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Ausschreibung: Beratung in Sachen Evaluierung - DE-Berlin
Beratung in Sachen Evaluierung
Sozialforschung
Umfragenanalyse
Marktforschung
Durchführung von Umfragen
Wirtschaftsforschung
Dokument Nr...: 26085-2018 (ID: 2018011909330544964)
Veröffentlicht: 19.01.2018
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  DE-Berlin: Beratung in Sachen Evaluierung
   2018/S 13/2018 26085
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
   Glinkastr. 24
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
   Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
   Telefon: +49 22136734259
   E-Mail: [1]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
   Fax: +49 22136734664
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bmfsfj.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von
   Entgeltstrukturen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79419000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   § 23 des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
   (EntgTranspG), welches am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, schreibt
   eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis sowie einen
   Bericht zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit
   in der Regel weniger als 200 Beschäftigten durch die Bundesregierung
   vor. Sowohl die Evaluation als auch der Bericht sollen erstmals zwei
   Jahre nach Inkrafttreten veröffentlicht werden. Das hier
   ausgeschriebene Forschungsprojekt soll die notwendigen Daten für die
   Evaluation und Berichterstattung ermitteln und zusammenfassen und somit
   die wissenschaftliche Grundlage zur Umsetzung des § 23 EntgTranspG
   darstellen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79315000
   79311300
   79310000
   79311200
   79311400
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   (1) Begleitung der Evaluation nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG
   Im Mittelpunkt des Forschungsprojektes zur Begleitung der Evaluation
   nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG stehen:
    die Erhebung und Auswertung der mittelbaren und unmittelbaren
   Auswirkungen des Gesetzes auf den Adressatenkreis, deren Verhalten in
   Bezug auf Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männer sowie die
   potentiellen Auswirkungen auf Entgelte und Entgeltregelungen,
    die Anwendung und Umsetzung der Instrumente (Auskunftsanspruch,
   freiwilliges Prüfverfahren und die Berichtspflicht zu Gleichstellung
   und Entgeltgleichheit).
   Als Grundlage für das Projekt greift der Auftragnehmer bzw. die
   Auftragnehmerin auf die vorhandenen amtlichen Datenquellen des
   Statistischen Bundesamtes sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und
   Berufsforschung (IAB) und vorhandene Statistiken anderer Institute
   zurück und wertet diese aus.
   Erhebung und Analyse haben möglichst differenziert zu erfolgen. Dabei
   sind alle Angaben, soweit statistisch möglich,
    nach Geschlecht und Beschäftigtenzahl,
    nach Branche, Region und Rechtsform (hier ist v.a. auch eine Trennung
   zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und privatrechtlichen
   Arbeitgebern zu leisten),
    nach Anwendung von Tarifverträgen sowie dem Vorhandensein von
   Mitarbeitervertretungen sowie
    ggf. nach weiteren aus Sicht des Auftragnehmers bzw. der
   Auftragnehmerin relevanten Kriterien zu differenzieren.
   Zusätzliche Ansätze können vom Auftragnehmer / von der Auftragnehmerin
   optional angeboten werden. Diese Optionen sind im Kostenplan gesondert
   auszuweisen.
   Außerdem soll sie/er eine repräsentative Befragung unter den vom Gesetz
   betroffenen Arbeitgebern mit mehr als 200 Beschäftigten in einem
   Betrieb bzw. in einer Dienststelle zur Umsetzung und Bekanntheit des
   Gesetzes durchführen. Zu untersuchen sind insbesondere der Einfluss der
   Regelungen auf betriebliche Entwicklungen, veränderte Verhaltensmuster
   und ein Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile des Gesetzes.
   Dazu sind u.a. folgende Fragen vorzusehen:
    Ist das Entgeltgleichheitsgebot im Betrieb bzw. Dienststelle bekannt?
    Wie wird das Gebot beachtet?
    Wie oft wurde der Auskunftsanspruch gestellt und beantwortet?
    Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den betrieblichen
   Interessenvertretungen?
    Wurde ein betriebliches Prüfverfahren durchgeführt und wenn ja mit
   welchem Ergebnis?
    Was sind die Hinderungsgründe, wenn kein betriebliches Prüfverfahren
   durchgeführt wurde?
    Welche Erfahrungen wurden insgesamt mit der Umsetzung des Gesetzes
   gemacht?
    Gab es bereits Veränderungen oder Impulse, aufgrund des Gesetzes /
   der Instrumente Änderungen in Bezug auf Entgeltregelungen etc.
   vorzunehmen?
   Der endgültige Fragebogen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
   Die Ergebnisse sind, soweit möglich, differenziert nach den obigen
   Kriterien zu erfassen.
   Als weitere Adressaten der Befragung sind auch die betrieblichen
   Interessenvertretungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und
   Beschäftigte einzubeziehen.
