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Ausschreibung: Formative Evaluation der regionalen Fachkräfteförderung - DE-Freistaat Sachsen
Beratung in Sachen Evaluierung
Dokument Nr...: 857667-2018 (ID: 2018012210510649189)
Veröffentlicht: 22.01.2018
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  Formative Evaluation der regionalen Fachkräfteförderung auf Grundlage der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung
von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie)
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Bekanntmachung
Vergabe eines öffentlichen Auftrages
Formative Evaluation der regionalen Fachkräfteförderung auf Grundlage
der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie)
Az.: 13-0452/34
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle/Auftraggeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 13
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
2. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A, Abschnitt 1
3. Angaben zur Leistung/Ort der Leistungserbringung
a. Art der Leistung:
Dienstleistung
b. Umfang der Leistung:
Die Förderung von regionalen Maßnahmen nach Nr. B. I der Fachkräfterichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr zielt darauf ab, Aktivitäten zur Fachkräftesicherung in den
Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen anzuregen
oder bereits begonnene Initiativen fortzusetzen und zu intensivieren. Die
Aktivitäten sollen dabei zwischen den maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen
Akteuren der Region abgestimmt sein und bereits bestehende
Konzepte bzw. Aktivitäten der Regionen berücksichtigen. Ziel ist es, ein
strukturiertes und systematisches Handeln der Landkreise und kreisfreien
Städte bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
zu unterstützen.
Das regionale Handlungskonzept zur Fachkräftesicherung bildet den
Rahmen für die Aktivitäten der jeweiligen Region im Bereich der Fachkräftesicherung.
Es beschreibt die regionalspezifische Ausgangslage
und die Herausforderungen der Region. Darüber hinaus benennt es
konkrete Handlungsschwerpunkte für die Förderung nach der Fachkräfterichtlinie
sowie Handlungsschwerpunkte unabhängig von der Förderung
und stellt die Ergebnisse umgesetzter Maßnahmen dar.
Insgesamt soll die Förderung unter Berücksichtigung der zentralen
Handlungsfelder und Zielstellungen der sächsischen Fachkräftestrategie
in der jeweils geltenden Fassung dazu beitragen, die sächsischen Landkreise
und kreisfreien Städte als familienfreundlichen Ort zum Leben,
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Lernen und Arbeiten, als Raum mit attraktiven Ausbildungs- und Arbeitsangeboten
sowie als Heimat für ausländische Fachkräfte und
Rückkehrwillige weiter zu entwickeln.
2016 wurden 86 Projektanträge bewilligt. Die Gesamtbewilligungssumme
betrug ca. 4,2 Mio. EUR. Im Jahr 2017 sind für die Umsetzung regionaler
Projekte ca. 4,9 Mio. EUR für 94 Projekte bewilligt worden. Für
2018 sind ca. 4,6 Mio. EUR vorgesehen. Eine Übersicht der bewilligten
Projekte ist auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank
(SAB) abrufbar.
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftrag für eine formative Evaluation
zu vergeben, welche den Auftraggeber sowie die regionalen Fachkräfteallianzen
bei der Qualitätsförderung bezüglich der regionalen
Förderung auf Grundlage von Nr. B. I der Fachkräfterichtlinie unterstützt.
Gegenstand des Auftrags sind die Bestandsaufnahme, Bewertung sowie
Weiterentwicklung von Prozess und Wirkung der regionalen Fachkräfteförderung.
Zudem wird für eine bessere Steuerung der regionalen
Fachkräfteförderung durch den IT-Dienstleister des Auftraggebers eine
Projektlandkarte mit einem Überblick über einschlägige Projekte in den
Regionen unabhängig von einer eventuellen Förderung über die Fachkräfterichtlinie
erstellt. Der Auftragnehmer erhebt die notwendigen Daten
für die Projektlandkarte.
Im Anschluss an die Bestandsaufnahme müssen Maßnahmen der Qualitätsförderung
abgestimmt und umgesetzt sowie weitergehende Empfehlungen
erarbeitet werden. Die Bewertung bezieht sich auf die
Umsetzung der Förderung in allen beteiligten Regionen des Freistaates
Sachsen. Eine vergleichende Wertung auf der Ebene einzelner Regionen
oder einzelner Förderprojekte ist dagegen nicht Ziel des Auftrags.
Der Auftrag umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben:
1) Bewertung der laufenden Förderung, Erstellung eines Zwischenberichts
2) Datenerfassung zu Projekten der Fachkräftesicherung
3) Erstellung des Entwurfs von Handlungsempfehlungen
4) Vorstellung und Diskussion des Zwischenberichts sowie des
Entwurfs der Handlungsempfehlungen
5) Durchführung qualitätsfördernder Maßnahmen
6) Information der Akteure der Förderung sowie von Stakeholdern
über Prozess und Ergebnisse der Evaluierung
7) Erstellung eines Endberichts inklusive Handlungsempfehlungen
sowie Präsentation
a. Ort der Leistung:
Freistaat Sachsen
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b. Ausführungsfrist:
Die Laufzeit des Vertrages sowie der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung
und erstreckt sich bis 31. Mai 2019.
