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Ausschreibung: Beratung in Sachen Evaluierung - DE-Berlin
Beratung in Sachen Evaluierung
Sozialforschung
Umfragenanalyse
Marktforschung
Durchführung von Umfragen
Wirtschaftsforschung
Dokument Nr...: 26085-2018 (ID: 2018011909330544964)
Veröffentlicht: 19.01.2018
*
DE-Berlin: Beratung in Sachen Evaluierung
2018/S 13/2018 26085
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastr. 24
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
Telefon: +49 22136734259
E-Mail: [1]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Fax: +49 22136734664
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bmfsfj.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von
Entgeltstrukturen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79419000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
§ 23 des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
(EntgTranspG), welches am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, schreibt
eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis sowie einen
Bericht zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit
in der Regel weniger als 200 Beschäftigten durch die Bundesregierung
vor. Sowohl die Evaluation als auch der Bericht sollen erstmals zwei
Jahre nach Inkrafttreten veröffentlicht werden. Das hier
ausgeschriebene Forschungsprojekt soll die notwendigen Daten für die
Evaluation und Berichterstattung ermitteln und zusammenfassen und somit
die wissenschaftliche Grundlage zur Umsetzung des § 23 EntgTranspG
darstellen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79315000
79311300
79310000
79311200
79311400
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
(1) Begleitung der Evaluation nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG
Im Mittelpunkt des Forschungsprojektes zur Begleitung der Evaluation
nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG stehen:
die Erhebung und Auswertung der mittelbaren und unmittelbaren
Auswirkungen des Gesetzes auf den Adressatenkreis, deren Verhalten in
Bezug auf Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männer sowie die
potentiellen Auswirkungen auf Entgelte und Entgeltregelungen,
die Anwendung und Umsetzung der Instrumente (Auskunftsanspruch,
freiwilliges Prüfverfahren und die Berichtspflicht zu Gleichstellung
und Entgeltgleichheit).
Als Grundlage für das Projekt greift der Auftragnehmer bzw. die
Auftragnehmerin auf die vorhandenen amtlichen Datenquellen des
Statistischen Bundesamtes sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) und vorhandene Statistiken anderer Institute
zurück und wertet diese aus.
Erhebung und Analyse haben möglichst differenziert zu erfolgen. Dabei
sind alle Angaben, soweit statistisch möglich,
nach Geschlecht und Beschäftigtenzahl,
nach Branche, Region und Rechtsform (hier ist v.a. auch eine Trennung
zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und privatrechtlichen
Arbeitgebern zu leisten),
nach Anwendung von Tarifverträgen sowie dem Vorhandensein von
Mitarbeitervertretungen sowie
ggf. nach weiteren aus Sicht des Auftragnehmers bzw. der
Auftragnehmerin relevanten Kriterien zu differenzieren.
Zusätzliche Ansätze können vom Auftragnehmer / von der Auftragnehmerin
optional angeboten werden. Diese Optionen sind im Kostenplan gesondert
auszuweisen.
Außerdem soll sie/er eine repräsentative Befragung unter den vom Gesetz
betroffenen Arbeitgebern mit mehr als 200 Beschäftigten in einem
Betrieb bzw. in einer Dienststelle zur Umsetzung und Bekanntheit des
Gesetzes durchführen. Zu untersuchen sind insbesondere der Einfluss der
Regelungen auf betriebliche Entwicklungen, veränderte Verhaltensmuster
und ein Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile des Gesetzes.
Dazu sind u.a. folgende Fragen vorzusehen:
Ist das Entgeltgleichheitsgebot im Betrieb bzw. Dienststelle bekannt?
Wie wird das Gebot beachtet?
Wie oft wurde der Auskunftsanspruch gestellt und beantwortet?
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den betrieblichen
Interessenvertretungen?
Wurde ein betriebliches Prüfverfahren durchgeführt und wenn ja mit
welchem Ergebnis?
Was sind die Hinderungsgründe, wenn kein betriebliches Prüfverfahren
durchgeführt wurde?
Welche Erfahrungen wurden insgesamt mit der Umsetzung des Gesetzes
gemacht?
Gab es bereits Veränderungen oder Impulse, aufgrund des Gesetzes /
der Instrumente Änderungen in Bezug auf Entgeltregelungen etc.
vorzunehmen?
Der endgültige Fragebogen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Ergebnisse sind, soweit möglich, differenziert nach den obigen
Kriterien zu erfassen.
