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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Helmstedt
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 31506-2018 (ID: 2018012309312150846)
Veröffentlicht: 23.01.2018
*
DE-Helmstedt: Kommunikationsnetz
2018/S 15/2018 31506
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Helmstedt
Südertor 6
Helmstedt
38350
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Helmstedt
Telefon: +49 535152353455
E-Mail: [1]klaus-dieter.berndt@landkreis-helmstedt.de
NUTS-Code: DE917
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.landkreis-helmstedt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.breitbandausschreibungen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende
Anschrift:
Landkreis Helmstedt
Südertor 6
Helmstedt
38350
Deutschland
Kontaktstelle(n): GB 20 Finanzen, Vergabestelle Zimmer 131
E-Mail: [4]klaus-dieter.berndt@landkreis-helmstedt.de
NUTS-Code: DE917
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.landkreis-helmstedt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pacht und Betrieb einer noch zu errichtenden passiven
Breitbandinfrastruktur im Landkreis Helmstedt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zum Zwecke der Realisierung einer flächendeckenden Breitbandversorgung
zur Verbesserung der Vorsorgungssituation in den unterversorgten
Gebieten der Gebietskörperschaften des Landkreises Helmstedt hat der
Landkreis Helmstedt Fördermittel zur Umsetzung der erforderlichen
Maßnahmen beantragt. Die unterversorgten Gebiete der Samtgemeinden
Grasleben, Nord-Elm, Heeseberg und Velpke, der Einheitsgemeinde Lehre,
den Städten Helmstedt (Ortsteile), Königslutter am Elm und Schöningen
sollen im Rahmen der NGA-Rahmenregelung und der
Breitbandförderrichtlinie des Bundes mit einem flächendeckenden
Breitbandnetz versorgt werden. Es wurde beschlossen, ein passives
Breitbandnetz zu errichten und an einen oder mehrere Betreiber zu
verpachten. Die Mindestversorgungsrate pro Endkunde beträgt 100 Mbit /
s im Download und 50 Mbit / s im Upload. Es soll ein Pacht- und
Betriebsvertrag über die noch zu erstellende passive NGA-Infrastruktur
geschlossen werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE917
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Helmstedt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Pächter hat das Netz zu vermarkten, mit aktiver Technik
auszustatten und zu betreiben. Ferner sind die Bürger und
Gewerbetreibenden mit Telekommunikationsprodukten zu versorgen. Der
Ausbau ist von einer, vom Pächter nachzuweisenden, Marktquote abhängig.
Dafür hat der Pächter die Vermarktung des Netzes verantwortlich zu
besorgen. Die verfügbaren Endkundenprodukte (Telefon, Internet und TV)
sind zu marktkonformen Preisen anzubieten und müssen den wachsenden
Bedarfen für die Dauer des Pachtvertrages entsprechen. Auch die
Ausstattung des Netzes mit aktiver Technik ist den jeweiligen
Anforderungen anzupassen und bei Bedarf aufzurüsten. Der Pächter muss
Open-Access auf physikalischer und logischer Ebene jederzeit
gewährleisten. Die exakten Anforderungen in technischer,
organisatorischer und tatsächlicher Hinsicht sind in den
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung,
umfassend dargestellt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Förderantrag gelten 5.157 Adressen im Projektgebiet als
unterversorgt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Unternehmensprofil/Unternehmenspräsentation,
Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als drei
Monate ab Absendung der Auftragsbekanntmachung),
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen,
Nachweis über die Zulassung als Telekommunikationsunternehmens durch
die Bundesnetzagentur nach § 6 TKG.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Vorlage entsprechender Bankauskünfte (nicht älter als drei Monate ab
Absendung dieser Auftragsbekanntmachung),
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12
Monate ab Absendung dieser Auftragsbekanntmachung),
Vorlage der Bilanzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit deren Veröffentlichung nach dem jeweiligen Rechtsstatut des
Heimatstaates vorgeschrieben ist,
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Referenzbeschreibung eines in fachlicher und technischer Hinsicht
vergleichbaren Projektes in den letzten drei Jahren unter Angabe der
Leistungszeit, wesentlicher Projektmerkmale und Ansprechpartner beim
Auftraggeber unter Nennung von Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon,
E-Mail),
Beschreibung der Konzeption des Projekt- und Qualitätsmanagements,
Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Bereitstellung der
ausgeschriebenen Leistungen.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Der Auftraggeber wird den geplanten Ausbau unter Hinzuziehung von
Landes- und Bundesfördergeldern betreiben. Daher hat der Bieter bereits
mit der Einreichung des Teilnahmeantrages in Form einer Eigenerklärung
zu versichern, dass der Bieter die Bestimmungen der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung
einschließlich der einschlägigen Nebenbestimmungen und der jeweils
einschlägigen NGA-Rahmenregelung vom 15.6.2015 einhalten wird. Die
Eigenerklärung ist für die Aufnahme in den Bieterkreis zwingend.
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 19/02/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem
deutlich sichtbaren Hinweis Nicht öffnen! Teilnahemantrag
Breitbandausschreibung Pachtvertrag! Submission am 19.2.2018, 12.00 Uhr
bitte unverzüglich vorlegen! einzureichen. Es gilt der
Eingangsstempel der Vergabestelle als Postadressat für die
Fristwahrung. Der Teilnahmeantrag ist in schriftlicher Form sowie auf
einem digitalen Datenträger inklusive aller Nachweise und Unterlagen
einzureichen.
Für die Entgegennahme der Teilnahmeanträge ist ausschließlich
zuständig:
Landkreis Helmstedt
GB 20 Finanzen
Vergabestelle Zimmer 131;
Südertor 6;
38350 Helmstedt
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber bittet darum, etwaige Rügen elektronisch per Mail an
die o.g. Kontaktstelle zu reichen. Der Bewerber soll in der Rügeschrift
den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Sachverhalts
dokumentieren. Für den Fall, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird
steht der Weg des Nachprüfungsverfahresn im Sinne des § 160 GWB offen.
§ 160 GWB.
Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2018
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8. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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