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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Euskirchen
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 28794-2018 (ID: 2018012009262147762)
Veröffentlicht: 20.01.2018
*
  DE-Euskirchen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   2018/S 14/2018 28794
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel
   Jülicher Ring 101-103
   Euskirchen
   53879
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Vergabeservice
   Telefon: +49 2251796-0
   E-Mail: [1]RNL-VE-Vergabeservice@strassen.nrw.de
   Fax: +49 2251796-222
   NUTS-Code: DEA22
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.strassen.nrw.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNYYVYXN3
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BAB A 59  Los 2: 6-streifiger Ausbau AD BN/N-O  AS BN-Vilich,
   Objektplanung Verkehrs- und Entwässerungsanlagen LP 1-2
   Referenznummer der Bekanntmachung: 05_44-4001-B_44-17-5097
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71322500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die A 59 wird im Abschnitt AD Bonn/Nordost bis AK Bonn/Ost auf einen
   sechsstreifigen Querschnitt mit einem Regelquerschnitt RQ 36 für
   Autobahnen der EKA 1 ausgebaut. Zudem wird eine neue
   Autobahnanschlussstelle mit Anbindung der Maarstraße hergestellt, als
   Ersatz für die Anschlussstelle Bonn-Pützchen.
   Planungsabschnitt Los 2:  AD Bonn/Nordost bis AS Bonn-Vilich (Länge
   ca. 1,7 km).
   Der Planungsabschnitt Los 2 umfasst den sechsstreifigen Ausbau der A 59
   vom Autobahndreieck Bonn-Nordost (ca. Betr.-km 26 + 600) bis zur
   Anschlussstelle Bonn-Vilich (Betr.-km 28 + 325).
   Für den Ausbau wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
   []
   Hinweis:
   Alle weiteren Angaben zur ausgeschriebenen Leistung sind bitte der
   Anlage 3 unter II.1.4) und der Anlage 9 dieser Ausschreibung zu
   entnehmen!
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22
   Hauptort der Ausführung:
   Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   44-17-5097 Objektplanung für Verkehrs- und Entwässerungsanlagen §§ 47
   u. 43 HOAI LP 1-2
   Grundlage der Ausbauplanung ist die Verkehrsuntersuchung der
   Ingenieurgesellschaft Stolz (IGS mbH) im Jahr 2006 mit Fortschreibung
   in 2011 und 2016.
   Es wurde festgestellt, dass die A 59 im Abschnitt AD Bonn-Nordost bis
   AK Bonn-Ost vierstreifig nicht hinreichend leistungsfähig ist. Als
   Vorabmaßnahme wurden in Abstimmung mit dem heutigen MV und dem BMVBS
   die Standstreifen zur Nutzung als Fahrstreifen freigegeben, so dass die
   A 59 im Abschnitt AD Bonn-Nordost bis AK Bonn-Ost bereits heute schon
   sechsstreifig befahren wird, bei Verzicht auf den Standstreifen.
   Standstreifen sind aber aus Gründen der Verkehrssicherheit und des
   Betriebsdienstes unabdingbarer Bestandteil von Autobahnen. Mit dem
   geplanten Ausbau der A59 werden die Standstreifen wiederhergestellt und
   das Verkehrssicherheitsniveau verbessert.
   Hinweis:
   Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Anlagen: Anlage
   3 unter II.1.4) und Anlage 9!
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 8
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter
   [4]www.evergabe.nrw.de
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
   Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8
   Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die
   Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen
   sind.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
   a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
   b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
   c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden,
   d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
   ihrem Auftrag verwaltet werden,
   e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
   EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
   Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
   Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
   f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr),
   g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
   zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
   zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
   der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
   oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt.
    Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
   Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in
   Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
    dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
   Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
   Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 GWB],
    und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
   schweren Verfehlungen begangen wurden,
    dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB].
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter
   [5]www.evergabe.nrw.de Ist der inländische Bewerber eine juristische
   Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem
   Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur
   dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu
   III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter
   die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
   Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates
   der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
   den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung
   für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben
   genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die
   Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75
   VgV
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird
   (falls zutreffend):
   Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit Bevollmächtigtem
   Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer
   Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum
   Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
    Zahlungsbedingungen:
   Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt.
    Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtversicherung bei
   Personen und sonstigen Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000 EUR, es
   ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung
   mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei
   Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/02/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 19/01/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise
   der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist
   unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im verschlossenen
   Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem
   Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht
   fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden
   im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag und
   alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter
   [6]www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
   Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
   Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVYXN3
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Rheinlandkammer bei der Bezirksregierung Köln
   Zeughausstraße 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 221147-0
   E-Mail: [7]poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 221147-3185
   Internet-Adresse:[8]www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Landesbetrieb Straßenbau NRW Betriebssitz Gelsenkirchen
   Wildenbruchplatz 1
   Gelsenkirchen
   45888
   Deutschland
   Telefon: +49 2093808-0
   E-Mail: [9]kontakt@strassen.nrw.de
   Fax: +49 2093808-343
   Internet-Adresse:[10]www.strassen.nrw.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist
   des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des
   Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel
   Euskirchen
   Jülicher Ring 101-103
   Euskirchen
   53879
   Deutschland
   Telefon: +49 2251796-0
   E-Mail: [11]RNL-VE-Vergabeservice@strassen.nrw.de
   Fax: +49 2251796-222
   Internet-Adresse:[12]www.strassen.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/01/2018
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References
   1. mailto:RNL-VE-Vergabeservice@strassen.nrw.de?subject=TED
   2. http://www.strassen.nrw.de/
   3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNYYVYXN3
   4. http://www.evergabe.nrw.de/
   5. http://www.evergabe.nrw.de/
   6. http://www.evergabe.nrw.de/
   7. mailto:poststelle@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   8. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
   9. mailto:kontakt@strassen.nrw.de?subject=TED
  10. http://www.strassen.nrw.de/
  11. mailto:RNL-VE-Vergabeservice@strassen.nrw.de?subject=TED
  12. http://www.strassen.nrw.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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