Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2018070316514729242" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: SAP-Hauptbuch - DE-Frankfurt am Main
Software-Implementierung
Dokument Nr...: 862795-2018 (ID: 2018070316514729242)
Veröffentlicht: 04.07.2018
*
  SAP-Hauptbuch (1/018/2018)
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
2018018  SAPHauptbuch (1/018/2018)
AUFTRAGGEBER
Universitätsklinikum Frankfurt
TheodorSternKai 7, 60590 Frankfurt am Main, Deutschland
29.06.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen/Dateien
................................................................................................................................
..... 3
Unterlagen zu
018/2018........................................................................................................................
........... 3
Kopie: Allgemeine Informationen zum Verfahren/Übersicht _Projektinformation..................................... 3
Angebotsunterlagen
................................................................................................................................
. 3
Referenzliste (Stand Nov 2017)
....................................................................................................... 4
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (HVTG 19.12.2014)............................... 5
233_Verzeichnis_Nachunternehmerleistungen................................................................................ 7
234_Erklaerung_Bietergemeinschaft
............................................................................................... 8
633_Angebotsschreiben_Liefer_Dienstleistungen........................................................................... 9
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................... 11
631-Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots ............................................................................ 11
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen i . 12
2 Auskünfte
..............................................................................................................................
12
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen..................................................................... 12
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:...... 12
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Ve 12
3.3 - frei -
.......................................................................................................................... 13
4 Losweise
Vergabe................................................................................................................. 13
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.. 13
6 Angebotswertung
.................................................................................................................. 13
7 Angebote können abgegeben werden: ................................................................................. 13
8 Angebotsabgabe
................................................................................................................... 14
9
Nachprüfungsstelle.............................................................................................................
... 14
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.. 15
Vertragsunterlagen..............................................................................................................
............. 17
Leistungsbeschreibung
............................................................................................................ 17
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
.. 44
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistun 44
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) im Lande Hessen (Stand2015) ........................ 51
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen(2017)........................ 53
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 54
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 62
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 65
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren/Übersicht
Projekttitel: SAPHauptbuch (1/018/2018)
Projektbeschreibung: Unterstützende Beratungsleistungen zur Einführung des neuen Hauptbuches der SAP incl.
OnlineBelegsplit
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Bindefrist: 28.09.2018
Voraussichtliche Ausführungsfrist:
von 01.09.2018 bis 30.05.2019
Anmerkung: Bei den oben genannten Terminen zur Auftragsdauer handelt es sich um vorbehaltliche
Termine.
Verfahrensnummer: 2018018
Sie haben die Vergabeunterlagen für das o. g. Verfahren aufgerufen.
Wie in der Bekanntmachung zum oben genannten Verfahren festgelegt, müssen Sie die Unterlagen elektronisch ausfüllen und Ihr
Angebot elektronisch über diese Plattform abgeben. Angebote, welche in anderer Form abgegeben werden, müssen ausgeschlossen
werden. Bei elektronisch eingereichten Angeboten ist eine Unterschrift in Form einer Signatur oder auf einem Mantelbogen nicht
erforderlich.
Falls Sie noch Fragen dazu haben wenden Sie sich bitte an den Kundendienst@ deutsche evergabe. de oder an die
ZentraleVergabe@kgu.de.
Bei geforderten Eintragungen im Leistungsverzeichnis, falls diese elektronisch nicht möglich sind, bitte bei elektronischer
Angebotsabgabe
ausfüllen und einscannen.
Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist, dass Sie die Kenntnisnahme aller Unterlagen im System bestätigt haben.
Die Preise können Sie direkt unter "Produkte/Leistungen" im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe eingeben.
Ihr elektronisches Angebot müssen Sie
bis spätestens 23.07.2018 12:00:00
einreichen.
Fragen zur Ausschreibung stellen Sie bitte rechtzeitig ausschließlich über Kommunikation mit der Vergabestelle des
Vergabemanagement Systems innerhalb dieses Verfahrens.
Es ist vorgesehen, bezüglich des dem Angebot ausgefüllten und beigefügten Anforderungskataloges die geeigneten Bieter
jeweils zu einem
Gespräch einzuladen. Diese Gespräche werden voraussichtlich in der KW 31/2018 stattfinden und sollten vom Bieter zeitlich
vorgemerkt
werden.
Bitte prüfen Sie vor Angebotsabgabe die Eintragungen auf der ersten Seite des Formblattes "Angebot". Falls diese nicht korrekt
sind (z.B.
Ansprechpartner, EMailAdresse etc.) ändern Sie bitte Ihre Daten entsprechend unter "ProfilEinstellungen" > "Stammdaten
ändern" .
Bitte achten Sie darauf, dass von Ihrer Firma nur ein Hauptangebot abgegeben wird.
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Wenn Sie Ihr Angebot elektronisch abgegeben haben, dann finden Sie nach dem Anmelden
 unter "meine Verfahren" >"Verfahren in Wertungsphase"
 nach Anwahl des Angebotsassistenten und "Home" (oberste Zeile)
 in "Meine Angebote" im entsprechenden Verfahren
 in den ganz rechten Spalten die PDF Dokumente: "Vergabeunterlagen", "Angebot"
1
2
Allgemeine Informationen zum Verfahren/Übersicht
Projekttitel: SAPHauptbuch (1/018/2018)
Projektbeschreibung: Unterstützende Beratungsleistungen zur Einführung des neuen Hauptbuches der SAP incl.
OnlineBelegsplit
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Bindefrist: 28.09.2018
Voraussichtliche Ausführungsfrist:
von 01.09.2018 bis 30.05.2019
Anmerkung: Bei den oben genannten Terminen zur Auftragsdauer handelt es sich um vorbehaltliche
Termine.
Verfahrensnummer: 2018018
Sie haben die Vergabeunterlagen für das o. g. Verfahren aufgerufen.
Wie in der Bekanntmachung zum oben genannten Verfahren festgelegt, müssen Sie die Unterlagen elektronisch ausfüllen und Ihr
Angebot elektronisch über diese Plattform abgeben. Angebote, welche in anderer Form abgegeben werden, müssen ausgeschlossen
werden. Bei elektronisch eingereichten Angeboten ist eine Unterschrift in Form einer Signatur oder auf einem Mantelbogen nicht
erforderlich.
Falls Sie noch Fragen dazu haben wenden Sie sich bitte an den Kundendienst@ deutsche evergabe. de oder an die
ZentraleVergabe@kgu.de.
Bei geforderten Eintragungen im Leistungsverzeichnis, falls diese elektronisch nicht möglich sind, bitte bei elektronischer
Angebotsabgabe
ausfüllen und einscannen.
Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist, dass Sie die Kenntnisnahme aller Unterlagen im System bestätigt haben.
Die Preise können Sie direkt unter "Produkte/Leistungen" im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe eingeben.
Ihr elektronisches Angebot müssen Sie
bis spätestens 23.07.2018 12:00:00
einreichen.
Fragen zur Ausschreibung stellen Sie bitte rechtzeitig ausschließlich über Kommunikation mit der Vergabestelle des
Vergabemanagement Systems innerhalb dieses Verfahrens.
Es ist vorgesehen, bezüglich des dem Angebot ausgefüllten und beigefügten Anforderungskataloges die geeigneten Bieter
jeweils zu einem
Gespräch einzuladen. Diese Gespräche werden voraussichtlich in der KW 31/2018 stattfinden und sollten vom Bieter zeitlich
vorgemerkt
werden.
Bitte prüfen Sie vor Angebotsabgabe die Eintragungen auf der ersten Seite des Formblattes "Angebot". Falls diese nicht korrekt
sind (z.B.
Ansprechpartner, EMailAdresse etc.) ändern Sie bitte Ihre Daten entsprechend unter "ProfilEinstellungen" > "Stammdaten
ändern" .
Bitte achten Sie darauf, dass von Ihrer Firma nur ein Hauptangebot abgegeben wird.
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Wenn Sie Ihr Angebot elektronisch abgegeben haben, dann finden Sie nach dem Anmelden
 unter "meine Verfahren" >"Verfahren in Wertungsphase"
 nach Anwahl des Angebotsassistenten und "Home" (oberste Zeile)
 in "Meine Angebote" im entsprechenden Verfahren
 in den ganz rechten Spalten die PDF Dokumente: "Vergabeunterlagen", "Angebot"
3
Referenzliste zum Verfahren:
LOS-Nr: Blatt-Nr:.Bewerber/Bieter:
Anforderungen zur Referenz: siehe unter Eignungskriterien Ziffer:
Referenznummer
Name des
Auftraggebers
Adresse
Ansprechpartner mit
Telefon und E-Mail-
Adresse
Ausführungszeitraum
SAP-Hauptbuch (1/018/2018)
4
(Name und Anschrift des Bieters)
Vergabenummer:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach
dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S.
354
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
entsprechend den Vorgaben der  4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes
(HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß  20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des
Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei
einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EUAusland
erbringen.
Nachfolgende Erklärung ist zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben.
Ich/Wir erkläre/n:
1. Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass ich/wir gemäß  4 Abs. 1 HVTG die für mich/uns geltenden
gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen
Leistungen zu gewähren habe/n. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen
von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, auf Anforderung
dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen
ist.
2. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß  4 Abs. 2 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei
der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren,
die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an
den mein/unser Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist.
3. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß  4 Abs. 3 und  6 HVTG meinen/unseren Beschäftigten
bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das den Vorgaben des MiLoG entspricht.
Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Verleihunternehmen sind
im Angebot, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, spätestens jedoch vor Beginn
der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die entsprechenden
Erklärungen in Textform abzugeben und vorzulegen.
- Die Erklärung kann entfallen, soweit sie bereits in einem Präqualifizierungsregister hinterlegt
ist.
- Die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für mich/uns geltenden
Regelungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) als Mindeststandard
im Angebot entfällt, soweit nach  4 HVTG Tariftreue gefordert werden kann und
die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist als die für
sie nach Bundesrecht geltenden Bestimmungen.
2018018
5
4. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen  21 MiLoG (Bußgeldvorschriften)
mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit
nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach  19 Abs. 1 und 3
MiLoG vorliegen.
5. Ich/wir verpflichte/n mich/uns für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen
durch Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den  4 und 6 HVTG
durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und
sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestlohnerklärungen der Nachunternehmen nach Auftragserteilung,
spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.
Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags
Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend
auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
(Ort/Datum) (Firmenbezeichnung/-Stempel) (Unterschrift)
6
233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Bieter Vergabenummer Datum
Baumaßnahme
Leistung
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer
auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens
Mein/Unser Betrieb
ist auf die Leistung
eingerichtet
2018018
SAP-Hauptbuch (1/018/2018)
7
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
VHB - Bund - Ausgabe 2016 Seite 1 von 1
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme
der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung
abzugeben.
2018018 SAP-Hauptbuch (1/018/2018)
8
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen
sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Universitätsklinikum Frankfurt
Zentrale Vergabe
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Deutschland
2018018 SAP-Hauptbuch (1/018/2018)
9
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem.
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote
%
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine
Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei
denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
10
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOL/A)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Tel: Fax:
Bieter
29.06.2018
Universitätsklinikum Frankfurt
Zentrale Vergabe
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Deutschland
+49 6963016478 +49 69630183079
23.07.2018 12:00:00
28.09.2018
2018018 SAP-Hauptbuch (1/018/2018)
Zuschlagskriterien (siehe unter "Leistungskriterien")
Allgem. Auftrags- und Zahlungsbeding. des Universitätsklinikums Frankfurt (UKF) für Dienstleistung
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Land Hessen (Stand 2015)
11
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Anschrift
Tel. Fax E-Mail
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000  für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Eigenerklärung zur Eignung (siehe unter"Eignungskriterien" ); Referenzliste; Anforderungskatalog (siehe Anlagen)
Formular 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (ggf. auch vom Nachunternehmer)
Universitätsklinikum Frankfurt am Main
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Universitätsklinikum Frankfurt
60590 Frankfurt am Main
+49 6963016478 +49 69630181188 ZentraleVergabe@kgu.de
Fragen grundsätzlich im laufenden Verfahren über das eVergabe-System stellen.
Erklärungen und Nachweise gemäß den Eignungskriterien und Anforderungskatalog
12
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 3 von 4
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei).
elektronisch in Textform
13
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 4 von 4
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Baumaßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
2018018 SAP-Hauptbuch (1/018/2018)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
14
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der
EU-Schwellenwerte, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
15
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
16
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 1
Leistungsverzeichnis
zur Erbringung von Beratungsleistungen zur
Umstellung der bestehenden Hauptbuchhaltung im SAP-ERPSystem
des Universitätsklinikum Frankfurt
auf die Neue Hauptbuchhaltung (New General Ledger / New GL)
einschließlich
Implementierung der Online-Belegaufteilung
17
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
................................................................................................................................
..................................4
Allgemeine Leistungskennzahlen
.........................................................................................................................4
Trennungsrechnung
................................................................................................................................
..............4
IT-Infrastruktur
................................................................................................................................
.....................6
Applikationen
................................................................................................................................
........................6
SAP-Systemlandschaft
................................................................................................................................
..........7
Finanzwesen
................................................................................................................................
.....................8
Geplanter Funktionsumfang
................................................................................................................................
.. 11
HOST-Schnittstelle
................................................................................................................................
