werden.
Die Verlegung von neuen Schienen hat während des Gebäudeausbaus und unmittelbar vor
dem Gießen des Estrichs bzw. vor der Fußbodenverlegung zu erfolgen. Derzeit ist dies für
die Magazinräume im UG sowie im 2. OG im März/April 2019 geplant. Voraussichtlich
verlegt der Auftragnehmer die Schienen im März 2019. Diese Angaben stehen in
Abhängigkeit zum Baufortschritt.
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Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anhang 2: Leistungsbeschreibung
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Fußbodentypen
Auf die Stahlbeton-Bodenplatte im UG wird nach Verlegung der Schienen Estrich
gegossen. Im 2. OG soll ein Hohlraumboden verlegt werden. Es ist die Aufgabe des
Auftragnehmers, in Zusammenarbeit mit dem Fußbodenleger, den Hohlraumboden ggf. so
zu verstärken, dass der Einbau und die Tragfähigkeit der Regalanlage gewährleistet werden
kann.
2.4. De- & Remontage (inkl. Umzug)
Für den Umzug muss folgendes Mobiliar fachgerecht abgebaut und, entsprechend dem
zuvor vom Auftragnehmer erarbeiteten Raumkonzept, neu aufgebaut werden:
Rollregalanlage
3 Plakatschränke
Sollten zum Aufbau oder zur Modifizierung zusätzliche Teile oder Ersatzteile benötigt
werden sind diese im Angebot anzugeben und durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
Der Aufbau erfolgt unter Berücksichtigung der DGUV Regel 108-007 für Lagereinrichtungen
und -geräte. An der remontierten Regalanlage hat der Auftragnehmer alle kennzeichnungspflichtigen
Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen.
2.5. Verschrottung der überbleibenden Regalteile
Sollten nach dem Raumkonzept Regalteile übrig bleiben, die nicht für die remontierte
Anlage im Neubau verwendet werden können oder diese zu einem späteren Zeitpunkt
ergänzen können (wie Regalböden), sind diese fachgerecht durch den Auftragnehmer zu
entsorgen. Zum Auftragsumfang gehören außerdem der Ausbau und die Entsorgung der
alten Schienenanlage.
2.6. Umzug Kulturgut
Die Archiv- und Bibliotheksbestände bestehen aus unterschiedlichen Medien die
fachgerecht und in der bestehenden Ordnung umgezogen werden müssen.
Archivgut: Archivgutbehälter T 350 x B 250 x H 115 mm
Aktenordner 80 und 50 mm breit
Plakate A4 bis A1
Bibliotheksgut: Bücher
Zeitschriften
Zeitungen
AV-Medien: Video-Kassetten
DVDs
Tonbänder
Musikkassetten
Der Umzug der Bestände insgesamt ca. 2.000 lfm kann durch den Auftragnehmer
selbst oder durch einen von ihm namentlich zu benennenden Dienstleister erfolgen. Dies ist
bei der Angebotsstellung anzugeben.
Das Ausräumen der Medien und das Einräumen in der vorgegebenen Ordnung sind durch
das benannte Unternehmen zu gewährleisten.
Hinweis: Eine Zwischenlagerung der Medien während dem Ab- und Aufbau der
Rollregalanlage ist von der RLS nicht vorgesehen. Die RLS kann dafür keine Räumlichkeiten
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Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anhang 2: Leistungsbeschreibung
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zur Verfügung stellen. Sollte eine Zwischenlagerung unumgänglich sein ist dies vom Bieter
zu begründen.
Im Falle einer externen Zwischenlagerung ist eine sach- und fachgerechte Verwahrung,
entsprechend gültiger Datenschutzverordnungen, bei stabilem (zeitlich) und gleichmäßigen
(über alle Raumbereiche) Raumklima zu gewährleisten. Die Temperatur muss bei ca. 18 C
( 5 C), die relative Luftfeuchtigkeit (RF) bei ca. 50% ( 5%) liegen.
Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass nur befugte Personen Zugang zum
Lagerungsort der Bestände haben. Eine entsprechende Zugangsregelung wird
vorausgesetzt.
Teil der Angebotsstellung ist ein Ablauf- bzw. Zeitplan für den Umzug. Die Planung des
Umzugs nach Zuschlagserteilung ist zwischen dem Auftragnehmer, der Bauleitung und den
Mitarbeiter*innen der Referate Verwaltung/Vergabe, Archiv und Bibliothek eng
abzustimmen.
