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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Berlin
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 26948-2018 (ID: 2018011910013745810)
Veröffentlicht: 19.01.2018
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  DE-Berlin: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2018/S 13/2018 26948
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Einkauf für Liefer- und
   Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
   Berlin
   12521
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
   Fax: +49 306091-70641
   NUTS-Code: DE406
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entsorgungsdienstleistungen am Flughafen- Berlin Tegel (TXL)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die zu vergebende Leistung umfasst die abfallwirtschaftlichen
   Tätigkeiten (wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten,
   Beseitigen) für die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH am Flughafen
   Tegel. Gefährliche Abfälle sind andienungspflichtig bei der SBB mbH
   (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH). Abfälle zur
   Beseitigung sind den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zu
   überlassen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu vergebende Leistung umfasst die abfallwirtschaftlichen
   Tätigkeiten (wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten,
   Beseitigen) für die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH am Flughafen
   Tegel. Gefährliche Abfälle sind andienungspflichtig bei der SBB mbH
   (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH). Abfälle zur
   Beseitigung sind den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zu
   überlassen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 16
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, bei Unterschreitung der
   Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende
   Vergabeverfahren einzustellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
   Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 6 Monate
   verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor
   dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen
   Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht
   erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
   (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
   (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
   (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen
   für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
   (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
   wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
   Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
   Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
   Telefon- und Faxnummer.
   2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
   Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
   3) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie  soweit
   anwendbar  § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
   Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
   und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
   (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
   Verfügung.
   4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete
   Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
   Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
   die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
   Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
   Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
   Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
   BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur
   BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts
   vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
   haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
   darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
   Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
   Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
   vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
   5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
   diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
   Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
   erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
   das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
   Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
   der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
   Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten
   Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
   Verfügung.
   Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
   verlangen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
   Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
   1) Erklärung über den mittleren Gesamtjahresumsatz (netto) des
   Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016). Die Umsatzangaben sind für jedes
   Jahr separat anzugeben.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb
   gilt ein entsprechender mittlerer Gesamtjahresumsatz des
   Bewerbers/der BewGe von 2 500 000  (netto), der in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) erzielt worden sein
   muss.
   Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus
   dem weiteren Verfahren.
   Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
   auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von
   Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung
   zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
   Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
   will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
   Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine Erklärung des
   Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
   wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
   Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
   (Verpflichtungserklärung).
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
   Verfügung.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber/BewG müssen zu den nachfolgenden Punkten / Nachweise /
   Angaben erbringen / machen, die für die Eignung erforderlich sind.
   1) Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
   2) ZertifizierungQualitätsmanagementsystem (QM-System)
   Der AG ist Flughafenbetreiber und somit für die Sicherheit und
   Verkehrssicherungspflichten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und
   Passagierverkehrs zuständig. Zur Vermeidung von Haftungsansprüche aus
   einer Verletzung der AG hierdurch obliegenden Betreiberpflichten, hat
   der AG beschlossen, bei der Erbringung von Dienstleistungen die
   Einhaltung eines QM-System in der jeweiligen Dienstleistung
   vorzuschreiben, da nach Erfahrungen des AG in diesem Fall mit an
   Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet werden kann,
   dass die notwendigen Qualitätsprozesse durchgeführt/überwacht werden
   können. Nachdem der AG ebenfalls eine Zertifizierung nach EN ISO 9001
   anstrebt bzw. für den Flugbetrieb durchgeführt hat, ist daher die
   Anforderung des Vorhaltens der vorbenannten Zertifizierung bei den
   Dienstleistern nach Ansicht des AG eine geeignete Maßnahme, um die
   Kompatibilität der QM-Sicherheitssysteme sicherzustellen und hier
   unnötige Schnittstellenkonflikte zu vermeiden.
   3) Personelle Ausstattung
   Die durchschnittliche Anzahl der Angestellten in den letzten 3
   Kalenderjahren (2014, 2015, 2016).
   3.1)/3.2) Angaben zum Führungspersonal
   Die Bewerber/BewG müssen den/die konkret vorgesehene/n Objektleiter/in,
   den/die konkret vorgesehene/n stellvertretende/n Objektleiter/in
   namentlich benennen. Es sind folgende Informationen/Nachweise
   beizubringen:
    Angabe der Qualifikation (inkl. Nachweis),
    Angabe der persönlichen beruflichen Erfahrungen,
    Angabe von Referenzen (inkl. Vorlage).
   3.3) Angaben zum Gefahrgutbeauftragen
   Die Bewerber/BewG müssen den/die konkret vorgesehene/n
   Gefahrgutbeauftragten/e namentlich benennen. Von dieser benannten
   Person sind nachfolgende Mindestanforderungen beizubringen.
   3.4) Gefahrguttransport lt. ADR
   Die Bewerber/BewG müssen den/die konkret vorgesehene/n Mitarbeiter im
   Hinblick auf die ADR-Bescheinigung namentlich benennen. Von dieser/n
   benannten Person/en sind nachfolgende Mindestanforderungen
   beizubringen.
   3.5) Angaben bzgl. Mitarbeiter
   Die Bewerber/BewG müssen die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
   im angeforderten Leistungsbereich (freie und festangestellte
   Mitarbeiter) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2014,
   2015, 2016) sowie die für die zu vergebende Leistung voraussichtlich
   geplanten Mitarbeiter und deren Qualifikation und Einsatzbereich
   angeben und einreichen. Zudem hat der/die Bewerber/BewG zu benennen,
   welcher Mitarbeiter den Lehrgang nach TRGS 520 erfolgreich absolviert
   hat.
   4) Fuhrpark & technische Ausstattung
   Die Bewerber/BewG müssen die für die Ausführung der zu vergebenden
   Leistung zur Verfügung stehenden Fuhrpark, unter Angabe des Typs /
   Herstellers / Baujahr / zugelassenem Gesamtgewicht /
   Erstzulassungsdatum / Anbaugeräten und Einsatzzweck der jeweiligen
   Maschine bzw. Fahrzeug angeben.
   5) Referenzen
   Durch die Bewerber/BewG sind Angaben zu ausgeführten Referenzen
   einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden
   Leistungen vergleichbar sind.
   Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und soll
   folgende Angaben beinhalten:
    Name des Referenzgebers (z.B. Bewerber, Mitglied der
   BewG/Nachunternehmer etc.),
    Bezeichnung des Referenzobjektes,
    Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
   Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnr,
    Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen,
    Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung.
   Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn sie die
   nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann
   dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines
   Rahmenvertrages betreffen.
   Für die geforderten Angaben stellt der AG entsprechende Formblätter zur
   Verfügung, welche von den Bewerbern/BewG genutzt werden sollen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1)
   Die Bewerber/BewG haben für die jeweils vorzunehmenden
   abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln, Befördern, Lagern,
   Behandeln, Verwerten, Beseitigen) den gültigen Nachweis zur
   Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorzulegen. Der
   Nicht-Nachweis und damit die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des
   Bewerbers/der BewG.
   Zu 2)
   Die Bewerber/BewG haben ein Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen.
   Dabei ist die DIN EN ISO 9001 vorzulegen. Der Nicht-Nachweis führt zum
   Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
   Zu 3.1)
   Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die
   benannte Objektleiter/in die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
    5 Jahre einschlägige praktische Berufserfahrung, vergleichbar der zu
   vergebenden Leistung nach Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung.
    4 Jahre praktische Berufserfahrung als Objektleiter/in eines
   Objektes.
   Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
   Zu 3.2)
   Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die
   benannte stellvertretende Objektleiter/in die folgende
   Mindestanforderung erfüllt:
    3 Jahre einschlägige praktische Berufserfahrung, vergleichbar mit der
   zu vergebenden Leistung nach Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung.
   Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
   Zu 3.3)
   Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn ein gültiger
   Nachweis bzgl. der Fachkunde als Gefahrgutbeauftragter gegeben ist. Der
   Nicht-Nachweis führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
   Zu 3.4)
   Die Bewerber/BewG müssen mindestens 3 Mitarbeiter vorweisen, die eine
   ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) haben. Der Nicht-Nachweis
   führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
   Zu 3.5)
   Die Bewerber/BewG müssen mindestens 3 Mitarbeiter vorweisen, die den
   Lehrgang nach TRGS 520 erfolgreich absolviert haben. Der Nicht-Nachweis
   führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
   Zu 4)
   Der/Die Bewerber/BewG muss Wechselcontainerfahrzeuge,
   Müllsammelfahrzeuge mit Wiegeeinrichtung sowie Kofferfahrzeuge
   vorweisen. Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der
   BewG.