............. 11
Anlagenbuchhaltung:
................................................................................................................................
......... 11
Geschäftsvorfälle
................................................................................................................................
............... 11
Sonstige Schnittstellen zu Drittsystemen:
......................................................................................................... 13
Analyse der Schnittstellen
................................................................................................................................
.... 13
Controlling
................................................................................................................................
......................... 21
HOST:
................................................................................................................................
................................. 21
Organisationstrukturen
................................................................................................................................
..... 22
Komponenten
................................................................................................................................
.................... 22
Kostenarten
................................................................................................................................
................... 22
Abstimmledger / Echtzeitintegration
............................................................................................................ 22
Kostenstellen
................................................................................................................................
................. 22
Statistische Kennzahlen
................................................................................................................................
. 23
Innenaufträge
................................................................................................................................
................ 23
PSP-Elemente
................................................................................................................................
................. 23
Planung
................................................................................................................................
.......................... 23
Kontierungslogik
................................................................................................................................
............ 23
Parallele Wertansätze / Transferpreise
......................................................................................................... 23
Informationssystem
................................................................................................................................
....... 23
Materialwirtschaft
................................................................................................................................
............. 23
Projektverlauf
................................................................................................................................
........................ 25
Technische Details zum Projektablauf
............................................................................................................... 25
Test
................................................................................................................................
.................................... 26
Schulung und Dokumentation
........................................................................................................................... 26
18
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 3
Administratoren
................................................................................................................................
............. 26
Key-User der Hauptbuchhaltung
................................................................................................................... 26
SAP-Anwender in nachgelagerten Bereichen (Leistungsabrechnung,Einkauf, Technik, sonstige) ............... 26
19
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 4
Einleitung
Allgemeine Leistungskennzahlen
Das Universitätsklinikum Frankfurt ist mit den 32 Fachkliniken und klinisch theoretischen Instituten der universitäre
Maximalversorger für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Jährlich werden hier mehr als 50.000 stationäre sowie über
270.000 ambulante Patientinnen und Patienten behandelt. Hinzu kommt ein umfangreiches Leistungsspektrum in
Forschung und Lehre auf internationalem Niveau. Insgesamt sind am Universitätsklinikum Frankfurt mehr als 6.200
Beschäftigte in der Krankenversorgung, in Lehre und Forschung sowie in der Administration und in den
Wirtschaftsdiensten tätig.
 Klinikum der Maximalversorgung
 Ausbildungs- und Lehrkrankenhaus
 32 Kliniken und 20 Forschungsinstitute
 4500 Mitarbeiter und 3800 Studenten
 50.000 stationäre und 270.000 ambulante Patienten pro Jahr
 420.000 qm Fläche
Die vorliegende Leistungsbeschreibung dient als Grundlage für die Ausschreibung einer Beratungsleistung zur
Unterstützung bei der Umstellung der SAP-ERP-Lösung Klassisches Hauptbuch auf das Neue Hauptbuch
(New General Ledger  New GL) der SAP bei gleichzeitiger Einrichtung der Funktion Aktiver Belegaufteilung
(Online-Belegsplit) über das Merkmal Geschäftsbereich nach Maßgabe der detaillierten Beschreibung weiter
hinten in diesem Dokument.
Übergeordnetes Ziel dieser Einführung ist die optimierte Durchführung der Trennungsrechnung am UKF.
Unter fairen Wettbewerbsbedingungen soll das wirtschaftlichste Angebot zur Umsetzung dieses Projektes
ausgewählt werden. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet neben der Projektbeschreibung auch das von
den Anbietern auszufüllende Leistungsverzeichnis sowie die auszufüllende Preiszusammenstellung.
Die nachfolgenden Ausführungen stützen sich auf interne Workshops und Evaluierungen innerhalb der
Fachabteilungen (i. w. Finanzbuchhaltung, aber auch Einkauf und Materialwirtschaft, Apotheke und Technik
(HOST) und geben den aktuellen Kenntnisstand wieder.
Um eine erfolgreiche Migration auf das neue Hauptbuch zu realisieren, sind neben dem Customizing
umfangreiche Funktions- und Integrationstests aller derzeit genutzter Geschäftsprozessketten (insbesondere
mit kundenspezifischen Entwicklungen und Anwendungen) durchzuführen.
Trennungsrechnung
Die Aufgaben des Universitätsklinikums (UKF) bestehen einerseits in der Versorgung der Bevölkerung mit
medizinischen Dienstleistungen (Krankenversorgung; KV). Zudem unterstützt das UKF den Fachbereich Medizin
der Johann-Wolfgang-Goethe Universität (getrennte juristische Personen; Stiftung des öffentlichen Rechts) als
Treunehmer im Bereich der medizinischen Forschung und Lehre (FuL). Das in Hessen gültige Integrationsmodell
20
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 5
sieht vor, dass sämtliche Aktivitäten (KV und F&L) des UKF innerhalb einer Rechtskörperschaft bilanziell
darzustellen sind Dies ist über die Zusammenfassung der KV- und FuL-Aktivitäten in einem Buchungskreis
gewährleistet.
Gleichzeitig verlangt das Gesetz, die den jeweiligen Aufgabengebieten zuzurechnenden Aufwendungen, Erträge
und Vermögenspositionen aufgrund des Treuhandverhältnisses getrennt auszuweisen.
Für Aufwendungen und Erträge ist dies mit der Einführung von Geschäftsbereichen seit dem 1.1.2014 realisiert.
Insgesamt wurden für die einzelnen Bereiche Krankenversorgung, Forschung und Lehre sowie den
vorklinischen Lehrbetrieb einzelne Geschäftsbereiche definiert, wobei innerhalb eines Bereichs noch nach der
Mittelherkunft (Landesmittel bzw. Drittmittel) unterschieden wird. Es ergeben sich somit aktuell sechs
Geschäftsbereiche, die in den jeweiligen Kontierungsobjekten (Kostenstellen und Innenaufträge) hinterlegt
sind.
Dadurch ist gewährleistet, dass alle Aufwands- und Ertragsbuchungen, da sie gleichzeitig über eine Kostenart
als Kostenbuchungen erfasst werden, dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeordnet werden können.
Zur Abbildung der Trennungsrechnung erscheinen prinzipiell zwei Alternativen realistisch. Einerseits die
Nutzung von Geschäftsbereichen innerhalb eines Buchungskreises und andererseits die Trennung von Klinikum
und Universität in zwei verschiedene Buchungskreise.
Kriterium für einen eigenen Buchungskreis im SAP-System ist normalerweise die Nutzung getrennter
Steuernummern. Diese Voraussetzung ist zwischen Klinikum und Fachbereich Medizin nicht gegeben.
Daher soll die Variante Ein Buchungskreis mit Geschäftsbereich und Belegsplit realisiert werden.
Im nächsten Schritt soll nun der automatische Belegsplit implementiert werden, so dass auch die
korrespondierenden bilanziellen Buchungspositionen (Verbindlichkeiten, Steuern, Vermögen) den betroffenen
Geschäftsbereichen zugeordnet werden können.
Darüber hinaus ist im nächsten Schritt die Trennung der Mittelherkunft innerhalb der einzelnen
Geschäftsbereiche in FuL auszuweiten, getrennt nach Nummernkreisen auszuweisen und vollständig
transparent bilanziell darzustellen. Hierzu ist eine mögliche Abstimmung im Rahmen der jeweiligen
Quartalsabschlussarbeiten sicherzustellen. Differenzen zwischen den Modulen SAP-CO und SAP-FI innerhalb
dieser Nummernkreise sind dabei durch eine Kontierungslogik und verifikation vollständig auszuschließen
Um künftig alle Belege bezüglich des Geschäftsbereichs mit einem Nullsaldo buchen zu können, ist die
Funktion des Online-Belegsplits einzurichten.
21
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 6
IT-Infrastruktur
 2 geografisch getrennte Rechenzentren
 Flächendeckendes Gigabit-Backbone
 Klinisches (zentral) und wissenschaftliches (dezentral) Netz
 >4.500 Endgeräte
 >600 Server, 75% virtuell (Windows, ESX, Linux, Solaris)
 Oracle, MS SQL, PostgreSQL und Sybase-Datenbanken
 >140 Backupsessions/Tag
Applikationen
Die wesentlichen Anwendungssysteme am Klinikum Frankfurt sind:
Orbis (Firma Agfa): Zentrales Krankenhaus Informations- und Dokumentationssystem (KIS/KAS) mit ca. 4700
Anwendern (BS: HP-Unix, DB: Oracle).
SAP ECC (Firma SAP): Das administrative Basissystem für die kaufmännischen Verfahren mit den Modulen MM
(Materialwirtschaft), FI/AA (Finanz- und Anlagenbuchhaltung) und CO (Controlling), PM (Instandhaltung) und
PS (Projektsystem), ca. 300 Anwender und HCM (ca. 60 Anwender) mit Überleitung ins Rechnungswesen sowie
BI/BO (Berichtswesen, ca. 500 Anwender)
GHX e-procurement (Firma GHX Europe): Dezentrale, papierlose Bestellung und Stationsanforderung mit
Schnittstelle zum SAP-System und Anbindung an Original-Lieferantenkataloge mit ca. 1650 Usern.
SWISSLAB (Firma Roche Diagnostics IT Solutions) und Laboranforderungssystem Lauris (ca. 4500 User): Das
zentrale Laborinformationssystem (LIS) wird für alle Labore des Universitätsklinikums eingesetzt.
RIS/PACS-System: Radiologieinformationssystem Centricity incl. Langzeitarchiv der Firma GE und
Bildspeichersystem
Metavision der Fa. imdsoft, System für Intensivstationen, ca. 1000 User
ECM und Archivierung: Das Enterprise Content Management System Enaio von Optimal Systems dient als
zentrales Archivierungssystem für die digitale Krankenakten sowie für zu archivierende Rechnungen. Das
bildgebende Verfahren (PACS) benutzt die HP ICAS Archivkomponente als revisionssichere
Langzeitspeicherung. HP ICAS basiert auf den Storageworks-Systemen von HP und der CAS-Software von
iTernity und ermöglicht durch die vollständige Anbindung in die ECM-Plattform OS|ECM von Optimal Systems
das Einhalten der bekannten Compliance-Vorschriften und -Regularien. Schwerpunkt ist die revisionssichere
Archivierung von Daten und Dokumenten.
Kommunikationsserver Mirth (Firma OSM): Das System ist für die Entgegennahme, Weiterleitung und
Verwaltung von Nachrichten-Queues verantwortlich. Die Patientenstammdaten werden an alle Subsysteme
22
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 7
als (ADT) HL7 Nachrichten weitergeleitet. Ebenso erfolgt teilweise die Rückübermittlung der Daten
(Leistungsdaten, Befunde, u.s.w.) von den Subsystemen an Orbis/Openmed.
Weiterhin gibt es in den beiden Rechenzentren eine Vielzahl von Einzelservern für kleinere Anwendungen,
Kommunikation, Management und Überwachung sowie Dienste und Funktionen, die alle in die Infrastruktur
integriert sind und betriebswichtige Funktionalitäten abbilden.
Das Universitätsklinikum Frankfurt nutzt die ERP-Software SAP ECC Release 6.0 für die Abbildung der
betriebswirtschaftlichen Funktionen Hauptbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Debitoren- und
Kreditorenbuchhaltung, Gemeinkosten-Controlling, Einkauf und Materialwirtschaft. Im Mandant 003 der HOST
ist zusätzlich das Projektsystem (PS) im Einsatz.
Der Umstieg auf die ERP-Software SAP / HANA ist mittelfristig geplant.
Derzeit sind weder die Profit-Center-rechnung (EC-PCA) noch die Ergebnisrechnung (CO-PA) im
Produktivsystem aktiviert.
Die Personalabrechnung und Verwaltung wird auf einem separaten HCM-System mit Datentransfer ins ERP
durchgeführt.
Das zentrale ERPSystem ist über zahlreiche mono- und bidirektionale Schnittstellen mit diversen anderen,
insbesondere klinischen Systemen verbunden.
Bei den SAP-Systemen handelt es sich um die klassische Drei-Systemlandschaft aus Entwicklungs- Integrationsund
Produktivsystem, die durch Transportanschlüsse verbunden sind.
Als Datenbank ist für das ERP eine HANA-Datenbank im Einsatz, die direkt von der AP verwaltet wird.
Die Datenbank des HCM-Systems wird vom UKF verwaltet.
SAP-Systemlandschaft
Das Universitätsklinikum Frankfurt nutzt die ERP-Software SAP ECC Release 6.0 für die Abbildung der
betriebswirtschaftlichen Funktionen Hauptbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Debitoren- und
Kreditorenbuchhaltung, Gemeinkosten-Controlling, Einkauf und Materialwirtschaft. Im Mandant 003 der HOST
ist zusätzlich das Projektsystem (PS) im Einsatz.
Weiterhin werden die Rechnungseingangsprüfung mit Maxflow auf SAP-Basis, Liqui Planner, sowie
Vertragsmanagement CuContract von Circle Unlimited genutzt.
Derzeit sind weder die Profit-Center-rechnung (EC-PCA) noch die Ergebnisrechnung (CO-PA) im
Produktivsystem aktiviert.
23
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 8
Die Personalabrechnung und Verwaltung wird auf einem separaten HCM-System mit Datentransfer ins ERP
durchgeführt.