3. Ausführung der Leistung
3.1. Ort des Umzuges
Von: Franz-Mehring-Platz 1,
10243 Berlin
Anlage: EG
Plakatschränke: 3. OG
Bestände: UG, EG, 3. OG, 4. OG
Nach: Straße der Pariser Kommune 8,
10243 Berlin
Anlage: UG & 2. OG
Plakatschränke: UG oder 2. OG
Bestände: UG, 1. OG & 2. OG
3.2. Umzug der Bestände
VON: Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
Etage Raum & Inhalt Bestände in lfm (1m)
Untergeschoss Lagerraum
Archivgut Ordner, Mappen
Bibliotheksgut Bücher
variierende Menge
[derzeit ca. 170]
Erdgeschoss Hauptmagazin mit Rollregalanlage 018
Archivgut Archivgutbehälter, Ordner, Mappen
Bibliotheksgut Bücher, Zeitschriften,
Zeitungen
AV-Medien (Fotos ,Videos, Tonbändern, CDs,
MCs)
Insg. ca. 1.648
Archivgut 681
Bibliotheksgut 894
AV-Medien 73
3. Obergeschoss 2 Magazinräume 329, 336
329 1 Plakatschrank
Plakate (bis A1)
Bibliotheksgut Bücher
336 2 Plakatschränke
Plakate (bis A1)
[ca. 3000 Plakate]
4. Obergeschoss Büro- & Benutzerraum Bibliothek 418-420
Bibliotheksgut Bücher, Zeitschriften,
Zeitungen, CDs, DVDs
ca. 100
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Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anhang 2: Leistungsbeschreibung
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NACH: Straße der Pariser Kommune 8, 10243 Berlin
Etage Raum & Inhalt
Untergeschoss Magazin mit Rollregalanlage , R U.15 Archiv, 81,86 m
Plakatschränke (oder gemäß Raumkonzept)
Archivgut
Bibliotheksgut
1. Obergeschoss Bibliothek mit Lesesaal, R 1.02 Bibliothek, 177,15 m
Bibliotheksgut
2. Obergeschoss Magazin mit Rollregalanlage, R 2.01 Archiv, 52,38 m
Archivgut
Bibliotheksgut
3.3. Zeitplan Vergabe
01.08.-30.08.2018 Besichtigung der Regalanlage rechtzeitig zu vereinbaren mit
Vergabestelle
10.09.2018 Ende der Angebotsabgabe bis 12 Uhr
08.10.2018 Zuschlagserteilung
3.4. Zeitplan Leistungserbringung
10.09.2018 Raumkonzept für die Neuaufstellung der Rollregalanlage und der
Plakatschränke sowie Zeitplan für den Umzug als Teil des Angebots
März/April 2019 Verlegung der Schienen im UG sowie im 2.OG des Neubaus
Januar/Februar
2020
De- und Remontage (inkl. Umzug) der Rollregalanlage sowie der drei
Plakatschränke nach Umzugszeitplan
Januar/Februar
2020
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände nach Umzugszeitplan
März 2020 Ausbau der alten Schienen
März 2020 Verschrottung der nicht verwendeten Regalteile und Schienen
4. Ausschreibungshinweise
Fragen zur Ausschreibung, auch solche die im Rahmen des Besichtigungstermins
entstehen, sind schriftlich einzureichen. Die Antworten werden allen Bewerbern zur
Verfügung gestellt.
vergabe@rosalux.de
Zusätzliche Informationen, z.B. Grundrisse, Grafik der Bestandsanlage, u.a. können bei
Bedarf zugsendet werden. Abfrage unter der genannten E-Mailadresse
vergabe@rosalux.de.
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 3: Teilnahmebedingungen
1.
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1. Allgemein
1.1 Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet.
1.2 Es werden keine eigenen Geschäftsbedingungen der Bieterin/der Bieter zugelassen.
Erklärt die Bieterin/der Bieter ihre/seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum
Vertragsbestandteil, stellt dies eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung derselben dar
und führt zum Angebotsausschluss.
1.3 Die Angaben im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung dürfen nur zur Erstellung
des Angebots benutzt werden. Jede Verwendung für andere Zwecke ist untersagt.
2. Leistungsfähigkeit der Bieter
Bewerberinnen/Bewerber haben folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
2.1 Eigenerklärung (Anlage 6)
2.2 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge
(Anlage 7)
2.3 Drei qualifizierte Referenzen Umsetzen von Rollregalanlagen (Anlage 8)
2.4 Drei qualifizierte Referenzen Umzüge von Kulturgütern (Anlage 9)
2.5 Erstentwurf für Neuaufstellung der Bestandsanlage im Neubau
2.6 Zeitplan Umzug / Umzugskonzept
3. Ausschluss von Bieterinnen/Bieter und besondere Hinweise
3.1 Leistungen sollen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige
Bieterinnen/Bieter vergeben werden, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung der
ausgeschriebenen Leistung befassen.