Als weitere Adressaten der Befragung sind auch die betrieblichen
Interessenvertretungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und
Beschäftigte einzubeziehen.
(2) Begleitung der Berichterstattung nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG
Weiterhin soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch die nach
§ 23 Abs. 2 EntgTranspG vorgeschriebene Berichterstattung der
Bundesregierung unterstützen und die Entwicklung des
Entgeltgleichheitsgebotes in Betrieben erkunden, die aufgrund ihrer
Beschäftigtenzahl (in der Regel weniger als 200 Beschäftigten) nicht
vom Anwendungskreis der Instrumente des EntGTranspG erfasst werden.
Dazu soll er auch in diesem Anwenderkreis eine repräsentative Befragung
durchführen und den Status Quo zum Thema Entgeltgleichheit ermitteln.
Im Mittelpunkt stehen hier Fragen zum Bekanntheitsgrad des
Entgeltgleichheitsgebotes sowie ggf. schon erfolgter
Umsetzungsmaßnahmen zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes. Der
dazugehörige Fragebogen ist ebenfalls mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Als weitere Adressaten der Befragung sind auch hier die betrieblichen
Interessenvertretungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und
Beschäftigte einzubeziehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2018
Ende: 30/06/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der
Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die
geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende
Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich
bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen
Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat
seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Angebot
ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB
vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich
nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen
Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass
nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1
MiLoG nicht vorliegen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der
Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die
geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
beruft, hat er/sie den unter Punkt a) geforderten Nachweis auch für das
betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der
Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw.
Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung
abgeschlossen wird
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der
Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben,
die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens
vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben
und Themen-stellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson
fungiert.
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die
Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen.
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren
geleisteten wesentli-chen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des
Auftragsgegenstandes, des Auf-tragswertes, der Leistungszeit und der
Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die
im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und
dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei
personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im
Rahmen der Unterstützung entstehen.
g) Kenntnisse im Bereich der Evaluation hinsichtlich der
Gesetzesbegleitforschung und Gesetzesfolgenabschätzung insbesondere für
arbeitsmarktpolitische Regelungen,
h) Kenntnisse im Bereich des Gleichstellungsrechts sowie des
Entgeltgleichheitsgebots,
i) Kenntnisse im Bereich Personalwirtschaft und Vergütungsmanagement,
j) Kenntnisse im Bereich der Arbeitsmarktanalyse,
k) Erfahrungen im Bereich der Erhebung und Auswertung von Daten und
Statistiken insbesondere im Hinblick auf die mittelbaren und
unmittelbaren Gesetzesauswirkungen auf den Adressatenkreis,
l) Erfahrungen im Bereich der Erhebung von repräsentativen Umfragen
insbesondere vor dem Hintergrund der Mitarbeiterbefragung,
m) Kenntnisse im Bereich der Bewertung von betrieblichen Entwicklungen,
veränderten Verhaltensmuster und Zusammenwirken der einzelnen
Bestandteile von Gesetzen,
n) Erfahrungen im Bereich der Berichterstattung,
o) Erfahrungen im Bereich des Umgangs mit Bundesbehörden,
Gewerkschaftsvertretungen, Sozialpartner und Beschäftigten,
p) Kenntnisse im Bereich der Präsentation von Evaluationsergebnisse auf
Fachveranstaltungen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/03/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/03/2018
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle
Präsentation werden nicht erstattet,
Ergänzende Unterlagen können unter
([4]http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html)
heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der
genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
Daniela Schäfer, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln schriftlich - auch
per E-Mail oder Fax - angefordert werden.
21.2.2018 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per
E-Mail an [5]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die
Antworten werden als Ergänzung unter
([6]http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html) bekannt
gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben
für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur
Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite
[7]www.bund.de bekannt gemacht
Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder
gefaxte Unterschrift),
Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf
handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift Nicht öffnen! Angebot Evaluation EntgTranspG" an die
genannte Kontaktstelle:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
Daniela Schäfer,
Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln,
Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg
einzureichen,
Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die
Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch
Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell-
oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei
der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder
Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen
werden,
Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den
Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den
Bestimmungen des § 62 VgV.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt
werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ,
Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt
werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag
auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt
werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2018
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References
1. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
2. http://www.bmfsfj.de/
3. http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html
4. http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html
5. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
6. http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html
7. http://www.bund.de/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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