Das zentrale ERPSystem ist über zahlreiche mono- und bidirektionale Schnittstellen mit diversen anderen,
insbesondere klinischen Systemen verbunden.
Bei den SAP-Systemen handelt es sich um die klassische Drei-Systemlandschaft aus Entwicklungs- Integrationsund
Produktivsystem, die durch Transportanschlüsse verbunden sind.
Als Datenbank ist für das ERP eine HANA-Datenbank im Einsatz, die direkt von der AP verwaltet wird.
Die derzeitige Systemlandschaft wird in der SAP HEC betrieben. Sie besteht aus einer 3-stufigen
Systemarchitektur (Test/Entwicklung AU5 -> Qualitätssicherung AU3 -> Produktiv PU1).
Finanzwesen
Organisationsstrukturen
Derzeit ist die folgende Organisationsstruktur eingerichtet:
Mandant 001:
Buchungskreise: 1000 Uniklinik Frankfurt
2000 Klinik Service GmbH
3000 HOST Energy GmbH
Zusätzlich sind im Buchungskreisen 1000 6 operative Geschäftsbereiche eingerichtet, die dazu dienen, die für
Universitätsklinika notwendige Trennungsrechnung abzubilden. Dabei wird einerseits nach der Mittelherkunft
(Eigenmittel / Drittmittel) und andererseits nach der Mittelverwendung (Krankenversorgung / Klinische Einr. /
Universität) unterschieden. Daraus ergeben sich folgende
Geschäftsbereiche: 100 Eigenm.; Klinikum, Krankenver.
200 Drittm.; Klinikum, Krankenver.
300 Eigenm.; FB, Einr. Klinikum
400 Drittm.; FB, Einr. Klinikum
500 Eigenm.; FB, Universität
600 Drittm.; FB, Universität
Für technische Abgrenzungsbuchungen ist zusätzlich der GB 999 eingerichtet. Die weitere Notwendigkeit dieses
GB ist zu überprüfen.
Die Trennungsrechnung soll auch zukünftig mittels der Geschäftsbereiche oder eines vergleichbaren Kriteriums
dargestellt werden. Allerdings soll die Geschäftsbereichskontierung künftig verbindlich sein. Hierzu sind die
notwendigen Voraussetzungen sowohl im Rechnungswesen (FI, CO, PS) als auch in der Logistik (MM)
24
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 9
festzustellen und auf ihre Realisierungsmöglichkeit zu prüfen. Ebenfalls ist zu evaluieren, ob die
Trennungsrechnung über andere SAP-Standardfunktionalitäten /z. B. Profit Center oder Segmente) abgebildet
werden kann oder sollte.
Mandant 003 - HOST:
Im Mandant 003 ist die HOST GmbH (Hospital Service und Technik) als Tochtergesellschaft des UKF abgebildet.
Die HOST nutzt den Kontenplan IKR.
Mandant 002  Carolinum:
Zusätzlich existiert noch der Mandant 002, in dem die Buchhaltung der Carolinum Zahnklinik durchgeführt
wird.
Alle Buchungskreise (Mandant 001 und 003) nutzen die Geschäftsjahresvariante K4, Buchungskreiswährung ist
jeweils EURO.
Beide Mandanten nutzen die Module FI (Carolinum incl. AA) und CO, die HOST zusätzlich PS.
Die Mandanten 002 und 003 sollen ebenfalls auf das Neue Hauptbuch migriert werden, der Belegsplit ist für
diese Mandanten jedoch nicht vorgesehen.
Einen Überblick über alle Mandanten und genutzten Funktionen gibt die eingefügte Tabelle.
Übersicht Mandanten
und Buchungskreise.xlsx
Spezifische Einstellungen
Finanzwesen
Die Konzernwährung für alle Buchungskreise ist Euro, eine zweite Währung ist derzeit
nicht eingestellt, eine 2. Hauswährung wird nicht benötigt.
Ein zusätzliches Ledger (z. B. für eine weitere Rechnungslegungsvorschrift (z.B. Steuerrecht)) wird momentan
nicht benötigt.
Kontenplan
Der genutzte Kontenplan ist für das Krankenhaus und die Klinik Service (Buchungskreise 1000 und 2000) analog
zu den Vorgaben der Krankenhaus-Buchführungsverordnung angelegt (Kontenplan KHBV). Buchungskreis 3000
(HOST Energy) nutzt den Kontenplan IKR.
Gesellschaften, Kreditkontrollbereiche
Gesellschaften oder Kreditkontrollbereiche werden derzeit nicht genutzt.
Zuordnungen
Aktuell ist jeder Buchungskreis einem eigenen Kostenrechnungskreis zugeordnet.
25
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 10
Funktionsbereiche
Das Umsatzkostenverfahren ist am UKF nicht im Einsatz.
Neues Hauptbuch
Derzeit ist das neue Hauptbuch nicht im Einsatz.
Neben der Echtzeitintegration CO/FI ist in diesem Zusammenhang in erster Linie die Einrichtung des aktiven
Belegsplits zu nennen, um zukünftig die Trennungsrechnung ohne großen manuellen Abstimm- und
Umbuchungsaufwand zu gewährleisten. Hier soll der AN bei der Ausgestaltung und systemseitigen Umsetzung
der entsprechenden Funktionalität unterstützend mitwirken (Identifizierung der relevanten Geschäftsvorfälle,
Belegarten, Kontenfindung, etc.)
26
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 11
Geplanter Funktionsumfang
Mit dem Einsatz der Neuen Hauptbuchhaltung soll die aktive Belegaufteilung bei allen Geschäftsvorfällen
erreicht werden. Belegaufteilungskriterium ist der Geschäftsbereich, der sich aus den Kontierungsobjekten
Kostenstelle und Innenauftrag ableitet.
Die HOST GmbH (Mandant 003) nutzt zusätzlich PSP-Elemente aus dem Projektsystem (PS).
Es ist im Rahmen dieses Projektes nicht geplant, neben der Belegaufteilung weitere Funktionalitäten der Neuen
Hauptbuchhaltung einzuführen. Dazu zählen parallele Ledger und die Profit-Center-Rechnung.
HOST-Schnittstelle
Kostenbuchungen, die im Mandanten 003 erfolgen, werden über eine automatisierte Schnittstelle in
den Mandanten 001 übertragen.
Dabei wird ein Verrechnungsgeschäftsbereich genutzt, um mittels der transaktion KALC des
Abstimmledgers die Buchungen darzustellen. Hier soll geprüft werden, ob dieser Arbeitsschritt mittels
der FI-CO-Echtzeitintegration vereinfacht werden kann.
Anlagenbuchhaltung:
Die Anlagenbuchhaltung die derzeit bei UKF im Einsatz ist, kann durch folgende
Merkmale, die von Bedeutung sind, beschrieben werden :
Klassische Anlagenbuchhaltung mit klassischer AfA-Rechnung im Einsatz
ein Bewertungsplan
Buchungen im KHBV-Bewertungsbereich und diversen Sonderposten-Bewertungsbereichen
Bildung von Sonderposten einmal jährlich am Jahresende
Erweiterung EA-FIN für die neue AfA-Rechnung ist nicht aktiv.
Verwendung von Anlagezu- und Abgang gegen Verrechnungskonto als auch gegen Kreditor
Keine Anlagenbuchhaltung in der HOST GmbH, d.h. keine Integration in MM/SD
Es sind kundeneigenen Bewegungsarten angelegt, die z.B. im Bereich der Sonderposten-
Korrekturbuchungen genutzt werden. Diese sind zu prüfen und insbesondere zu testen.
Eine Einschränkung von Bewegungsarten auf Bewertungsbereiche ist ausschließlich im
Bereich der Sonderposten, Aufwertung und Neubewertung möglich. Andere kundeneigene
Bewegungsarten können nicht mehr auf Bewertungsbereich eingeschränkt werden.
Geschäftsvorfälle
Es werden derzeit etwa 55 verschiedene Belegarten genutzt, die zu berücksichtigen sind.
Insgesamt ergeben sich pro Geschäftsjahr etwa 2,6 Millionen Belege. Belegarten mit den meisten Belegen sind:
27
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 12
Mandant 001:
Art Beschreibung Anzahl Belege pro GJ
RG Debitorenbeleg GWI 900.000
RN Rechnungseingang 270.000
WA MM: Warenausgabe 590.000
WN MM: Wareneing. Netto 310.000
Fremdwährung:
Einmal jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses findet eine Frendwährungsbewertung
offener Posten statt.
Elektronischer Kontoauszug:
Das UKF nutzt aktuell nicht den SAP Standard Kontoauszug, da die Zuzahlungsabwicklung damit z.Zt. nicht
zufriedenstellend möglich ist.
Es besteht jedoch Interesse den SAP Standard Kontoauszug zu nutzen. Eine Voraussetzung
wäre, dass die Zuzahlungs-Zahlungseingänge automatisch den Patienten-Fällen
zugeordnet werden können. Dies ist gegenwärtig noch nicht der Fall, könnte z.B. erreicht werden, indem jeder
Patienten-Fall anhand eines SAP Innenauftrags abgebildet wird.
Die Einführung von SAP Innenaufträgen für Patienten-Fälle wird in einem gesonderten
Projekt angegangen. Dies sollte bei der Konzeptionierung berücksichtigt werden.
Die Einführung von SAP Innenaufträgen wird zeitlich nach der Umstellung auf
Das neue Hauptbuch erfolgen, ebenso die Einführung des SAP Standard Kontoauszugs.
FI-CO-Integration
Aufgrund der FI-CO-Echtzeitintegration ist innerhalb des Projekts eine
enge Abstimmung der Fachabteilungen Finanzbuchhaltung und Controlling notwendig,
insbesondere auch um die notwendigen Prozessänderungen zwischen CO und FI zu
implementieren.
Integration HCM
Es ist ein separates HCM-System im Einsatz. Der AN muss sicherstellen, dass die relevanten Daten
(Personalaufwendungen und zugehörige Buchungen) aus der Personalabrechnung sowie aus der
Personalkostenplanung sachlich richtig in das Neue Hauptbuch übergeleitet werden. Die relevanten
Funktionsbausteine sind ggf. entsprechend anzupassen.
Die Anpassung von Lohnarten auf Sachkonten/Kostenarten ist zu verifizieren. Dabei ist sicherzustellen, dass
bestimmte Lohnarten, welche ausschließlich durch KV finanziert werden dürfen (z. B. Bereitschaftsdienste,
Schichtzulagen, teilweise Leistungszulagen) nicht anteilig auf FuL-Kontierungsobjekten der Goethe Universität
als Treugeber zweckentfremdet und dadurch in deren Geschäftsbereichen belastet werden.
28
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 13
Sonstige Schnittstellen zu Drittsystemen:
Im Bereich der Kreditoren/Debitoren sind etliche Schnittstellen vorhanden, die sowohl
Stammdaten aus SAP lesen und in Drittsystemen anlegen, als auch umgekehrt. Außerdem existieren zusätzliche
Schnittstellen. Eine grobe Übersicht bietet die folgende Tabelle.
Im Rahmen der Umstellung muss für jede Schnittstelle geprüft werden, inwieweit Programmänderungen
notwendig sind (z.B. durch die Verwendung neuer Tabellen), und die entsprechenden Anpassungen sind
vorzunehmen.
Analyse der Schnittstellen
Im Zuge der Datenbankumstellung bei UKF auf die HANA-Datenbank wurde im Jahr 2016 bereits eine Analyse
der damals aktuellen Schnittstellen durchgeführt. Diese kann als Grundlage für die Migration in das neue
Hauptbuch dienen.
Insbesondere Schnittstellen, die nicht nur lesenden, sondern schreibenden Zugriff auf SAP Tabellen haben,
müssen überarbeitet und ggf. an die neuen Tabellenstrukturen angepasst werden.
FI  Schnittstellen
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig?
Bemerkung
FI RFBIBL00 Rechnungen von Orbis nach
SAP
Täglich 3x Ja Erzeugung Debitorischer
Belege
Erlöse auf Kst
3 Rechnungsarten:
Faktura, Ambulant, Kasse
RFBIBL liest Datei von
Share
Erzeugung/Ändern
Debitorenstamm
mit RFBIDE00
FI RFBIBL00 Kosten Wäsche Fa.
