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Ausschreibung: Netzwerkaufrüstung - DE-Berlin
Netzwerkaufrüstung
Netzkomponenten
Dokument Nr...: 27383-2018 (ID: 2018011910120046283)
Veröffentlicht: 19.01.2018
*
DE-Berlin: Netzwerkaufrüstung
2018/S 13/2018 27383
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben
Berlin
11014
Deutschland
Kontaktstelle(n): PG SLV
E-Mail: [1]pgslv@bdbos.bund.de
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bdbos.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von zum bestehenden BOS-Digitalfunknetz kompatiblen,
proprietären, IP-fähigen TETRA-Netzkomponenten und Erbringung damit
zusammenhängender Herstellerleistungen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32428000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
1) Lieferung von zum bestehenden BOS-Digitalfunknetz kompatiblen,
proprietären TETRA-Netzkomponenten zur Migration des
BOS-Digitalfunknetzes auf IP-basierte Übertragungstechnik, wozu
insbesondere die Lieferung von proprietärer IP-fähiger
Vermittlungsstellentechnik, die Lieferung von proprietärer Technik zur
Ertüchtigung von vorhandenen Basisstationen auf IP-Fähigkeit und die
Lieferung von IP-fähigen Basisstationen gehören;
2) Herstellung der Betriebstauglichkeit der gelieferten, proprietären
Netzkomponenten und die Herbeiführung des Wirkbetriebs des gesamten
Netzes;
3) Beschaffung weiterer mit der Lieferung der TETRA-Netzkomponenten im
Zusammenhang stehender und für den (Weiter-)Betrieb des
(modernisierten) Bestandsnetzes erforderlicher herstellerseitiger,
proprietärer Leistungen, wie etwa ein Release-Management, Schulungen
und Support.
Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 5 Jahren (bis 2023) und
einer Option zur zweimaligen Verlängerung von jeweils einem Jahr
geschlossen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32422000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Deutschlandweit.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1) Lieferung von zum bestehenden BOS-Digitalfunknetz kompatiblen,
proprietären TETRA-Netzkomponenten zur Migration des
BOS-Digitalfunknetzes auf IP-basierte Übertragungstechnik, wozu
insbesondere die Lieferung von proprietärer IP-fähiger
Vermittlungsstellentechnik, die Lieferung von proprietärer Technik zur
Ertüchtigung von vorhandenen Basisstationen auf IP-Fähigkeit und die
Lieferung von IP-fähigen Basisstationen gehören;
2) Herstellung der Betriebstauglichkeit der gelieferten, proprietären
Netzkomponenten und die Herbeiführung des Wirkbetriebs des gesamten
Netzes;
3) Beschaffung weiterer mit der Lieferung der TETRA-Netzkomponenten im
Zusammenhang stehender und für den (Weiter-)Betrieb des
(modernisierten) Bestandsnetzes erforderlicher herstellerseitiger,
proprietärer Leistungen, wie etwa ein Release-Management, Schulungen
und Support.
Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 5 Jahren (bis 2023) und
einer Option zur zweimaligen Verlängerung von jeweils einem Jahr
geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein
Jahr.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer
Auftragsbekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Die Auftraggeberin (AG) möchte das BOS-Digitalfunknetz (BOS-D) auf
IP-basierte Übertragungstechnik migrieren. Dazu ist die proprietäre
TETRA-Vermittlungsstellen- und -Basisstationstechnik
anzupassen/auszutauschen. Während der Migration soll die Kommunikation
über das BOS-D nur in einem absoluten Mindestmaß beeinträchtigt werden;
zudem sollen alle Funktionen, Dienste und Werkzeuge des BOS-D erhalten
bleiben.
Auf Basis einer Markterkundung (ME) hat die AG die Vor- und Nachteile
von Umsetzungsvarianten (UV) analysiert. Die AG hat auf Basis der
Erkenntnisse der ME und der verfolgten Ziele entschieden, das
Bestandsnetz durch Austausch von proprietären Systemkomponenten mit
bestandsnetzkompatiblen Komponenten IP-fähig zu machen (UV1) und nicht
ein neues, IP-fähiges BOS-D zu beschaffen (UV2). Die UV1 ist im
Vergleich zur UV2 mit erheblich geringeren Umsetzungsrisiken bezogen
auf die mit der Modernisierung verfolgten Ziele verbunden. Unter
Berücksichtigung dieser Ziele rechtfertigen sicherheitsrelevante
(sicherster Weg für Erhalt der Systemsicherheit/Funktionalitäten),
technische (Kompatibilität, Proprietät), wirtschaftliche
(Investitionsschutz, UV1 deutlich preisgünstiger als UV2), zeitliche
(schnellere Migration) und rechtliche (Zurechnung von
Leistungsstörungen) Gründe die Festlegung des Beschaffungsgegenstands
auf UV1.
Allein das in V.2.3) genannte Unternehmen, welches Hersteller der
proprietären Systemtechnik des Bestandsnetzes ist und das BOS-D
aufgebaut hat, kann bestandnetzkompatible Netzkomponenten liefern.
Aus den vorgenannten technischen Gründen besteht für den festgelegten
Beschaffungsgegenstand kein Wettbewerb. Nur das in V.2.3) genannte
Unternehmen ist in der Lage, den Beschaffungsbedarf zu decken. Die zu
vergebenden Leistungen dürfen daher nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c)
VSVgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an dieses
Unternehmen vergeben werden. Bezogen auf die benötigten
Lieferleistungen ergibt sich die Berechtigung ferner aus §12 Abs. 1 Nr.
2 lit. a) VSVgV.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/01/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Cassidian Communications GmbH
Wörthstraße 85
Ulm
89077
Deutschland
NUTS-Code: DE144
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
werden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der Abschluss des Auftrags erfolgt im Einklang mit § 135 Abs. 3 S.1
Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet
ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser freiwilligen
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung;
2) Die in den Abschnitten II.1.7), V.2.1) und V.2.4) getätigten
Eintragungen erfolgten nur, um das elektronisch auszufüllende
EU-Standard-Bekanntmachungsformular verwenden zu können, da es sich bei
diesen Abschnitten um "Pflichtfelder" handelt. Die Eintragungen
verstehen sich daher lediglich als "Platzhalter" und treffen inhaltlich
nicht zu. Bei den in den genannten "Pflichtfeldern" abgefragten Angaben
handelt es sich nicht um solche, deren Mitteilung erforderlich ist, um
die Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 135 Abs. 3 S.
2 GWB zu erfüllen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
E-Mail: [3]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse:[4]http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/verg
aberecht_node.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen zu
erheben. Rügen sind an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu
richten. Darüber hinaus wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB
hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Es wird zudem
auf § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V.m. § 135 Abs. 2 i.V.m. § 135 Abs. 3 GWB
hingewiesen. Danach wird der Vertrag nicht vor Ablauf von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, geschlossen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse:[6]http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/verg
aberecht_node.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2018
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2. http://www.bdbos.bund.de/
3. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
4. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
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