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Ausschreibung: Schienenfahrzeuge - DE-Leipzig
Schienenfahrzeuge
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 31334-2018 (ID: 2018012309263450682)
Veröffentlicht: 23.01.2018
*
  DE-Leipzig: Schienenfahrzeuge
   2018/S 15/2018 31334
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
   Emilienstraße 15
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Oliver Mietzsch
   Telefon: +49 341-225860
   E-Mail: [1]mietzsch@zvnl.de
   Fax: +49 341-2258629
   NUTS-Code: DED
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.zvnl.de/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertragsänderung SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C
   (DNWS C) zur Erhöhung der Kapazitäten in der HVZ sowie bei ausgewählten
   Großveranstaltungen an Wochenenden
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34620000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED
   Hauptort der Ausführung:
   Leipzig-Geithain
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Zur Erhöhung der Kapazitäten von Fahrten in der HVZ sowie bei
   ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden setzt der Auftragnehmer
   des Verkehrsvertrags SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C
   (DNWS C), die DB Regio AG, ab dem 5.2.2018 ein zusätzliches Fahrzeug
   ein.
   Das zusätzliche Fahrzeug wird auf den folgenden Fahrten in der HVZ an
   Werktagen außer Samstagen als Verstärkung zusammen mit den bisher nach
   dem Verkehrsvertrag für diese Fahrten vorgesehenen Fahrzeugen jeweils
   in Doppeltraktion eingesetzt:
    Leipzig Hbf, ab 6.34 Uhr  Geithain, an 7.26 Uhr,
    Geithain, ab 7.33 Uhr  Leipzig Hbf, an 8.20 Uhr,
    Leipzig Hbf, ab 14.34 Uhr  Geithain, an 15.20 Uhr,
    Geithain, ab 15.36 Uhr  Leipzig Hbf, an 16.20 Uhr,
    Leipzig Hbf, ab 16.34 Uhr  Geithain, an 17.20 Uhr, und
    Geithain, ab 17.33 Uhr  Leipzig Hbf, an 18.20 Uhr.
   Zudem kann das zusätzliche Fahrzeug auf entsprechende Anforderung des
   Auftraggebers bei ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden als
   Verstärkung eingesetzt werden.
   Der Einsatz des zusätzlichen Fahrzeugs führt zu keiner Erhöhung der
   Zugkilometerleistung.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 05/02/2018
   Ende: 13/12/2025
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 239-496741
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: Vergabe 3/2015, 1. Nachtrag zum Verkehrsvertrag
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   29/12/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   DB Regio AG, Region Südost
   Richard-Wagner-Straße 1
   Leipzig
   04109
   Deutschland
   NUTS-Code: DED
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung im
   Sinne des § 132 Abs. 5 GWB zu einer Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2
   Satz 1 Nr. 2 GWB (falls sie nicht bereits nach § 132 Abs. 1 GWB
   zulässig ist), die einen bestehenden Vertrag mit der DB Regio AG
   betrifft. Soweit die vorgenannte Auftragsänderung die Vergabe eines
   Auftrags darstellt, ist dies zugleich eine Bekanntmachung im Sinne des
   § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB über die Auftragsvergabe,
    Zu Abschnitt II: Die Angaben beziehen sich auf die Auftragsänderung
   nach § 132 Abs. 1 GWB bzw. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Der
   ursprüngliche Auftrag ist beschrieben in der Bekanntmachung [4]2016/S
   005-005729,
    Zu V.2.1): Die Datumsangabe bezieht sich auf die Unterzeichnung des
   1. Nachtrags zum Verkehrsvertrag SPNV-Leistungen Dieselnetz
   Nordwestsachsen Teil C über die oben genannte Auftragsänderung. Der
   Zuschlag im Vergabeverfahren über die SPNV-Leistungen Dieselnetz
   Nordwestsachsen Teil C wurde am 22.12.2015 erteilt, siehe
   Bekanntmachung [5]2016/S 005-005729,
    Zu V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3): Die Angaben sind unzutreffend und
   beruhen allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe
   verlangte. Der Auftraggeber sieht vor dem Hintergrund von § 39 Abs. 6
   Nr. 3 und 4 VgV jeweils von einer zutreffenden Angabe ab. Nach § 39
   Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht
   verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren
   Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines
   Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen
   beeinträchtigen würde. Eine Veröffentlichung der zutreffenden
   Wertangaben würde Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
   des Auftragnehmers zulassen und dadurch den Wettbewerb um zukünftige
   Leistungen beeinflussen,
    Im Übrigen wird auf die in IV.2.1) genannte Bekanntmachung verwiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Sachsen
   PF 10 13 64
   Leipzig
   04013
   Deutschland
   Telefon: +49 341-9773800
   E-Mail: [6]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
   Fax: +49 341-9771049
   Internet-Adresse:[7]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_pa
   ram=363
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 135 Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 GWB verstoßen hat; oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
    § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
    § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2
   tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen; und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
   Mügelner Straße 40, Haus G
   Dresden
   01237
   Deutschland
   Telefon: +49 351-2802402
   E-Mail: [8]post@abstsachsen.de
   Fax: +49 351-2802404
   Internet-Adresse:[9]https://www.abstsachsen.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/01/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED
   Hauptort der Ausführung:
   Leipzig-Geithain
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Weiterhin wie beim ursprünglichen Vertrag: Verkehrsleistungen im
   Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie R7 Leipzig  Geithain
   im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im 6.2016 bis zum Fahrplanwechsel im
   12.2025, insgesamt ca. 479 000 Zugkm pro Jahr
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 12/06/2016
   Ende: 13/12/2025
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   DB Regio AG, Region Südost
   Richard-Wagner-Straße 1
   Leipzig
   04109
   Deutschland
   NUTS-Code: DED
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Siehe II.2.4)
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Siehe IV.1.1) der unter IV.2.1) genannten Bekanntmachung
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
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   4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:005729-2016:TEXT:DE:HTML
   5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:005729-2016:TEXT:DE:HTML
   6. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
   7. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
   8. mailto:post@abstsachsen.de?subject=TED
   9. https://www.abstsachsen.de/
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