   Zu 5)
   I) Mindestens eine Referenz muss eine Laufzeit  24 Monate aufweisen
   und innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (2012 bis 2016) erbracht
   worden sein.
   II) Darüber hinaus werden Referenzen nur berücksichtigt, wenn sie
   folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge in Summe mindestens erfüllen:
   II) a) Abfallentsorgungsleistung, die durchschnittlich mindestens 2 000
   t pro Jahr Abfälle (nicht gefährliche und gefährliche)
   aufweist/aufgewiesen hatte.
   II) b) Abfallentsorgungsleistung, welche in einem Flugbetriebsgelände
   ausgeführt wird/ausgeführt wurde.
   II) c) Abfallentsorgungsleistung, bei der es sich um die
   abfallwirtschaftliche Tätigkeit Befördern in Bezug auf gefährlichen
   Abfall/Gefahrgut nach ADR handelt/gehandelt hat.
   Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
   Eignung der Bewerber in einem 3-stufigen Verfahren.
   Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten
   Angaben/Erklärungen/Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
   Stufe 2: Prüfung von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
   Mindestanforderungen.
   Stufe 3: Prüfung der Befähigung & Erlaubnis zur Berufsausübung,
   wirtschaftlichen & finanziellen sowie der technischen & beruflichen
   Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
   Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe
   eingereichten Angaben/Erklärungen/Nachweise erfolgt, übt der AG seinen
   Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im
   weiteren Verfahren berücksichtigt.
   Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen, insb.
   Erklärungen/Angaben/Bescheinigungen oder sonst. Nachweise,
   nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
   Im Übrigen Ziff. II.2.9) dieser Bekanntmachung.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
   bevollmächtigtem Vertreter.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   a)
   Einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- &
   Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gem. §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden
   haben.
   b)
   Einzusetzende Fahrzeuge im Luftsicherheitsbereich müssen ab
   Leistungsbeginn eine Fahrgenehmigung & für die jew. Führer der
   Fahrzeuge ein Betriebsführerschein vorweisen.
   c)
   AN muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG sein.
   d)
   ADR-Bescheinigung für Befördern von Gefahrgut des jew. Mitarbeiters.
   e)
   Führen des A-Schildes gem. § 55 KrWG.
   f)
   Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer
   Umwelthaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 5 Mio. 
   psch. für Personen- & Sachschäden & einer Mindestdeckung von 250T  für
   Schlüsselverluste.
   Sofern der AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält,
   benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die
   Kfz-Haftpflichtversicherung i.S. der KFZ Pflichtversicherung (PflVG)
   i.H.v. 100 Mio. .
   Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums
   vorliegen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/02/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1)
   Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
   Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
   Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
   in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben/Erklärungen/Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
   Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG
   führt zur Versendung der vollständigen Vergabeunterlagen.
   2)
   Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
   Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des
   Aktenzeichens EA-2018-0012 an die E-Mailadresse
   [4]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
   grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 05.02.2018,
   12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen
   sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
   AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von
   Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
   das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
   daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
   aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von
   Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
   die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
   durch die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise ergänzen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   3)
   Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
   ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem
   bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
   bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten
   der Mitglieder der BewGe beizufügen.
   4)
   Die TNA und deren Anlagen sind einfach (ein Original) in deutscher
   Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter
   Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0012 auf dem verschlossenen
   Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im
   Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei
   der benannten Kontaktstelle  die Übersendung per Telefax oder in
   elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
   ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu
   verwenden.
   5)
   Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen
   auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger
   beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren
   Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit
   der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die
   Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den
   eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
   6)
   Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
   Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   verlangen.
   7)
   Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   8)
   Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
   eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
   haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
   dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
   Beurteilung der Eignung eintreten.
   9)
   Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
   Besitz des Auftraggebers.
   10)
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert
   wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Vergabekammer des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft,
   Technologie und Forschung, Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   Fax: +49 309013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1)
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gegenüber dem AG gerügt werden.
   2)
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
   Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
   AG gerügt werden.
   3)
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
   Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
   4)
   Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der
   Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb
   von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
   5)
   Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
   Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
   Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/01/2018
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