Bardusch
1x/Monat Ja Erzeugt Kreditorenbeleg /
Abrechnung
Wäschepflege/Reinigung
Ein Kreditor gegen
mehrere SAKO-Positionen
Erlöse auf Kst / Auftrag
RFBIBL liest Datei von
Share
29
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 14
FI RFBIBL00 Rechnungen
Kindervorsorgezentrum KK
1x/Monat Ja RFBIBL Variante KVZ
Debitorischer Beleg,
Sachkonto Kostenstelle
30
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 15
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig
Bemerkung
FI LSMW BSD.Rechnungen 1 x täglich Ja Projekt BSD / Teilprojekt
Rechnung = RFBIBL
Blutspendedienst
Rechnungen
Kreditorische Rechnungen
im Klinikums Bukrs /
Kostenstellenbuchung
2 Sachkonten (Blut, Labor)
FI LSMW Rechnungen KVZ privat 1x/Monat Ja Projekt KHVZ / Teilprojekt
Debitor und Teilprojekt
Belege
Debitor = Debitorenstamm
anlegen FD01
Beleg =
Debitorenrechnung FB70 /
Sachkonto / Kostenstelle
FI LSMW Rechtsmedizin 1x/Woche Ja Projekt ZRECHT,
Teilprojekt Debitor,
Teilprojekt Belege
Debitor = Debitorenstamm
anlegen RFBIDE00
Belege = RFBIBL
Debitorenrechnung,
Sachkonten Kostenstellen
FI LSMW Zahnklinik (Highdent) 2x täglich Ja Projekt HIGHDENTP,
Teilprojekt Debitor,
Teilprojekt Belege
Debitor = RFBIDE
Belege = RFBIBL
Debitorenrechnungen,
Sachkonten, Kostenstellen
FI RFC OP aus Orbis und SAP nach
Amondis
täglich Nein Aus SAP werden
Debitoren-OP ausgelesen
31
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 16
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig
Bemerkung
FI RFC Amondis nach SAP
(Geldeingänge)
täglich Ja Amondis liest
Kontoauszüge SFIRM ein
SAP Kontierungen
(Kostenstellen,
Innenaufträge) werden
nach Amondis übertragen
1. Amondis liest OP aus
SAP und macht
Zuordnungsvorschlag zu
Geldeingängen
IDoc-Schnittstelle nach
SAP
Buchung Bank an
Geldeingang, Geldeingang
an OP bzw.
Verrechnungskonto (wenn
nicht zuordenbar)
FI ERP Export
(kundeneigener
Namensraum
/BIT/)
WebClient täglich Nein WebGui für Anwender
ohne SAP-User /
Anwender geben
vorerfasste Belege frei
(Anzeige SAP-Beleg,
Ändern Beleg)
FI Datei-(Text-)-
schnittstelle
Einlesen der 301- und der
MDK-Daten von Orbis (in
Planung)
Ja Krankenkassen stellen
SAMU-Sätze zur
Verfügung
(Sammelüberweisung /
AVIS)
FI Datei-(Text-)-
schnittstelle
Außenwirtschaftsverordnung
RFAWVZ40
Monatlich Ja SAP Standard
FI RFC und BAPI Visual FM online ERP
Connector
laufend Nein Online-Schnittstelle, die
Stammdaten und Belege
aus SAP liest (Nur
lesender Zugriff / Nutzung
Kompatibilitäts View).
32
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 17
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig
Bemerkung
FI Download Daten
nach MS/Excel
Qleo Saldenreport täglich Nein Reportpainter nach Excel
FI SAP ERP - HCM Kontierungsobjekte von SAP
ERP nach HCM,
Verbuchung ins
Rechnungswesen (Gehälter
und Reisekosten) von HCM
nach ERP
Wöchentlich
bzw. monatlich
Ja
FI, CO LSMW Personalkosten
Beamte/Monatsabgrenzung
1x/Monat Ja Projekt FI-Download /
Teilprojekt Rechnung =
RFBIBL
Dateien aus CO in Excel /
Abgrenzungsbuchungen in
FI, Personalsachkonten,
Kostenstellen
CO  Schnittstellen
Folgende CO-Schnittstellen wurden identifiziert:
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig
Erläuterung
CO kundeneigene
Programmierung
CO-Daten HOST an
UKF
Täglich Ja ZCOEPEXPORT (HOST Mdt.)
ZCOEPIMPORT (Klinikum Mdt.)
HOST-Buchungen auf Klinikumskst.
wird als CO-Beleg in Klinikums-Mdt.
und Kostenrechnungskreis erfasst
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig
Erläuterung
33
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 18
CO LSMW CO-Schnittstelle
Druckerkosten nach
Kostenstellen
1x/Quartal Ja Projekt CO-TA / Teilprojekt Triumph
Adler = Transaktion KB11N
Leasing Druck Triumph/Adler
Abrechnungsdatei je Drucker Anzahl
Kopien/Drucke
CO-Belege direkt auf Kostenstelle /
Kostenart
Kreditoren-Rechnung wird in Summe
im FI erfasst / Schnittstelle verteilt
Kosten auf Kostenstellen
CO Online über
Internet
Transaction
Server
FUL-Kostenstellen
und Auftragsberichte
in FACT Science
Nach
Bedarf,
täglich
Nein Externer Zugriff auf CO-Berichte
MM  Schnittstellen
Folgende MM-Schnittstellen wurden identifiziert:
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig
Bemerkung
MM kundeneigene
Programmierung
MM-Artikelstammdaten,
Lieferant nach Orbis,
z.B. Implantate, OPBedarf
Täglich Klären
mit MM
Programm-Namen
ZORBIS1 bis ZORBIS5
MM kundeneigene
Programmierung
Logimen
Artikelstammdaten
Küchenbestellsystem
Wöchentlich Klären
mit MM
ZMMATLS5
Artikel und Lieferantennummer
aus Infosatz aus SAP lesen und
schreibt in Logimen
MM LSMW Stoporder 4x/täglich Klären
mit MM
34
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 19
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig
Bemerkung
MM Idoc E-Procurement (GHX) -
Stationsanforderungen
(Banfen, Bestellungen
und Reservierungen)
laufend Klären
mit MM
MM Idoc Preisdownload laufend Klären
mit MM
MM Idoc Materialdownload laufend Klären
mit MM
MM Idoc Order Response laufend Klären
mit MM
MM Datei-(Text-)-
schnittstelle
GPI Verbrauchsdaten monatlich Klären
mit MM
Z-Programm von SAP
programmiert für GPI
MM Datei-(Text-)-
schnittstelle
Export Lieferanten,
Infosätze in CSV,
Preisupdate in SAP
(CSV) (AGKAMED)
Klären
mit MM
MM RFC und BAPI Visual FM Bestellungen
aus dem vFM nach SAP
laufend Klären
mit MM
Bei Fremdvergabe von
Instandhaltung wird SAP
Bestellung angelegt.
MM Kundeneigener
Namensraum
/SMED/ mit RFCFunktionsbausteinen
Anforderungen aus dem
Scanner nach SAP
laufend Klären
mit MM
Reservierung Material in SAP
MM
MM Download Daten
nach MS/Excel
Stationsinventur Nein
MM ORBIS-SAP MM
Schnittstelle
Materialstammdaten von
SAP nach Orbis
Noch
festzulegen
Klären
mit MM
Momentan werden nur
Materialstammdaten gelesen.
Dieser Teil sollte noch
funktionieren.
Detail-Klärung notwendig
Läuft nicht mehr unter S/4 HANA
MM MCC
Stammdatencockpit
Stammdatenanlage mit
direkter Anbindung an
Medical Columbus
laufend Nein EANs, Preise, Einheiten können
automatisiert aktualisiert werden.
MM,
CO
Kundeneigener
Namensraum
/SMED/ mit RFCFunktionsbausteinen
Kommissionierungslager:
Materialstammdaten aus
SAP in den Scanner
laufend Klären
mit MM
Materialstamm, Kostenstellen,
Schrankdaten
Lesender Zugriff
35
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 20
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig
Bemerkung
MM, FI XML und PDF Rechnungseingangs-
Workflow
Maxflow/Maxpost
Rechnungen aus dem
Scanning nach SAP
Bestellungen und
Kreditoren aus SAP
nach OS|Classify
Mehrmals
täglich
Ja Kreditorenrechnung vorerfassen
MIR7, FBV1
OS|Classify = Mappingdatenbank
Anpassung auf BP?
MM, FI Download Daten
nach MS/Excel
E-Bilanz HOST gemäß
Taxonomie
1x/Jahr Nein
MM,
CO, FI
RFC und BAPI Visual FM Stammdaten
aus SAP ins Facility
Management
laufend Nein Materialstamm, Kostenstellen,
PSP-Elemente, Debitoren,
Kreditoren, Sachkonten
Lesender Zugriff
Sonstige  Schnittstellen
Folgende sonstige Schnittstellen wurden identifiziert:
Modul Schnittstellentyp Funktion Intervall Anpassung
/ Test
notwendig
Bemerkung
Fax RFC TopCall laufend Nein Faxserver
Outlook SMTP Mail laufend Nein Anbindung SAP an Outlook für
Workflow-Benachrichtigung
Archiv ArchiveLink Original-
Rechnungsbelege
(PDF)
Nach
Bedarf
Nein Ablage der eingesannten
Rechnungen / als pdf-Datei
Archiv ArchiveLink Original-Verträge
(PDF)
Nach
Bedarf
Nein Ablage der eingescannten Verträge /
als pdf-Datei
Bank Datei-(Text-)-
schnittstelle
Zahlungsverkehr mit
Banken über SFIRM
Täglich Nein SFIRM Software ohne Schnittstelle
zu SAP
BW SAP BI/BO - ERP Berichtswesen Täglich Klären
36
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 21
Controlling
UKF verwendet jeweils einen Kostenrechnungskreis pro Buchungskreis.
Abgrenzungen werden nur im FI gebucht
Bisher hat UKF die Abgrenzungen für den externen Monatsabschluss in Summe auf 6
Kostenstellen (1 pro GB) nach Buchungsschluss ermittelt und eingestellt, Storno gleich
zum Folgemonat. Die Ermittlung der Abgrenzungen erfolgte nicht in SAP-CO, sondern in
ACCESS (für DB-relevante Positionen) und dann die Restsachverhalte (GB-Ausgleichen
und GB-Verrechnungen, globale Simulation der Erlösausgleiche) in Excel
Buchungen aus Schnittstellen gehen meistens über FI-Konten
Es gibt nur Version 0 in SAP
Es werden keine Periodenabschlusstransaktionen, wie z.B. Umlage im CO durchgeführt.
Kostenstellen werden nur aus dem FI bebucht
Fallbezogene Erfassung der Blutprodukte erfolgt auf die Stationskostenstelle
Es werden Kostenstellen- und Kostenartengruppen verwendet
Es sind Zusatzfelder an den Stammdaten der Kostenstellen und Kostenarten eingerichtet
Es sind statistische Kennzahlen eingerichtet für die Übernahme von HCM - Personalzahlen.
Innenaufträge werden direkt in SAP angelegt
Es laufen immer Primärbuchungen auf die Innenaufträge
Innenaufträge werden budgetiert.
Innenaufträge werden nicht abgerechnet (evtl. zukünftig, falls CO-PA zum Einsatz kommt)
Es existieren Saldovorträge auf den Innnenaufträgen.
Es existiert eine Regel zur Nebenkontierung von echten Aufträgen auf den Kostenstellen
Patienten / Leistungen werden derzeit noch nicht in SAP erfasst. Ein entsprechendes Projekt ist in
Vorbereitung.
UKF führt derzeit keine Planungen im CO durch
Zurzeit werden keine parallelen Bewertungen (legale Bewertung, Konzernbewertung, Profit
Center Bewertung) verwendet.
Es werden zurzeit keine parallelen Währungen verwendet.
Das Berichtswesen besteht hauptsächlich aus Standard Report Painter Berichten bzw. eigene mit
dem Report Painter erstellten Berichten; Z-Berichte müssen im Rahmen der Custom Code Analyse
geprüft werden
BW ist im Einsatz
o Es werden Informationen auf Kostenstellen- und Kostenartenebene sowie
Beleginformationen ausgewertet
o Belege sind wichtig, da UKF im BW auf Artikelebene berichtet und Abgrenzungen
im BW auf Artikelebene erfolgen
o Kostenarten- und Kostenstellenhierarchien werden ins BW übernommen
o Ins BW werden Kostenstellen- und Kostenarten-Basisinformationen inkl. der
Zusatzfelder, die an den Stammdaten der Kostenstellen und Kostenarten
eingerichtet sind, übernommen und verwendet (z.B. GB, EKE-ID, InEk-Gruppe etc.)
HOST:
o PSP-Elemente werden budgetiert
37
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 22
o Die PSP-Elemente laufen statistisch mit als Budgetkontrolle
o die echte Auswertung findet über Kostenstellen statt
o zwischen HOST und Klinikum-Mandant existiert eine Schnittstelle, es werden FIBuchungen
mit Kostenstellenkontierung übergeben
o Innenaufträge werden nicht mehr genutzt (seit 2006) --> es muss geprüft werden,
ob die Daten auf den Innenaufträgen mitmigriert werden sollen
Organisationstrukturen
Analog zu den Buchungskreisen sind folgende Kostenrechnungskreise eingerichtet:
Mandant 001:
Kostenrechnungskreise: 1000 Uniklinik Frankfurt
2000 Klinik Service GmbH
3000 HOST Energy GmbH
Mandant 003: HOST HOST Gmbh
Kostenrechnungskreiswährung ist jeweils die Buchungskreiswährung (EURO).
Es ist momentan kein Ergebnisbereich den Kostenrechnungskreisen zugeordnet, die
Ergebnisrechnung (CO-PA) ist derzeit nicht im Einsatz.
Komponenten
Folgende Komponenten des CO werden genutzt:
Kostenarten
Kostenarten leiten sich aus den GuV-Konten der Finanzbuchhaltung ab. Es werden nur
Primärkostenarten des Typs 1 genutzt (auch für Erlöse, da kein SD im Einsatz). Zusätzlich sind einige
Bilanzkonten als Kostenart vom Typ 90 angelegt.
Sekundäre Kostenarten werden aktuell nur sehr eingeschränkt genutzt.
Für Kostenarten sind kundeneigene Zusatzfelder definiert, die zusätzliche Gliederungs- und
Auswertungsmerkmale beinhalten. Diese Zusatzfelder sind mit ihren Ausprägungen zu übernehmen.
