(1) Searching for "2018012309263450682" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Schienenfahrzeuge - DE-Leipzig
Schienenfahrzeuge
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 31334-2018 (ID: 2018012309263450682)
Veröffentlicht: 23.01.2018
*
DE-Leipzig: Schienenfahrzeuge
2018/S 15/2018 31334
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Emilienstraße 15
Leipzig
04107
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Oliver Mietzsch
Telefon: +49 341-225860
E-Mail: [1]mietzsch@zvnl.de
Fax: +49 341-2258629
NUTS-Code: DED
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.zvnl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vertragsänderung SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C
(DNWS C) zur Erhöhung der Kapazitäten in der HVZ sowie bei ausgewählten
Großveranstaltungen an Wochenenden
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34620000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED
Hauptort der Ausführung:
Leipzig-Geithain
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Zur Erhöhung der Kapazitäten von Fahrten in der HVZ sowie bei
ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden setzt der Auftragnehmer
des Verkehrsvertrags SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C
(DNWS C), die DB Regio AG, ab dem 5.2.2018 ein zusätzliches Fahrzeug
ein.
Das zusätzliche Fahrzeug wird auf den folgenden Fahrten in der HVZ an
Werktagen außer Samstagen als Verstärkung zusammen mit den bisher nach
dem Verkehrsvertrag für diese Fahrten vorgesehenen Fahrzeugen jeweils
in Doppeltraktion eingesetzt:
Leipzig Hbf, ab 6.34 Uhr Geithain, an 7.26 Uhr,
Geithain, ab 7.33 Uhr Leipzig Hbf, an 8.20 Uhr,
Leipzig Hbf, ab 14.34 Uhr Geithain, an 15.20 Uhr,
Geithain, ab 15.36 Uhr Leipzig Hbf, an 16.20 Uhr,
Leipzig Hbf, ab 16.34 Uhr Geithain, an 17.20 Uhr, und
Geithain, ab 17.33 Uhr Leipzig Hbf, an 18.20 Uhr.
Zudem kann das zusätzliche Fahrzeug auf entsprechende Anforderung des
Auftraggebers bei ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden als
Verstärkung eingesetzt werden.
Der Einsatz des zusätzlichen Fahrzeugs führt zu keiner Erhöhung der
Zugkilometerleistung.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 05/02/2018
Ende: 13/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 239-496741
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Vergabe 3/2015, 1. Nachtrag zum Verkehrsvertrag
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
29/12/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DB Regio AG, Region Südost
Richard-Wagner-Straße 1
Leipzig
04109
Deutschland
NUTS-Code: DED
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung im
Sinne des § 132 Abs. 5 GWB zu einer Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 GWB (falls sie nicht bereits nach § 132 Abs. 1 GWB
zulässig ist), die einen bestehenden Vertrag mit der DB Regio AG
betrifft. Soweit die vorgenannte Auftragsänderung die Vergabe eines
Auftrags darstellt, ist dies zugleich eine Bekanntmachung im Sinne des
§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB über die Auftragsvergabe,
Zu Abschnitt II: Die Angaben beziehen sich auf die Auftragsänderung
nach § 132 Abs. 1 GWB bzw. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Der
ursprüngliche Auftrag ist beschrieben in der Bekanntmachung [4]2016/S
005-005729,
Zu V.2.1): Die Datumsangabe bezieht sich auf die Unterzeichnung des
1. Nachtrags zum Verkehrsvertrag SPNV-Leistungen Dieselnetz
Nordwestsachsen Teil C über die oben genannte Auftragsänderung. Der
Zuschlag im Vergabeverfahren über die SPNV-Leistungen Dieselnetz
Nordwestsachsen Teil C wurde am 22.12.2015 erteilt, siehe
Bekanntmachung [5]2016/S 005-005729,
Zu V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3): Die Angaben sind unzutreffend und
beruhen allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe
verlangte. Der Auftraggeber sieht vor dem Hintergrund von § 39 Abs. 6
Nr. 3 und 4 VgV jeweils von einer zutreffenden Angabe ab. Nach § 39
Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht
verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren
Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines
Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen
beeinträchtigen würde. Eine Veröffentlichung der zutreffenden
Wertangaben würde Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
des Auftragnehmers zulassen und dadurch den Wettbewerb um zukünftige
Leistungen beeinflussen,
Im Übrigen wird auf die in IV.2.1) genannte Bekanntmachung verwiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
PF 10 13 64
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 341-9773800
E-Mail: [6]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse:[7]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_pa
ram=363
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
§ 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
§ 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2
tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Mügelner Straße 40, Haus G
Dresden
01237
Deutschland
Telefon: +49 351-2802402
E-Mail: [8]post@abstsachsen.de
Fax: +49 351-2802404
Internet-Adresse:[9]https://www.abstsachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2018
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
60210000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED
Hauptort der Ausführung:
Leipzig-Geithain
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Weiterhin wie beim ursprünglichen Vertrag: Verkehrsleistungen im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie R7 Leipzig Geithain
im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im 6.2016 bis zum Fahrplanwechsel im
12.2025, insgesamt ca. 479 000 Zugkm pro Jahr
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 12/06/2016
Ende: 13/12/2025
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DB Regio AG, Region Südost
Richard-Wagner-Straße 1
Leipzig
04109
Deutschland
NUTS-Code: DED
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Siehe II.2.4)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Siehe IV.1.1) der unter IV.2.1) genannten Bekanntmachung
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
[BUTTON] ×
Direct links
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Close
References
1. mailto:mietzsch@zvnl.de?subject=TED
2. http://www.zvnl.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:496741-2017:TEXT:DE:HTML
4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:005729-2016:TEXT:DE:HTML
5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:005729-2016:TEXT:DE:HTML
6. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
7. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
8. mailto:post@abstsachsen.de?subject=TED
9. https://www.abstsachsen.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|