3.2 Von der Teilnahme am Wettbewerb können alle Leistungsanbieter ausgeschlossen
werden, bei denen nachweislich die in 31 Abs. 1 UVgO genannten Ausschlusstatbestände
vorliegen.
4. Voraussetzungen zur Angebotsabgabe
4.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich per Post
einzureichen. Alle geforderten zusätzlichen Unterlagen, Erklärungen und
Proben/Muster müssen innerhalb der Angebotsfrist eingehen. Der Schriftverkehr mit
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 3: Teilnahmebedingungen
1.
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der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen.
4.2 Zur Angebotserstellung ist ausschließlich der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck
zu verwenden. Das Angebot ist dokumentenecht, leserlich und zweifelsfrei
abzugeben.
4.3 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots
erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot in einer besonderen Anlage beigefügt
werden.
4.4 Die Bieterin/der Bieter ist verpflichtet, alle in den Vergabeunterlagen verlangten Erklärungen
abzugeben und alle sonstigen geforderten Angaben zu machen. Unvollständige
oder fehlerhafte Angebote können gem. 42 UVgO von der Wertung ausgeschlossen
werden.
4.5 Änderungen der Bieterin/des Bieters an ihren/seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei
sein, andernfalls ist das Angebot auszuschließen. Eine fehlerhafte Eintragung ist durchzustreichen
und die richtige Eintragung oberhalb oder daneben zu ergänzen. Die Bieterin/
der Bieter muss die Änderungen durch ihr/sein Handzeichen oder ihre/seine Paraphe
kenntlich machen.
4.6 Das Angebot und ggf. weitere geforderte Unterlagen und Erklärungen sind unter Datumsangabe
an der vorgegebenen Stelle zu unterschreiben. Der Name der Unterzeichnerin/
des Unterzeichners muss erkennbar sein, z.B. Name in Druckbuchstaben
unter der Unterschrift. Nicht ordnungsgemäß an vorgegebener Stelle unterschriebene
Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
4.7 Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen
unterschrieben mit dem Angebot abzugeben.
5. Inhalt des Angebots
5.1 Der Angebotsvordruck (Anlage 4) ist ausgefüllt und unterschrieben abzugeben.
5.2 Das Preisblatt (Anlage 5) ist ausgefüllt und unterschrieben abzugeben.
5.3 Der Vordruck Eigenerklärung (Anlage 6) ist unterschrieben abzugeben.
5.4 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge (Anlage
7) ist unterschrieben abzugeben.
5.5 Der Vordruck Abgabe von 3 Referenzen - Umsetzen von Rollregalanlagen (Anlage 8) ist
ausgefüllt und unterschrieben abzugeben.
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 3: Teilnahmebedingungen
1.
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5.6 Der Vordruck Abgabe von 3 Referenzen Umzüge von Kulturgütern (Anlage 9) ist ausgefüllt
und unterschrieben abzugeben.
5.7 Erstentwurf für Neuaufstellung der Bestandsanlage im Neubau
5.8 Zeitplan Umzug / Umzugskonzept
6. Zustellung des Angebots
6.1 Das Angebot ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag zu versenden. Der
Umschlag darf sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen und ist
an die unten angegebenen Adresse bis zum Ende der Angebotsfrist am 10.09.2018,
12:00 Uhr einzureichen. Die Bieterin/der Bieter trägt grundsätzlich das Risiko des
rechtzeitigen Eingangs. Verspätet eingegangene Angebote werden von der Wertung
ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch Umstände verursacht worden, die nicht
von der Bieterin/vom Bieter zu vertreten sind.
Das Angebot ist einzureichen bei:
Rosa-Luxemburg-Stiftung Gesellschaftsanalyse
und politische Bildung e.V.
Ref. Verwaltung und Vergabe, Raum 209
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
6.2 Die Kosten für die Zustellung des Angebots trägt die Bieterin/der Bieter.
7. Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots
7.1 Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich geändert, berichtigt
oder zurückgezogen werden.
7.2 Nachträgliche Berichtigungen bzw. Änderungen oder die Angebotsrücknahme sind
in gleicher Weise wie das abgegebene Angebot zu behandeln und zuzustellen.
7.3 Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist
ist die Bieterin/der Bieter an ihr/sein Angebot gebunden. Das Angebot
kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
8. Unterauftragnehmer
8.1 Der Auftragnehmer haftet gesamtschuldnerisch für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung (einschließlich Unterauftragnehmer).
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 3: Teilnahmebedingungen
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8.2 Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer konkret zu benennen, die Eignungsnachweise
und entsprechende Erklärungen sind auch von den Unterauftragnehmern
vorzulegen.