Abstimmledger / Echtzeitintegration
Da das Neue Hauptbuch beim UKF noch nicht im Einsatz ist, ist das CO-Abstimmledger aktiv. Das
Einrichten der FI/CO-Echtzeitintegration des Neuen hauptbuchs ist Bestandteil der Leistung. Dies
betrifft vor allem die Identifizierung der relevanten Geschäftsvorfälle ebenso wie die einzurichtende
Kontenfindung.
Kostenstellen
Kostenstellen bilden primär den organisatorischen Aufbau des UKF ab. Zusätzlich sind einige
Kostenstellen angelegt, die als Verrechnungskostenstellen fungieren.
38
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 23
Statistische Kennzahlen
Statistische Kennzahlen sind angelegt, um das Controlling der Personalstatistik durchzuführen. Es
werden Vollzeitäquivalente auf Basis der definierten unterschiedlichen Dienstarten pro
Kontierungsobjekt (Kostenstelle, Auftrag) ausgewiesen. Die Werte dieser Kennzahlen werden im
externen HCM-System mehrmals monatlich aus der Personalabrechnung und aus der
Personalkostenplanung ermittelt und via definierter Schnittstelle an das ERP-System übertragen.
Innenaufträge
Innenaufträge werden genutzt, um konkrete Einzelmaßnahmen hinsichtlich ihres Kostenverlaufs
nachverfolgen zu können. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich sowohl um laufende Projekte (z.B.
Forschungsvorhaben aus Drittmitteln, Berufungsmittel) als auch um Investitionsaufträge.
Es sind sowohl echte als auch statistische Innenaufträge im Einsatz.
Bei Kontierungen auf echten Innenaufträgen wird in der Regel eine Kostenstelle statistisch
mitkontiert, um die Überleitung der Werte in das Data Warehouse zu gewährleisten. (Derzeit werden
keine Auftragsdaten in das DW übertragen).
PSP-Elemente
Die HOST (derzeit eigener Mandant) nutzt darüber hinaus PSP-Elemente als zusätzliche
Kontierungsobjekte.
Planung
Derzeit wird keine Planung im ERP-System abgebildet.
Kontierungslogik
Es sind diverse Validierungen und Substitutionen aktiv. Weiterhin benötigte Validierungen und
Substitutionen müssen den neuen technischen Gegebenheiten (Neue Tabellennamen, Programme,
Stammdaten, etc.) entsprechend modifiziert werden.
Parallele Wertansätze / Transferpreise
Transferpreise oder parallele Wertansätze werden nicht verwendet.
Informationssystem
Neben den SAP-Standardberichten werden einige kundeneigene Report Painter- / Report-Writer-
Berichte genutzt. Diese Berichte müssen auf ihre weitere Verwendungsfähigkeit geprüft und
erforderlichenfalls überarbeitet und übernommen werden. Umlagen und Verrechnungen
Materialwirtschaft
Im Bereich MM sind die wesentlichen Geschäftsprozesse und deren Umsetzung im SAP-System die
Beschaffung und die Bestandsführung.
Beschaffungsprozess
Prozesse der Bestandsführung
Rechnungsprüfung
39
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 24
Auswertungen im Bereich Einkauf und Bestandsführung
UKF nutzt das Modul Materialwirtschaft in zwei Mandanten und hat dort mehrere Werke
ausgeprägt, teilweise mit Bestandsführung.
40
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 25
Projektverlauf
Der Projektstart ist für das 3. Quartal 2018 vorgesehen.
Während der Projektphase sollte das UKF in alle Aktivitäten einbezogen werden. Key-User des UKF
sollten nach Möglichkeit selbst Arbeitspakete ausführen können und in den Projektablauf
eingebunden sein.
Teile der Projektaktivität sollten gemäß vorheriger Absprache vor Ort durchgeführt werden,
Arbeiten, die nur remote durchgeführt werden können, müssen in jedem Fall offen gelegt und dem
Kunden dokumentiert übergeben werden. Entscheidende Projektschritte sollen in jedem Fall vor Ort
(UKF) konfiguriert und durchgeführt werden. Ein ständiger Know-How-Transfer vom Projektteam des
Anbieters auf das Projektteam des UKF soll erfolgen.
Der Anbieter stellt einen erfahrenen Projektleiter zur Verfügung, der im Idealfall schon mehrere
Migrationen des Alten in das Neue Hauptbuch geleitet, mindestens aber maßgeblich begleitet hat.
Branchenkenntnisse sind von Vorteil.
Der Anbieter ist damit einverstanden, dass das UKF bei den vom Bieter angegebenen Referenzen
eigene Informationen einholt.
Wir erwarten eine stetige Präsenz des Implementierungspartners vor Ort, um kurzfristig auf Fragen,
Probleme etc. reagieren zu können.
Der Anbieter muss darlegen, in welcher Form der obligatorische Migrationsservice der SAP in die
Projektarbeit einbezogen werden soll. Der Anbieter soll die Zusammenarbeit mit diesem
Migrationsservice während der Projektarbeit unterstützen und koordinieren.
Technische Details zum Projektablauf
Das UKF soll zu jedem Zeitpunkt in die Projektaktivitäten einbezogen werden. Neue
Programmierungen sollen auf das absolut notwendige Maß eingeschränkt werden.
Sind Modifikationen, User Exits oder Neuentwicklungen im Kundennamensraum unvermeidlich, ist
hierzu in jedem Einzelfall ein Einvernehmen mit dem UKF herzustellen; zudem müssen sie in einer
technischen Dokumentation transparent gemacht werden.
Die Lösung sollte mindestens SAP Support-Package-stabil sein; idealerweise ist die Lösung
releaseunabhängig. Sind Anpassungen bei einem SAP-Versionswechsel unbedingt erforderlich, wird
ein rechtzeitiges Bereitstellen der Transportaufträge mit Unterstützung bei Test und
Produktivsetzung erwartet.
Der vom Anbieter eingesetzte Projektleiter erstellt in Absprache mit dem UKF zu Beginn einen
detaillierten Projektplan, in dem die einzelnen Arbeitspakete mit Benennung der verantwortlichen
Organisationseinheit und Terminvorgaben und. Dieser Projektplan unterliegt einer regelmäßigen
Revision.
41
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 26
Eine 3-stufige Systemarchitektur (Test/Entwicklung -> QS -> Produktiv) für die SAP-Systeme ist
vorhanden und soll genutzt werden.
Test
Der Anbieter soll bei der Erstellung, Durchführung und Dokumentation aller notwendigen
Testszenarien und Testfälle mitwirken und die Fachabteilungen unterstützen. Die Testfälle müssen
neu erstellt werden, da nicht auf vorhandene Testfälle aus vorherigen Systemeinführungen
zurückgegriffen werden kann.
Schulung und Dokumentation
Eine Anwenderdokumentation in deutscher Sprache ist wesentlicher Bestandteil der Leistung.
Für Schulungen soll der Anbieter zusammen mit dem UKF ein geeignetes Konzept erarbeiten.
Die Schulung(en) sollte entsprechend der Bedürfnisse der Anwendergruppen gestaltet sein.
Schulungsunterlagen sollen in Zusammenarbeit mit dem UKF, auf unsere Prozesse bezogen erstellt
werden.
Administratoren
Die Anwender aus dem Administratoren-Bereich (DICT) müssen mit den technischen Einstellungen
des Systems vertraut gemacht werden und sollen eine Schulung im Customizing der Lösung erhalten.
Die Administratoren sollten in der Lage sein, selbständig Fehler zu beheben und / oder diese
zielgerichtet delegieren zu können.
Key-User der Hauptbuchhaltung
Die Hauptbuchhalter sollen eine ausführliche Schulung in der Konzeption, Funktionsweise und
Auswirkungen des Neuen HB auf die Belegverarbeitung, -speicherung und deren
Auswertungsoptionen erhalten.
Zum Tagesgeschäft gehören das Monitoring und die Überwachung des Belegflusses. Die User müssen
in der Lage sein, jederzeit nachvollziehen zu können, wo sich ein Beleg gerade befindet und in
welchem Status er ist und ggf. einzugreifen
SAP-Anwender in nachgelagerten Bereichen (Leistungsabrechnung,Einkauf, Technik,
sonstige)
Diese Anwender müssen, soweit sich Änderungen in Ihrem Arbeitsgebiet ergeben, in den
entsprechenden Workflow-Oberflächen geschult werden, welche ihren Prozessschritt betreffen.
42
Leistungsverzeichnis Neues HB incl. Belegsplit am UKF Seite 27
43
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistungen
17.05.2018 Universitätsklinikum Frankfurt Seite 1 von 7
I. ALLGEMEINES
1. Auftragsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt
Das Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) erteilt Aufträge grundsätzlich nur aufgrund der
nachstehenden Bedingungen, ggf. in Verbindung mit im Auftrag genannten Zusatzvereinbarungen.
2. Auftragsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben auch
dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsbetrieb
verwendet oder auf sie formularmäßig hinweist.
3. Reihenfolgenregelung Vertragsbedingungen
Für den Vertrag gelten ausschließlich nachfolgende Vertragsbedingungen in der angegebenen
Reihenfolge:
- die Beschreibung der Leistung mit Vorrang vor Plänen / Zeichnungen,
- diese Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums
Frankfurt (UKF) für Dienstleistungen,
- die Technischen Angebots-/ Auftrags-/ Vertragsbedingungen,
- die Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der staatlichen Behörden, Betriebe und
Anstalten im Lande Hessen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen,
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
- die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der aktuellen
Fassung.
Für die Beschaffung und die Miete von EDV-Anlagen und Datenverarbeitungsprogrammen sowie
EDV-Dienstleistungen gelten neben der VOL/B die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die
Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) bzw. die Besonderen Vertragsbedingungen für die
Beschaffung von DV- Anlagen (BVB).
4. Vertraulichkeit
Alle zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Informationen über das Universitätsklinikum
Frankfurt sind vertraulich
5. Vergütung Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
6. Kalkulationsgrundlage / Preise
Die Angebotspreise sind Festpreise und gültig für die gesamte Vertragsdauer einschließlich
evtl. optionaler Verlängerungen und müssen als Netto-Preise angeboten werden.
Die Vergütung erfolgt anhand der angebotenen Einzelpreise auf der Basis der tatsächlich
erbrachten Leistungen, sofern keine Pauschalen vereinbart sind.
Alle zur Erfüllung einer vollständigen und mängelfreien Leistung erforderlichen Maßnahmen und
Aufwendungen sind in die Angebote einzukalkulieren, auch dann, wenn sie für den Auftragnehmer
(Bieter) offensichtlich, aber nicht ausdrücklich erwähnt sind.
7. Preisanpassungen /Mehr- oder Minderleistungen
Ändert sich aufgrund eines anerkannten Tarif- oder Rahmentarifvertrages oder gesetzlicher
Bestimmungen der Stundenlohn für das eingesetzte Personal, können Auftragnehmer oder
Auftraggeber unter Vorlage entsprechender Nachweise eine Änderung der vereinbarten
Vergütung über mögliche Preisanpassungen verhandeln.
Mit dem Angebot ist die Ursprungskalkulation vorzulegen, die die Grundlage für eine
Neuberechnung bildet.
44
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistungen
17.05.2018 Universitätsklinikum Frankfurt Seite 2 von 7
Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung
um nicht mehr als 10 v.H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der
vertragliche Einheitspreis. Für die über 10 v.H. hinausgehende Überschreitung des
Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder
Minderkosten auf der Basis der Urkalkulation durchzuführen.
II. LEISTUNGSERBRINGUNG
8. Auftragserteilung/Abruf von Leistungen
Aufträge werden nur schriftlich erteilt. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge bedürfen für
ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Der Abruf von Leistungen erfolgt ausschließlich durch SAP  Bestellungen.
Ohne eine solche SAP-Bestellung ist das Unternehmen zur Leistung oder Lieferung nicht
berechtigt und der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung oder Lieferung nicht verpflichtet.
9. Personal des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer stellt für die umfassende Erbringung der vertraglichen Leistungen
ausreichendes und nach den gesetzlichen Bestimmungen qualifiziertes Personal mit
einschlägiger Berufserfahrung und PC-Grundkenntnissen zur Verfügung.
Über die Erfüllung der Qualifikation je Mitarbeiter sowie Anzahl der Mitarbeiter, die zur
Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen, führt der Auftragnehmer einmal jährlich auf
Anforderung des Auftraggebers einen Nachweis, der sich auf den vom Auftraggeber
bestimmten Stichtag zu beziehen hat.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das eingesetzte Personal insbesondere auf seine
Zuverlässigkeit zu überprüfen und bestimmte Personen abzulehnen, wenn diese aus seiner
Sicht ungeeignet, insbesondere unzuverlässig, sind. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer
die Ablehnungsgründe auf Anforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Mitarbeiter, die in einer Abhängigkeit zu Suchtmitteln stehen oder auch in der Vergangenheit
eine Affinität zu Suchtmitteln hatten, dürfen beim Auftraggeber nicht eingesetzt werden.