4. Losaufteilung
Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt.
5. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6. Anforderung und Versendung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen
direkten Zugang gebührenfrei unter der Webseite
http://www.smwa.sachsen.de/vergaben.html in elektronischer Form den Interessenten
zur Verfügung.
Interessenten, die dem Auftraggeber unter auftragswesen@
smwa.sachsen.de ihre E-Mail-Adresse unter Angabe der Bezeichnung
der Vergabe mitteilen und ihr Interesse an der Vergabe bekunden, werden per
E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der genannten
Webseite abrufbar sind
7. Angebotsabgabe, Angebots- und Bindefrist
Das Angebot ist gemäß den Vergabeunterlagen schriftlich, in Papierform in einem
gebundenen Exemplar zuzüglich einer als Kopie ausreichenden ungebundenen
Kopiervorlage in einem verschlossenen, fensterlosen und entsprechend
gekennzeichneten Umschlag  bei der unter Ziffer 1 benannten Adresse -
einzureichen.
Andere als schriftliche  insbesondere elektronisch übermittelte  Angebote
sind nicht zugelassen.
Kosten für die Erstellung der Angebote werden nicht erstattet.
Angebotsfrist: 12. Februar 2018, 14.00 Uhr
Bindefrist: 16. April 2018
8. Wesentliche Zahlungsbedingungen/Sicherheitsleistungen
Wesentliche Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen genannt.
Es gilt die VOL/B. Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert.
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9. Mit dem Angebot zum Nachweis der Eignung vorzulegende Unterlagen
Zum Nachweis der Eignung des Bieters muss das Angebot die geforderten
Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten.
a. Nachweis der Fachkunde
Mit dem Angebot sind mindestens zwei Referenzen von in den letzten
fünf Jahren vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen/
Projekten bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen/
Projekten vorzulegen.
Die vorzulegenden Aufträge/Projekte, die als Referenz herangezogen
werden können, müssen jeweils mindestens eine der folgenden Aufgaben
mit Bezug zu mindestens einem der Themenbereiche Arbeit, Soziales
oder Wirtschaft beinhaltet haben bzw. beinhalten:
 Evaluation von Fördertatbeständen oder
 Evaluation von Förderprozessen oder
 Studien bzw. Gutachten zu Förderbedarfen.
Die Referenzen sind in Form einer Liste der durchgeführten Aufträge/
Projekte mit Angabe von:
 Auftraggeber bzw. Projektgeber (inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer),
 kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages/Projektes,
 Umsetzungszeitraum des Auftrages/Projektes
zu benennen.
b. Nachweis Leistungsfähigkeit
Die beiden hauptsächlich für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter
sind im Angebot zu benennen. Sie müssen über einen Hochschulabschluss
sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung
auf dem Gebiet der empirischen Sozialforschung verfügen. Mindestens
jeweils ein Mitarbeiter muss Erfahrungen mit qualitativen Methoden der
Sozialforschung sowie der Moderation von Veranstaltungen wie z.B.
Fachworkshops aufweisen.
Es sind Angaben zu diesen Mitarbeitern einschließlich dessen Qualifikationen
in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung
vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung
und die Mitarbeit an Projekten zu enthalten unter Bezugnahme auf
die hier gestellten Anforderungen.
Darüber hinaus sind jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
jahresbezogene Angaben zur Zahl der Mitarbeiter (fest angestellte
und freie), sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens
vorzulegen. Soweit der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist,
genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit.
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c. Nachweis Zuverlässigkeit
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Unternehmen ausgeschlossen
werden,
 über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
 die sich in Liquidation befinden,
 die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
 die ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß
erfüllt haben, sowie
 die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre
Eignung abgegeben haben.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens der genannten Tatbestände ist die
Abgabe einer Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten
zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge
nachkommt, und über die Verhältnisse nach  6 Abs. 5 VOL/A
vorzulegen.
Darüber hinaus ist eine Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss
von der Vergabe Öffentlicher Auftrage nach  21 des Gesetzes
über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte
und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz), nach  19 des Gesetzes zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), nach
 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration
von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) und nach
 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) vorzulegen.
d. Sonstiges
 ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft einschließlich der Benennung
eines bevollmächtigten Vertreters sowie einer Erklärung über die gesamtschuldnerische
Haftung,
 ggf. auf Anfrage des Auftraggebers Vorlage einer Verpflichtungserklärung
der Nachunternehmer.
10. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
11. Sonstiges
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gemäß  19 VOL/A.
Source: 4
http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Saechsisches-Staatsministerium-fuer-Wirtschaft-Arbeit-und-Verkehr/2018/01/2245
428.html
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