9. Preise
9.1 Die für das Angebot gültigen Preise werden im gesonderten Preisblatt (Anlage 5) benannt.
9.2 Die Preise sind ohne gesetzlicher Umsatzsteuer (netto) anzugeben.
9.3 Die Preise sind in EURO anzubieten.
10. Zuschlagskriterien
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Als Bewertungskriterien für die Zuschlagserteilung werden für die Auswahl des wirtschaftlichsten
Angebotes folgende Punkte festgelegt:
Bewertungskriterium Wichtung
1. Preis 40%
2. Erstentwurf für Neuaufstellung der Bestandsanlage im Neubau 35%
3. Zeitplan Umzug / Umzugskonzept 25%
11 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
11.1 Bei der Wertung und der Prüfung von Angeboten gelten die Maßgaben der 41
bis 44 UVgO.
11.2 Bei der Öffnung der Angebote sind Bieterinnen/Bieter nicht zugelassen.
11.3 Mit der Abgabe ihres/seines Angebots unterliegt die Bieterin/der Bieter den Bestimmungen
über nicht berücksichtigte Angebote gemäß 46 UVgO.
11.4 Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein
Auftrag erteilt worden ist.
11.5 Die Bewerberinnen/die Bewerber oder Bieterinnen/Bieter sind damit einverstanden, dass
die bekannt gegebenen personenbezogenen Angaben und übrigen Daten im Rahmen
des Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden.
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Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 4: Angebotsanschreiben
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Achtung:
Die fett umrandeten Felder sind von der Bieterin/vom Bieter (bei gemeinschaftlichen Bieterinnen/Bietern vom
federführenden Unternehmen - soweit zutreffend) vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Angebotsunterlagen
in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bzw. einzusenden.
Name der Bieterin/des Bieters (Firmenbezeichnung)
vertreten durch:
Bitte unbedingt ausfüllen!
An
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V.
Ref. Verwaltung und Vergabe, Raum 209
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Kontakt des Bieters
per Email
Tel.: Fax.:
Ansprechpartner
Ort, Datum
Angebot (UVgO) Vergabevorgangs-Nummer
092018
über die Lieferung/Leistung von:
Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke & Umzug
der Archiv- und Bibliotheksbestände
Ende der Zuschlagsfrist
10.09.2018
Veröffentlichung vom
26.07.2018
Anschrift der Bieterin/des Bieters (Hauptbetrieb, Straße und Hausnummer)
Postanschrift der Bieterin/des Bieters
USt.-ldNr.
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 4: Angebotsanschreiben
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausführung der in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistung bieten wir Ihnen zu den im
Preisblatt (Anlage 5) genannten Preisen an.
Die Teilnahmebedingungen und Hinweise in der Aufforderung zur Abgabe des Angebots (Anschreiben)
werden beachtet. Das Angebot enthält alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Die Vertragsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen akzeptieren wir hiermit uneingeschränkt.
Das Angebot wird bei Unvollständigkeit grundsätzlich gemäß 42 Abs. 1 UVgO durch die/den öffentliche/
n Auftraggeberin/Auftraggeber von der Wertung ausgeschlossen.
Die Preisangaben auf dem gesonderten Preisblatt (Anlage 5) sind Festpreise für den in der Leistungsbeschreibung
genannten Zeitraum! Preisänderungen können sich nur auf Basis gesetzlicher Vorgaben
ergeben.
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist am 08.10.2018 halten wir uns an dieses Angebot gebunden.
Zusätzlich bestätigen wir die folgenden Bestandteile der Vergabeunterlagen, die im Falle der Zuschlagserteilung
unter Berücksichtigung von 21 Abs. 2 UVgO zum Vertragsbestandteil werden.
Leistungsbeschreibung
Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) [nicht Bestandteil
der Unterlagen, da allgemein bekannt]
Angebot des Auftragnehmers
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unseres Unternehmens sind
diesem Angebot nachfolgende Erklärungen zum Eignungsnachweis im vergaberechtlichen Sinn (2
UVgO) sowie für die Bewertung beigefügt:
Angebotsvordruck
Preisblatt
Eigenerklärung Vordruck
Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge
Drei qualifizierte Referenzendruck - Umsetzen von Rollregalanlagen
Drei qualifizierte Referenzendruck - Umzügen von Kulturgütern
Erstentwurf für Neuaufstellung der Bestandsanlage im Neubau
Zeitplan Umzug / Umzugskonzept
Uns ist bekannt, dass (auf besonderes Verlangen der Auftraggeberin) nicht erbrachte
Nachweise zur Eigenerklärung auch dann als nicht erbracht gelten, wenn im Angebot oder
in beigefügten Erklärungen darauf verwiesen wird.
Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigen wir den Inhalt aller - auch in gesonderter Anlage
eingereichten - Erklärungen und Nachweise.
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 4: Angebotsanschreiben
Seite 3 von 3
Weitere Anträge der Bieterin/des Bieters:
Im Falle der Nichtberücksichtigung des Angebots bitte(n) ich/wir um Information über die Ablehnung
des Angebots gemäß UVgO.
Mit der zusätzlich angeforderten Bietererklärung (siehe Nebenkästchen Erklärung), die von allen
darin aufgeführten Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben ist, wird bestätigt,
dass das federführende Unternehmen bevollmächtigt ist, die Gemeinschaftsmitglieder gegenüber
der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vertreten. Jedes Gemeinschaftsmitglied verpflichtet sich
darin, mit seiner Unterschrift für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gesamtschuldnerisch
zu haften.
Firmenbezeichnung/-anschrift (Firmenstempel)
___________________________________________
Datum
Die Unrichtigkeit vorstehender oder beigefügter
Erklärungen, Angaben oder Unterlagen
führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Ein erteilter Auftrag kann beim Vorliegen
von Unrichtigkeiten fristlos aus wichtigem
Grund wegen Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten gekündigt werden.
Die nebenstehende Unterschrift deckt alle -
auch in gesonderter Anlage beigefügten -
Erklärungen, Angaben und Nachweise dieses
Angebots ab.
Eine zusätzliche gesonderte Unterschrift ist
nur bei gemeinschaftlichen Bietern/innen in
der Bietererklärung erforderlich!
___________________________________________
Unterschrift/en
___________________________________________
(Name der/des Unterzeichnenden in Blockschrift)
Fehlt die Unterschrift, gilt das Angebot
als nicht abgegeben und wird bei der
Wertung nicht berücksichtigt!
Unvollständige Angebote können vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden!
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Anlage 3: Preisblatt
Seite: 1 / 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausführung der in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistung bieten wir Ihnen zu den von uns
nachfolgend eingesetzten Preisen an. Die Bewerbungsbedingungen und Hinweise in der Aufforderung zur
Abgabe des Angebots (Anschreiben) werden beachtet. Das Angebot enthält alle geforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise. Die Vertragsbedingungen gemäß Verdingungsunterlagen akzeptieren wir
hiermit uneingeschränkt. Das Angebot wird bei Unvollständigkeit grundsätzlich gemäß 42 UVgO durch
die/den öffentliche/n Auftraggeberin/Auftraggeber von der Wertung ausgeschlossen. Wenn im Preisblatt
kein Preis in die entsprechende Stelle eingetragen wird, so wird dieser Preis von der
Vergabestelle als Null gewertet.
Alle Kosten sowie die Erstellung von Raumkonzept und Umzugskonzept sind mit diesem Preis
abgegolten. Reisekosten etc. werden nicht übernommen.
Die einzelnen Teile können auf einem gesonderten Blatt erläutert werden.
Die Bezahlung erfolgt in Anteilen nach erfolgreicher Erbringung der einzelnen Teilleistungen.
Pos. Angebotsgegenstand entsprechend der
Leistungsbeschreibung s. Anlage 2
Menge &
Einheit
Einzelpreis
in (netto)
Gesamtpreis
in (netto)
1.
Schienenanlage UG
2.
Schienenanlage 2. OG
3.
Schienenverlegung UG
4.
Schienenverlegung 2. OG
5.
Umbau der Rollregalanlage
6.
Optional: Erweiterung der Rollregalanlage
durch temporäre Ablageflächen
7.
De- und Remontage der Anlage
8.
Umzug Archivgut, Bücher & Zeitschriften
9.
Ausbau der alten Schienenanlage
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
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Anlage 3: Preisblatt
Seite: 2 / 2
Pos. Angebotsgegenstand entsprechend der
Leistungsbeschreibung s. Anlage 2
Menge &
Einheit
Einzelpreis
in (netto)
Gesamtpreis
in (netto)
10.
Verschrottung Schienen und nicht benötigter
Regalteil
11.
Summe Preispositionen 1 bis 10 (netto):
Die Preisangaben sind Festpreise. Bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist am 08. Oktober
2018 halten wir uns an dieses Angebot gebunden.
Firmenbezeichnung/-anschrift (Firmenstempel)
__________________________________________
Datum
Die Unrichtigkeit vorstehender Angaben
führt zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren. Ein erteilter Auftrag
kann beim Vorliegen von Unrichtigkeiten
fristlos aus wichtigem Grund wegen
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
gekündigt werden.
__________________________________________
Unterschrift/en
__________________________________________
(Name der/des Unterzeichnenden in Blockschrift)
Fehlt die Unterschrift, gilt das Angebot als
nicht abgegeben und wird bei der Wertung
nicht berücksichtigt!