Der Auftraggeber hat bei groben Pflichtverletzungen von Mitarbeitern, die im Rahmen des
Vertrages eingesetzt sind, ein Recht auf sofortigen Personalaustausch.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in ausreichender Zahl ein bestimmter Anteil fester, in
einem bestimmten Stundenumfang definitiv zur Verfügung stehender und mithin typischerweise
sozialversicherungspflichtig fachlich qualifizierte Mitarbeiter, als Personalstamm zum Nachweis
der Leistungsfähigkeit einzusetzen.
Personalausfälle durch Urlaub, Krankheit, Kündigung, etc. sind vom Auftragnehmer zu
kompensieren.
Mit den eingesetzten Mitarbeitern muss eine problemlose mündliche und schriftliche
Verständigung in deutscher Sprache möglich sein.
Arbeitserlaubnispflichtige ausländische Arbeitnehmer darf der Auftragnehmer zur Erfüllung
seiner vertraglichen Leistungen nur einsetzen, wenn es sich um Beschäftigte des
Auftragnehmers handelt und diese im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
sind. Der Auftragnehmer weist dies auf Verlangen des Auftraggebers nach.
Während des Zeitraums der Leistungserbringung muss dem Auftraggeber ein weisungsbefugter
Mitarbeiter des Auftragnehmers als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die
entsprechenden Kontaktdatensind dem Auftraggeber unaufgefordert mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Namensliste inklusive Lichtbildern des
eingesetzten Personals mit dem Ausführungsbeginn zu übergeben. Die aktualisierte
Namensliste ist dem Auftraggeber jeweils zum Quartalsende unaufgefordert vorzulegen.
45
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistungen
17.05.2018 Universitätsklinikum Frankfurt Seite 3 von 7
10. Nachweis der Anwesenheitszeiten
Zur Kontrolle der Anwesenheitszeiten des Personals stellt der Auftragnehmer die Erfassung der
tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden sicher und stellt die erfassten Daten dem Auftraggeber
Anhang zur Rechnung zur Verfügung.
11. Arbeitskleidung
Das eingesetzte Personal ist mit einer einheitlichen Arbeitskleidung und Mitarbeiterausweisen
mit Namen, Lichtbild und Funktion im Unternehmen auszustatten.
Die Arbeitskleidung des Auftragnehmers muss sich von der Arbeitskleidung des Auftraggebers
und anderen beim Auftraggeber tätigen Firmen abheben.
Der Auftragnehmer stellt ein ordentliches und gepflegtes Erscheinungsbild sicher.
12. Abwerbung von Arbeitskräften
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte
abzuwerben. Ausnahmen hiervon sind nur in beiderseitigem Einvernehmen zulässig.
13. Arbeiten von und für Dritte
Der Auftragnehmer darf ohne eine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers zu keinem
Zeitpunkt seine vertraglichen Verpflichtungen auf andere übertragen.
Leistungen für Dritte dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht erbracht werden.
14. Nachunternehmer und Unterauftragnehmer
Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Nachunternehmer ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Eine solche Übertragung ist grundsätzlich
nur auf solche Nachunternehmer zulässig, die im Rahmen der Ausschreibung oder spätestens
bei Beginn der Auftragsausführung benannt wurden. Jede im Rahmen der Auftragsausführung
eintretende Änderung ist mitzuteilen.
Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer für vorgesehene sowie für zu
diesem Zeitpunkt bereits eingesetzte Nachunternehmer geeignete Erklärungen und Nachweise
zu deren Eignung in dem von dem Auftraggeber geforderten Umfang beibringen. Insbesondere
Angaben zum Unternehmen sowie Referenzen mit Kontaktdaten von Ansprechpartnern, die
eine Überprüfung durch den Auftraggeber ermöglichen, sind vorzulegen. Bringt der
Auftragnehmer diese Nachweise nicht unverzüglich bei oder hat der Auftraggeber Zweifel an
der Eignung des Nachunternehmers, so wird der Auftragnehmer den Nachunternehmer
unverzüglich aus der Leistungserbringung herausnehmen bzw. diese nicht einsetzen. Für einen
Nachunternehmer haftet der Auftragnehmer in gleicherWeise wie für seine eigenen Leistungen
und Arbeitskräfte.
Der Auftragnehmer darf mit Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen vereinbaren
als die mit ihm in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.
15. Mindestlohn
Der Auftragnehmer garantiert, dass er fortlaufend und fristgerecht den entsprechenden
Mindestlohn an seine in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer zahlt. Der Auftragnehmer hat
beim Einsatz von Nachunternehmern in Deutschland dafür Sorge zu tragen, dass diese sich
ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verpflichten.
Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung des Auftraggebers Nachweise über die Zahlung des
Mindestlohns vorzulegen.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber frei von allen Ansprüchen, die im Zusammenhang
mit einem Verstoß gegen das MilLoG entstehen, insbesondere wenn Mitarbeiter den
Auftraggeber aus Bürgenhaftung ( 13 MilLoG) in Anspruch nehmen.
Der Auftragnehmer erstattet bei einer Inanspruchnahme des Auftraggebers diesem im
Innenverhältnis alle in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen.
46
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistungen
17.05.2018 Universitätsklinikum Frankfurt Seite 4 von 7
16. Überlassung von Räumlichkeiten
Der Auftragnehmer übernimmt für die ihm überlassenen Räume die Verkehrssicherungspflicht
sowie die Sicherung gegen unbefugten Zutritt.
Der ständige freie Zugang des Auftraggebers ist sicherzustellen. Die Nutzung durch den
Auftragnehmer für andere als die vertraglichen vereinbarten Zwecke bedarf der Zustimmung
des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist berechtigt, über Teile der überlassenen Flächen
selbst zu verfügen, sofern der Auftragnehmer hierdurch nicht in der Erbringung der
geschuldeten Leistung behindert wird.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Mitarbeitern des Auftraggebers, die aufgrund ihrer
Tätigkeit eine sachliche Berechtigung haben, jederzeit Zutritt zu den ihm überlassenen
Räumlichkeiten zu gewähren.
Die überlassenen Räume sind vom Auftragnehmer sachgemäß zu behandeln und in
gepflegtem Zustand zu halten. Entstandene Schäden sind dem Auftraggeber umgehend
anzuzeigen.
17. Bereitstellung von Medien und Verbrauchsmaterial
Das zur Auftragserfüllung erforderlicheWasser und die erforderliche elektrische Energie werden
vom Auftraggeber ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Auf einen sparsamen
Verbrauch ist zu achten. Gleiches gilt für Händedesinfektionsmittel, Papierhandtücher und
Toilettenpapier.
Die externen Anschlussgebühren und Betriebskosten für Telefon, Piepser, Handys und
Telefaxe sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
18. Entsorgung von Abfällen
Die im Rahmen der Auftragserfüllung verursachten Abfälle können über die entsprechende
Logistik des Auftraggebers kostenfrei entsorgt werden.
19. Schlüsselbewirtschaftung
Ein Schlüsselverlust ist der Hospital Service und Technik GmbH (Host GmbH, Schlüsselarchiv),
dem zuständigen Nutzer/Bereich sowie dem Lagezentrum des Auftraggebers an dem Tag, an
dem die Arbeitskraft des Auftragnehmers den Verlust feststellt, zu melden.
Die ausgegebenen Schlüssel müssen bei der Ausgabe an das Personal und bei der Rückgabe,
durch den Auftragnehmer dokumentiert werden. In einer zweiten Dokumentation muss der
Schlüsselbestand entsprechend der Schlüsselübergabe jederzeit nachvollziehbar sein. Der
Auftragnehmer hat hier dem Auftraggeber auf sein Verlangen hin, Einsicht zu gewähren.
Die Schlüssel müssen nach dem Arbeitsende auf dem Gelände des Auftraggebers verbleiben.
Bei Schlüsselverlust hat der Auftragnehmer die entstehenden Kosten zu tragen.
20. Straßenverkehrsordnung
Auf dem gesamten Klinikgelände gilt die StVO. Der Sicherheitsdienst der Klinik ist befugt,
Strafzettel auszustellen. DenWeisungen des Sicherheitsdienstes der Klinik und des Parkraumbewirtschafters
ist Folge zu leisten.
21. Parkraumbewirtschaftung
Das Gelände des Auftraggebers unterliegt einer Parkraumbewirtschaftung. Weitere Auskünfte
erteilt der Parkraumbewirtschafter APCOA Parking Deutschland GmbH (Büro im Parkhaus
Sandhofstrasse, mo - fr, 9:00 Uhr  15:00 Uhr, Tel. 069/67738605).
22. Umweltverträglichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seinen Leistungen und auch bei Zulieferungen oder
Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten
umweltfreundliche Erzeugnisse und Verfahren bevorzugt einzusetzen.
47
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistungen
17.05.2018 Universitätsklinikum Frankfurt Seite 5 von 7
III. RECHNUNG UND BEZAHLUNG
23. Rechnungsstellung
Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht in der Regel nur, wenn diese einen Bezug zur
SAP-Bestellung (Angabe der 4501-Bestellnummer) aufweist und ihr prüfungsfähigen Unterlagen
(z.B. Abnahmebestätigungen, Stundenaufstellungen) der leistungsempfangenden Abteilung beigefügt
sind.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich, sofern nicht anders vereinbart.
Die Rechnungen sind grundsätzlich entsprechend der Preisabfragen (Produkte/Leistungen) zu
gliedern. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) sind getrennt aufzuführen.
Bei Teilrechnungen aufgrund von Teilleistungen müssen bereits erbrachte Leistungen klar
ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu
kennzeichnen.
Die Rechnungen sind an die folgende Adresse zu senden:
Universitätsklinikum Frankfurt
Zentraler Rechnungseingang
Postfach 8080
48043 Münster
oder bevorzugt als PDF-Datei an finanzbuchhaltung@kgu.de.
24. Zahlungsbedingungen / Skonto
Es werden 3% Skonto bei einer Frist von 21 Tagen (30 Tage netto) gewährt. Die
Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungseingang beim Auftraggeber.
Erfolgt die Leistung später, so gilt der Tag der ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages.
Bei Verträgen über den Abschluss von EDV-Leistungen oder - Produkten sind die in den EVB- IT bzw.
BVB genannten Fälligkeiten maßgebend.
IV. LEISTUNGSSTÖRUNGEN
25. Leistungsstörungen, Mängel, Verzug
Leistungsstörungen sind dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe und der Dauer der
drohenden Verzögerung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und ein Vorschlag über entsprechende
Gegenmaßnahmen zu unterbreiten. Der Auftragnehmer gerät ohne weitere Mahnung
in Verzug, wenn er seine Leistung nicht zu den Ausführungsterminen gem.  2
Abs. 3 VOL/A erbringt. Im Übrigen gelten die Regelungen des  7 VOL/B.
Die Mängelansprüche des Auftraggebers ergeben sich aus  14 VOL/B, soweit im Vertrag nichts
anderes regelt ist. Mängelansprüche sind in  14 VOL/B geregelt.
26. Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Fall der Überschreitung der Ausführungsfrist, an den
Auftragsgeber eine Vertragsstrafe i.H.v. 0,3 % der Netto-Auftragssumme je Arbeits-tag verspäteter
Ausführung, höchstens jedoch insgesamt 5 Prozent der Netto-Auftragssumme zu zahlen. Der
Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Auftraggeber
unbenommen.
48
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistungen
17.05.2018 Universitätsklinikum Frankfurt Seite 6 von 7
V. SONSTIGES
27. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle schuldhaft von ihm verursachten Schäden, die dem Auftraggeber oder
Dritten durch den Auftragnehmer, sein Personal, von ihm beauftragte Personen, von ihm eingesetzte
oder bereitgestellte Geräte oder von ihm eingesetzte Materialien entstehen und stellt den Auftraggeber
insoweit von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei. Für Personen- und Sachschäden jeglicher Art,
die dem Auftragnehmer oder seinen
Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit seinem Vertrag auf dem Gelände des Arbeitnehmers
entstehen, übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.
Sollten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, ist der Auftragnehmer zur
Freistellung verpflichtet. Gleiches gilt für die Entwendung und Beschädigung der vom
Auftragnehmer und seinem Personal in die Räumlichkeiten eingebrachten Sachen.
28. Versicherungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung aller Schadenersatz- und/oder
Regressansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine
Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen.
Die Bestätigung des Abschlusses muss unmittelbar nach der Auftragserteilung vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer muss vor Aufnahme der Leistung eine Bestätigung des Versicherers
vorlegen, dass der Auftraggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und
unverzüglich vom Versicherer informiert wird.
Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
29. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder
genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine der EU-Datenschutz- Grundverordnung
(DSGVO) genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des
Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz (DSGVO) beachten.
Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der
erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich kündigen, wenn der
Auftragnehmer diesen Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht
nachkommt oder dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, weil der
Auftragnehmer Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen
Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an
Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Der Erfahrungsaustausch
des Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso wie die
Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers. Unberührt bleibt die Pflicht zum vertraulichen
Umgang mit auf der Grundlage des Vertrages erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen nur an solche Unterauftrag-nehmer weiterzugeben,
deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese
vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den
Unterauftragnehmer erforderlich sind (need-to-know-Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der
Unterauftragnehmer zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur
Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die
Weitergabe der vertraulichen Informationen durch den Unterauftragnehmer ausgeschlossen sein;
soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen
würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die
während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen
dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt
werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits
rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine
Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
49
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistungen
17.05.2018 Universitätsklinikum Frankfurt Seite 7 von 7
30. Vertragspartner
Vertragspartner sind Auftraggeber und Auftragnehmer. Bezugsberechtigte Parteien sind neben dem
Auftraggeber auch dessen Tochtergesellschaften sowie der Fachbereich Medizin der Johann
Wolfgang Goethe-Universität.
