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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Berlin
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 26948-2018 (ID: 2018011910013745810)
Veröffentlicht: 19.01.2018
*
DE-Berlin: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2018/S 13/2018 26948
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Einkauf für Liefer- und
Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Berlin
12521
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 306091-70641
NUTS-Code: DE406
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgungsdienstleistungen am Flughafen- Berlin Tegel (TXL)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die abfallwirtschaftlichen
Tätigkeiten (wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten,
Beseitigen) für die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH am Flughafen
Tegel. Gefährliche Abfälle sind andienungspflichtig bei der SBB mbH
(Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH). Abfälle zur
Beseitigung sind den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zu
überlassen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die abfallwirtschaftlichen
Tätigkeiten (wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten,
Beseitigen) für die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH am Flughafen
Tegel. Gefährliche Abfälle sind andienungspflichtig bei der SBB mbH
(Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH). Abfälle zur
Beseitigung sind den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zu
überlassen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 16
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, bei Unterschreitung der
Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 6 Monate
verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor
dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen
Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht
erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
(insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
(der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
(BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen
für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
(NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
3) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie soweit
anwendbar § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
Verfügung.
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete
Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur
BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts
vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten
Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1) Erklärung über den mittleren Gesamtjahresumsatz (netto) des
Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016). Die Umsatzangaben sind für jedes
Jahr separat anzugeben.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb
gilt ein entsprechender mittlerer Gesamtjahresumsatz des
Bewerbers/der BewGe von 2 500 000 (netto), der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) erzielt worden sein
muss.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus
dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von
Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung
zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der
Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine Erklärung des
Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
(Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
beizuziehen bzw. zu verlangen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber/BewG müssen zu den nachfolgenden Punkten / Nachweise /
Angaben erbringen / machen, die für die Eignung erforderlich sind.
1) Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
2) ZertifizierungQualitätsmanagementsystem (QM-System)
Der AG ist Flughafenbetreiber und somit für die Sicherheit und
Verkehrssicherungspflichten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und
Passagierverkehrs zuständig. Zur Vermeidung von Haftungsansprüche aus
einer Verletzung der AG hierdurch obliegenden Betreiberpflichten, hat
der AG beschlossen, bei der Erbringung von Dienstleistungen die
Einhaltung eines QM-System in der jeweiligen Dienstleistung
vorzuschreiben, da nach Erfahrungen des AG in diesem Fall mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet werden kann,
dass die notwendigen Qualitätsprozesse durchgeführt/überwacht werden
können. Nachdem der AG ebenfalls eine Zertifizierung nach EN ISO 9001
anstrebt bzw. für den Flugbetrieb durchgeführt hat, ist daher die
Anforderung des Vorhaltens der vorbenannten Zertifizierung bei den
Dienstleistern nach Ansicht des AG eine geeignete Maßnahme, um die
Kompatibilität der QM-Sicherheitssysteme sicherzustellen und hier
unnötige Schnittstellenkonflikte zu vermeiden.
3) Personelle Ausstattung
Die durchschnittliche Anzahl der Angestellten in den letzten 3
Kalenderjahren (2014, 2015, 2016).
3.1)/3.2) Angaben zum Führungspersonal
Die Bewerber/BewG müssen den/die konkret vorgesehene/n Objektleiter/in,
den/die konkret vorgesehene/n stellvertretende/n Objektleiter/in
namentlich benennen. Es sind folgende Informationen/Nachweise
beizubringen:
Angabe der Qualifikation (inkl. Nachweis),
Angabe der persönlichen beruflichen Erfahrungen,
Angabe von Referenzen (inkl. Vorlage).
3.3) Angaben zum Gefahrgutbeauftragen
Die Bewerber/BewG müssen den/die konkret vorgesehene/n
Gefahrgutbeauftragten/e namentlich benennen. Von dieser benannten
Person sind nachfolgende Mindestanforderungen beizubringen.
3.4) Gefahrguttransport lt. ADR
Die Bewerber/BewG müssen den/die konkret vorgesehene/n Mitarbeiter im
Hinblick auf die ADR-Bescheinigung namentlich benennen. Von dieser/n
benannten Person/en sind nachfolgende Mindestanforderungen
beizubringen.
3.5) Angaben bzgl. Mitarbeiter
Die Bewerber/BewG müssen die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
im angeforderten Leistungsbereich (freie und festangestellte
Mitarbeiter) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2014,
2015, 2016) sowie die für die zu vergebende Leistung voraussichtlich
geplanten Mitarbeiter und deren Qualifikation und Einsatzbereich
angeben und einreichen. Zudem hat der/die Bewerber/BewG zu benennen,
welcher Mitarbeiter den Lehrgang nach TRGS 520 erfolgreich absolviert
hat.
4) Fuhrpark & technische Ausstattung
Die Bewerber/BewG müssen die für die Ausführung der zu vergebenden
Leistung zur Verfügung stehenden Fuhrpark, unter Angabe des Typs /
Herstellers / Baujahr / zugelassenem Gesamtgewicht /
Erstzulassungsdatum / Anbaugeräten und Einsatzzweck der jeweiligen
Maschine bzw. Fahrzeug angeben.
5) Referenzen
Durch die Bewerber/BewG sind Angaben zu ausgeführten Referenzen
einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und soll
folgende Angaben beinhalten:
Name des Referenzgebers (z.B. Bewerber, Mitglied der
BewG/Nachunternehmer etc.),
Bezeichnung des Referenzobjektes,
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnr,
Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen,
Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn sie die
nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann
dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines
Rahmenvertrages betreffen.
Für die geforderten Angaben stellt der AG entsprechende Formblätter zur
Verfügung, welche von den Bewerbern/BewG genutzt werden sollen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1)
Die Bewerber/BewG haben für die jeweils vorzunehmenden
abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln, Befördern, Lagern,
Behandeln, Verwerten, Beseitigen) den gültigen Nachweis zur
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorzulegen. Der
Nicht-Nachweis und damit die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des
Bewerbers/der BewG.
Zu 2)
Die Bewerber/BewG haben ein Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen.
Dabei ist die DIN EN ISO 9001 vorzulegen. Der Nicht-Nachweis führt zum
Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
Zu 3.1)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die
benannte Objektleiter/in die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
5 Jahre einschlägige praktische Berufserfahrung, vergleichbar der zu
vergebenden Leistung nach Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung.
4 Jahre praktische Berufserfahrung als Objektleiter/in eines
Objektes.
Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
Zu 3.2)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die
benannte stellvertretende Objektleiter/in die folgende
Mindestanforderung erfüllt:
3 Jahre einschlägige praktische Berufserfahrung, vergleichbar mit der
zu vergebenden Leistung nach Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung.
Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
Zu 3.3)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn ein gültiger
Nachweis bzgl. der Fachkunde als Gefahrgutbeauftragter gegeben ist. Der
Nicht-Nachweis führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
Zu 3.4)
Die Bewerber/BewG müssen mindestens 3 Mitarbeiter vorweisen, die eine
ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) haben. Der Nicht-Nachweis
führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
Zu 3.5)
Die Bewerber/BewG müssen mindestens 3 Mitarbeiter vorweisen, die den
Lehrgang nach TRGS 520 erfolgreich absolviert haben. Der Nicht-Nachweis
führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
Zu 4)
Der/Die Bewerber/BewG muss Wechselcontainerfahrzeuge,
Müllsammelfahrzeuge mit Wiegeeinrichtung sowie Kofferfahrzeuge
vorweisen. Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der
BewG.
Zu 5)
I) Mindestens eine Referenz muss eine Laufzeit 24 Monate aufweisen
und innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (2012 bis 2016) erbracht
worden sein.
II) Darüber hinaus werden Referenzen nur berücksichtigt, wenn sie
folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge in Summe mindestens erfüllen:
II) a) Abfallentsorgungsleistung, die durchschnittlich mindestens 2 000
t pro Jahr Abfälle (nicht gefährliche und gefährliche)
aufweist/aufgewiesen hatte.
II) b) Abfallentsorgungsleistung, welche in einem Flugbetriebsgelände
ausgeführt wird/ausgeführt wurde.
II) c) Abfallentsorgungsleistung, bei der es sich um die
abfallwirtschaftliche Tätigkeit Befördern in Bezug auf gefährlichen
Abfall/Gefahrgut nach ADR handelt/gehandelt hat.
Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
Eignung der Bewerber in einem 3-stufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten
Angaben/Erklärungen/Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
Stufe 2: Prüfung von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der Befähigung & Erlaubnis zur Berufsausübung,
wirtschaftlichen & finanziellen sowie der technischen & beruflichen
Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe
eingereichten Angaben/Erklärungen/Nachweise erfolgt, übt der AG seinen
Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im
weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insb.
Erklärungen/Angaben/Bescheinigungen oder sonst. Nachweise,
nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen Ziff. II.2.9) dieser Bekanntmachung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a)
Einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- &
Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gem. §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden
haben.
b)
Einzusetzende Fahrzeuge im Luftsicherheitsbereich müssen ab
Leistungsbeginn eine Fahrgenehmigung & für die jew. Führer der
Fahrzeuge ein Betriebsführerschein vorweisen.
c)
AN muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG sein.
d)
ADR-Bescheinigung für Befördern von Gefahrgut des jew. Mitarbeiters.
e)
Führen des A-Schildes gem. § 55 KrWG.
f)
Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer
Umwelthaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 5 Mio.
psch. für Personen- & Sachschäden & einer Mindestdeckung von 250T für
Schlüsselverluste.
Sofern der AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält,
benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die
Kfz-Haftpflichtversicherung i.S. der KFZ Pflichtversicherung (PflVG)
i.H.v. 100 Mio. .
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums
vorliegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/02/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben/Erklärungen/Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG
führt zur Versendung der vollständigen Vergabeunterlagen.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des
Aktenzeichens EA-2018-0012 an die E-Mailadresse
[4]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 05.02.2018,
12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen
sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von
Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
[5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem
bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten
der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4)
Die TNA und deren Anlagen sind einfach (ein Original) in deutscher
Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter
Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0012 auf dem verschlossenen
Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im
Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei
der benannten Kontaktstelle die Übersendung per Telefax oder in
elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu
verwenden.
5)
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen
auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger
beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren
Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit
der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die
Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den
eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
Beurteilung der Eignung eintreten.
9)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
Besitz des Auftraggebers.
10)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert
wiedergegeben wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Vergabekammer des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Forschung, Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2018
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References
1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
2. http://www.berlin-airport.de/
3. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
4. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
5. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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