Unvollständige Angebote können vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden!
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Anlage 6: Eigenerklärung
Seite 1
Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und
Leistungen, ausgenommen Bauleistungen.
Gem. 31 Abs. 1 werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete)
Unternehmen vergeben, die nicht in entsprechender Anwendung der 123 oder 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind.
1. Der Bewerber/Bieter erklärt, dass:
- keine Person, deren Verhalten1 seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2
1. 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union
oder in ihrem Auftrag verwaltet wurden,
5. 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen dn
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),
7. 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
10. den 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder 233 a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichtsoder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. sein Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass der Bewerber/Bieter zur Zahlung der
Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und
Strafzuschläge verpflichtet hat.
2. Der Bewerber/Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht
1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe 123 Abs. 3 GWB
2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung
einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Siehe 123 Abs. 2 GWB
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
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Anlage 6: Eigenerklärung
Seite 2
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung3 begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens4 infrage gestellt wird.
3. Der Bewerber/Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem
Ausschluss nach 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG), nach 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
nach 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiloG)
führen können.
Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von
Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
..................................................................................
Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
3 Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen,
sind unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten
insbesondere:
- Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Diebstahl,
Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Erpressung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren.
- Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen
Dienst
Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle
tätig werden.
- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die keine Straftaten sind.
4 Siehe Fußnote Seite 1
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Anlage 7: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Seite 1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799)
einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen über
Mindestentgelte einzuhalten.
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 9,00 Euro brutto zu
bezahlen.
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu
verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu
erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren,
die für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu
erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom
20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen über
Mindestentgelte maßgeblich sind.
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten
Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und
dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen
nachzuweisen.
sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher
ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a.
Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem
öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen
nachzuweisen.
Die Verpflichtungen gelten nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen
Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 7: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Seite 2
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund
ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Ich erkläre / Wir erklären,
mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
(Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt
nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland
erbracht werden.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________ ______________________
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
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Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 8: Abgabe von 3 Referenzen - Umsetzen von Rollregalanlagen
Qualifizierte Referenzen (drei Stück) zur vorliegenden Leistungsbeschreibung:
1.Referenz
Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechpartner/in beim
Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragszeitraum
2.Referenz
Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechpartner/in beim
Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragszeitraum
3.Referenz
Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechpartner/in beim
Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragszeitraum
..................................................................................
Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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Anlage 9: Abgabe von 3 Referenzen Umzug von Kulturgütern
Qualifizierte Referenzen (drei Stück) zur vorliegenden Leistungsbeschreibung:
1.Referenz
Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechpartner/in beim
Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragszeitraum
2.Referenz
Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechpartner/in beim
Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragszeitraum
3.Referenz
Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechpartner/in beim
Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragszeitraum
..................................................................................
Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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Anlage 10: Vertragsbedingungen
Seite 17
Vertragsbedingungen
für Lieferungen und Dienstleistungen
Stand: 11. Juli 2018
1 Grundlagen
1. Hierbei handelt es sich um Vertragsbedingungen im Sinne von 1 Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
2. Durch Vereinbarung dieser Vertragsbedingungen ist die VOL/B Bestandteil des Vertrages. Die
VOL/B ist im Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23.September 2003 bekannt gegeben worden und
ist unter www.bmwi.bund.de abrufbar.
3. Es gelten für den jeweils abgeschlossenen Vertrag die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise
bei Öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18.12.1953) in der jeweils
gültigen Fassung
2 Geltungsbereich
1. Die AGBen gelten für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Kauf oder
die Herstellung von Waren.
2. Für andere Vertragsformen (z.B. Leasing, Miete) gelten die AGBen entsprechend.
3 Auftraggeber/in
1. Auftraggeberin ist die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
2. Die Auftraggeberin wird vertreten durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr. Florian
Weis.
4 Ansprech- und Verhandlungspartner/in
Ansprechpartnerin und Verhandlungspartnerin im Zusammenhang mit diesem Vertrag, ist
grundsätzlich das Referat Verwaltung und Vergabe.
5 Vertragsbestandteile
1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
2. Bestandteile dieses Vertrages sind:
a. Der Vertragstext nebst der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1)
b. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
c. Angebot und Zuschlagserteilung
3. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gelten vorrangig die Regelungen dieses Vertrages und
seiner Anlagen und danach die weiteren Bestandteile in der Reihenfolge ihrer Nennung.
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Anlage 10: Vertragsbedingungen
Seite 18
4. Leistungsmerkmale genehmigter Musterstücke sind eine Konkretisierung der Leistungsbeschreibung
und damit Vertragsbestandteil.
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil
des Vertrages.
6 Vertragsschluss
1. Vereinbarungen, die den Vertrag betreffen, werden grundsätzlich schriftlich (in Textform) getroffen.
2. Der Empfang des Auftragsschreibens/Zuschlags ist von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer
unverzüglich, schriftlich der Auftraggeberin zu bestätigen.
7 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Leistungserfolg gemäß Leistungsverzeichnis einzutreten
hat.
8 Leistungsabnahme
1. Die Leistungsabnahme ist die Erklärung der Auftraggeberin, dass der Vertrag bzw. der Teilvertrag
der Hauptsache nach erfüllt ist. 13 VOL/B bleibt im Übrigen unberührt.
2. Liegt ein wesentlicher Sach- oder Rechtsmangel vor oder fehlt es an vertraglich zugesicherten
Eigenschaften der zu erbringenden Dienstleistungen, kann die Auftraggeberin oder ein/e von ihr
Beauftragter/Beauftragte die Abnahme der erbrachten Dienstleistungen verweigern. Dies gilt
auch für die Teilleistungsabnahmen pro festgelegten Zeitpunkt.
9 Einreichung der Rechnung
1. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer hat die Rechnung (Teilrechnung) zeitnah in 2-facher
Ausfertigung einzureichen. Der Rechnung ist ein durch die Auftraggeberin Auftraggeber zu bestätigender
Leistungsnachweis beizufügen. 15 VOL/B bleibt unberührt.
2. Sind Teilleistungen in einem Auftrag vereinbart, darf für jede Teilleistung eine gesonderte Rechnung
eingereicht werden.
10 Zahlung der Rechnung
1. Die Begleichung der Rechnung erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 30
Tage nach Fälligkeit und Zugang einer nachprüfbaren Rechnung mit einem von der Auftraggeberin
quittierten Leistungsnachweis bezogen auf den Abrechnungszeitraum. Die Fälligkeit tritt erst
nach vertragsgemäßer Leistungserbringung ein.
2. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Absendung des Zahlungsauftrages an die Bank.
3. Rechnungen, die ohne die vertraglich festgelegten Unterlagen eingehen, werden von der Auftraggeberin
unbeachtet zurückgesandt und nicht beglichen.
4. Im Übrigen gilt 17 VOL/B.
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Anlage 10: Vertragsbedingungen
Seite 19
11 Ausführungsfristen
Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die im Leistungsverzeichnis genannten
Fristen.
12 Verschwiegenheit
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages Dritten nur mitzuteilen, wenn
und soweit es für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
2. Die Vorschriften über die Ausführungsunterlagen 3 VOL/B bleiben unberührt.
13 Verpflichtungserklärung seitens der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin eine Beeinträchtigung
der Leistungsfähigkeit unverzüglich mitzuteilen, wenn:
a. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer beabsichtigt einen Insolvenzantrag zu stellen
b. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer beabsichtigt ihr/sein Unternehmen aufzugeben
bzw. zu veräußern
c. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer eine nicht nur vorübergehende Zahlungsschwierigkeit
hat.
14 Pflichtverletzung und Schadensersatz
1. Bei Pflichtverletzungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers finden die gesetzlichen Regelungen
nach Maßgabe der 7 und 14 VOL/B Anwendung. Danach ist der entgangene Gewinn
bei leicht fahrlässig verursachten Schäden nicht zu ersetzen.
2. Führen von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer zu vertretende Gründe zu einer Beendigung
des Vertragsverhältnisses nach 17 Bas. 1 dieser Vertragsbedingungen, hat diese/r der
Auftraggeberin hieraus entstehende Schäden zu ersetzen.
3. Die Auftraggeberin kann der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen,
mangelhafte Leistungserfüllungen zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Auftraggeberin
die entsprechende Dienstleistung durch Dritte erbringen lassen. Dadurch entstehende
Mehrkosten sind durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer zu tragen.
15 Vertragsbestandteil
Illegale Beschäftigung/Schwarzarbeit
1. Zum sozialen Schutz des/der Einzelnen wie auch zur Aufrechterhaltung der sozial- und wirtschaftspolitischen
Ordnung kann Schwarzarbeit nicht hingenommen werden.
2. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer sichert zu, dass sie bei der Leistungserbringung die
Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG in der jeweils gültigen Fassung) beachtet
und einhält und zur Eindämmung dieser illegalen Aktivitäten auch mit der Auftraggeberin zusammenarbeiten
wird. Insbesondere ist die Auftraggeberin zu informieren, wenn sich Hinweise
ergeben, dass durch am Projekt Beteiligte sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder
Aufzeichnungspflichten nicht eingehalten werden.
Öffentliche Ausschreibung - Umsetzung der Rollregalanlage und Plakatschränke &
Umzug der Archiv- und Bibliotheksbestände
Anlage 10: Vertragsbedingungen
Seite 20
3. Haftungsregelung: Kommt es aufgrund eines Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Absatz 2 zu
Schäden im Bereich der Auftraggeberin, so haftet die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer auch
hierfür. Dies gilt nicht, wenn der Verstoß der Auftraggeberin zumindest teilweise zuzurechnen
ist.
4. Außerordentliches Kündigungsrecht:
Bei Vorliegen von illegaler Beschäftigung / Schwarzarbeit i.S.v. Absatz 2 Satz 1 besteht ein außerordentliches
fristloses Kündigungsrecht seitens der Auftraggeberin. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
16 Beendigung des Vertragsverhältnisses aus
wichtigem Grund
1. Die Auftraggeberin kann vom Vertrag zurücktreten oder mit sofortiger Wirkung kündigen,
a. wenn die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ihre/seine Pflicht zur Verschwiegenheit
oder eine ihr/ihm auferlegte Verpflichtung zur Geheimhaltung von Tatsachen, die
ihr/ihm im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bekannt geworden sind, verletzt.
b. wenn über das Vermögen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels
Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages
dadurch in Frage gestellt ist, dass sie ihre/seine Zahlungen nicht nur vorübergehend
einstellt.
c. wenn die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer gegen 15 dieser Vertragsbedingungen
verstößt.
d. wenn sich die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer im Zuge der Begründung oder
Durchführung des Schuldverhältnisses an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen
im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteiligt hat. Dies
umfasst insbesondere die Vereinbarungen mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe
von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung von Ausfallentschädigungen
(Gewinnbeteiligungen oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung der
Empfehlung von Preisen.
e. wenn Ausschlussgründe i.S.d. 6 Abs. 5 c),d) und e) VOL/A vorliegen. Ausschlussgrund
ist insbesondere die Gewährung von Vorteilen im Sinne der 333 sowie 334 StGB sowie
die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit,
Fachkunde und Leistungsfähigkeit seitens der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers.
f. wenn das Gesamtbudget aus dieser Ausschreibung ausgeschöpft ist.
2. Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere das Recht zur Kündigung nach 314 und 626
BGB bleiben unberührt.
17 Wirkung der Vertragsbeendigung aus wichtigem
Grund
1. Im Falle einer Kündigung ist die bisherige noch nicht abgerechnete Leistung gemäß den Vertragspreisen
und dem durch die Auftraggeberin quittierten Leistungsnachweis abzurechnen.
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Anlage 10: Vertragsbedingungen
Seite 21
2. Tritt die Auftraggeberin nach den Bestimmungen des 16 Abs. 1 Vertragsbedingungen vom Vertrag
zurück, sind die bisherigen noch nicht abgerechneten Leistungen gemäß den Vertragspreisen
und dem durch die Auftraggeberin quittierten Leistungsnachweis abzurechnen.
3. Im Übrigen gilt 7 VOL/B. Die gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt bleiben unberührt.
18 Verletzung gewerblicher Schutzrechte
Dritter
1. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist verpflichtet zu prüfen, ob ihre/seine Leistungserbringung
gegen gewerbliche Schutzrechte verstößt. Eine derartige Pflicht besteht für die Auftraggeberin
nicht.
2. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von Ansprüchen Dritter aus
etwaiger Verletzung gewerblicher Schutzrechte frei und trägt die Kosten, die der Auftraggeberin
in diesem Zusammenhang entstehen können.
19 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder in Klauseln enthaltener Wertungen lassen die Wirksamkeit
der anderen Klauseln oder die in anderen Klauseln enthaltenen Wertungen unberührt.
20 Schiedsgerichtsklausel
1. Im Falle von aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien,
vor Beschreitung des Rechtsweges, auf der Ebene der Schiedsgerichtsbarkeit eine Einigung anzustreben.
Dabei ist nach der Schiedsgerichtsordnung des deutschen Ausschusses für Schiedsgerichtswesen
unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges, endgültig eine Entscheidung zu
treffen
2. Den Vertragsparteien steht es frei, vor Einschaltung des Schiedsgerichts einen sachverständigen
Dritten zu benennen, der bei auftretenden Streitigkeiten versucht, eine Klärung bzw. einen Kompromiss
herbeizuführen. Dabei muss die nicht benennende Partei mit der Wahl der/des Sachverständigen
der anderen, benennenden Vertragspartei, einverstanden sein.
21 Anwendbares Recht
1. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland
2. Der Schriftverkehr mit der Auftraggeberin hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
22 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Rosa-Luxemburg-Stiftung-e-V/2018/07/2502495.html
Data Acquisition via: p8000000
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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