31. Vertrag
Das Angebot des Bieters bildet im Auftragsfall den Vertrag. Der Vertrag kommt durch die
Zuschlagserteilung des Auftraggebers an den entsprechenden Bieter zustande. Es wird kein
weiterer Vertrag abgeschlossen.
32. Dokumentensprache
Alle schriftlichen Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z.B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von
Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung
behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
33. Änderungen und Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
34. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in Frankfurt am Main.
35. Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen
Kaufrechts (EAG und EKG) ist ausgeschlossen.
36. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der o. g. Bestimmungen unwirksam sein, wird hierdurch dieWirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame
Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie
möglich entsprechen.
Die Bedingungen der Ausschreibung können mit Rücksicht auf die Unübersehbarkeit der
wirtschaftlichen Entwicklung und etwaiger Änderungen gesetzlicher (behördlicher)
Bestimmungen nicht erschöpfend und umfassend sein. Deshalb sichern sich die
Vertragspartner gegenseitig zu, im Bedarfsfall gemeinsam eine angemessene Lösung zu suchen und
herbeizuführen, wenn sich bei der Durchführung des Auftrages aus vorgenannten
Gründen für den einen oder anderen Partner Härten ergeben sollten.
50
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten im
Lande Hessen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
1. Allgemein
Für die Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden BVB, die beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)
sowie die Allgemeinen
Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B in der jeweils geltenden Fassung. Die VOL/B kann eingesehen werden
unter: http://www.bmwi.de/DE/Service/gesetze,did=191224.html. Sofern einzelauftragsbezogen Besondere Vertragsbedingungen
vereinbart wurden, gelten
diese zusätzlich.
Abweichungen vom erteilten Auftrag, den BVB, den ZVB sowie der VOL/B als auch einzelauftragsbezogener Besonderer
Vertragsbedingungen sind
ausdrücklich zu erklären.
Vermerke auf Briefbögen, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw., nach denen dem Auftrag die Bedingungen des
Auftragnehmers zugrunde
liegen, gelten, wie auch mündliche Abreden, demnach nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat.
Zusatz- und Nachtragsaufträge sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden. Für sie gelten
die Bedingungen des
Hauptvertrages. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.
Bei einem Auftragswert von über Euro 500.- sind der Auftrag sowie die vereinbarten Nachlässe und Skonti durch den
Auftragnehmer schriftlich zu
bestätigen.
2. Preise
Soweit es die Vertragsverhältnisse des Auftrags ermöglichen, sind Festpreise zu vereinbaren. Es gelten die Bestimmungen der
Verordnung PR Nr. 30/53
über die Preise bei öffentlichen Aufträgen mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
(Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18. Dez.
1953) in der jeweils geltenden Fassung. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt der preisrechtlichen Überprüfung durch die für
die Preisbildung und
Preisüberwachung zuständigen Behörden. Sofern Marktpreise nicht vorliegen, gelten die Preise in der vereinbarten Höhe als
Selbstkostenpreise gemäß
 6 Abs. 2 VO PR Nr. 30/53. Gewährt der Auftragnehmer anderen Auftraggebern günstigere Zahlungsbedingungen, so hat er sie auch
den staatlichen
Behörden, Betrieben und Anstalten im Lande Hessen gemäß  4 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 einzuräumen.
3. Auftragsausführung
Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmen und/oder Verleihunternehmen, so hat er diese spätestens vor
Beginn der
Auftragsausführung dem Auftraggeber zu benennen und dessen Zustimmung zu der Unterbeauftragung einzuholen.
4 . Ausführungsfristen ( 5 VOL/B,  7 VOL/B)
Die vereinbarten Ausführungsfristen sind verbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich
anzuzeigen. Im Übrigen
gelten die Bestimmungen betreffend Behinderung und Unterbrechung der Leistung nach  5 VOL/B sowie die Bestimmungen nach  7
VOL/B betreffend
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers.
5. Nachweise und Kontrollen
5.1 Der Auftragnehmer sowie dessen Nachunternehmen und/oder Verleihunternehmen sind verpflichtet, dem Auftraggeber die
Einhaltung der Verpflichtung
nach den  4 (Tariftreuepflicht) und 6 (Mindestentgelt) des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) auf dessen
Verlangen jederzeit
nachzuweisen. Der Auftraggeber darf zu diesem Zweck angekündigt oder unangekündigt in erforderlichem Umfang anlassbezogen
Einsicht in die
Entgeltabrechnungen und anderen Geschäftsunterlagen des Auftragnehmers sowie aller weiteren Nachunternehmen und
Verleihunternehmen nehmen,
aus denen Umfang, Art und Dauer von Beschäftigungsverhältnisses sowie die tatsächliche Entlohnung von Beschäftigten
hervorgehen oder abgeleitet
werden können. Der Auftraggeber kann hierzu auch Auskunft verlangen. Der Auftragnehmer sowie alle Nachunternehmen und
Verleihunternehmen haben
ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Beauftragung
von Nachunternehmen
und/oder Verleihunternehmen, mit diesen zu vereinbaren, dass das vorstehende Auskunfts- und Prüfungsrecht des Auftraggebers
auch ihnen gegenüber
gilt.
5.2 Die Auftragnehmer sowie alle Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen nach
Ziffer 5.1 über die
eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen vorzulegen und als Kopie
oder elektronisch zur
Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Pflicht durch alle beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vertraglich sicherzustellen.
5.3 Der Auftraggeber nutzt die ihm als Kopie oder elektronisch zur Verfügung gestellten Unterlagen nur zu dem Zweck nach
Ziffer 5.1 und bewahrt diese
höchstens bis zu einem Jahr nach Erfüllung des Vertrags auf.
6. Verpackung, Versand und Transport ( 6 VOL/B)
Die Lieferungen müssen handelsüblich verpackt sein. Für die Verpackung ist eine angemessene und umweltverträgliche Lösung
zu wählen (z. B.
Kartonagen). Die Waren sind grundsätzlich auf eigene Gefahr frei Empfänger zu liefern. Die Versandkosten (einschließlich der
Kosten für Verpackung,
Transport, ggf. für Versicherung und der Anlieferung an die Empfangsstelle) trägt grundsätzlich der Auftragnehmer, es sei
denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart. Wird die auf dem Lieferauftrag angegebene Versandanschrift nicht beachtet, haftet der Auftragnehmer
für den entstandenen
Schaden.
7. Gefahrübergang ( 13 VOL/B)
Gefahr und Eigentum gehen über mit der Übernahme seitens des Empfängers; bei gesetzlich vorgesehener oder vereinbarter
Abnahme mit erfolgter
Abnahmeerklärung durch den Auftraggeber.
8. Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verpflichtung zur Untersuchung und zur Mängelrüge beginnt in allen Fällen erst dann, wenn die Ware vom Empfänger
entgegengenommen worden ist.
Eine vom Auftragnehmer übernommene Mängelfrist beginnt mit dem gleichen Tag.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der vom Empfänger bestimmte Ort der Leistungsabnahme.
10. Gerichtsstand ( 19 VOL/B)
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über die Gültigkeit des Vertrages ist das Gericht zuständig,
in dessen Bezirk die Bedarfsstelle
(BSt.) bzw. deren prozessberechtigte Behörde ihren Sitz hat.
11. Zahlung
11.1 Das Land Hessen möchte neben der Möglichkeit der Papierrechnung die elektronische Rechnungsstellung (eRechnung)
fördern. Entsprechende
Erläuterungen zu den Voraussetzungen zur Übermittlung von eRechnungen finden sich auf der Internetseite
www.eRechnung.Hessen.de.
11.2 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch den Empfänger. Abweichungen werden besonders vermerkt.
11.3 Die fällige Zahlung wird unverzüglich, spätestens 30 Kalendertage (ggf. spätestens 21 Kalendertage unter Abzug eines
vereinbarten Skontos) nach
Zugang der prüffähigen Rechnung ausgeführt. Die prüffähigen Rechnungen sind auf den Zahlungspflichtigen auszustellen.
Aktenzeichen sind auf dem
Antwortschreiben, der Versandanzeige sowie den Rechnungen anzugeben.
11.4 Abschlagszahlungen werden in der Höhe des Wertes nachgewiesener vertragsgemäßer Leistungen einschließlich
ausgewiesener Umsatzsteuer gewährt.
11.5 Bei in sich abgeschlossenen Teilen einer vertragsgemäßen Leistung werden Teilabnahmen ohne Rücksicht auf die Vollendung
der übrigen Leistungen
51
durchgeführt, endgültig festgestellt und bezahlt.
11.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bezüglich der Zahlungsfristen als auch der Gewährung von Abschlagszahlungen und
Teilzahlungen entsprechend den
Regelungen in Ziffern 11.3 bis 11.5 gegenüber seinen Nachunternehmen und Verleihunternehmen zu verfahren.
11.7 Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen Zahlungen unmittelbar
an die Gläubiger des
Auftragnehmers (Lieferant, Nachunternehmer, Verleihunternehmen) zu leisten, soweit diese an der Ausführung der vertraglichen
Leistung des
Auftragnehmers aufgrund eines mit diesem abgeschlossenen Vertrages beteiligt sind, diese wegen Zahlungsverzugs des
Auftragnehmers die Fortsetzung
ihrer Leistung zu Recht zu verweigern und die Direktzahlung die Fortsetzung der Leistungen sicherstellen soll.
Erklärt sich der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer von diesem gesetzten angemessenen Frist nicht
darüber, ob und inwieweit
er die Forderung seines Gläubigers anerkennt und legt er bei Nichtanerkennung keinen entsprechenden Nachweis vor, so gelten
die Voraussetzungen für
die Direktzahlung als anerkannt. Entsprechendes gilt bei Teilleistungen.
11.8 Der Anspruch auf Verzugszinsen des Auftragnehmers ( 286, 288 BGB) ist nicht einschränkbar oder abdingbar. Dies gilt auch
für die Ansprüche auf
Verzugszinsen in den Rechtsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und den Nachunternehmen, Verleihunternehmen sowie Lieferanten.
12. Erklärung über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Der Auftragnehmer hat, soweit dies nicht bereits im Vergabeverfahren geschehen ist, eine Erklärung abzugeben, dass er seinen
gesetzlichen Pflichten zur
Zahlung der Steuern sowie der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. Die Erklärung soll wie folgt lauten:
Ich erkläre, dass ich meinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-,
Renten- und Arbeitslosen-Versicherung) nachgekommen bin.
Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen Ausschluss von weiteren
Vergabeverfahren zur Folge
haben kann.
13. Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund
Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen, wenn der
Auftragnehmer sich an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt
hat. Ein sofortiges
Rücktrittsrecht oder ein sofortiges Kündigungsrecht besteht auch bei folgenden Ausschlussgründen: Vorteilsgewährung im
Sinne des  333 StGB,
Bestechung nach  334 StGB; vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie Fachkunde
und Leistungsfähigkeit.
Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere das Recht zur Kündigung nach  314, 626 BGB, bleiben unberührt. Im Übrigen gilt
7 Nr. 3 VOL/B.
14. Insolvenzverfahren ( 8 VOL/B)
Wird über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, so
hat er dies dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
15. Abtretung
Eine Abtretung der Forderung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers wirksam.
16. Druckaufträge
Bei Druckaufträgen erwirbt das Land Hessen mit der Zahlung des Rechnungsbetrages das Recht zur uneingeschränkten
Vervielfältigung in allen Verfahren
und zu jeglichem Verwendungszweck an fremden Entwürfen, Originalen usw.
Entwürfe, Reinzeichnungen, Dateien usw. gehen alsdann vollständig in das Eigentum des Landes Hessen über.
Produktionsbedingte Druck-Mehrexemplare dürfen nicht berechnet werden; Minderlieferungen sind nach der tatsächlich
gelieferten Zahl zu berechnen.
1.305 OFD, 01/2015
52
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
53
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
29.06.2018
Verfahren: 2018018  SAPHauptbuch (1/018/2018)
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Hinweis zum Skonto
Die Eingabe eines eigenen Skontowertes ist nicht zugelassen. In den beigefügten Vertragsbedingungen werden 3 % Skonto bei
einem Zahlungsziel von 21 Tagen gefordert.
1 Dienstleistungen  Personentage EUR .........................
Vorgaben
Die Dienstleistungen sind mit der Anzahl an Personentagen und Tagessätzen
(Einzelpreise in ) auszuweisen. Sie gelten als Festpreise. Nebenkosten sind vollständig
in die Tagessätze zu integrieren. Es sind alle Dienstleistungen auszuweisen, welche für
die Inbetriebnahme erforderlich sind. Die Dienstleistungen sind so zu kalkulieren, dass
die Beschäftigten des Universitätsklinikums Frankfurt am Main nur soweit in Anspruch
genommen werden, wie dies fachlich für die Projektrealisierung erforderlich ist.
Für jede angegebene Position ist eine nähere Erläuterung einzugeben. Für längere
Texte können pdfAnlagen beigefügt werden. Diese sind genau nach der
PositionsZugehörigkeit zu kennzeichnen und im Textfeld darauf zu verweisen.