   (2) Begleitung der Berichterstattung nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG
   Weiterhin soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch die nach
   § 23 Abs. 2 EntgTranspG vorgeschriebene Berichterstattung der
   Bundesregierung unterstützen und die Entwicklung des
   Entgeltgleichheitsgebotes in Betrieben erkunden, die aufgrund ihrer
   Beschäftigtenzahl (in der Regel weniger als 200 Beschäftigten) nicht
   vom Anwendungskreis der Instrumente des EntGTranspG erfasst werden.
   Dazu soll er auch in diesem Anwenderkreis eine repräsentative Befragung
   durchführen und den Status Quo zum Thema Entgeltgleichheit ermitteln.
   Im Mittelpunkt stehen hier Fragen zum Bekanntheitsgrad des
   Entgeltgleichheitsgebotes sowie ggf. schon erfolgter
   Umsetzungsmaßnahmen zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes. Der
   dazugehörige Fragebogen ist ebenfalls mit dem Auftraggeber abzustimmen.
   Als weitere Adressaten der Befragung sind auch hier die betrieblichen
   Interessenvertretungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und
   Beschäftigte einzubeziehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2018
   Ende: 30/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der
   Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die
   geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
   erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis
   seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
   beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende
   Unternehmen vorzulegen.
   Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
   Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
   a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich
   bewerbenden Institution (max. eine DIN A4  Seite)
   b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen
   Personen
   c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat
   seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Angebot
   ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB
   vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich
   nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen
   Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
   ordnungsgemäß erfüllt hat.
   d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass
   nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1
   MiLoG nicht vorliegen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der
   Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die
   geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
   erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis
   seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
   beruft, hat er/sie den unter Punkt a) geforderten Nachweis auch für das
   betreffende Unternehmen vorzulegen.
   Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
   Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
   a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der
   Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw.
   Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung
   abgeschlossen wird
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der
   Unterlagen walten zu lassen.
   Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
   a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben,
   die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens
   vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
   b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben
   und Themen-stellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson
   fungiert.
   c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die
   Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen.
   d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren
   geleisteten wesentli-chen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des
   Auftragsgegenstandes, des Auf-tragswertes, der Leistungszeit und der
   Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
   e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die
   im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
   f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und
   dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei
   personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im
   Rahmen der Unterstützung entstehen.
   g) Kenntnisse im Bereich der Evaluation hinsichtlich der
   Gesetzesbegleitforschung und Gesetzesfolgenabschätzung insbesondere für
   arbeitsmarktpolitische Regelungen,
   h) Kenntnisse im Bereich des Gleichstellungsrechts sowie des
   Entgeltgleichheitsgebots,
   i) Kenntnisse im Bereich Personalwirtschaft und Vergütungsmanagement,
   j) Kenntnisse im Bereich der Arbeitsmarktanalyse,
   k) Erfahrungen im Bereich der Erhebung und Auswertung von Daten und
   Statistiken insbesondere im Hinblick auf die mittelbaren und
   unmittelbaren Gesetzesauswirkungen auf den Adressatenkreis,
   l) Erfahrungen im Bereich der Erhebung von repräsentativen Umfragen
   insbesondere vor dem Hintergrund der Mitarbeiterbefragung,
   m) Kenntnisse im Bereich der Bewertung von betrieblichen Entwicklungen,
   veränderten Verhaltensmuster und Zusammenwirken der einzelnen
   Bestandteile von Gesetzen,
   n) Erfahrungen im Bereich der Berichterstattung,
   o) Erfahrungen im Bereich des Umgangs mit Bundesbehörden,
   Gewerkschaftsvertretungen, Sozialpartner und Beschäftigten,
   p) Kenntnisse im Bereich der Präsentation von Evaluationsergebnisse auf
   Fachveranstaltungen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/03/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/03/2018
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle
   Präsentation werden nicht erstattet,
    Ergänzende Unterlagen können unter
   ([4]http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html)
   heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der
   genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und
   zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
   Daniela Schäfer, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln schriftlich - auch
   per E-Mail oder Fax - angefordert werden.
   21.2.2018 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per
   E-Mail an [5]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die
   Antworten werden als Ergänzung unter
   ([6]http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) bekannt
   gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben
   für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur
   Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite
   [7]www.bund.de bekannt gemacht
    Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder
   gefaxte Unterschrift),
    Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf
   handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der
   Aufschrift Nicht öffnen! Angebot Evaluation EntgTranspG" an die
   genannte Kontaktstelle:
   Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
   Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
   Daniela Schäfer,
   Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln,
    Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg
   einzureichen,
    Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für
   Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die
   Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch
   Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell-
   oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei
   der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder
   Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
    Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen
   werden,
    Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den
   Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
    Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den
   Bestimmungen des § 62 VgV.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
   Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
   Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt
   werden.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und
   zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
   Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
   Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt
   werden.
   Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
   Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag
   auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
   Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt
   werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2018
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References
   1. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bmfsfj.de/
   3. http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html
   4. http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html
   5. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html
   7. http://www.bund.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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