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Ausschreibung: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle - DE-Weimar
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Dokument Nr...: 28773-2018 (ID: 2018012009262447766)
Veröffentlicht: 20.01.2018
*
  DE-Weimar: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
   2018/S 14/2018 28773
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Weimar, Stadtverwaltung
   Schwanseestraße 17
   Weimar
   99423
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Holger Enders
   E-Mail: [1]holger.enders@ks-weimar.de
   Fax: +49 3643-4341553
   NUTS-Code: DEG05
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.weimar.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E53597317
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entsorgung von Restabfällen der kreisfreien Stadt Weimar ab dem
   1.6.2020
   Referenznummer der Bekanntmachung: 600.58-03/18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90513000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags
   und Transports sowie Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung)
   der in der Stadt Weimar dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
   überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll und
   andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden
   können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre
   (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre
   (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der
   Vergabeunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 5 Jahre)
   Los-Nr.: 1a
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90513000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG05
   Hauptort der Ausführung:
   Weimar, kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen, ca. 8 000 bis 14
   000 Mg/a
   Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu
   stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu
   übernehmen. Mindestens eine Übernahmestelle darf nach näherer Maßgabe
   der Leistungsbeschreibung nicht mehr als 30,0 km vom Referenzpunkt
   Betriebshof des Eigenbetriebes der Stadt Weimar Kommunalservice
   Weimar, Industriestraße 14, 99427 Weimar, entfernt liegen. Bei der
   Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann
   der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der
   Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung
   der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2020
   Ende: 31/05/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 10
   Jahre)
   Los-Nr.: 1b
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90513000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG05
   Hauptort der Ausführung:
   Weimar, kreisfreie Stadt.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen, ca. 8.000 bis
   14.000 Mg/a.
   Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu
   stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu
   übernehmen. Mindestens eine Übernahmestelle darf nach näherer Maßgabe
   der Leistungsbeschreibung nicht mehr als 30,0 km vom Referenzpunkt
   Betriebshof des Eigenbetriebes der Stadt Weimar Kommunalservice
   Weimar, Industriestraße 14, 99427 Weimar, entfernt liegen. Bei der
   Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann
   der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der
   Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung
   der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2020
   Ende: 31/05/2030
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind vorzulegen:
   Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie
   nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG)
   sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz(SchwArbG); Eigenerklärung zu
   fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; Eigenerklärung des
   Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
   Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine
   unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen
   hat; Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
   Angaben zur Rechtsform des Bieters; aktueller Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum
   Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
   Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt
   nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
   Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
   Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen
   zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten
   Arbeitnehmer versichert sind  nicht älter als 6 Monate); aktueller, d.
   h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer
   Berufsgenossenschaft.
   Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und
   III.1.3) geforderten Unterlagen:
    Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die
   Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht
   uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im
   Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen
   einzureichen,
    Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von
   Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich
   vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche,
   schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern
   einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene
   Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der
   Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
   nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für
   Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise
   und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
    Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) enthaltenen und geprüften Nachweise
   wird nach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters
   in das PQ-VOL akzeptiert. Sofern der Bieter gem. § 48 Abs. 8 VgV in
   einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine
   Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64
   der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen
   Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen
   und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in
   Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Für Referenzen gelten jedoch die
   unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
   Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare
   Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in
   dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung
   beifügen.
   Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber
   behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
   fordern.
   Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu
   zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG,
   MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle
   geforderten Nachweise vorliegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz
   bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über
   die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren,
    Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von
   § 18 VOL/B,
    Nachweis einer bestehenden Betriebs- und
   Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
    Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und
   Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen
   Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,
    Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die
   Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem
   Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über
   ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu
   verfügen,
    Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre
   für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder
   Sperrmüll (AVV 200307), mit Benennung von durchgeführter
   Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung
   des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang
   (entsorgte Abfallmenge pro Jahr), entsorgter Abfallart,
    Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis
   der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen
   Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter
   Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO 
   betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens,
   Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der
   Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und
   Umwelthaftpflichtversicherung) für die Leistung der Behandlung,
   Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV
   200301),
    Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
   insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und
   Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen
   und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten
   (Entsorgungsanlagen) zum Leistungsbeginn,
    Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der
   Qualität der Leistungserbringung,
    Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der
   technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
   eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
   angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der
   Qualitätskontrolle beauftragt sind,
    Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber
   der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist:
   Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) für den gesamten angebotenen
   Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Entsorgungsvertrages mit den
   im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle
   oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des
   Anlagenbetreibers zur Verwertung der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
    Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der
   letzten 3 Jahre).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Anforderungen an die Referenzen:
   Als Mindestanforderung ist eine Referenz vorzulegen, die einen gültigen
   Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren und eine Entsorgungsmenge von
   mindestens 10 000 Mg/a umfasst
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen, Tariftreue und Zahlung
   gleichen Entgelts sowie Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß
   Thüringer Vergabegesetz
   Für die Lose 1a und 1b gilt eine Preisobergrenze
   (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) für die prognostizierten spezifischen
   Bruttogesamtkosten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Diese beträgt
   für die Lose 1a und 1b jeweils 130,98 EUR/ Mg brutto.
   Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gem.
   Ziffer D.1.3.1 der Leistungsbeschreibung.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/04/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/04/2018
   Ortszeit: 14:00
   Ort:
   Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung Schwanseestraße 17, Haus 2,
   Zimmer 424, 99423 Weimar
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis
   III.1.3) vorzulegen:
    Erklärungen nach Thüringer Vergabegesetz zu Nachunternehmereinsatz,
   Kontrollen, Sanktionen, Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur
   Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
    Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der
   Vergabeunterlagen:
    Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung mit:
   a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes
   für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede
   vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu
   beschreiben;
   b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der
   ggf. vorgesehenen Umladestation(en) und der vorgesehenen
   Entsorgungsanlage(n), jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der
   Eingangswaage.
    Geforderte Unterlagen je angebotenem Los:
    Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen
   Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall,
    Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale
   Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die
   Entsorgungsanlagen),
    Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung
   (Behandlung/Verwertung/Beseitigung) der Abfälle (Betreiber, Standort
   Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art
   derBehandlung, genehmigten Abfallarten),
    Anlagenkennblatt der ggf. vorgesehenen Umladestation(en) zur
   Übernahme der Abfälle (Angaben zu Betreiber, Standort
   Genehmigungsdatum, genehmigter Kapazität, genehmigten Abfallarten,
   geeichter Straßenfahrzeugwaage),
    Sofern der Bieter eine neue Umladestation einrichten möchte, die noch
   nicht genehmigt ist, ist der Nachweis des Zugriffs auf den vorgesehenen
   Standort der Umladestation für den gesamten angebotenen
   Leistungszeitraum zu erbringen, z. B. durch Eigentumsnachweis oder
   Vorlage eines Miet- oder Pachtvertrages, sowie jeweils glaubhaft zu
   machen, dass dieser für die Umladestation vorgesehene Standort die
   Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt und zu Leistungsbeginn zur
   Verfügung stehen wird.
   Die Genehmigungsunterlagen für neu einzurichtende Umladestationen sind
   dem Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Leistungsaufnahme vorzulegen.
    Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der
   Abfälle (Beschreibung, Benennung der Anlagen),
   Auf Verlangen vorzulegen:
    ggf. Nachunternehmererklärungen nach Thüringer Vergabegesetz zu
   Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der
   ILO-Kernarbeitsnormen,
    Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme
   und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der
   Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und
   Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
    Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund
   benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über
   den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere
   anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise.
    Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
   Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die durch den
   Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
   Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern 
   soweit zweckdienlich  in Form von Bieterinformationen zur Verfügung
   gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse
   abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter
   dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
   bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
   Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
   abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
   werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
   Jorge-Semprún-Platz 4
   Weimar
   99423
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Fax: +49 361573321059
   Internet-Adresse:[5]http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an
   unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2
   GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Weg
   versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt
   am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
   § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
   Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem AG gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt
   werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist
   darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
   Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit
   rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/01/2018
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   1. mailto:holger.enders@ks-weimar.de?subject=TED
   2. http://www.weimar.de/
   3. https://www.subreport.de/E53597317
   4. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
   5. http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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