1.1 Workshop USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpreis
Bitte geben Sie zur Nachvollziehbarkeit des anzugebenden Gesamtpreises die Anzahl
der kalkulierten Personentage und den Preis pro Personentag ein inklusive aller
Nebenkosten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/8
54
Textergänzungen/ Eigenschaften
Personentage: ________ Tage
Tagessatz: ________ EUR
Gesamtpreis pro Position: EUR
Formel: [ Personentage]*[
Tagessatz]
Nähere detaillierte Erläuterung zum angebotenen Leistungsinhalt:: ________
1.2 Analyse USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpreis
Analyse (auch kundenspezifischer Erweiterungen)
Bitte geben Sie zur Nachvollziehbarkeit des anzugebenden Gesamtpreises die Anzahl
der kalkulierten Personentage und den Preis pro Personentag ein inklusive aller
Nebenkosten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Personentage: ________ Tage
Tagessatz: ________ EUR
Gesamtpreis pro Position: EUR
Formel: [ Personentage]*[
Tagessatz]
Nähere detaillierte Erläuterung zum angebotenen Leistungsinhalt:: ________
1.3 Consulting USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpreis
Bitte geben Sie zur Nachvollziehbarkeit des anzugebenden Gesamtpreises die Anzahl
der kalkulierten Personentage und den Preis pro Personentag ein inklusive aller
Nebenkosten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  2/8
55
Textergänzungen/ Eigenschaften
Personentage: ________ Tage
Tagessatz: ________ EUR
Gesamtpreis pro Position: EUR
Formel: [ Personentage]*[
Tagessatz]
Nähere detaillierte Erläuterung zum angebotenen Leistungsinhalt:: ________
1.4 Implementierung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpreis
Bitte geben Sie zur Nachvollziehbarkeit des anzugebenden Gesamtpreises die Anzahl
der kalkulierten Personentage und den Preis pro Personentag ein inklusive aller
Nebenkosten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Personentage: ________ Tage
Tagessatz: ________ EUR
Gesamtpreis pro Position: EUR
Formel: [ Personentage]*[
Tagessatz]
Nähere detaillierte Erläuterung zum angebotenen Leistungsinhalt:: ________
1.5 Customizing und Programmierung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpreis
Bitte geben Sie zur Nachvollziehbarkeit des anzugebenden Gesamtpreises die Anzahl
der kalkulierten Personentage und den Preis pro Personentag ein inklusive aller
Nebenkosten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/8
56
Textergänzungen/ Eigenschaften
Personentage: ________ Tage
Tagessatz: ________ EUR
Gesamtpreis pro Position: EUR
Formel: [ Personentage]*[
Tagessatz]
Nähere detaillierte Erläuterung zum angebotenen Leistungsinhalt:: ________
1.6 Schulung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpreis
Bitte geben Sie zur Nachvollziehbarkeit des anzugebenden Gesamtpreises die Anzahl
der kalkulierten Personentage und den Preis pro Personentag ein inklusive aller
Nebenkosten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Personentage: ________ Tage
Tagessatz: ________ EUR
Gesamtpreis pro Position: EUR
Formel: [ Personentage]*[
Tagessatz]
Nähere detaillierte Erläuterung zum angebotenen Leistungsinhalt:: ________
1.7 Test und Dokumentation USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpreis
Bitte geben Sie zur Nachvollziehbarkeit des anzugebenden Gesamtpreises die Anzahl
der kalkulierten Personentage und den Preis pro Personentag ein inklusive aller
Nebenkosten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  4/8
57
Textergänzungen/ Eigenschaften
Personentage: ________ Tage
Tagessatz: ________ EUR
Gesamtpreis pro Position: EUR
Formel: [ Personentage]*[
Tagessatz]
Nähere detaillierte Erläuterung zum angebotenen Leistungsinhalt:: ________
1.8 Projektmanagement USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpreis
Bitte geben Sie zur Nachvollziehbarkeit des anzugebenden Gesamtpreises die Anzahl
der kalkulierten Personentage und den Preis pro Personentag ein inklusive aller
Nebenkosten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Personentage: ________ Tage
Tagessatz: ________ EUR
Gesamtpreis pro Position: EUR
Formel: [ Personentage]*[
Tagessatz]
Nähere detaillierte Erläuterung zum angebotenen Leistungsinhalt:: ________
2 Lizenzen  Pauschale EUR .........................
Vorgaben
Es sind alle anfallenden Kosten für Lizenzen auszuweisen, welche für die
Inbetriebnahme und Ausführung während der Projektdauer erforderlich sind. Die
angegebenen Kosten sind Pauschalbeträge.
Für jede angegebene Position ist eine nähere Erläuterung einzugeben. Für längere
Texte können pdfAnlagen beigefügt werden. Diese sind genau nach der
PositionsZugehörigkeit zu kennzeichnen und im Textfeld darauf zu verweisen.
Leistungsverzeichnis  5/8
58
2.1 Lizenzkosten für Schnittstellen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpauschale
für den
Leistungszeitraum
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Hier Eintrag für Verweis auf Anlagen:
2.2 Lizenzkosten für Templates und AddOns USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpauschale
für den
Leistungszeitraum
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Hier Eintrag für Verweis auf Anlagen:
2.3 Sonstige Kosten für Lizenzen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpauschale
für den
Leistungszeitraum
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Hier Eintrag für Verweis auf Anlagen:
3 Sonstige Kosten EUR .........................
Leistungsverzeichnis  6/8
59
3.1 Sonstige anfallende Kosten USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtpreis
Hier sind mit einem Gesamtpreis alle kostenpflichtigen Anpassungen und
Erweiterungen gemäß Fragenkatalog anzugeben, die nicht in den oben aufgeführten
Positionen enthalten sind.
Wenn es sich um mehr als eine Position handelt, muss eine detaillierte Aufstellung mit
Art der kostenpflichtigen Erweiterung, Anzahl, Einzelpreis und Gesamtpreis dem
Angebot beigefügt und diese Datei als "3.1 Sonstige anfallende Kosten" gekennzeichnet
werden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Kosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/ Eigenschaften
Hier Einträge für Verweis auf Anlagen:
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  7/8
60
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
29.06.2018
Verfahren: 2018018  SAPHauptbuch (1/018/2018)
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  8/8
61
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
29.06.2018
Verfahren: 2018018  SAPHauptbuch (1/018/2018)
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eignungskriterien 018 2018
Gewichtung: 0,00%
1.1 Allgemeine Erläuterungen zu den aufgelisteten Kriterien
Gewichtung: 0,00%
1.1.1 Erläuterung zur Darstellung im Kriterienkatalog [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen ist Voraussetzung für die Anerkennung der Eignung für die ausgeschriebene
Leistung. Das mit "Nein" angezeigte "K.O. Kriterium" hat insofern keine Relevanz. Gleiches gilt für Angaben
zu Gewichtung  Geben Sie die geforderten Daten ein bzw. laden Sie ggf. die Unterlagen in die
"Anlagen" Ihres Angebotes hoch und beginnen Sie bitte den Dateinamen mit der entsprechenden Ziffer des Kriterienkatalogs
[ ] Zur Kenntnis genommen
Mehrere Antworten wählbar
1.1.2 Präqualifikation für Liefer und Dienstleistungen
K.O.Kriterium: Nein
Wenn Sie präqualifiziert sind, geben Sie die Daten (URLAdresse + Präqualifikationsnummer) dazu hier ein. Bitte beachten Sie,
dass in den folgenden Punkten möglicherweise auftragsspezifische Anforderungen gestellt werden, zu denen Ihre
Präqualifikationsunterlag en entsprechende Nachweise nicht erhalten. In diesen Fall geben Sie bitte nachfolgend die
entsprechenden Erklärungen ab bzw. laden Sie die zusätzlichen Unterlagen in die "Anlagen Ihres Angebotes hoch.
1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00%
1.2.1 Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Leistungen
Gewichtung: 0,00%
1.2.1.1 Gesamtumsatz
Gewichtung: 0,00%
1.2.1.1.1 Jahr 2017
K.O.Kriterium: Nein
in Euro:
1.2.1.1.2 Jahr 2016
K.O.Kriterium: Nein
in Euro:
1.2.1.1.3 Jahr 2015
K.O.Kriterium: Nein
in Euro:
1.2.1.2 Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich SAP	FI
Gewichtung: 0,00%
1.2.1.2.1 Jahr 2017
K.O.Kriterium: Nein
in Euro:
1.2.1.2.2 Jahr 2016
K.O.Kriterium: Nein
in Euro:
1.2.1.2.3 Jahr 2015
K.O.Kriterium: Nein
in Euro:
1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00%
Kriterienkatalog  1/3
62
1.3.1 berufliche Qualifikationen
Gewichtung: 0,00%
1.3.1.1 Auskunft über
K.O.Kriterium: Nein
die berufliche Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall für die Leistungserbringung verantwortlich sind durch
Referenztätigkeit in vergleichbaren Projekten.
1.3.2 Referenzen
Gewichtung: 0,00%
1.3.2.1 Auskunft
K.O.Kriterium: Nein
im Formblatt "Referenzliste" (siehe Vergabeunterlagen/ Formulare) über die in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Mindestanforderungen:
Anzahl der Referenzen: 2
Die geforderten Angaben in diesem Formular müssen vollständig ausgefüllt werden.
[ ] ausgefüllt
Mehrere Antworten wählbar
1.4 Ausschlussgründe (Stand Aug2016)
Gewichtung: 0,00%
1.4.1 bei NationalenVerfahren
Gewichtung: 0,00%
1.4.1.1 E) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Gewichtung: 0,00%
1.4.1.1.1 Insolvenzverfahren und Liquidation
K.O.Kriterium: Nein
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
A) Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
B) Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
[ ] A) trifft zu
[ ] B) trifft zu
Mehrere Antworten wählbar
1.4.1.2 G) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. zur gesetzl. Sozialversicherung
Gewichtung: 0,00%
1.4.1.2.1 Erklärung
Gewichtung: 0,00%
1.4.1.2.1.1 Zahlung von Steuern und Abgaben
K.O.Kriterium: Nein
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
[ ] Bestätigung
Mehrere Antworten wählbar
1.4.1.3 Fnat) Angaben zu schweren Verfehlungen
Gewichtung: 0,00%
1.4.1.3.1 Erklärung
Gewichtung: 0,00%
1.4.1.3.1.1 schwere Verfehlungen
K.O.Kriterium: Nein
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
[ ] Bestätigung
Mehrere Antworten wählbar
Kriterienkatalog  2/3
63
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
29.06.2018
Verfahren: 2018018  SAPHauptbuch (1/018/2018)
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Zuschlagskriterien zu 018/2018
Gewichtung: 100,00%
1.1 Zuschlagskriterien
Der Auftraggeber wird sich für das wirtschaftlichste Angebot entscheiden. Die von den Anbietern eingereichten Angaben/
Unterlagen/
Konzepte werden dabei wie folgt bewertet:
50 % anhand der nachgewiesenen Projekterfahrung bei gemäß dem ausgefüllten Anforderungskatalog und dazu eingereichten
Unterlagen (2.2.1 und 2.2.2).
30 % anhand der Kosten gemäß dem ausgefüllten Kostenblatt (2.1.1).
20 % anhand des nachgewiesenen BranchenKnowHows (2.2.3).
Die Bewertung des ausgefüllten Anforderungskataloges erfolgt entsprechend der in der Tabelle "Gewichtung der
Zuschlagskriterien"
aufgeführten Gewichtung. Die Tabelle "Gewichtung der Zuschlagskriterien" ist in den Anlagen beigefügt.
Es ist vorgesehen, bezüglich des dem Angebot ausgefüllten und beigefügten Anforderungskataloges die geeigneten Bieter
jeweils zu
einem Gespräch einzuladen. Diese Gespräche werden voraussichtlich in der KW 31/2018 stattfinden und sollten vom Bieter
zeitlich
vorgemerkt werden.
[ ]
Mehrere Antworten wählbar
1.2 Zuschlagskriterium	Preis
Gewichtung: 30,00%
1.2.1 Zuschlagskriterium  Preis [Mussangabe]
Gewichtung: 30,00%
Maximalpunktzahl: 30
K.O.Kriterium: Nein
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten. Angebote mit einem doppelt so
hohen oder höheren Angebotspreis werden mit 0 Punkten bewertet. Die Punktebewertung für dazwischen liegende Preise erfolgt
über
eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
[ ] Zur Kenntnis genommen
Mehrere Antworten wählbar
1.3 Zuschlagskriterium	Leistung
Gewichtung: 70,00%
1.3.1 Fachliche Expertise
Gewichtung: 20,00%
Maximalpunktzahl: 20
Fachliche Expertise zu SAP,FI, Neuem Hauptbuch und Belegsplit, Projektarbeit
1.3.2 Nachgewiesene Erfahrung
Gewichtung: 30,00%
Maximalpunktzahl: 30
Nachgewiesene Erfahrung bei der Migration von Altem zu Neuem Hauptbuch
1.3.3 Branchenkenntnis
Gewichtung: 20,00%
Maximalpunktzahl: 20
Branchenkenntnis Krankenhaus
Kriterienkatalog  3/3
64
Name Dateiname Größe MIMEType
Anforderungskatalog zum Ausfüllen Anforderungskatalog zum Ausfüllen.xlsx 14,47 KB application/ vnd. openxmlformats
officedocument. spreadsheetml. sheet
65
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/06/aa772faf-af25-4694-babd-17b3956f027c.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau